4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 31<br />
5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen<br />
Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen im straßentechnischen Entwurf:<br />
- Optimierung der Trassenführung im Bereich schutzwürdiger Biotope, Biotopkomplexe und Lebens-<br />
räume (NSG Lütjensee, Nettelseer Moor)<br />
- Erhaltung vorhandener Böschungsgehölze der B <strong>404</strong> und des ehemaligen Bahndamms;<br />
- Einhaltung bestehender Regelungen zum Schutz des Grundwassers (Bestimmungen gem. RiSt-<br />
Wag);<br />
- Maßnahmen zur Erhaltung der Durchlässigkeit der <strong>Land</strong>schaft durch Anlage eines Querungsbau-<br />
werkes am NSG Lütjensee;<br />
- Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Stärkung der Biotopverbundachse Nettelau durch entsprechende<br />
Dimensionierung und Gestaltung eines Durchlassbauwerkes;<br />
- Einrichtung und naturnahe Ausgestaltung von drei Regenrückhaltebecken und einem Absetzbe-<br />
cken im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung;<br />
- Entsiegelung und Rückbau bestehender Verkehrsflächen sowie Wiederherstellung von unterbro-<br />
chenen Wegeverbindungen;<br />
- Planung umfangreicher Immissionsschutzmaßnahmen zur Entlastung der Schutzgüter Mensch und<br />
<strong>Land</strong>schaft (Verwallungen und Schutzwände);<br />
- Minimierung des Eingriffs in ein sehr hochwertiges Feuchtbiotop<br />
- Abstimmungen zur Entwicklung minimaler Flächengrößen für die baubedingten Inanspruchnahmen;<br />
- Durchgehende Einzäunung der A <strong>21</strong> und der <strong>Land</strong>esstraßen zum Schutz vor Kollisionen mit Wild-<br />
tieren.<br />
Die dargestellten Maßnahmen im straßentechnischen Entwurf erfolgten durch Festlegungen bereits in<br />
der Planungs- bzw. Entwurfsphase. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben wer-<br />
den damit bereits frühzeitig wirksam vermindert bzw. vermieden.<br />
Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen der landschaftspflegerischen Planung:<br />
- Kennzeichnung naturschutzfachlicher Ausschlussflächen. Die entsprechend höherwertigen Berei-<br />
che sind im Zuge der Bauausführung von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen.<br />
- Beachtung maßgeblicher bodenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere § 6 BBodSchG i.V. mit<br />
§ 12 BBodSchG sowie DIN 19731 und DIN 18915. Vorgaben zum Schutz des Oberbodens und<br />
empfindlicher Bereiche.<br />
- Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen mit vollständiger Entfernung des Unterbaus<br />
und ordnungsgemäßer Entsorgung des Materials sowie anschließender Bodenlockerung.<br />
- Stärkung der Biotopverbundachsen und Schwerpunktbereiche im Biotopverbundsystem Nettelau-<br />
Niederung und dem Bereich Bothkamper See - Lütjensee durch entsprechende Anordnung und<br />
Ausgestaltung von Maßnahmenflächen<br />
- Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen;<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten