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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 11<br />

2.4 Wirkungen des Vorhabens<br />

2.4.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Während der Bauzeit wird es durch die Anlage von Arbeitsstreifen und Materiallagern sowie durch<br />

Baustellenverkehr zu temporären Beeinträchtigungen kommen. Folgende Auswirkungen sind zu er-<br />

warten:<br />

- Veränderungen des Bodens im Bereich von Arbeitsstreifen, Baustraßen und provisorischen<br />

Umleitungen. Die betroffenen Bereiche sind als Flächen vorübergehender Inanspruchnahme<br />

in den Lageplänen kenntlich gemacht (7,05 ha);<br />

- Austausch von Boden in den Sanierungsbereichen (0,25 ha). Eine Absenkung des Grundwas-<br />

serspiegels wird nicht erforderlich.<br />

- Beseitigung von Vegetation und Tierlebensräumen, Veränderung von Standortbedingungen für<br />

Pflanzen im Bereich der Flächen vorübergehender Inanspruchnahme;<br />

- Visuelle Beeinträchtigungen durch die Baustelle;<br />

- Lärmemissionen in Bezug auf den Baustellenbetrieb;<br />

- Zeitlich begrenzter Nutzungsausfall auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />

2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Im Zusammenhang mit dem Bau der A <strong>21</strong>, Planungsabschnitt 3B werden insgesamt 15,50 ha Boden<br />

neu versiegelt. Entsiegelungen ergeben sich durch den Rückbau der B<strong>404</strong> sowie an der K10 und ver-<br />

schiedenen Wirtschaftswegen (0,87 ha).<br />

Des Weiteren ergeben sich innerhalb der Eingriffszone folgende Wirkungen durch den Bau der Straße<br />

und der dafür erforderlichen Nebenanlagen wie Böschungen, Brückenbauwerke und Einschnitte:<br />

- Überbauung von natürlich gewachsenen Böden (45,64 ha). Dabei handelt es sich bei einem<br />

Flächenanteil von 1,37 ha um Böden mit besonderer Bedeutung und um 2,71 ha um Böden<br />

mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, welche als Verlust gewertet werden.<br />

- Überbauung von Bereichen mit besonderer Bedeutung in Bezug auf oberflächennahes<br />

Grundwasser sowie mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung (0,38 ha).<br />

- Überbauung von drei Stillgewässern und eines Fließgewässers (Nettelau).<br />

- Verlust von Gehölz- und Vegetationsstrukturen und damit des Lebensraumes von Pflanzen<br />

und Tieren auf einer Fläche von 45,64 ha inklusive der vorhandenen straßenbegleitenden Bio-<br />

toptypen der B <strong>404</strong>.<br />

- Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen (28,35 ha).<br />

- Visuelle Beeinträchtigungen des <strong>Land</strong>schaftsbildes sowie Veränderungen bezüglich der Erho-<br />

lungsfunktion der <strong>Land</strong>schaft durch die Errichtung von Bauwerken und veränderte Wegefüh-<br />

rungen im untergeordneten Netz.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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