Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
Die Gefahrstoffverordnung in der betrieblichen Praxis - IG Metall ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitshilfe <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
Struktur <strong>der</strong> Arbeitshilfe<br />
<strong>Die</strong> Arbeitshilfe besteht aus vier Teilen:<br />
E<strong>in</strong>leitend wird <strong>in</strong> Kapitel 1 e<strong>in</strong> Überblick über die<br />
folgenden Punkte gegeben:<br />
Was s<strong>in</strong>d Gefahrstoffe und woran<br />
s<strong>in</strong>d sie im Betrieb zu erkennen?<br />
Welche Gesundheitsschäden können von<br />
Gefahrstoffen verursacht werden?<br />
Wie gelangen Gefahrstoffe <strong>in</strong> den Körper?<br />
Welchen Schutz gibt es vor Gefahrstoffen?<br />
In Kapitel 2 werden dann die für die betriebliche<br />
<strong>Praxis</strong> wichtigen Teile <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
vorgestellt. Verbunden wird diese Vorstellung mit<br />
gezielten H<strong>in</strong>weisen für Betriebsräte. In jedem <strong>der</strong><br />
thematisch geglie<strong>der</strong>ten Abschnitte s<strong>in</strong>d Fragen<br />
formuliert, die Betriebsräte als Kontrollfragen nutzen<br />
können, wenn sie ihren Überwachungspflichten<br />
nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 nachkommen wollen.<br />
Im Mittelpunkt des Kapitels steht dabei die Gefährdungsbeurteilung<br />
gemäß <strong>Gefahrstoffverordnung</strong>.<br />
Ohne den E<strong>in</strong>zelheiten von Kapitel 2 vorzugreifen,<br />
hier bereits vorab zwei grundlegende<br />
H<strong>in</strong>weise:<br />
die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale<br />
Instrument <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong>; deshalb<br />
ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Verordnung bestimmt, dass „<strong>der</strong><br />
Arbeitgeber ... e<strong>in</strong>e Tätigkeit mit Gefahrstoffen<br />
erst aufnehmen lassen (darf), nachdem<br />
e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung vorgenommen<br />
wurde und die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzmaßnahmen<br />
getroffen wurden“ (§ 7 Abs. 1 Satz<br />
3 GefStoffV); mit Hilfe dieser Bestimmung<br />
<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 80 Abs. 1 Nr. 1 und § 87<br />
Abs. 1 Nr. 7 BetrVG steht dem Betriebsrat e<strong>in</strong><br />
machtvolles Instrument zum Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
zur Verfügung, mit dem bis h<strong>in</strong> zur<br />
Androhung von Produktionsstilllegungen die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
und die Ableitung erfor<strong>der</strong>licher Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
erzwungen werden können;<br />
die Beschäftigten haben e<strong>in</strong> Anrecht darauf,<br />
<strong>in</strong> den Prozess <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
e<strong>in</strong>bezogen zu werden; auf dieses Recht wird<br />
zwar nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Gefahrstoffverordnung</strong> h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
wohl aber im Arbeitsschutzgesetz:<br />
danach s<strong>in</strong>d die Beschäftigten „berechtigt,<br />
dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen<br />
<strong>der</strong> Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
bei <strong>der</strong> Arbeit zu machen“ (§ 17 Abs. 1<br />
Satz 1 ArbSchG); <strong>in</strong> welcher Form diese Beteiligung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />
erfolgen kann, ist ungeregelt, damit greift<br />
auch hier die zw<strong>in</strong>gende Mitbestimmung<br />
des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7.<br />
Im Mittelpunkt von Kapitel 3 stehen die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
von Betriebsräten und<br />
Beschäftigten. Neben <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />
Aufgaben, zu denen <strong>der</strong> Arbeitgeber gemäß <strong>Gefahrstoffverordnung</strong><br />
verpflichtet ist und die <strong>in</strong><br />
Kapitel 2 vorgestellt werden, zeichnet sich die<br />
Verordnung durch e<strong>in</strong>e Vielzahl unbestimmter<br />
Rechtsbegriffe und vielfach durch fehlende Detailregelungen<br />
aus. Damit stellt die seit 2005 geltende<br />
Verordnung sehr viel größere Herausfor<strong>der</strong>un-<br />
4