12.05.2013 Aufrufe

Haushaltsplan 2009 der Stadt Rheine

Haushaltsplan 2009 der Stadt Rheine

Haushaltsplan 2009 der Stadt Rheine

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gen, Garagen, von Reklameflächen. Hierzu gehören auch Entgelte für die Überlassung<br />

von Inventar in vermieteten Räumen. Außerdem Erträge aus Erbbaurecht<br />

und Erbpacht sowie aus Jagdpacht für eigene Grundstücke. Außerdem Erträge aus<br />

dem Verkauf von Vorräten (z.B. für Drucksachen aller Art, Familienbücher).<br />

6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von <strong>der</strong><br />

Kommune aus <strong>der</strong> Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine an<strong>der</strong>e<br />

Stelle, die diese vollständig o<strong>der</strong> anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung<br />

liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist,<br />

auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung<br />

<strong>der</strong> Kosten des Empfängers voll o<strong>der</strong> nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen<br />

<strong>der</strong> Kommune, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet,<br />

son<strong>der</strong>n nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es<br />

sich um eine Kostenumlage.<br />

Hierzu gehören insbeson<strong>der</strong>e Erstattungen, die aus <strong>der</strong> Delegation von den örtlichen<br />

o<strong>der</strong> überörtlichen Trägern <strong>der</strong> Sozialhilfe obliegenden Aufgaben an die<br />

Kommune resultieren.<br />

7 Sonstige ordentliche Erträge<br />

Die sonstigen ordentlichen Erträge stellen ein Auffangbecken für alle Ertragsarten<br />

dar, die in den bisherigen Positionen nicht abgebildet werden können.<br />

Hierzu gehören insbeson<strong>der</strong>e Konzessionsabgaben, Bußgel<strong>der</strong>, Säumniszuschläge<br />

und die Verzinsung <strong>der</strong> Gewerbesteuer. Daneben aber auch Erträge aus <strong>der</strong> Auflösung<br />

von sonstigen Son<strong>der</strong>posten (z.B. Investitionspauschale) o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Veräußerung<br />

von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Auflösung<br />

o<strong>der</strong> Herabsetzung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf For<strong>der</strong>ungen.<br />

8 Aktivierte Eigenleistungen<br />

Unter Eigenleistungen versteht man Aufwendungen <strong>der</strong> Verwaltung, die zur Herstellung<br />

eines Anlagegutes benötigt werden, dass nicht für einen Verkauf, son<strong>der</strong>n<br />

zur Verwendung im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Kommune bestimmt ist.<br />

Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen <strong>der</strong> Gemeinde zur Erstellung<br />

von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen Herstellungskosten<br />

darstellen, z.B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude,<br />

Spielgeräte usw.<br />

Praktische Relevanz haben die Planungsleistungen <strong>der</strong> städtischen Ingenieure bei<br />

<strong>der</strong> Herstellung, Erweiterung o<strong>der</strong> wesentlichen Verbesserung von Gebäuden und<br />

Infrastruktureinrichtungen.<br />

17 = Ordentliche Aufwendungen<br />

11 Personalaufwendungen<br />

Personalaufwendungen sind alle Aufwendungen, die unmittelbar mit <strong>der</strong> Beschäftigung<br />

von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenhängen. Grundsätzlich<br />

werden die Personalaufwendungen brutto erfasst.<br />

Weiterhin fallen unter die Personalaufwendungen alle Aufwendungen des Arbeitgebers<br />

für die soziale Sicherung <strong>der</strong> Beschäftigten. Dies sind insbeson<strong>der</strong>e die Arbeitgeberanteile<br />

zur Sozialversicherung und die Aufwendungen für Beihilfen.<br />

Auch die Zuführung von Beträgen zur Pensionsrückstellung für aktiv Beschäftigte<br />

fällt unter den Personalaufwand. Die Höhe <strong>der</strong> Zuführung ergibt sich aus einer<br />

versicherungsmathematischen Berechnung des Barwerts am Ende und am Anfang<br />

<strong>der</strong> Rechnungsperiode. Die Bildung von Pensionsrückstellungen für Beamte ist unabhängig<br />

davon, ob die Kommune die Versorgungsbezüge später selbst leistet,<br />

o<strong>der</strong> ob sie sich (wie die <strong>Stadt</strong> <strong>Rheine</strong>) einer Versorgungskasse angeschlossen<br />

hat, die über ein Umlageverfahren gedeckt wird. Da die Pensionäre bzw. Hinterbliebenen<br />

in jedem Fall einen Anspruch gegenüber dem ursprünglichen Dienst-<br />

Seite 74 von 504

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!