4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 37<br />
keit überprüft, die Pflegekonzepte werden ggf. an die Überprüfungsergebnisse angepasst. Eine Ökolo-<br />
gische Baubegleitung wird vorgeschlagen.<br />
Die technischen Leiteinrichtungen (Maßnahmen S5.4, S8.5, Ar3.1, Ar4.1, Ar5.1, Ar8.1, Ar4.3, Ar5.3,<br />
Ar7.3) werden 1-2x jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert.<br />
Die Wirksamkeit der Leitpflanzungen und der Ersatzquartiere für Fledermäuse, der Durchlassbauwer-<br />
ke sowie der Einstandsflächen für Wildtiere am Querungsbauwerk werden im 1, 2, 5 und 10 Jahr nach<br />
der Baudurchführung durch einen Fachgutachter im Rahmen eines Monitorings kontrolliert. Auf Grund-<br />
lage der fachgutacherlichen Bewertung können eventuell weitere Maßnahmen im Raum erforderlich<br />
werden.<br />
Die detaillierte Ausgestaltung und Dokumentation der Pflege der Maßnahmenflächen wird im Zusam-<br />
menhang mit der <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Ausführungsplanung erarbeitet.<br />
8 KENNTNISLÜCKEN, HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />
Wissenslücken bzw. Unsicherheiten liegen hinsichtlich des geplanten Wilddurchlasses und der An-<br />
pflanzungen zum Schutz von Fledermäusen vor. Die Bauwerke wurden nach den aktuellen fachgut-<br />
achterlichen Erläuterungen und Richtlinien geplant, die Effizienz hängt jedoch im Einzelfall von einer<br />
Vielzahl von Faktoren in der sich dynamisch entwickelnden <strong>Land</strong>schaft ab. Bezüglich der Wirksamkeit<br />
von Anpflanzungen zum Schutz von Fledermäusen liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor. Um die<br />
Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, wird daher eine 10 jährige Effizienzkontrolle durch einen<br />
Fachgutachter vorgesehen.<br />
9 SCHLUSSBETRACHTUNG<br />
Durch den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> wird es bezüglich aller <strong>Land</strong>schaftspotentiale zu unvermeidba-<br />
ren neuen Beeinträchtigungen kommen. Die Beeinträchtigungen ergeben sich durch umfangreiche<br />
anlagebedingte Überbauungen, Zunahme betriebsbedingter Wirkungen sowie während der Bauzeit<br />
auch durch baubedingte Beeinträchtigungen. Betroffen von den Eingriffen sind insbesondere das Bio-<br />
top- und Artenschutz- sowie das Bodenpotential und das <strong>Land</strong>schaftsbild mit nicht unerheblichen Be-<br />
einträchtigungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft. So kommt es zu unvermeidbaren Überbauungen von ge-<br />
setzlich geschützten Biotopbereichen sowie insgesamt zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit von<br />
Natur und <strong>Land</strong>schaft einschließlich der Siedlungsrandbereiche. Den unvermeidbaren Beeinträchti-<br />
gungen stehen umfangreiche Gestaltungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur<br />
Verfügung. Insgesamt können die Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter durch die geplanten<br />
Maßnahmen kompensiert werden.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Rendsburg<br />
Rendsburg, den 06.10.2011<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten