4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 7<br />
Variante 1 ist aufgrund der geringsten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am besten zu<br />
bewerten. Allerdings werden, wie bei Variante 3, durch die Planstraße B arrondierte landwirtschaftliche<br />
Flächen zerschnitten.<br />
Abwägungskriterium Grundeigentum<br />
Die Variante 2 ist aufgrund der Überbauung eines Altenteilerwohnhauses und der Beeinträchtigung<br />
des Hauptgebäudes eines Hofes bei Bau-km 10+500 durch die Lärmschutzwand am schlechtesten zu<br />
bewerten.<br />
Die Variante 1 ist besser zu bewerten als die Variante 2, da der Hof bei Bau-km 10+500 geringer be-<br />
einträchtigt wird. Obwohl das Altenteilerwohnhaus bei Variante 1 erhalten bleibt, sind die Beeinträchti-<br />
gungen durch die nahegelegene Lärmschutzwand so erheblich, dass Sie in der Summe mit den Ein-<br />
griffen in die bebauten Grundstücke in der Ortslage Kirchbarkau im direkten Vergleich zur Variante 3<br />
nicht zu einer besseren Bewertung führt.<br />
Die Variante 3 wird trotz der Überbauung des Altenteilerwohnhauses bei Bau-km 10+500 aus den vor-<br />
genannten Gründen zu Variante 1 besser bewertet als Variante 1, weil die Eingriffe in die bebauten<br />
Grundstücke in Kirchbarkau vermieden werden.<br />
Abwägungskriterium Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />
Variante 1 nimmt unter dem Aspekt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgrund einer<br />
grenzwertigen Trassierung der A <strong>21</strong> und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs den letz-<br />
ten Rang ein.<br />
Variante 3 nimmt wegen der freien Trassierung im Neubaubereich und der Entlastung der Ortslage<br />
Kirchbarkau vom nicht autobahntauglichen Verkehr einen mittleren Rang ein.<br />
Variante 2 ist aufgrund der optimierten Trassierung der A <strong>21</strong> und der ungehinderten Führung des nicht<br />
autobahntauglichen Verkehrs als beste Variante zu bewerten.<br />
Abwägungskriterium gewerbliche Wirtschaft<br />
Die Variante 1 ist aufgrund der Existenzvernichtung der Tankstelle bei Bau-km ~9+500 an der alten B<br />
<strong>404</strong> sehr nachteilig zu bewerten. Die Varianten 2 und 3 sind wegen der Erhaltung der Tankstelle an der<br />
alten B <strong>404</strong> vorteilhaft zu bewerten.<br />
Abwägungskriterium Wirtschaftlichkeit<br />
Variante 1 ist aufgrund von deutlich höheren Bau- und Erhaltungskosten durch den Bau von umfang-<br />
reichen Lärmschutzwänden am schlechtesten zu bewerten.<br />
Die Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 mit um ca. 1,1 Mio. € höheren Baukosten verbunden.<br />
Jedoch sind die Erhaltungskosten der Variante 2 um rd. 0,5 Mio. € niedriger als bei Variante 3. Insge-<br />
samt erhält die Variante 2 bei diesem Abwägungskriterium eine Mittelstellung.<br />
Variante 3 wird aufgrund der geringsten Baukosten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit am besten<br />
bewertet.<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten