4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 9<br />
die Vermeidung von Eingriffen in geschützte oder landschaftlich wertvolle Bereiche eingehalten wer-<br />
den. Diese Standorte sind:<br />
Standort 1: in Höhe der Ortschaft Ketelsberg bei ca. km 6+800 (Ost)<br />
Standort 2 östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 (West + Ost)<br />
Standort 3: zwischen Nettelsee und Löptin bei ca. km 15+500 (Ost)<br />
Standort 4: zwischen Wildtunnel und AS Wankendorf bei ca. km 19+500 (West) und km 19+400<br />
(Ost)<br />
Auf der Grundlage dieser insgesamt sechs Standortvarianten wurden die durch die Straßenbaumaß-<br />
nahme zu erwartenden Auswirkungen untersucht. Im vorliegenden Planungsabschnitt 3A der A<strong>21</strong> wur-<br />
de der Standort östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 für die Richtungsfahrbahn Kiel<br />
(Ostseite) aufgrund des geringsten Flächenverbrauchs als der Standort mit den tendenziell geringsten<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. §2 UVPG bewertet.<br />
2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />
2.1 Zweck der Maßnahme<br />
Ziel der Baumaßnahme ist es, eine leistungsfähige Nord- Süd-Verbindung in Schleswig-Holstein zu<br />
schaffen, die die Integration der <strong>Land</strong>eshauptstadt Kiel und ihres Umlandes in den Wirtschaftsraum –<br />
Ostsee / Baltische Staaten und Skandinavien auch in Zukunft sichert und gleichermaßen die Ver-<br />
kehrsbeziehungen zwischen Schleswig-Holstein - Niedersachsen - Hamburg und Mecklenburg-<br />
Vorpommern sowie mit dem transeuropäischen Straßennetz vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung<br />
verbessert.<br />
2.2 Einzugsgebiet der Maßnahme<br />
Das Einzugsgebiet der Maßnahme liegt im westlichen Bereich des Kreises Plön und erstreckt sich<br />
über die Gemeindegebiete von Klein Barkau, Kirchbarkau, Barmissen, Warnau und Nettelsee.<br />
Im Einzelnen umfasst das Ausbauvorhaben:<br />
1. Ausbau der bestehenden Bundesstraße B <strong>404</strong> zur Bundesautobahn A <strong>21</strong> auf einer Länge von<br />
6.245 m von Klein Barkau bis Nettelsee (km 8+000 bis km 14+245).<br />
2. Anpassung der nachgeordneten Straßen sowie Wirtschaftswegen auf einer Gesamtlänge von<br />
ca. 7,6 km (4,3 km autobahnparallelen Straßen (Planstraßen A, und B), ca. 1,7 km Wirtschafts-<br />
wege, 1,6 km für die K10, die Dorfstraße und die Straße „Am Schloss“).<br />
3. Rückbau der B <strong>404</strong> zwischen Klein Barkau und der K10, sowie Neu- und Ausbau einer Gemein-<br />
destraße auf einer Länge von 0,87 km (Planstraße C).<br />
4. Anordnung von zwei Brückenbauwerken bei Kirchbarkau (Überführung K 10) und bei Warnau<br />
(Überführung der Planstraße A/B).<br />
5. Errichtung einer Park - und WC – Anlage (PWC) an der Richtungsfahrbahn in Richtung Kiel von<br />
Bau-km 9+243 bis Bau-km 10+142.<br />
6. Errichtung eines 18 m breiten Wildtunnels unter der A <strong>21</strong> auf Höhe des Bothkamper Sees.<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten