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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 7<br />

Variante 1 ist aufgrund der geringsten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am besten zu<br />

bewerten. Allerdings werden, wie bei Variante 3, durch die Planstraße B arrondierte landwirtschaftliche<br />

Flächen zerschnitten.<br />

Abwägungskriterium Grundeigentum<br />

Die Variante 2 ist aufgrund der Überbauung eines Altenteilerwohnhauses und der Beeinträchtigung<br />

des Hauptgebäudes eines Hofes bei Bau-km 10+500 durch die Lärmschutzwand am schlechtesten zu<br />

bewerten.<br />

Die Variante 1 ist besser zu bewerten als die Variante 2, da der Hof bei Bau-km 10+500 geringer be-<br />

einträchtigt wird. Obwohl das Altenteilerwohnhaus bei Variante 1 erhalten bleibt, sind die Beeinträchti-<br />

gungen durch die nahegelegene Lärmschutzwand so erheblich, dass Sie in der Summe mit den Ein-<br />

griffen in die bebauten Grundstücke in der Ortslage Kirchbarkau im direkten Vergleich zur Variante 3<br />

nicht zu einer besseren Bewertung führt.<br />

Die Variante 3 wird trotz der Überbauung des Altenteilerwohnhauses bei Bau-km 10+500 aus den vor-<br />

genannten Gründen zu Variante 1 besser bewertet als Variante 1, weil die Eingriffe in die bebauten<br />

Grundstücke in Kirchbarkau vermieden werden.<br />

Abwägungskriterium Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />

Variante 1 nimmt unter dem Aspekt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgrund einer<br />

grenzwertigen Trassierung der A <strong>21</strong> und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs den letz-<br />

ten Rang ein.<br />

Variante 3 nimmt wegen der freien Trassierung im Neubaubereich und der Entlastung der Ortslage<br />

Kirchbarkau vom nicht autobahntauglichen Verkehr einen mittleren Rang ein.<br />

Variante 2 ist aufgrund der optimierten Trassierung der A <strong>21</strong> und der ungehinderten Führung des nicht<br />

autobahntauglichen Verkehrs als beste Variante zu bewerten.<br />

Abwägungskriterium gewerbliche Wirtschaft<br />

Die Variante 1 ist aufgrund der Existenzvernichtung der Tankstelle bei Bau-km ~9+500 an der alten B<br />

<strong>404</strong> sehr nachteilig zu bewerten. Die Varianten 2 und 3 sind wegen der Erhaltung der Tankstelle an der<br />

alten B <strong>404</strong> vorteilhaft zu bewerten.<br />

Abwägungskriterium Wirtschaftlichkeit<br />

Variante 1 ist aufgrund von deutlich höheren Bau- und Erhaltungskosten durch den Bau von umfang-<br />

reichen Lärmschutzwänden am schlechtesten zu bewerten.<br />

Die Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 mit um ca. 1,1 Mio. € höheren Baukosten verbunden.<br />

Jedoch sind die Erhaltungskosten der Variante 2 um rd. 0,5 Mio. € niedriger als bei Variante 3. Insge-<br />

samt erhält die Variante 2 bei diesem Abwägungskriterium eine Mittelstellung.<br />

Variante 3 wird aufgrund der geringsten Baukosten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit am besten<br />

bewertet.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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