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Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...

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Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

Struktur <strong>der</strong> Arbeitshilfe<br />

<strong>Die</strong> Arbeitshilfe besteht aus vier Teilen:<br />

E<strong>in</strong>leitend wird <strong>in</strong> Kapitel 1 e<strong>in</strong> Überblick über die<br />

folgenden Punkte gegeben:<br />

Was s<strong>in</strong>d Gefahrstoffe und woran<br />

s<strong>in</strong>d sie im Betrieb zu erkennen?<br />

Welche Gesundheitsschäden können von<br />

Gefahrstoffen verursacht werden?<br />

Wie gelangen Gefahrstoffe <strong>in</strong> den Körper?<br />

Welchen Schutz gibt es vor Gefahrstoffen?<br />

In Kapitel 2 werden dann die für die betriebliche<br />

<strong>Praxis</strong> wichtigen Teile <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

vorgestellt. Verbunden wird diese Vorstellung mit<br />

gezielten H<strong>in</strong>weisen für Betriebsräte. In jedem <strong>der</strong><br />

thematisch geglie<strong>der</strong>ten Abschnitte s<strong>in</strong>d Fragen<br />

formuliert, die Betriebsräte als Kontrollfragen nutzen<br />

können, wenn sie ihren Überwachungspflichten<br />

nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 nachkommen wollen.<br />

Im Mittelpunkt des Kapitels steht dabei die Gefährdungsbeurteilung<br />

gemäß <strong>Gefahrstoffverordnung</strong>.<br />

Ohne den E<strong>in</strong>zelheiten von Kapitel 2 vorzugreifen,<br />

hier bereits vorab zwei grundlegende<br />

H<strong>in</strong>weise:<br />

die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale<br />

Instrument <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong>; deshalb<br />

ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verordnung bestimmt, dass „<strong>der</strong><br />

Arbeitgeber ... e<strong>in</strong>e Tätigkeit mit Gefahrstoffen<br />

erst aufnehmen lassen (darf), nachdem<br />

e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung vorgenommen<br />

wurde und die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />

getroffen wurden“ (§ 7 Abs. 1 Satz<br />

3 GefStoffV); mit Hilfe dieser Bestimmung<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 80 Abs. 1 Nr. 1 und § 87<br />

Abs. 1 Nr. 7 BetrVG steht dem Betriebsrat e<strong>in</strong><br />

machtvolles Instrument zum Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

zur Verfügung, mit dem bis h<strong>in</strong> zur<br />

Androhung von Produktionsstilllegungen die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

und die Ableitung erfor<strong>der</strong>licher Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

erzwungen werden können;<br />

die Beschäftigten haben e<strong>in</strong> Anrecht darauf,<br />

<strong>in</strong> den Prozess <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

e<strong>in</strong>bezogen zu werden; auf dieses Recht wird<br />

zwar nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong> h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

wohl aber im Arbeitsschutzgesetz:<br />

danach s<strong>in</strong>d die Beschäftigten „berechtigt,<br />

dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen<br />

<strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

bei <strong>der</strong> Arbeit zu machen“ (§ 17 Abs. 1<br />

Satz 1 ArbSchG); <strong>in</strong> welcher Form diese Beteiligung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

erfolgen kann, ist ungeregelt, damit greift<br />

auch hier die zw<strong>in</strong>gende Mitbestimmung<br />

des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7.<br />

Im Mittelpunkt von Kapitel 3 stehen die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

von Betriebsräten und<br />

Beschäftigten. Neben <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />

Aufgaben, zu denen <strong>der</strong> Arbeitgeber gemäß <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />

verpflichtet ist und die <strong>in</strong><br />

Kapitel 2 vorgestellt werden, zeichnet sich die<br />

Verordnung durch e<strong>in</strong>e Vielzahl unbestimmter<br />

Rechtsbegriffe und vielfach durch fehlende Detailregelungen<br />

aus. Damit stellt die seit 2005 geltende<br />

Verordnung sehr viel größere Herausfor<strong>der</strong>un-<br />

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