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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 33<br />

- Pflanzung von straßenbegleitenden Gehölzen (geschlossene Gehölzpflanzung im Wechsel mit<br />

gruppenweise angeordneten Einzelgehölzen) mit unterschiedlicher Artenzusammensetzung je nach<br />

Standortbedingungen<br />

- Flächige Bepflanzung auf Schutzwällen,<br />

- Begrünung der Schutzwände mit Klimmern und Rankern,<br />

- Entwicklung kräuterreicher <strong>Land</strong>schaftsrasen auf Banketten, Böschungen und in Mulden,<br />

- Entwicklung flächiger Gehölzbestände,<br />

- Entwicklung von Saumstrukturen/ Hochstaudenfluren,<br />

- Zulassen natürlicher Sukzession,<br />

- Entwicklung von Ufervegetation/ Uferstaudenfluren an Gräben und Regenrückhaltebecken,<br />

- Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren,<br />

- Einzelbaumpflanzungen/ Anlage von Baumreihen.<br />

6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />

Entsprechend § 15 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit möglich die unvermeidbaren Beeinträch-<br />

tigungen so ausgeglichen, dass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchti-<br />

gungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zurückbleiben.<br />

6.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Ausgleichsmaßnahmen stellen die betroffenen Wert- und Funktionselemente durch Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege weitgehend gleichartig, in einem planungsrelevanten Zeit-<br />

raum (bis ca. 25 Jahre) sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem betroffenen<br />

Funktionsraum wieder her.<br />

Zur Deckung der Kompensationserfordernis aufgrund des Eingriffs in Natur und <strong>Land</strong>schaft werden<br />

bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Aufwert-<br />

barkeit und der Lage in Bezug auf das landesweite Biotopverbundsystem und dem Eingriff, sowie ent-<br />

sprechend den gemäß „Orientierungsrahmen Straßenbau“ ermittelten und erforderlichen Zielbiotopty-<br />

pen, in naturnahe Lebensräume umgewandelt.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen liegen trassenparallel im Bereich der direkt betroffenen Lebensräume<br />

sowie im Bereich der Biotopverbundachse Nettelau-Niederung und erfüllen damit u.a. wichtige Funkti-<br />

onen im Zusammenhang mit der Stärkung und Entwicklung des Biotopverbundsystems in Schleswig-<br />

Holstein bzw. dem direkten Ausgleich innerhalb der betroffenen Lebensräume.<br />

Im Bereich der Ausgleichsflächenkomplexe werden folgend aufgeführte Einzelmaßnahmen durchge-<br />

führt:<br />

- Neuanlage von Knicks,<br />

- Entwicklung von Saumstrukturen über gelenkte Sukzession,<br />

- Entwicklung von fließgewässerbegleitenden Gehölzsäumen,<br />

- Entwicklung von Staudenfluren als fließgewässerbegleitende Vegetation,<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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