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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 13<br />

Für den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> zwischen Klein Barkau und Nettelsee erfolgte für die A <strong>21</strong> sowie<br />

für die <strong>Land</strong>esstraße L49 und 307 eine Berechnung der Schadstoffausbreitung nach dem Merkblatt<br />

über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS – Stand 2005). Die Gesamtbelastung lag in allen Be-<br />

rechnungsabschnitten weit unterhalb der Beurteilungswerte und ist demnach nach der MLuS nicht als<br />

erheblich einzustufen.<br />

2.5 Bedarf an Grund und Boden<br />

Bedarf an Grund und Boden ergibt sich neben den unter Kap. 2.4.2 „Anlagebedingten Wirkungen“<br />

aufgeführten Bereichen durch die Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen. Entsprechende<br />

Kompensationsflächen liegen ausschließlich im Umfeld der geplanten Trasse, insbesondere an der<br />

bestehenden Biotopverbundachse der Nettelau. Die Lage der Flächen im Einzelnen ist im <strong>Land</strong>-<br />

schaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Insgesamt liegt der Kompensationsflächenumfang tras-<br />

sennaher und trassenferner Maßnahmen bei 56,51 ha.<br />

2.6 Darstellung der Alternativen zu einzelnen Vorhabenskomponenten sowie Darstellung von<br />

Optimierungsbereichen<br />

Im Zuge der Prüfung des Trassenverlaufes der A <strong>21</strong> wurden zusammen mit dem <strong>Land</strong>esbetrieb Stra-<br />

ßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg und dem Ingenieurbüro für die<br />

Straßenplanung folgende Trassenabschnitte diskutiert:<br />

Optimierung der Trassenführung der A <strong>21</strong><br />

Der Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> erfolgt zunächst auf der Ostseite und wechselt hinter Warnau auf die<br />

Westseite. Durch diese Variante erfolgt keine Beeinträchtigung des NSG „Lütjensee und Hochfelder<br />

See südöstlich Gut Bothkamp“, welches als Teil des Gebietes von Gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ gemeldet wurde.<br />

Die Trassenführung zur UVS überschneidet sich mit dem westlich an die B <strong>404</strong> angrenzenden Rand-<br />

bereich des Nettelseer Moores. Zur Vermeidung eines Eingriffs in den empfindlichen Moorbereich<br />

wurde die Trassierung überarbeitet, so dass in der Planfeststellungsunterlage die Moorflächen unbe-<br />

rührt bleiben.<br />

Die Vorplanung zur UVS sieht vor, dass die jetzige Fahrbahn der B <strong>404</strong> als eine Richtungsfahrbahn<br />

der A <strong>21</strong> dienen wird, um den vorhandenen Straßenaufbau wieder zu verwenden. Vorgabe ist, dass<br />

der Fahrbahnrand B <strong>404</strong> dem Richtungsfahrbahnrand der zukünftigen A <strong>21</strong> entspricht. Mit Ergänzung<br />

des geplanten Standstreifens bedeutet dieses eine Überbauung der Straßenböschungen auch auf der<br />

Nichtausbauseite.<br />

Zum Erhalt einer einseitigen Straßenböschung wurde die Planung so verändert, dass im Bereich des<br />

Ausbaus die Böschungen auf der Nichtausbauseite außerhalb des Anschlussstellenbereichs im Regel-<br />

fall unberührt bleiben. Entgegen der ursprünglichen Vorplanung gilt für die vorliegende Unterlage der<br />

heutige Fahrbahnrand als Außenkante der geplanten Standspur.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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