blocstop™ BSO - O. Rosinski GmbH
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mäß den Angaben dieser Montage- und Bedienungsanleitung<br />
montiert werden.<br />
– Die Schraubverbindungen zur Befestigung der Fangvorrichtung<br />
und der Spannvorrichtung müssen gemäß der bautechnischen<br />
Ausführung ausgelegt werden.<br />
– Die Informationen und Hinweise dieser Montage- und Betriebsanleitung<br />
müssen in die Betriebsanleitung und Dokumentation<br />
des Anlagenherstellers eingearbeitet und durch<br />
anlagenspezifische Angaben (z.B. Vorgehensweise bei Störungen<br />
und Blockierungen) ergänzt werden. Eine einfache<br />
Weitergabe dieser Anleitung an den Betreiber ist nicht ausreichend.<br />
– Angaben zur Wartung des Produkts und des Zubehörs<br />
müssen in das Wartungsheft der Anlage eingearbeitet werden.<br />
3 Übersicht<br />
3.1 Lieferzustand<br />
Die Lieferung erfolgt komplett montiert.<br />
3.2 Lieferumfang<br />
Fangvorrichtung blocstop <strong>BSO</strong><br />
Tractel ® -Seil gemäß Bestellspezifikation<br />
Original-Montage- und Betriebsanleitung<br />
Logbuch<br />
Prüfzertifikate<br />
CE-Konformitätserklärung<br />
Lieferumfang optional:<br />
Verbindungsmittel<br />
3.3 Gerätebeschreibung<br />
Bestimmungsgemäßer Gebrauch<br />
Der blocstop <strong>BSO</strong> mit Übergeschwindigkeitsautomatik ist eine<br />
Fangvorrichtung, die bei jedem Hebezeug/Lastaufnahmemittel<br />
eingesetzt werden kann. Das Gerät ist nicht für die private Verwendung<br />
vorgesehen. Der genaue Verwendungszweck wird<br />
durch den Betreiber oder den Anlagenhersteller festgelegt.<br />
Eine Fangvorrichtung ist gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,<br />
Anhang V ein Sicherheitsbauteil. Sicherheitsbauteile gelten als<br />
Maschine.<br />
Die Fangvorrichtung darf nur mit einem Original-Seil mit dem in<br />
dieser Anleitung angegebenen Seildurchmesser verwendet<br />
werden (siehe auch Typenschild).<br />
Montage- und Betriebsanleitung<br />
Bis auf den <strong>BSO</strong> 510 dürfen alle hier beschriebenen Geräte als<br />
Fangvorrichtung für Personen- und Materialaufnahmemittel<br />
eingesetzt werden, siehe (Tabelle 1 auf Seite II).<br />
Die Fangvorrichtung <strong>BSO</strong> 510 darf nur zum Abfangen von Material<br />
verwendet werden.<br />
Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisiertem<br />
Wartungspersonal durchgeführt werden, siehe<br />
'16.1 Autorisiertes Wartungspersonal' auf Seite 15.<br />
Die Greifzug Hebezeugbau <strong>GmbH</strong> erklärt, dass die in dieser<br />
Anleitung beschriebene Maschine den technischen Sicherheitsbestimmungen<br />
entspricht, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens<br />
in der Europäischen Union durch den Hersteller für die<br />
Ausrüstung gelten.<br />
Die Inbetriebnahme der Maschine ist solange verboten, bis die<br />
Maschine in welche diese eingebaut wird, als Ganzes den Bestimmungen<br />
der Richtlinie 2006/42/EG sowie dem entsprechenden<br />
nationalen Rechtserlass zur Umsetzung der Richtlinie in<br />
nationales Recht entspricht und die entsprechende Konformitätserklärung<br />
ausgestellt ist.<br />
Für Maschinen zum Heben von Lasten muss durch den<br />
Betreiber oder Anlagenhersteller eine Risikobeurteilung gemäß<br />
Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG durchgeführt werden.<br />
EN 14492-1 muss bei der Anlagenplanung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Für Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen<br />
und Gütern, die unter Anhang IV Nr. 17 der Richtlinie<br />
2006/42/EG fallen, muss durch den Betreiber oder Anlagenhersteller<br />
ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß<br />
Artikel 12 Absätze 3 oder 4 der Richtlinie 2006/42/EG<br />
durchgeführt werden. EN 14492-1 und EN 1808 müssen bei<br />
der Anlagenplanung berücksichtigt werden.<br />
Die Fangvorrichtung darf nicht in Anlagen eingebaut werden, die<br />
der Richtlinie 95/16/EG (Aufzugsrichtlinie, in Deutschland: 12.<br />
GPSGV) entsprechen müssen.<br />
Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse<br />
Siehe '13 Vorhersehbarer Missbrauch' auf Seite 14.<br />
Jede von den hier genannten Angaben abweichende Verwendung<br />
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende<br />
Schäden haftet die Greifzug Hebezeugbau <strong>GmbH</strong> nicht. Das<br />
Risiko trägt allein der Betreiber. Zur bestimmungsgemäßen<br />
Verwendung gehört auch das Beachten aller Hinweise aus dieser<br />
Anleitung, insbesondere die Einhaltung der Montage- und<br />
Instandhaltungsvorschriften.<br />
Einsatzbereich<br />
Das Produkt ist für folgende Betriebsbedingungen geeignet:<br />
Für Festeinbauten oder wechselnde Installationen<br />
Für kurzfristigen Betrieb<br />
In Höhenlagen bis maximal 1000 m über NN<br />
Zulässiger Temperaturbereich siehe Tabelle 1 auf Seite II<br />
G905.5 - 02/2011 DE-5