02.10.2012 Aufrufe

Teil 9

Teil 9

Teil 9

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Landanschluss der Lade- und Löschleitung, über den geladen oder gelöscht wird, muss<br />

mit einer Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen gemäß 8.6.4.1 versehen sein.<br />

g) Das Schiff muss mit einem fest installierten Nachlenzsystem ausgestattet sein.<br />

9.3.3.25.3 Der in 9.3.3.25.1 a) und c) und 9.3.3.25.2 e) genannte Abstand kann auf 3,00 m verringert<br />

werden, wenn am Ende des Bereichs der Ladung ein Querschott gemäß 9.3.3.10.2 vorhanden<br />

ist. Die Durchgangsöffnungen müssen in diesem Fall mit Türen versehen sein.<br />

Folgender Hinweis muss auf diesen Türen angebracht sein:<br />

Während des Ladens oder Löschens<br />

nicht ohne Erlaubnis des Schiffsführers öffnen.<br />

Sofort wieder schließen.<br />

9.3.3.25.4 a) Alle Einzelteile der Lade- und Löschleitungen müssen elektrisch leitend mit dem<br />

Schiffskörper verbunden sein.<br />

b) Die Ladeleitungen müssen bis an den Boden der Ladetanks herangeführt sein.<br />

9.3.3.25.5 Es muss erkennbar sein, ob Absperrarmaturen oder andere Abschlussvorrichtungen der Lade-<br />

und Löschleitungen offen oder geschlossen sind.<br />

9.3.3.25.6 Lade- und Löschleitungen müssen die erforderliche Elastizität, Dichtheit und Druckfestigkeit<br />

beim Prüfdruck aufweisen.<br />

9.3.3.25.7 Der höchstzulässige Über- und Unterdruck muss bei jeder Einrichtung kenntlich gemacht sein.<br />

Das Ablesen muss unter allen Witterungsbedingungen stattfinden können.<br />

9.3.3.25.8 a) Wenn über das Lade- und Löschsystem Waschwasser oder Ballastwasser in die Ladetanks<br />

geleitet werden soll, müssen sich die für das Ansaugen notwendigen Anschlüsse innerhalb<br />

des Bereichs der Ladung, jedoch außerhalb der Ladetanks befinden.<br />

Pumpen für Tankwaschsysteme mit den zugehörigen Anschlüssen können außerhalb des<br />

Bereichs der Ladung angeordnet sein, wenn der druckseitige <strong>Teil</strong> des Systems so<br />

eingerichtet ist, dass über diese Leitungen nicht angesaugt werden kann.<br />

Durch ein federbelastetes Rückschlagventil muss sichergestellt sein, dass Gase nicht durch<br />

das Tankwaschsystem in Bereiche außerhalb des Bereichs der Ladung gelangen können.<br />

b) Die für das Ansaugen des Wassers bestimmte Rohrleitung muss an ihrer Verbindungsstelle<br />

mit der Ladeleitung mit einem Rückschlagventil versehen sein.<br />

9.3.3.25.9 Die zulässigen Lade- und Löschraten an Bord von Tankschiffen des Typ N geschlossen<br />

müssen berechnet werden. Für Tankschiffe des Typ N offen mit Flammendurchschlagsicherung<br />

und Typ N offen sind die Lade- und Löschraten abhängig vom Gesamtquerschnitt der<br />

Entlüftungsrohre.<br />

Diese Berechnungen beziehen sich auf die maximal zulässigen Lade- und Löschraten für jeden<br />

Ladetank oder für Ladetankgruppen, übereinstimmend mit der Auslegung des Lüftungssystems.<br />

Bei diesen Berechnungen soll berücksichtigt werden, dass bei einem unerwarteten Verschluss<br />

der Gasrückführ- oder Gaspendelleitung der Landanlage die Sicherheitseinrichtungen der<br />

Ladetanks verhindern, dass der Druck in den Ladetanks die nachstehend aufgeführten Werte<br />

überschreitet:<br />

Überdruck: 115% des Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils.<br />

Unterdruck: 110% des Öffnungsdruck des Unterdruckventils aber nicht mehr als 3,85 kPa<br />

(0,0385 bar).<br />

9 - 75

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!