04.05.2013 Aufrufe

Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung gibt es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verordnung<br />

überhaupt ke<strong>in</strong>e Vorgabe <strong>in</strong> Bezug auf die<br />

Aufbewahrung. Aus Gründen des vorbeugenden<br />

Gesundheitsschutzes ist dies auch nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />

wohl aber <strong>in</strong> Bezug auf mögliche, erst<br />

nach langer Zeit auftretende Berufskrankheiten.<br />

Hier könnten bestimmte Teile dieser Unterlagen<br />

erheblichen Wert als Beweismittel besitzen. Mit<br />

ihrer Hilfe ließe sich möglicherweise e<strong>in</strong> Zusammenhang<br />

<strong>der</strong> Erkrankung mit früheren Belastungen<br />

herstellen, <strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise nicht mehr<br />

nachzuweisen ist.<br />

Aus Sicht e<strong>in</strong>er verantwortungsbewussten Interessenvertretung<br />

sollte <strong>der</strong> Betriebsrat daher<br />

se<strong>in</strong>e Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs.1 Nr.<br />

7 BetrVG nutzen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage von § 6 ArbSchG und § 7<br />

GefStoffV den Umfang <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong><br />

Gefährdungsbeurteilung sowie die Aufbewahrungsfristen<br />

regeln.<br />

Für die Ergebnisse von Gefahrstoffmessungen,<br />

die vor 2005, also noch unter den Vorgaben <strong>der</strong><br />

früheren Verordnung durchgeführt worden s<strong>in</strong>d, ist<br />

mit <strong>der</strong> neuen Verordnung e<strong>in</strong> ähnliches Problem<br />

entstanden: Da die neue Verordnung ke<strong>in</strong>e Übergangsregelungen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf die alte Verordnung<br />

enthält, wäre es trotz <strong>der</strong> früher gefor<strong>der</strong>ten Aufbewahrungspflicht<br />

von 30 Jahren zulässig, die damaligen<br />

Messergebnisse zu vernichten, es sei denn,<br />

sie dienen zum Nachweis <strong>der</strong> Wirksamkeit von<br />

noch aktuellen Schutzmaßnahmen entsprechend<br />

Schutzstufe 3. Deshalb sollte es e<strong>in</strong>e dr<strong>in</strong>gliche<br />

Aufgabe von Betriebsräten se<strong>in</strong>, auch <strong>in</strong> diesem<br />

Fall durch betriebliche Vere<strong>in</strong>barungen die Vernichtung<br />

solcher Unterlagen zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

H<strong>in</strong>weise für Betriebsräte<br />

Liegt für alle Tätigkeiten, bei<br />

denen Gefahrstoffe verwendet<br />

o<strong>der</strong> freigesetzt werden, e<strong>in</strong>e schriftliche Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung vor?<br />

Ist die Dokumentation <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

so gestaltet, dass<br />

anhand <strong>der</strong> <strong>in</strong> ihr enthaltenen Angaben<br />

die Angemessenheit <strong>der</strong> abgeleiteten<br />

Maßnahmen überprüft werden kann und<br />

sie als Grundlage für e<strong>in</strong>e erneute Gefährdungsbeurteilung<br />

dienen kann?<br />

Ist gewährleistet, dass Ergebnisse von Messungen<br />

zur Sicherstellung <strong>der</strong> AGW-E<strong>in</strong>haltung<br />

m<strong>in</strong>destens 40 Jahre aufbewahrt werden?<br />

Ist gewährleistet, dass Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen,<br />

die vor 2005 durchgeführt<br />

wurden, auch weiterh<strong>in</strong> m<strong>in</strong>destens<br />

30 Jahre aufbewahrt werden, wie es<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> alten Verordnung verlangt wurde?<br />

Ist gewährleistet, dass nicht mehr aktuelle<br />

Dokumentationen von Gefährdungsbeurteilungen<br />

archiviert werden, so dass sie bei<br />

möglichen künftigen Berufskrankheitenverfahren<br />

als Beweismittel zur Verfügung stehen?<br />

2.7 Aktualisierung und Neuerstellung<br />

<strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

Laut Verordnung muss die Gefährdungsbeurteilung<br />

immer dann aktualisiert werden, wenn<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!