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Teil 9

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- Im allgemeinen ist mit einer Flutbarkeit von 95 % zu rechnen. Wird durch eine<br />

Berechnung nachgewiesen, dass die mittlere Flutbarkeit in irgendeiner Abteilung kleiner<br />

als 95 % ist, so kann der errechnete Wert eingesetzt werden.<br />

Es sind jedoch die folgenden Mindestwerte einzusetzen:<br />

- Maschinenräume 85 %<br />

- Besatzungsräume 95 %<br />

- Doppelböden, Brennstofftanks, Ballasttanks usw. je nachdem, ob sie ihrer<br />

Bestimmung entsprechend für das auf der Ebene der tiefsten Einsenkung<br />

schwimmende Schiff als voll oder leer angenommen werden müssen 0 oder 95 %.<br />

Für den Hauptmaschinenraum braucht nur die Schwimmfähigkeit für den<br />

Einabteilungsstatus nachgewiesen zu werden, d.h. Maschinenraumendschotte gelten als<br />

nicht beschädigt.<br />

9.1.0.95.2 In der Gleichgewichtslage (Endschwimmlage) darf die Neigung des Schiffes 12° nicht<br />

überschreiten. Nicht wasserdicht verschlossene Öffnungen dürfen erst nach Erreichen der<br />

Gleichgewichtslage eintauchen. Tauchen derartige Öffnungen vorher ein, sind die<br />

dazugehörigen Räume bei der Leckrechnung als geflutet anzusehen.<br />

Leckhebel<br />

Über die Gleichgewichtslage hinaus muss der positive Bereich der Hebelarmkurve einen<br />

aufrichtenden Hebel ≥ 0,05 m in Verbindung mit einer Fläche ≥ 0,0065 m·rad aufweisen. Diese<br />

Mindestwerte der Stabilität sind bis zum Eintauchen der ersten nicht wetterdicht verschlossenen<br />

Öffnung, jedoch vor einem Neigungswinkel ≤ 27° einzuhalten. Tauchen nicht wetterdicht<br />

verschlossene Öffnungen vorher ein, sind die dazugehörigen Räume bei der Leckrechnung als<br />

geflutet anzusehen.<br />

< 12°<br />

> 0,05 m<br />

A<br />

Gleichgewichtslage<br />

Endschwimmlage<br />

A > 0,0065 [m . rad]<br />

9.1.0.95.3 Binnenschiffe mit ungesicherter Containerladung haben folgende Leckstabilitätskriterien<br />

einzuhalten:<br />

- In der Gleichgewichtslage (Endschwimmlage) darf die Neigung des Schiffes 5° nicht<br />

überschreiten.<br />

- Nicht wasserdicht verschlossene Öffnungen dürfen erst nach Erreichen der<br />

Gleichgewichtslage eintauchen. Tauchen derartige Öffnungen vorher ein, sind die<br />

dazugehörigen Räume bei der Leckrechnung als geflutet anzusehen.<br />

- Über die Gleichgewichtslage hinaus muss der positive Bereich der Hebelarmkurve eine<br />

Fläche ≥ 0,0065 m . rad aufweisen.<br />

- Diese Mindestwerte der Stabilität sind bis zum Eintauchen der ersten nicht wetterdicht<br />

verschlossenen Öffnung, jedoch vor einem Neigungswinkel ≤ 10° einzuhalten. Tauchen<br />

nicht wetterdicht verschlossene Öffnungen vorher ein, sind die dazugehörigen Räume bei<br />

der Leckrechnung als geflutet anzusehen.<br />

Phi [°]<br />

erste nicht wetterdicht verschlossene<br />

Öffnung zu Wasser, jedoch < 27°<br />

9 - 15

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