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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 31<br />

5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen<br />

Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen im straßentechnischen Entwurf:<br />

- Optimierung der Trassenführung im Bereich schutzwürdiger Biotope, Biotopkomplexe und Lebens-<br />

räume (NSG Lütjensee, Nettelseer Moor)<br />

- Erhaltung vorhandener Böschungsgehölze der B <strong>404</strong> und des ehemaligen Bahndamms;<br />

- Einhaltung bestehender Regelungen zum Schutz des Grundwassers (Bestimmungen gem. RiSt-<br />

Wag);<br />

- Maßnahmen zur Erhaltung der Durchlässigkeit der <strong>Land</strong>schaft durch Anlage eines Querungsbau-<br />

werkes am NSG Lütjensee;<br />

- Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Stärkung der Biotopverbundachse Nettelau durch entsprechende<br />

Dimensionierung und Gestaltung eines Durchlassbauwerkes;<br />

- Einrichtung und naturnahe Ausgestaltung von drei Regenrückhaltebecken und einem Absetzbe-<br />

cken im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung;<br />

- Entsiegelung und Rückbau bestehender Verkehrsflächen sowie Wiederherstellung von unterbro-<br />

chenen Wegeverbindungen;<br />

- Planung umfangreicher Immissionsschutzmaßnahmen zur Entlastung der Schutzgüter Mensch und<br />

<strong>Land</strong>schaft (Verwallungen und Schutzwände);<br />

- Minimierung des Eingriffs in ein sehr hochwertiges Feuchtbiotop<br />

- Abstimmungen zur Entwicklung minimaler Flächengrößen für die baubedingten Inanspruchnahmen;<br />

- Durchgehende Einzäunung der A <strong>21</strong> und der <strong>Land</strong>esstraßen zum Schutz vor Kollisionen mit Wild-<br />

tieren.<br />

Die dargestellten Maßnahmen im straßentechnischen Entwurf erfolgten durch Festlegungen bereits in<br />

der Planungs- bzw. Entwurfsphase. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben wer-<br />

den damit bereits frühzeitig wirksam vermindert bzw. vermieden.<br />

Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen der landschaftspflegerischen Planung:<br />

- Kennzeichnung naturschutzfachlicher Ausschlussflächen. Die entsprechend höherwertigen Berei-<br />

che sind im Zuge der Bauausführung von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen.<br />

- Beachtung maßgeblicher bodenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere § 6 BBodSchG i.V. mit<br />

§ 12 BBodSchG sowie DIN 19731 und DIN 18915. Vorgaben zum Schutz des Oberbodens und<br />

empfindlicher Bereiche.<br />

- Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen mit vollständiger Entfernung des Unterbaus<br />

und ordnungsgemäßer Entsorgung des Materials sowie anschließender Bodenlockerung.<br />

- Stärkung der Biotopverbundachsen und Schwerpunktbereiche im Biotopverbundsystem Nettelau-<br />

Niederung und dem Bereich Bothkamper See - Lütjensee durch entsprechende Anordnung und<br />

Ausgestaltung von Maßnahmenflächen<br />

- Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen;<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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