4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 33<br />
- Pflanzung von straßenbegleitenden Gehölzen (geschlossene Gehölzpflanzung im Wechsel mit<br />
gruppenweise angeordneten Einzelgehölzen) mit unterschiedlicher Artenzusammensetzung je nach<br />
Standortbedingungen<br />
- Flächige Bepflanzung auf Schutzwällen,<br />
- Begrünung der Schutzwände mit Klimmern und Rankern,<br />
- Entwicklung kräuterreicher <strong>Land</strong>schaftsrasen auf Banketten, Böschungen und in Mulden,<br />
- Entwicklung flächiger Gehölzbestände,<br />
- Entwicklung von Saumstrukturen/ Hochstaudenfluren,<br />
- Zulassen natürlicher Sukzession,<br />
- Entwicklung von Ufervegetation/ Uferstaudenfluren an Gräben und Regenrückhaltebecken,<br />
- Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren,<br />
- Einzelbaumpflanzungen/ Anlage von Baumreihen.<br />
6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />
Entsprechend § 15 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit möglich die unvermeidbaren Beeinträch-<br />
tigungen so ausgeglichen, dass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchti-<br />
gungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zurückbleiben.<br />
6.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Ausgleichsmaßnahmen stellen die betroffenen Wert- und Funktionselemente durch Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege weitgehend gleichartig, in einem planungsrelevanten Zeit-<br />
raum (bis ca. 25 Jahre) sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem betroffenen<br />
Funktionsraum wieder her.<br />
Zur Deckung der Kompensationserfordernis aufgrund des Eingriffs in Natur und <strong>Land</strong>schaft werden<br />
bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Aufwert-<br />
barkeit und der Lage in Bezug auf das landesweite Biotopverbundsystem und dem Eingriff, sowie ent-<br />
sprechend den gemäß „Orientierungsrahmen Straßenbau“ ermittelten und erforderlichen Zielbiotopty-<br />
pen, in naturnahe Lebensräume umgewandelt.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen liegen trassenparallel im Bereich der direkt betroffenen Lebensräume<br />
sowie im Bereich der Biotopverbundachse Nettelau-Niederung und erfüllen damit u.a. wichtige Funkti-<br />
onen im Zusammenhang mit der Stärkung und Entwicklung des Biotopverbundsystems in Schleswig-<br />
Holstein bzw. dem direkten Ausgleich innerhalb der betroffenen Lebensräume.<br />
Im Bereich der Ausgleichsflächenkomplexe werden folgend aufgeführte Einzelmaßnahmen durchge-<br />
führt:<br />
- Neuanlage von Knicks,<br />
- Entwicklung von Saumstrukturen über gelenkte Sukzession,<br />
- Entwicklung von fließgewässerbegleitenden Gehölzsäumen,<br />
- Entwicklung von Staudenfluren als fließgewässerbegleitende Vegetation,<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten