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blocstop™ BSO - O. Rosinski GmbH

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mäß den Angaben dieser Montage- und Bedienungsanleitung<br />

montiert werden.<br />

– Die Schraubverbindungen zur Befestigung der Fangvorrichtung<br />

und der Spannvorrichtung müssen gemäß der bautechnischen<br />

Ausführung ausgelegt werden.<br />

– Die Informationen und Hinweise dieser Montage- und Betriebsanleitung<br />

müssen in die Betriebsanleitung und Dokumentation<br />

des Anlagenherstellers eingearbeitet und durch<br />

anlagenspezifische Angaben (z.B. Vorgehensweise bei Störungen<br />

und Blockierungen) ergänzt werden. Eine einfache<br />

Weitergabe dieser Anleitung an den Betreiber ist nicht ausreichend.<br />

– Angaben zur Wartung des Produkts und des Zubehörs<br />

müssen in das Wartungsheft der Anlage eingearbeitet werden.<br />

3 Übersicht<br />

3.1 Lieferzustand<br />

Die Lieferung erfolgt komplett montiert.<br />

3.2 Lieferumfang<br />

Fangvorrichtung blocstop <strong>BSO</strong><br />

Tractel ® -Seil gemäß Bestellspezifikation<br />

Original-Montage- und Betriebsanleitung<br />

Logbuch<br />

Prüfzertifikate<br />

CE-Konformitätserklärung<br />

Lieferumfang optional:<br />

Verbindungsmittel<br />

3.3 Gerätebeschreibung<br />

Bestimmungsgemäßer Gebrauch<br />

Der blocstop <strong>BSO</strong> mit Übergeschwindigkeitsautomatik ist eine<br />

Fangvorrichtung, die bei jedem Hebezeug/Lastaufnahmemittel<br />

eingesetzt werden kann. Das Gerät ist nicht für die private Verwendung<br />

vorgesehen. Der genaue Verwendungszweck wird<br />

durch den Betreiber oder den Anlagenhersteller festgelegt.<br />

Eine Fangvorrichtung ist gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,<br />

Anhang V ein Sicherheitsbauteil. Sicherheitsbauteile gelten als<br />

Maschine.<br />

Die Fangvorrichtung darf nur mit einem Original-Seil mit dem in<br />

dieser Anleitung angegebenen Seildurchmesser verwendet<br />

werden (siehe auch Typenschild).<br />

Montage- und Betriebsanleitung<br />

Bis auf den <strong>BSO</strong> 510 dürfen alle hier beschriebenen Geräte als<br />

Fangvorrichtung für Personen- und Materialaufnahmemittel<br />

eingesetzt werden, siehe (Tabelle 1 auf Seite II).<br />

Die Fangvorrichtung <strong>BSO</strong> 510 darf nur zum Abfangen von Material<br />

verwendet werden.<br />

Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem<br />

Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe<br />

'16.1 Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 15.<br />

Die Greifzug Hebezeugbau <strong>GmbH</strong> erklärt, dass die in dieser<br />

Anleitung beschriebene Maschine den technischen Sicherheitsbestimmungen<br />

entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens<br />

in der Europäischen Union durch den Hersteller für die<br />

Ausrüstung gelten.<br />

Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die<br />

Maschine in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Bestimmungen<br />

der Richtlinie 2006/42/EG sowie dem entsprechenden<br />

nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in<br />

nationales Recht entspricht und die entsprechende Konformitätserklärung<br />

ausgestellt ist.<br />

Für Maschinen zum Heben von Lasten muss durch den<br />

Betreiber oder Anlagenhersteller eine Risikobeurteilung gemäß<br />

Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt werden.<br />

EN 14492-1 muss bei der Anlagenplanung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Für Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen<br />

und Gütern, die unter Anhang IV Nr. 17 der Richtlinie<br />

2006/42/EG fallen, muss durch den Betreiber oder Anlagenhersteller<br />

ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß<br />

Artikel 12 Absätze 3 oder 4 der Richtlinie 2006/42/EG<br />

durchgeführt werden. EN 14492-1 und EN 1808 müssen bei<br />

der Anlagenplanung berücksichtigt werden.<br />

Die Fangvorrichtung darf nicht in Anlagen eingebaut werden, die<br />

der Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie, in Deutschland: 12.<br />

GPSGV) entsprechen müssen.<br />

Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse<br />

Siehe '13 Vorhersehbarer Missbrauch' auf Seite 14.<br />

Jede von den hier genannten Angaben abweichende Verwendung<br />

gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende<br />

Schäden haftet die Greifzug Hebezeugbau <strong>GmbH</strong> nicht. Das<br />

Risiko trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise aus dieser<br />

Anleitung, insbesondere die Einhaltung der Montage- und<br />

Instandhaltungsvorschriften.<br />

Einsatzbereich<br />

Das Produkt ist für folgende Betriebsbedingungen geeignet:<br />

Für Festeinbauten oder wechselnde Installationen<br />

Für kurzfristigen Betrieb<br />

In Höhenlagen bis maximal 1000 m über NN<br />

Zulässiger Temperaturbereich siehe Tabelle 1 auf Seite II<br />

G905.5 - 02/2011 DE-5

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