4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 11<br />
2.4 Wirkungen des Vorhabens<br />
2.4.1 Baubedingte Wirkungen<br />
Während der Bauzeit wird es durch die Anlage von Arbeitsstreifen und Materiallagern sowie durch<br />
Baustellenverkehr zu temporären Beeinträchtigungen kommen. Folgende Auswirkungen sind zu er-<br />
warten:<br />
- Veränderungen des Bodens im Bereich von Arbeitsstreifen, Baustraßen und provisorischen<br />
Umleitungen. Die betroffenen Bereiche sind als Flächen vorübergehender Inanspruchnahme<br />
in den Lageplänen kenntlich gemacht (7,05 ha);<br />
- Austausch von Boden in den Sanierungsbereichen (0,25 ha). Eine Absenkung des Grundwas-<br />
serspiegels wird nicht erforderlich.<br />
- Beseitigung von Vegetation und Tierlebensräumen, Veränderung von Standortbedingungen für<br />
Pflanzen im Bereich der Flächen vorübergehender Inanspruchnahme;<br />
- Visuelle Beeinträchtigungen durch die Baustelle;<br />
- Lärmemissionen in Bezug auf den Baustellenbetrieb;<br />
- Zeitlich begrenzter Nutzungsausfall auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />
2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Bau der A <strong>21</strong>, Planungsabschnitt 3B werden insgesamt 15,50 ha Boden<br />
neu versiegelt. Entsiegelungen ergeben sich durch den Rückbau der B<strong>404</strong> sowie an der K10 und ver-<br />
schiedenen Wirtschaftswegen (0,87 ha).<br />
Des Weiteren ergeben sich innerhalb der Eingriffszone folgende Wirkungen durch den Bau der Straße<br />
und der dafür erforderlichen Nebenanlagen wie Böschungen, Brückenbauwerke und Einschnitte:<br />
- Überbauung von natürlich gewachsenen Böden (45,64 ha). Dabei handelt es sich bei einem<br />
Flächenanteil von 1,37 ha um Böden mit besonderer Bedeutung und um 2,71 ha um Böden<br />
mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, welche als Verlust gewertet werden.<br />
- Überbauung von Bereichen mit besonderer Bedeutung in Bezug auf oberflächennahes<br />
Grundwasser sowie mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung (0,38 ha).<br />
- Überbauung von drei Stillgewässern und eines Fließgewässers (Nettelau).<br />
- Verlust von Gehölz- und Vegetationsstrukturen und damit des Lebensraumes von Pflanzen<br />
und Tieren auf einer Fläche von 45,64 ha inklusive der vorhandenen straßenbegleitenden Bio-<br />
toptypen der B <strong>404</strong>.<br />
- Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen (28,35 ha).<br />
- Visuelle Beeinträchtigungen des <strong>Land</strong>schaftsbildes sowie Veränderungen bezüglich der Erho-<br />
lungsfunktion der <strong>Land</strong>schaft durch die Errichtung von Bauwerken und veränderte Wegefüh-<br />
rungen im untergeordneten Netz.<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten