4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land
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Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />
4-<strong>STREIFIGER</strong> <strong>AUSBAU</strong> <strong>DER</strong> B <strong>404</strong><br />
<strong>ZUR</strong> A <strong>21</strong> VON KLEIN BARKAU BIS NETTELSEE ,<br />
- STRECKENABSCHNITT 3 A -<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
der entscheidungserheblichen Unterlagen über<br />
die Umweltauswirkungen des Vorhabens (gemäß § 6 UVPG)<br />
zur Planfeststellung<br />
Oktober 2011<br />
Auftraggeber: <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau und Verkehr<br />
Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg<br />
Verfasser: WLW<br />
<strong>Land</strong>schaftsarchitekten und Biologen<br />
Wellnitz Rasch-Wellnitz Gröger BWK/SRL/VDI<br />
Holstenstr. 32 23552 Lübeck<br />
Tel.: 0451/70799331 Fax: 0451/98980977 email: od@wlw-landschaftsarchitekten.de<br />
Lübeck, im Oktober 2011<br />
Bearbeitung: Dipl.-Ing. Peter Wellnitz<br />
Dipl.-Ing. Sebastian Heinrich<br />
Dipl.-Biol. Axel Emmerich
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG I<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 AUSGANGSSITUATION / VORGABEN ............................................................... 1<br />
1.1 Bezeichnung des Vorhabens .....................................................................................................1<br />
1.2 Benennung des Vorhabenträgers ..............................................................................................1<br />
1.3 Lage der Maßnahme ....................................................................................................................1<br />
1.4 Rechtliche Einordnung des Vorhabens ....................................................................................1<br />
1.5 Bedarf, Ziel des Vorhabens ........................................................................................................2<br />
1.5.1 Einbindung in das Straßennetz (raumordnerische Bedeutung) .............................................2<br />
1.6 Hinweise zu den vorgelagerten Verfahren ................................................................................3<br />
1.7 Übersicht über die wichtigsten Vorhabenalternativen und Angabe der wesentlichen<br />
Auswahlgründe .......................................................................................................................................4<br />
1.7.1 Variantenvergleich / UVS .......................................................................................................4<br />
1.7.2 Vertiefende Untersuchungen zur Führung der A <strong>21</strong> im Abschnitt 3a .....................................5<br />
1.7.3 Vertiefende Untersuchungen zu den gemeindlichen Verkehrsverbindungen ........................8<br />
1.7.4 Vertiefende Untersuchungen zur Lage der PWC-Anlage ......................................................8<br />
2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................. 9<br />
2.1 Zweck der Maßnahme .................................................................................................................9<br />
2.2 Einzugsgebiet der Maßnahme ....................................................................................................9<br />
2.3 Voraussichtliches Verkehrsaufkommen .................................................................................10<br />
2.4 Wirkungen des Vorhabens .......................................................................................................11<br />
2.4.1 Baubedingte Wirkungen .......................................................................................................11<br />
2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen ..................................................................................................11<br />
2.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen ................................................................................................12<br />
2.5 Bedarf an Grund und Boden ....................................................................................................13<br />
2.6 Darstellung der Alternativen zu einzelnen Vorhabenskomponenten sowie Darstellung<br />
von Optimierungsbereichen ................................................................................................................13<br />
2.7 Zeitablauf ....................................................................................................................................14<br />
3 UMWELTBESCHREIBUNG ................................................................................ 14<br />
3.1 Kriterien und Begründung der Eingrenzung des Untersuchungsrahmens.........................14<br />
3.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie deren wesentlichen<br />
Wechselwirkungen (unter Berücksichtigung von Vorbelastung, Empfindlichkeit und<br />
Schutzwürdigkeit) ................................................................................................................................15<br />
3.2.1 Mensch und Erholung...........................................................................................................15<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG II<br />
3.2.2 Tiere und Pflanzen ...............................................................................................................17<br />
3.2.3 Boden ...................................................................................................................................22<br />
3.2.4 Wasser .................................................................................................................................23<br />
3.2.5 Klima / Luft ...........................................................................................................................24<br />
3.2.6 <strong>Land</strong>schaft / <strong>Land</strong>schaftsbild ................................................................................................24<br />
3.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................26<br />
3.2.8 Wechselwirkungen ...............................................................................................................27<br />
3.2.9 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Trendszenario) ..........................................27<br />
4 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS .............................................................. 28<br />
4.1 Baubedingte Auswirkungen .....................................................................................................28<br />
4.1.1 Flächeninanspruchnahme ....................................................................................................28<br />
4.1.2 Visuelle und akustische Auswirkungen ................................................................................28<br />
4.2 Anlagebedingte Auswirkungen ................................................................................................28<br />
4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................................29<br />
4.4 Entlastungseffekte ....................................................................................................................30<br />
4.5 Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durch alternative Vorhaben .....30<br />
5 VERMEIDUNGS-, MINIMIERUNGS- UND GESTALTUNGSMAßNAHMEN ....... 30<br />
5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen ........................................................31<br />
5.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ...............................................................32<br />
6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ..................................................... 33<br />
6.3 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................................33<br />
6.4 Ersatzmaßnahmen .....................................................................................................................34<br />
7 MAßNAHMENÜBERSICHT ................................................................................ 34<br />
7.1 Programm zur Erfolgskontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .........................36<br />
8 KENNTNISLÜCKEN, HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ............................ 37<br />
9 SCHLUSSBETRACHTUNG ................................................................................ 37<br />
10 LISTE <strong>DER</strong> ERSTELLTEN FACHGUTACHTEN ............................................. 38<br />
TABELLENVERZEICHNIS<br />
Tabelle 1: Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter 28<br />
Tabelle 2: Ausgleich und Ersatz: Maßnahmenübersicht 34<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 1<br />
1 AUSGANGSSITUATION / VORGABEN<br />
1.1 Bezeichnung des Vorhabens<br />
Die geplante Maßnahme beinhaltet den Ausbau der bestehenden Bundesstraße B <strong>404</strong> zur Bundesau-<br />
tobahn A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee (km 8+000 bis km 14+245) mit einer Baulänge von<br />
6.245 m und stellt somit die Verlängerung der vorhandenen BAB A<strong>21</strong> in Richtung Kiel dar.<br />
1.2 Benennung des Vorhabenträgers<br />
Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau<br />
und Verkehr S-H, endvertreten durch die Niederlassung Rendsburg.<br />
1.3 Lage der Maßnahme<br />
Gegenstand der vorliegenden Planung ist der Straßenbauentwurf für den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong><br />
auf einer Länge von rund 6,25 km im Bereich der Gemeinden Klein Barkau, Kirchbarkau, Barmissen,<br />
Warnau und Nettelsee des Kreises Plön. Er beinhaltet neben der Ausbauplanung der B <strong>404</strong> auch die<br />
Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes.<br />
1.4 Rechtliche Einordnung des Vorhabens<br />
Rechtsgrundlage für die Planung und den Ausbau der B <strong>404</strong> zur BAB A <strong>21</strong> ist das 5.Gesetz zur Ände-<br />
rung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 02.07.2003 (BGBl Teil I, Nr. 54, Seite 2574).<br />
Diesem ist als Anlage der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen beigefügt, in dem der vierstreifige Aus-<br />
bau der B <strong>404</strong> mit Aufstufung der ersten Richtungsfahrbahn zur A <strong>21</strong> als vordringlicher Bedarf enthal-<br />
ten ist.<br />
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August<br />
2009 (BGBl. I S. 2723), ist für den Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße eine Umweltver-<br />
träglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen: die Prüfung ist entsprechend dem jeweiligen Planungsstand<br />
des Vorhabens vorgesehen (§ 15 UVPG). Die UVP verfolgt den Zweck der Umweltvorsorge nach ein-<br />
heitlichen Grundsätzen, um<br />
1. die Einwirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu<br />
bewerten und<br />
2. das Ergebnis der UVP so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zuläs-<br />
sigkeit zu berücksichtigen (§ 1 UVPG).<br />
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt auf der Ebene der Linienfindung beim Straßenbau durch die Er-<br />
stellung einer UVS, deren Methode und Inhalte durch einschlägige Regelwerke, wie die Hinweise zur<br />
Berücksichtigung des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-<br />
StB 99)), das Merkblatt zur UVS in der Straßenplanung (MUVS) sowie das Handbuch für die Vergabe<br />
und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und <strong>Land</strong>schaftsarchitekten im Straßen-<br />
und Brückenbau (HVA F-StB, 2009) vorgegeben sind.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 2<br />
Im vorliegenden Fall stand die Linienführung durch die Eigenschaften einer Verbreiterung einer vor-<br />
handenen Autobahn bereits fest, so dass kein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen war.<br />
Die rechtlichen Grundlagen des an die UVS in der nächsten Planungsebene anschließenden <strong>Land</strong>-<br />
schaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) liegen in den §§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) und die entsprechenden Vorschriften des <strong>Land</strong>esnaturschutzgesetzes (§§ 8-<br />
11 LNatSchG).<br />
Der vierstreifige Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> verursacht aus Sicht von Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspfle-<br />
ge negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das <strong>Land</strong>schaftsbild. Die von dem Bauvorhaben<br />
ausgehenden Beeinträchtigungen sind nach § 14 BNatSchG als Veränderungen zu verstehen, welche<br />
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und/oder das <strong>Land</strong>schaftsbild erheblich beeinträchtigen<br />
können und damit als Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft anzusehen sind. Entsprechend § 15 BNatSchG<br />
hat der Verursacher eines Eingriffs die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und Aus-<br />
gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu leisten.<br />
Der LBP ist gemäß RE 1985 Bestandteil des straßentechnischen Entwurfs. Es sind die landschafts-<br />
pflegerischen Vorgaben nach UVPG, BNatSchG, LNatSchG, HNL-S, RAS-LP 1, RAS-LP-4 und den<br />
vom BMVBS herausgegebenen einschlägigen Regelungen zu berücksichtigen. Weiterhin werden län-<br />
derspezifische Anwendungsverfahren, wie beispielsweise die Regelungen zur Biotoptypenkartierung,<br />
des Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensations-<br />
maßnahmen im Rahmen <strong>Land</strong>schaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (LBV-<br />
SH, 2004) sowie die Mustergliederung für den <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Begleitplan (LSV-SH, 2001)<br />
mit einbezogen.<br />
Bei der Planung sind die Bindungen durch Schutzgebietsausweisungen und Schutzgebietsvorschläge<br />
zu berücksichtigen. Im Verlauf der Ausbaustrecke sind Biotope vorhanden, die nach § <strong>21</strong> LNatSchG<br />
i.V.m. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt sind. In Bezug auf das Europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000 sind in Verbindung mit dem BNatSchG folgende rechtliche Bindungen relevant:<br />
- FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom <strong>21</strong>. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen inklusive Anhänge (Abl. EG L 206/7 v.<br />
22.07.1992), geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 / Abl. EG L 305/42;<br />
- Vogelschutzrichtlinie (VRL): Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar-<br />
ten inkl. Anhänge vom 02. April 1979<br />
Für die Waldgebiete bestehen des Weiteren Bindungen durch das Bundes- und <strong>Land</strong>eswaldgesetz.<br />
Die Kulturdenkmäler unterliegen dem Denkmalschutzgesetz. Für das Schutzgut Boden gilt das Bun-<br />
des-Bodenschutzgesetz.<br />
1.5 Bedarf, Ziel des Vorhabens<br />
1.5.1 Einbindung in das Straßennetz (raumordnerische Bedeutung)<br />
Die Bundesstraße B <strong>404</strong> führt als eine überregionale Nord-Süd-Verbindung von der <strong>Land</strong>eshauptstadt<br />
Kiel zur A 1 und A 24 sowie künftig zur A 20. Sie leitet den Verkehr der B 432 aus dem Raum Ham-<br />
burg, der B 209 aus dem nordöstlichen Niedersachsen, der B 208 aus Mecklenburg / Brandenburg und<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 3<br />
der B 206 aus dem südlichen Schleswig-Holstein zum <strong>Land</strong>eshafen Kiel und damit zu den Fährlinien<br />
nach Skandinavien. Darüber hinaus gilt sie als regionale Hauptverbindung zwischen den umgebenden<br />
Gemeinden im Kreis Plön und hat Erschließungsfunktion für land- und forstwirtschaftliche Flächen.<br />
Mit dem Ausbau der B <strong>404</strong> zur BAB A<strong>21</strong> wird dem steigenden Verkehrsaufkommen Rechnung getra-<br />
gen. Er ist Teil des Verkehrskonzeptes der Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung der Ver-<br />
kehrssituation im norddeutschen Raum. Der Zusammenschluss Europas mit der Eingliederung der<br />
skandinavischen Länder in die EU und die Osterweiterung der EU führen zu einer Zunahme der Ver-<br />
kehrsströme im <strong>Land</strong> Schleswig-Holstein durch die erweiterten Verkehrsbeziehungen zwischen Skan-<br />
dinavien und den mittel- wie auch den osteuropäischen Ländern.<br />
1.5.2 Verkehrliche Situation<br />
Für das Prognosejahr 2025 wurden für die BAB A <strong>21</strong> im Abschnitt Klein Barkau bis Nettelsee maximal<br />
23.800 Kfz/24h prognostiziert (Verkehrsgutachten IVV 2011, Planfall Pb2a).<br />
Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrsaufkommen wird ein 4-streifiger Ausbau der Bundesstraße<br />
B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> unumgänglich. Die derzeitige Bundesstraße ist für den in Zukunft anfallenden Verkehr<br />
nicht leistungsfähig und weist nicht zuletzt wegen der zahlreichen höhengleichen Knotenpunkte diverse<br />
Unfallhäufungspunkte auf. Eine ausreichende Verkehrssicherheit kann nicht durchgehend gewährleis-<br />
tet werden.<br />
Eine Umverteilung des Verkehrsaufkommens auf gleichwertige Straßen lässt sich nicht erreichen. Die<br />
westlich der B <strong>404</strong> verlaufende A 7 bietet keine ausreichenden Leistungsreserven, umgeleitete Ver-<br />
kehrsaufkommen der B <strong>404</strong> aufzunehmen. Das nachgeordnete Straßennetz mit seinen vorhandenen<br />
Streckenführungen, Querschnitten und einer Vielzahl an Ortsdurchfahrten im näheren Umfeld der<br />
Bundesstraße ist für eine Umverteilung ungeeignet.<br />
Zur deutlichen Entlastung der Ortslage Nettelsee aus Eckverkehren von der A 7 über die L 49 zur L 67<br />
in Richtung Osten trägt eine Verlegung der L 49 mit dem Zusammenschluss der L 67 an einer An-<br />
schlussstelle südlich von Nettelsee bei.<br />
1.6 Hinweise zu den vorgelagerten Verfahren<br />
Die Planung der A <strong>21</strong> ist Gegenstand folgender Untersuchungen und Verfahren gewesen:<br />
- Voruntersuchung zum 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> für den Abschnitt Klein Barkau bis<br />
Stolpe vom August 2001 (Straßenbauamt Rendsburg)<br />
- Umweltverträglichkeitsstudie zur A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> im Abschnitt 3 Klein Barkau<br />
– Wankendorf (BIELFELD + BERG, 2001),<br />
- UVS Stufe II - Vergleich von drei Varianten zur Führung der A<strong>21</strong> (Entwurfsebene) (WLW, 2011),<br />
- UVS Stufe II - Standortvergleich PWC-Anlagen (WLW, 2009),<br />
- Verkehrsuntersuchung für den 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> (A <strong>21</strong>) im Abschnitt Kiel bis zur be-<br />
stehenden A <strong>21</strong> (IVV Aachen, 2001-2011)<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 4<br />
- Straßenbauentwurf und LBP für den Abschnitt 3 Klein Barkau bis Stolpe vom August 2003 (OPB,<br />
WLW)<br />
- Straßenbauentwurf und LBP für den Teilabschnitt 3a Klein Barkau bis Nettelsee vom Oktober<br />
2007 (OPB, WLW)<br />
- Straßenbauentwurf und LBP für den Teilabschnitt 3a Klein Barkau bis Nettelsee vom April 2009<br />
(OPB, WLW)<br />
Die Prüfergebnisse zu den o. a. Vorlagen sind in die straßenbautechnischen Unterlagen – Unterlagen<br />
1 bis 11 und 13 bis 15 - und in den LBP – Unterlage 12 - aufgenommen worden.<br />
1.7 Übersicht über die wichtigsten Vorhabenalternativen und Angabe der wesentlichen Aus-<br />
wahlgründe<br />
1.7.1 Variantenvergleich / UVS<br />
Auf der Grundlage der Raumempfindlichkeitsanalyse wurden in Zusammenarbeit zwischen Straßen-<br />
bauplanung und Umweltplanung entwickelte Trassenvarianten einem Variantenvorvergleich hinsicht-<br />
lich potentieller Beeinträchtigungen der Umwelt und Natur unterzogen. Unter Berücksichtigung der<br />
gemeindeverbindenden Funktion und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs der heuti-<br />
gen B <strong>404</strong> mit einhergehender Wiederherstellung des nachgeordneten Straßennetzes schieden im<br />
Vorfeld des eigentlichen Variantenvergleichs 4 der 7 möglichen Trassenführungen aufgrund ver-<br />
gleichsweise höherer Beeinträchtigungen der Umwelt und Natur sowie ihrer Nachteile in den Bereichen<br />
Wirtschaftlichkeit, Verkehr und Raumordnung aus. Hierzu gehörten die Varianten I und II mit durchge-<br />
hend westlichem bzw. östlichem Ausbau, die Variante III mit einer westlichen Umfahrung von Net-<br />
telsee und die Variante V, welche im Ausbauabschnitt 5 Anschlussstellen vorsah. Im Variantenver-<br />
gleich der UVS wurden die drei verbleibenden Vorhabenalternativen -<br />
- Variante IV: Kombinierter Neu- und Ausbau mit einem Neubau der A <strong>21</strong> zwischen ca. km 9,0 bis<br />
ca. km 13,6 östlich parallel der B <strong>404</strong> und dem Ausbau zwischen ca. 13,6 bis Bauende auf der<br />
Westseite der Bundesstraße. Für die Anbindung der L 49 und der L 67 wird jeweils eine eigene<br />
Anschlussstelle vorgesehen.<br />
- Variante IV A: Durchgängiger Ausbau der B <strong>404</strong>. Der Ausbau erfolgt zunächst auf der Ostseite und<br />
wechselt hinter Warnau auf die Westseite. Zwei Anschlussstellen für die Anbindung der L 49/K 34<br />
und L 67 sind bei dieser Variante vorgesehen.<br />
- Variante VI: Kombinierter Neu- und Ausbau mit einem Neubau der A <strong>21</strong> zwischen ca. km 9,0 bis<br />
ca. km 13,6 östlich parallel der B <strong>404</strong> und dem Ausbau zwischen ca. 13,6 bis Bauende auf der<br />
Westseite der Bundesstraße. Merkmal dieser Variante ist die Teilverlegung der L 67 südlich Net-<br />
telsees zur Schaffung einer Querverbindung von der L 49 zur L 67 und der Errichtung einer ge-<br />
meinsamen Anschlussstelle für beide <strong>Land</strong>esstraßen -<br />
hinsichtlich ihrer Auswirkungen vergleichend gegenübergestellt. Als Ergebnis der Untersuchung der<br />
Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben wird die Variante IV A aus Sicht der UVS als die güns-<br />
tigste Lösung angesehen.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 5<br />
Parallel zur Untersuchung gemäß § 6 UVPG wurden weiterführende Untersuchungen zum Verkehr,<br />
zur Raumordnung und zum Städtebau, zur Wirtschaftlichkeit sowie Baukosten und Grunderwerb ver-<br />
gleichend für die drei untersuchten Trassenvarianten gegenübergestellt.<br />
Unter dem Aspekt der Raumordnung und deren Zielen wird der Variante VI mit nur einer Anschluss-<br />
stelle Vorrang eingeräumt. Im Vergleich wird bei der Variante IV A ein Aus- bzw. Neubau des Sekun-<br />
därstraßennetzes auf der gesamten Länge des Planungsabschnittes erforderlich, bei der Variante IV<br />
hingegen kann er um rd. 50 % reduziert werden, bei der Variante VI um rd. 70 %. Ein weiterer Vorteil<br />
ist bei den Varianten IV und VI gegenüber der Variante IV A darin erkennbar, dass im nördlichen Be-<br />
reich, zwischen Kirchbarkau und Warnau, durch den Verbleib der B <strong>404</strong> die gewachsenen Verkehrs-<br />
beziehungen erhalten bleiben<br />
Hinsichtlich straßenbaulicher und verkehrlicher Aspekte ist die Variante VI aufgrund der Entlastung der<br />
Ortslage Nettelsee von Durchgangsverkehren die Vorzugslösung. Nach der Kostenschätzung zur Vor-<br />
untersuchung (Stand 2001) ist die Variante VI zudem die günstigste der drei Varianten.<br />
Aus den vorgenannten Untersuchungen geht hervor, dass die Variante VI „östlicher Neubau kombiniert<br />
mit westlichem Ausbau und einer Anschlussstelle bei Verlegung der L 49 und L 67“ bei fast allen Be-<br />
langen mit Ausnahme des Umweltbereichs erhebliche Vorteile hat. Als Abwägungsergebnis der Unter-<br />
suchung der Auswirkungen auf die Umwelt in Verbindung mit den Resultaten der verkehrlichen, raum-<br />
ordnerischen und wirtschaftlichen Untersuchungen wird die Variante VI weiterverfolgt.<br />
In den im Jahre 2003 entwickelten Entwurfsunterlagen wurde eine im Bereich von Kirchbarkau und<br />
Klein Barkau um bis zu 200 m abgerückte Trasse geplant, welche erst bei km 6+050 wieder auf die<br />
bestehende B <strong>404</strong> trifft. Diese Trassenplanung wurde jedoch vom Bund aus wirtschaftlichen Gesichts-<br />
punkten abgelehnt und vielmehr ein kompletter Ausbau der B <strong>404</strong> gefordert.<br />
In Abstimmung zwischen dem LBV-SH und dem Bund wurde daher die so genannte Kompromissvari-<br />
ante entwickelt, welche von Nettelsee bis ca. Bau-km 10+700 einen Ausbau der B <strong>404</strong> und von Bau-<br />
Km 10+700 bis zum Brückenbauwerk der L307 einen kompletten Neubau vorsieht. Diese Kompro-<br />
missvariante wurde der weiteren Planung zugrunde gelegt.<br />
1.7.2 Vertiefende Untersuchungen zur Führung der A <strong>21</strong> im Abschnitt 3a<br />
Im Rahmen der Vorplanung erfolgte ergänzend zur UVS eine vertiefte Untersuchung der Möglichkeiten<br />
zur Führung der BAB A<strong>21</strong> im Abschnitt Klein Barkau bis Nettelsee. Dabei wurden im Planungsab-<br />
schnitt 3A auf Entwurfsebene drei Varianten entwickelt und vergleichend gegenübergestellt:<br />
- Variante 1 – durchgehender östlicher Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong>(Ausbauvariante)<br />
- Variante 2 – durchgehender Neubau der A <strong>21</strong> östlich der B <strong>404</strong> (Neubauvariante)<br />
- Variante 3 – Ausbau der B <strong>404</strong> zwischen Kirchbarkau und Stolpe, bei Kirchbarkau westliche<br />
Abrückung der Trasse (Kompromißvariante)<br />
Die Führung des nachgeordneten Verkehrs sowie die Lage der PWC-Anlage wurden mit berücksich-<br />
tigt.<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 6<br />
Für die drei Varianten wurde eine planerische Abwägung zwischen den Belangen Raumord-<br />
nung/Städtebau, Umwelt, Gemeindliche Planungen und Entwicklungen, Sicherheit und Leichtigkeit des<br />
Verkehrs, Agrarstruktur, Grundeigentum und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Varianten vorgenommen<br />
und anschließend eine Vorzugsvariante ermittelt.<br />
Abwägungskriterium Raumordnung/Städtebau<br />
Die Ziele der Raumordnung und des Städtebaus werden bei allen drei Varianten eingehalten. Deshalb<br />
wird dieser Abwägungsbelang neutral gewertet.<br />
Abwägungskriterium Gemeindliche Planungen und Entwicklungen<br />
Variante 1 wird aufgrund der erheblichen Mehrkosten für die Erschließung von Gewerbeflächen östlich<br />
der A <strong>21</strong> deutlich schlechter bewertet als die Varianten 2 und 3. Die Variante 2 und 3 ermöglichen eine<br />
ortsnahe Ausweisung von Gewerbeflächen, die von der Wohnbebauung abgesetzt sind und keine<br />
zusätzlichen Erschließungsstraßen erfordern.<br />
Abwägungskriterium Umwelt<br />
Zur Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte ein Vergleich der drei Varianten zur Führung der<br />
A<strong>21</strong> unter Verwendung der Methodik der UVS (WLW, 2011) mit folgendem Ergebnis:<br />
Bei der Variante 1 werden die Schutzgüter mit Abstand am geringsten beeinträchtigt. Dieses Ergebnis<br />
ist insbesondere auf den geringen Flächenverbrauch unter Beibehaltung der bisherigen Straßenverläu-<br />
fe zurückzuführen. Eine Ausnahme bildet das Schutzgut Mensch (Wohn- und Wohnumfeld), da die<br />
Siedlungslage Kirchbarkau aufgrund der Beibehaltung der Straßenführung der B <strong>404</strong> und der Führung<br />
der Gemeindeverbindungsstraße zusätzlich belastet wird.<br />
Die Variante 3 nimmt eine Mittelstellung ein. Sie kombiniert die Vorteile des Ausbaus der B <strong>404</strong> im<br />
südlichen Teilabschnitt (Vermeidung der Überbauung hochwertiger Lebensräume) mit einem Neubau<br />
bei Kirchbarkau (Entlastung der Ortslage Kirchbarkau). Die gegenüber der reinen Ausbauvariante hö-<br />
heren Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft durch Überbauung betreffen überwiegend geringwertige Le-<br />
bensräume und werden als kompensierbar eingestuft.<br />
Die Variante 2 stellt sich bei Betrachtung aller Schutzgüter als die ungünstigste Variante dar. Durch die<br />
Abrückung der A <strong>21</strong> resultiert eine Entlastung der Ortschaft Kirchbarkau, es entstehen jedoch erhebli-<br />
che Beeinträchtigungen durch die Überbauung von teilweise sehr hochwertigen Lebensräumen sowie<br />
durch weiträumig wirksame Beeinträchtigungen von bisher unbelasteten <strong>Land</strong>schaftsräumen.<br />
Abwägungskriterium Agrarstruktur<br />
Die Variante 2 ist aufgrund des größten Bedarfes und der größten Zerschneidung landwirtschaftlicher<br />
Flächen am schlechtesten zu bewerten. Neben der erheblichen Flächeninanspruchnahme wirkt sich<br />
auch der zusätzlich erforderliche Wirtschaftsweg bei Warnau östlich der A <strong>21</strong> nachteilig aus.<br />
Die Variante 3 belegt aufgrund des mittleren Flächenbedarfes auch einen mittleren Rang beim Ver-<br />
gleich der Varianten. Die Zerschneidung von landwirtschaftlichen, zum Teil arrondierten Flächen durch<br />
die Planstraße B treten hinter den wesentlich größeren Zerschneidungen landwirtschaftlicher Flächen<br />
bei Variante 2 zurück.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 7<br />
Variante 1 ist aufgrund der geringsten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am besten zu<br />
bewerten. Allerdings werden, wie bei Variante 3, durch die Planstraße B arrondierte landwirtschaftliche<br />
Flächen zerschnitten.<br />
Abwägungskriterium Grundeigentum<br />
Die Variante 2 ist aufgrund der Überbauung eines Altenteilerwohnhauses und der Beeinträchtigung<br />
des Hauptgebäudes eines Hofes bei Bau-km 10+500 durch die Lärmschutzwand am schlechtesten zu<br />
bewerten.<br />
Die Variante 1 ist besser zu bewerten als die Variante 2, da der Hof bei Bau-km 10+500 geringer be-<br />
einträchtigt wird. Obwohl das Altenteilerwohnhaus bei Variante 1 erhalten bleibt, sind die Beeinträchti-<br />
gungen durch die nahegelegene Lärmschutzwand so erheblich, dass Sie in der Summe mit den Ein-<br />
griffen in die bebauten Grundstücke in der Ortslage Kirchbarkau im direkten Vergleich zur Variante 3<br />
nicht zu einer besseren Bewertung führt.<br />
Die Variante 3 wird trotz der Überbauung des Altenteilerwohnhauses bei Bau-km 10+500 aus den vor-<br />
genannten Gründen zu Variante 1 besser bewertet als Variante 1, weil die Eingriffe in die bebauten<br />
Grundstücke in Kirchbarkau vermieden werden.<br />
Abwägungskriterium Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />
Variante 1 nimmt unter dem Aspekt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgrund einer<br />
grenzwertigen Trassierung der A <strong>21</strong> und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs den letz-<br />
ten Rang ein.<br />
Variante 3 nimmt wegen der freien Trassierung im Neubaubereich und der Entlastung der Ortslage<br />
Kirchbarkau vom nicht autobahntauglichen Verkehr einen mittleren Rang ein.<br />
Variante 2 ist aufgrund der optimierten Trassierung der A <strong>21</strong> und der ungehinderten Führung des nicht<br />
autobahntauglichen Verkehrs als beste Variante zu bewerten.<br />
Abwägungskriterium gewerbliche Wirtschaft<br />
Die Variante 1 ist aufgrund der Existenzvernichtung der Tankstelle bei Bau-km ~9+500 an der alten B<br />
<strong>404</strong> sehr nachteilig zu bewerten. Die Varianten 2 und 3 sind wegen der Erhaltung der Tankstelle an der<br />
alten B <strong>404</strong> vorteilhaft zu bewerten.<br />
Abwägungskriterium Wirtschaftlichkeit<br />
Variante 1 ist aufgrund von deutlich höheren Bau- und Erhaltungskosten durch den Bau von umfang-<br />
reichen Lärmschutzwänden am schlechtesten zu bewerten.<br />
Die Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 mit um ca. 1,1 Mio. € höheren Baukosten verbunden.<br />
Jedoch sind die Erhaltungskosten der Variante 2 um rd. 0,5 Mio. € niedriger als bei Variante 3. Insge-<br />
samt erhält die Variante 2 bei diesem Abwägungskriterium eine Mittelstellung.<br />
Variante 3 wird aufgrund der geringsten Baukosten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit am besten<br />
bewertet.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 8<br />
Abwägungsergebnis Gesamtschau:<br />
Zusammenfassend hat der Vorhabenträger festgestellt, dass die Neubau-/Ausbauvariante (Variante 3)<br />
bei 4 von 7 Abwägungskriterien die beste Bewertung und bei 3 weiteren Kriterien eine mittlere Bewer-<br />
tung erhält. Damit stellt sie insgesamt günstigste Variante dar und wird der Planfeststellung zugrunde-<br />
gelegt. Bezüglich der Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft wird von guten Kompensationsmöglichkeiten<br />
ausgegangen. Bei allen drei Varianten ist voraussichtlich die Genehmigungsfähigkeit i.V.m. § 33<br />
BNatSchG und § 44 BNatSchG gegeben.<br />
1.7.3 Vertiefende Untersuchungen zu den gemeindlichen Verkehrsverbindungen<br />
Führung des nachgeordneten Verkehrs im Bereich von Brammerhof<br />
Für die Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs im Bereich von Brammerhof wurden durch<br />
den Vorhabenträger 2 Varianten untersucht:<br />
Variante 1 (Variante Dorfstraße): Führung des Verkehrs auf der bestehenden B<strong>404</strong> von Kirchbar-<br />
kau bis ca. Bau-km 8+700 und von dort auf einer neuen Gemeindestraße parallel zur BAB A<strong>21</strong> bis<br />
in Höhe Brammerhof mit Anschluss an die bestehende Dorfstraße in Höhe des bestehenden Wen-<br />
dehammers in Brammerhof.<br />
Variante 2 (Variante Seestraße): Führung des Verkehrs auf der bestehenden B<strong>404</strong> von Kirchbarkau<br />
bis ca. Bau-km 8+800 und von dort über eine neue Straße über landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />
bis zur Seestraße bei Voßberg und anschließendem Ausbau der Seestraße bis zur L307 vorgese-<br />
hen.<br />
Für diese Varianten wurde eine planerische Abwägung zwischen den Belangen der Umwelt, des Ver-<br />
kehres, der Raumordnung, des Städtebaues, der Agrarstruktur sowie der Wirtschaftlichkeit der einzel-<br />
nen Varianten vorgenommen und anschließend eine Vorzugsvariante ermittelt.<br />
Eine negative Bewertung der Variante 2 ergibt sich bei den Kriterien Umwelt und Agrarstruktur auf-<br />
grund des Neubau der Nebenstrecke zwischen der alten B <strong>404</strong> und Seestraße.<br />
Die Variante 1 wird jedoch bei den Abwägungskriterien Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />
Grundeigentum und Wirtschaftlichkeit schlechter bewertet.<br />
In der Gesamtabwägung aller Abwägungskriterien wurde die Variante 2 etwas besser bewertet als<br />
Variante 1. Im Rahmen des planerischen Ermessens wurde die Variante 2 insbesondere aufgrund der<br />
unzureichenden Verkehrsführung der Nebenstrecke der Variante 1 im Bereich Brammerhof und der<br />
potenziellen Verkehrskonflikte im Begegnungsfall mit dem ÖPNV und dem landwirtschaftlichen Ver-<br />
kehr gewählt.<br />
1.7.4 Vertiefende Untersuchungen zur Lage der PWC-Anlage<br />
In dem ca. 20 km langen Abschnitt zwischen Kiel und Wankendorf wird jeweils eine PWC- Anlage für<br />
jede Richtungsfahrbahn erforderlich. Zur Standortfindung wurde in einer gesonderten Unterlage ein<br />
Standortvergleich PWC durchgeführt (WLW, 2009). Zur Standortfindung wurden im Vorfeld durch den<br />
Vorhabenträger vier mögliche Standorte ausgewählt, bei denen definierte Randbedingungen wie ein<br />
ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, ein Mindestabstand zur nächsten Anschlussstelle sowie<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 9<br />
die Vermeidung von Eingriffen in geschützte oder landschaftlich wertvolle Bereiche eingehalten wer-<br />
den. Diese Standorte sind:<br />
Standort 1: in Höhe der Ortschaft Ketelsberg bei ca. km 6+800 (Ost)<br />
Standort 2 östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 (West + Ost)<br />
Standort 3: zwischen Nettelsee und Löptin bei ca. km 15+500 (Ost)<br />
Standort 4: zwischen Wildtunnel und AS Wankendorf bei ca. km 19+500 (West) und km 19+400<br />
(Ost)<br />
Auf der Grundlage dieser insgesamt sechs Standortvarianten wurden die durch die Straßenbaumaß-<br />
nahme zu erwartenden Auswirkungen untersucht. Im vorliegenden Planungsabschnitt 3A der A<strong>21</strong> wur-<br />
de der Standort östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 für die Richtungsfahrbahn Kiel<br />
(Ostseite) aufgrund des geringsten Flächenverbrauchs als der Standort mit den tendenziell geringsten<br />
Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. §2 UVPG bewertet.<br />
2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />
2.1 Zweck der Maßnahme<br />
Ziel der Baumaßnahme ist es, eine leistungsfähige Nord- Süd-Verbindung in Schleswig-Holstein zu<br />
schaffen, die die Integration der <strong>Land</strong>eshauptstadt Kiel und ihres Umlandes in den Wirtschaftsraum –<br />
Ostsee / Baltische Staaten und Skandinavien auch in Zukunft sichert und gleichermaßen die Ver-<br />
kehrsbeziehungen zwischen Schleswig-Holstein - Niedersachsen - Hamburg und Mecklenburg-<br />
Vorpommern sowie mit dem transeuropäischen Straßennetz vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung<br />
verbessert.<br />
2.2 Einzugsgebiet der Maßnahme<br />
Das Einzugsgebiet der Maßnahme liegt im westlichen Bereich des Kreises Plön und erstreckt sich<br />
über die Gemeindegebiete von Klein Barkau, Kirchbarkau, Barmissen, Warnau und Nettelsee.<br />
Im Einzelnen umfasst das Ausbauvorhaben:<br />
1. Ausbau der bestehenden Bundesstraße B <strong>404</strong> zur Bundesautobahn A <strong>21</strong> auf einer Länge von<br />
6.245 m von Klein Barkau bis Nettelsee (km 8+000 bis km 14+245).<br />
2. Anpassung der nachgeordneten Straßen sowie Wirtschaftswegen auf einer Gesamtlänge von<br />
ca. 7,6 km (4,3 km autobahnparallelen Straßen (Planstraßen A, und B), ca. 1,7 km Wirtschafts-<br />
wege, 1,6 km für die K10, die Dorfstraße und die Straße „Am Schloss“).<br />
3. Rückbau der B <strong>404</strong> zwischen Klein Barkau und der K10, sowie Neu- und Ausbau einer Gemein-<br />
destraße auf einer Länge von 0,87 km (Planstraße C).<br />
4. Anordnung von zwei Brückenbauwerken bei Kirchbarkau (Überführung K 10) und bei Warnau<br />
(Überführung der Planstraße A/B).<br />
5. Errichtung einer Park - und WC – Anlage (PWC) an der Richtungsfahrbahn in Richtung Kiel von<br />
Bau-km 9+243 bis Bau-km 10+142.<br />
6. Errichtung eines 18 m breiten Wildtunnels unter der A <strong>21</strong> auf Höhe des Bothkamper Sees.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 10<br />
7. Anordnung von drei Absetz- und Regenrückhaltebecken und eines reinen Absetzbeckens im<br />
Nahbereich der A <strong>21</strong>.<br />
8. Anordnung von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden beidseitig bei den Ortslagen und der<br />
geplanten PWC-Anlage.<br />
9. Anordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanes im Nahbereich der A <strong>21</strong> und südlich von Warnau.<br />
2.3 Voraussichtliches Verkehrsaufkommen<br />
Für die Ermittlung prognostizierter Belastungen durch die A <strong>21</strong> werden die Verkehrszahlen des IVV<br />
Aachen (November 2011) mit den folgenden DTV-Werten zugrunde gelegt (Planfall Pb2a):<br />
AS Klein Barkau bis AS Nettelsee: 23.800 Kfz/24h<br />
<strong>Land</strong>esstraße L307: 3.500 Kfz/ 24h<br />
<strong>Land</strong>esstraße L49 Nord: 6.900 Kfz/ 24h<br />
Den umgelegten Kfz- Fahrten DTV (Tagesverkehr) liegt ein Spitzenstundenfaktor von 0,1 zugrunde.<br />
Für folgende Streckenabschnitte macht das Verkehrsgutachten keine Aussage, sodass hier die Ver-<br />
kehrszahlen in Abstimmung mit dem LBV SH NL Rendsburg wie folgt festgelegt wurden:<br />
Planstraße A (zw. Warnau u. Nettelsee): 200 Kfz/ 24h<br />
Planstraße B (zw. K10 u. Warnau): 200 Kfz/ 24h<br />
Planstraße C (alte B<strong>404</strong>, nördl. K10): 1.100 Kfz/ 24h<br />
Kreisstraße K10: 200 Kfz/ 24h<br />
Im vorliegenden Planungsbereich wird der ÖPNV ausschließlich durch Buslinien abgewickelt, die<br />
überwiegend die B <strong>404</strong> nutzen und dort ihre Haltepunkte haben. Während die überregionalen Linien<br />
weiterhin die A <strong>21</strong> nutzen können, werden die regionalen Linien über das nachgeordnete Straßennetz<br />
geführt. Diese erhalten dort neue Haltepunkte im Bereich der heutigen Stationen, um eine Anbindung<br />
der nutzenden Gemeinden an den ÖPNV weiterhin zu gewährleisten.<br />
Der nicht motorisierte Verkehr wird über das bestehende, zu ergänzende nachgeordnete Wegenetz<br />
geführt.<br />
Die Entwicklung und Vernetzung reiterfreundlicher Regionen im Planungsbereich wird durch den Aus-<br />
bau der B <strong>404</strong> zur BAB A <strong>21</strong> nicht beeinträchtigt. Bestehende Reitwege und Wirtschaftswege, die als<br />
solche genutzt werden, werden soweit sie unterbrochen werden, erneut an das Wegenetz ange-<br />
schlossen.<br />
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Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 11<br />
2.4 Wirkungen des Vorhabens<br />
2.4.1 Baubedingte Wirkungen<br />
Während der Bauzeit wird es durch die Anlage von Arbeitsstreifen und Materiallagern sowie durch<br />
Baustellenverkehr zu temporären Beeinträchtigungen kommen. Folgende Auswirkungen sind zu er-<br />
warten:<br />
- Veränderungen des Bodens im Bereich von Arbeitsstreifen, Baustraßen und provisorischen<br />
Umleitungen. Die betroffenen Bereiche sind als Flächen vorübergehender Inanspruchnahme<br />
in den Lageplänen kenntlich gemacht (7,05 ha);<br />
- Austausch von Boden in den Sanierungsbereichen (0,25 ha). Eine Absenkung des Grundwas-<br />
serspiegels wird nicht erforderlich.<br />
- Beseitigung von Vegetation und Tierlebensräumen, Veränderung von Standortbedingungen für<br />
Pflanzen im Bereich der Flächen vorübergehender Inanspruchnahme;<br />
- Visuelle Beeinträchtigungen durch die Baustelle;<br />
- Lärmemissionen in Bezug auf den Baustellenbetrieb;<br />
- Zeitlich begrenzter Nutzungsausfall auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />
2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />
Im Zusammenhang mit dem Bau der A <strong>21</strong>, Planungsabschnitt 3B werden insgesamt 15,50 ha Boden<br />
neu versiegelt. Entsiegelungen ergeben sich durch den Rückbau der B<strong>404</strong> sowie an der K10 und ver-<br />
schiedenen Wirtschaftswegen (0,87 ha).<br />
Des Weiteren ergeben sich innerhalb der Eingriffszone folgende Wirkungen durch den Bau der Straße<br />
und der dafür erforderlichen Nebenanlagen wie Böschungen, Brückenbauwerke und Einschnitte:<br />
- Überbauung von natürlich gewachsenen Böden (45,64 ha). Dabei handelt es sich bei einem<br />
Flächenanteil von 1,37 ha um Böden mit besonderer Bedeutung und um 2,71 ha um Böden<br />
mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, welche als Verlust gewertet werden.<br />
- Überbauung von Bereichen mit besonderer Bedeutung in Bezug auf oberflächennahes<br />
Grundwasser sowie mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung (0,38 ha).<br />
- Überbauung von drei Stillgewässern und eines Fließgewässers (Nettelau).<br />
- Verlust von Gehölz- und Vegetationsstrukturen und damit des Lebensraumes von Pflanzen<br />
und Tieren auf einer Fläche von 45,64 ha inklusive der vorhandenen straßenbegleitenden Bio-<br />
toptypen der B <strong>404</strong>.<br />
- Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen (28,35 ha).<br />
- Visuelle Beeinträchtigungen des <strong>Land</strong>schaftsbildes sowie Veränderungen bezüglich der Erho-<br />
lungsfunktion der <strong>Land</strong>schaft durch die Errichtung von Bauwerken und veränderte Wegefüh-<br />
rungen im untergeordneten Netz.<br />
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Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 12<br />
2.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch den Straßenverkehr und die Straßenunterhaltung<br />
verursacht und aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Vergleich zur vorhandenen B <strong>404</strong><br />
verstärkt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Beeinträchtigungen:<br />
Lärmemissionen:<br />
Zu den Lärmimmissionen liegt eine schalltechnische Untersuchung des Instituts für Umweltschutz und<br />
Bauphysik vor.<br />
Für die Feststellung der Zumutbarkeitsschwelle von Lärmemissionen ist gem. § 43 Abs. 1 BImSchG<br />
die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-<br />
Verordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) maßgebend. Die Beurteilungspegel<br />
wurden nach Anlage 1 der Verordnung berechnet, die bezüglich der Einzelheiten der Berechnung auf<br />
die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90" verweist.<br />
Auf Grundlage der durchgeführten Berechnungen zu den zu erwartenden Lärmemissionen wurden die<br />
daraus erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen bemessen. Im Verlauf der Teilstrecke 3B<br />
werden abschnittsweise Lärmschutzwälle, teilweise in Kombination mit Lärmschutzwänden errichtet.<br />
Durch diese aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden die Lärmimmissionen entlang der Trasse deutlich<br />
gemindert. An insgesamt 7 Gebäuden werden jedoch zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen er-<br />
forderlich.<br />
Schadstoffemissionen:<br />
Im gesamten Trassenverlauf der A <strong>21</strong> wird es durch das wachsende Verkehrsaufkommen zu erhöhten<br />
Staub- und Schadstoffemissionen kommen, was sich u.a. auf die Beschaffenheit der Luft auswirkt.<br />
In Bezug auf Schadstoffimmissionen sind folgende gas- und partikelförmigen Substanzen maßgeblich<br />
an den durch Verbrennungsprozessen in Kraftfahrzeugmotoren entstehenden Luftverunreinigungen<br />
beteiligt<br />
Kohlenmonoxid (CO),<br />
Benzol (C6H6),<br />
Stickstoffmonoxid (NO),<br />
Stickstoffdioxid (NO2),<br />
Schwefeldioxid (SO2)<br />
Blei (Pb),<br />
Partikel (PM),<br />
Ruß (EC = Elementary Carbon).<br />
Neben den Substanzen aus Verbrennungsprozessen werden infolge Staubaufwirbelung, Straßen- und<br />
Reifenabrieb sowie Brems- und Kupplungsbelagabrieb weitere Partikel emittiert. Ozon ist ebenfalls ein<br />
Schadstoff, der ursächlich im Zusammenhang mit Kfz-Verkehr steht, da es durch eine Umwandlung<br />
aus den von Kraftfahrzeugen produzierten Stickoxiden und reaktiven Kohlenwasserstoffen unter dem<br />
Einfluss von UV-Strahlung entsteht.<br />
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Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 13<br />
Für den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> zwischen Klein Barkau und Nettelsee erfolgte für die A <strong>21</strong> sowie<br />
für die <strong>Land</strong>esstraße L49 und 307 eine Berechnung der Schadstoffausbreitung nach dem Merkblatt<br />
über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS – Stand 2005). Die Gesamtbelastung lag in allen Be-<br />
rechnungsabschnitten weit unterhalb der Beurteilungswerte und ist demnach nach der MLuS nicht als<br />
erheblich einzustufen.<br />
2.5 Bedarf an Grund und Boden<br />
Bedarf an Grund und Boden ergibt sich neben den unter Kap. 2.4.2 „Anlagebedingten Wirkungen“<br />
aufgeführten Bereichen durch die Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen. Entsprechende<br />
Kompensationsflächen liegen ausschließlich im Umfeld der geplanten Trasse, insbesondere an der<br />
bestehenden Biotopverbundachse der Nettelau. Die Lage der Flächen im Einzelnen ist im <strong>Land</strong>-<br />
schaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Insgesamt liegt der Kompensationsflächenumfang tras-<br />
sennaher und trassenferner Maßnahmen bei 56,51 ha.<br />
2.6 Darstellung der Alternativen zu einzelnen Vorhabenskomponenten sowie Darstellung von<br />
Optimierungsbereichen<br />
Im Zuge der Prüfung des Trassenverlaufes der A <strong>21</strong> wurden zusammen mit dem <strong>Land</strong>esbetrieb Stra-<br />
ßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg und dem Ingenieurbüro für die<br />
Straßenplanung folgende Trassenabschnitte diskutiert:<br />
Optimierung der Trassenführung der A <strong>21</strong><br />
Der Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> erfolgt zunächst auf der Ostseite und wechselt hinter Warnau auf die<br />
Westseite. Durch diese Variante erfolgt keine Beeinträchtigung des NSG „Lütjensee und Hochfelder<br />
See südöstlich Gut Bothkamp“, welches als Teil des Gebietes von Gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ gemeldet wurde.<br />
Die Trassenführung zur UVS überschneidet sich mit dem westlich an die B <strong>404</strong> angrenzenden Rand-<br />
bereich des Nettelseer Moores. Zur Vermeidung eines Eingriffs in den empfindlichen Moorbereich<br />
wurde die Trassierung überarbeitet, so dass in der Planfeststellungsunterlage die Moorflächen unbe-<br />
rührt bleiben.<br />
Die Vorplanung zur UVS sieht vor, dass die jetzige Fahrbahn der B <strong>404</strong> als eine Richtungsfahrbahn<br />
der A <strong>21</strong> dienen wird, um den vorhandenen Straßenaufbau wieder zu verwenden. Vorgabe ist, dass<br />
der Fahrbahnrand B <strong>404</strong> dem Richtungsfahrbahnrand der zukünftigen A <strong>21</strong> entspricht. Mit Ergänzung<br />
des geplanten Standstreifens bedeutet dieses eine Überbauung der Straßenböschungen auch auf der<br />
Nichtausbauseite.<br />
Zum Erhalt einer einseitigen Straßenböschung wurde die Planung so verändert, dass im Bereich des<br />
Ausbaus die Böschungen auf der Nichtausbauseite außerhalb des Anschlussstellenbereichs im Regel-<br />
fall unberührt bleiben. Entgegen der ursprünglichen Vorplanung gilt für die vorliegende Unterlage der<br />
heutige Fahrbahnrand als Außenkante der geplanten Standspur.<br />
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Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 14<br />
Lärmschutzanlage zwischen Bau-km 11+700 und 12+800<br />
Im Bereich der Ortschaft Warnau ist auf der Süd-Westseite der A<strong>21</strong> eine Lärmschutzmaßnahme er-<br />
forderlich. In diesem Bereich läuft direkt neben der A <strong>21</strong> der geschützte Bahndamm. Die Entscheidung<br />
für eine Wall-Wand-Kombination wurde als Kompromiss zwischen den niedrigeren Baukosten gegen-<br />
über einer Lärmschutzwand und den deutlich geringeren landschaftlichen Beeinträchtigungen gegen-<br />
über den möglichen Lärmschutzwällen getroffen (siehe Kap. 1.2.5).<br />
Errichtung von Regenwasserrückhaltebecken<br />
Im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung werden Absetzbecken mit nachgeschalteten Re-<br />
genrückhaltebecken vorgesehen, was zur Vermeidung von Einleitungen schadstoffbelasteten Wassers<br />
in die Vorfluter führt.<br />
Die geplanten Regenwasserrückhaltebecken werden ausschließlich auf naturschutzfachlich geringwer-<br />
tigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet. Die Lage des RRB 03 bei Bau-km 11+150<br />
wurde mit den Anforderungen an die Lage und Dimensionierung der Wildquerung abgestimmt. Die<br />
entwässerungstechnisch günstigere Lage in dem NSG „Lütjensee und Hochfelder See“ wurde verwor-<br />
fen.<br />
2.7 Zeitablauf<br />
Die Durchführung der Baumaßnahme erfolgt in 5 Bauabschnitten. Die Bauabschnitte sind so gelegt,<br />
dass eine Aufrechterhaltung des Verkehrsablaufes über den gesamten Ausführungszeitraum möglich<br />
ist. Zunächst werden alle untergeordneten Straßen hergestellt. Dann wird ein Großteil der östlichen Ri-<br />
Fahrbahn hergestellt, sowie ein Teil der westlichen Fahrbahn und danach die entgegen gesetzten<br />
Fahrbahnen hergestellt. Zuletzt erfolgt die Herstellung der Planstraße C, sowie die Anpassungsarbei-<br />
ten an der L307. Da beim Bau der Planstraße C der untergeordnete Verkehr nach Brammerhof blo-<br />
ckiert ist, wird für diese Zeit der Verkehr durch Kirchbarkau (Dorfstraße, Seestraße) zur L307 geführt.<br />
Die einzige herzustellende Gewässerquerung bei Bau-km 13+710 wurde so gelegt, dass das neue<br />
Querungsbauwerk neben dem bestehenden Bauwerk liegt. Somit kann das neue Bauwerk hergestellt<br />
werden, während der bestehende Grabenverlauf aufrechterhalten bleibt. Nach Fertigstellung des Bau-<br />
werkes wird der Graben umgeschlossen.<br />
Die Gesamtbauzeit wird auf ca. 2 ½ Jahre geschätzt.<br />
3 UMWELTBESCHREIBUNG<br />
3.1 Kriterien und Begründung der Eingrenzung des Untersuchungsrahmens<br />
Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von Klein Barkau bis Stolpe umfasst<br />
insgesamt eine Fläche von 1.990 ha. Die Länge der Strecke der B <strong>404</strong>, welche die Mittelachse des<br />
Untersuchungsraumes bildet, beträgt rund 11,5 km. Die Untersuchungsraumgrenzen verlaufen im<br />
Westen und Osten in einem mittleren Abstand von 500 m zur B <strong>404</strong>. Kleinräumig wurden sie den land-<br />
schaftlichen Gegebenheiten und aktuellen Nutzungsstrukturen angepasst.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 15<br />
Die Untersuchung erfolgte für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und<br />
Luft, <strong>Land</strong>schaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgü-<br />
tern. Die Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen stützt sich auf die Methode der ökologi-<br />
schen Risikoanalyse und umfasst zunächst eine zielorientierte Raumanalyse mit Ermittlung von<br />
Raumwiderständen und Konfliktbereichen. In einem zweiten Schritt erfolgt ein Vergleich der Varianten<br />
auf Grundlage einer Prognose der umwelterheblichen Wirkungen der Planungsvarianten.<br />
Die Prognose der Umweltauswirkungen erfolgte auf Grundlage der folgenden Fachbeiträge:<br />
- Vegetationskundlich-floristische Bestandserhebung während der Vegetationsperiode im Jahre<br />
1996 durch das Kieler Institut für <strong>Land</strong>schaftsökologie (KIfL, 1997) und Aktualisierung des<br />
Schutzstatus der Biotope anhand der Biotopverordnung 2000,<br />
- Faunistische Erhebungen an ausgewählten Standorten repräsentativer Teilräume im Jahre<br />
1996 durch das Kieler Institut für <strong>Land</strong>schaftsökologie (KIfL, 1997).<br />
Der <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplan (LBP) konkretisiert die Ergebnisse der Umweltverträglich-<br />
keitsstudie für den Planungsabschnitt 3a. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgte unter<br />
der Berücksichtigung des Ausbreitungsverhaltens der zu erwartenden Emissionen auf die Schutzgüter<br />
unter der Berücksichtigung der Bedeutung und Empfindlichkeit des betroffenen <strong>Land</strong>schaftsraumes.<br />
Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum zwischen Klein Barkau und Nettelsee mit einem<br />
Korridor von beiderseits 500 m zur Bundesstraße festgelegt. Die Größe des Untersuchungsgebietes<br />
beträgt rund 678,73 ha<br />
Die floristisch-vegetationskundlichen und faunistischen Untersuchungen des biologischen Fachbei-<br />
trags zum LBP umfassen folgende Punkte:<br />
- Überprüfung und Ergänzung der vorliegenden Biotoptypen- und Biotopkartierung zur UVS,<br />
- Erfassung zoologischer Indikatorgruppen an ausgewählten Standorten ausgewählter Teilräumen<br />
(Amphibien, Libellen, Laufkäfer, Heuschrecken, Tagfalter, Vögel, Wild) (WLW, 2005),<br />
- Erfassung von Lebensräumen der streng geschützten Fledermäuse im Untersuchungsgebiet<br />
(BIOPLAN, 2007), Plausibilitätskontrolle Fledermäuse (BIOPLAN, 2011a), Höhlenbaumkartierung<br />
(BIOPLAN, 2011b),<br />
- Aktualisierung der Erfassung zoologischer Indikatorgruppen im Jahre 2008 (WLW, 2008),<br />
- Aktualisierung der Biotoptypen- und Biotopkartierung im Jahre 2008 (WLW, 2008),<br />
3.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie deren wesentlichen Wechselwir-<br />
kungen (unter Berücksichtigung von Vorbelastung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit)<br />
3.2.1 Mensch und Erholung<br />
Wohn- und Wohnumfeldfunktion:<br />
Im Untersuchungsgebiet liegen die Ortschaften Klein Barkau, Kirchbarkau und Warnau. Hierbei han-<br />
delt es sich größtenteils um ländlich geprägte Siedlungen. Es kommen überwiegend Wohn- und<br />
Mischgebiete, bereichsweise Dorfgebiete vor. Die Ortslagen liegen zum großen Teil direkt an der<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 16<br />
B <strong>404</strong>. Die unmittelbare Umgebung bis zu einem Umkreis von 500 m dient pauschalisiert der sied-<br />
lungsnahen Erholung in Form von Kurz- und Feierabenderholung und wird als Wohnumfeld definiert.<br />
Aufgrund der Entfernungen der Ortslagen zur geplanten Trasse der A <strong>21</strong> liegen mögliche Beeinträchti-<br />
gungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen vor. Diese bestehen zum einen aus Flächenverbrauch<br />
und Zerschneidung, zum anderen aus Lärm- und Schadstoffbelastungen.<br />
Vorbelastung<br />
Es liegen hinsichtlich aller Faktoren, welche die Qualität des Wohnraums bestimmen, erhebliche Vor-<br />
belastungen durch die B <strong>404</strong> vor.<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Empfindlichkeit, insbesondere gegenüber Lärmbelastungen und Schadstoffeinträgen, innerhalb<br />
von Siedlungen und siedlungsnahen Freiräumen ist für die Wohngebiete generell als sehr hoch und für<br />
das Wohnumfeld als hoch zu bewerten.<br />
Erholungsfunktion<br />
Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung besitzt das Untersuchungsgebiet keine besonde-<br />
re Erholungseignung. Der Schwerpunktbereich für die Erholungsnutzung liegt im Umfeld des Both-<br />
kamper Sees, welches als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen ist.<br />
Die äußere Erschließung ist durch die B <strong>404</strong> sowie kleinere <strong>Land</strong>es- und Kreisstraßen gewährleistet.<br />
Die Erreichbarkeit des Gebietes mittels öffentlichem Nahverkehr ist möglich. Ein gut ausgebautes<br />
Radwegenetz ist nicht vorhanden. Die tatsächliche Erholungsnutzung des Gebietes ist derzeitig gering.<br />
Sie beschränkt sich auf die Naherholung von Ortsansässigen, überregionale Erholungsnutzung findet<br />
auch aufgrund der fehlenden touristischen Entwicklung nicht statt. Ein ausgeschildertes Wegesystem<br />
fehlt im Untersuchungsgebiet ebenso wie Rundwege für Erholungssuchende. Der Wander- und Reit-<br />
weg entlang des ehemaligen Bahndammes stellt eine wesentliche Verbindung der Räume zwischen<br />
der <strong>Land</strong>eshauptstadt Kiel und Stolpe dar.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen (Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie die Zerschneidung der <strong>Land</strong>schaft) sind be-<br />
reits durch die bestehende B <strong>404</strong> vorhanden. Außerdem führt die Bundesstraße zu einer Störung der<br />
<strong>Land</strong>schaftseigenart und Naturnähe. Durch die bestehende Verkehrsbelastung ist eine Querung der<br />
B <strong>404</strong> für den Erholungssuchenden auf freier Strecke nur noch eingeschränkt möglich, wodurch es zur<br />
Zerschneidung der Erholungsräume kommt<br />
Empfindlichkeit<br />
Je höher die Bedeutung eines Raumes für die landschaftsgebundene Erholung ist, um so empfindli-<br />
cher reagiert dieser auf Beeinträchtigungen durch Flächenverbrauch, Zerschneidung, Lärm und<br />
Schadstoffe sowie visuelle Beeinträchtigungen. Aufgrund der überwiegend mittleren Bedeutung bzw.<br />
im Falle des Bereiches Bothkamper See – Lütjensee aufgrund der vorhandenen Strukturvielfalt besitzt<br />
keine der <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten im Planungsraum eine hohe Empfindlichkeit.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 17<br />
3.2.2 Tiere und Pflanzen<br />
Grundlagen für die Ermittlung der Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter Pflanzen und Tiere<br />
bilden folgende Fachgutachten / Kartierungen:<br />
- Biologischer Fachbeitrag UVS zum vierstreifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> im Bereich Klein<br />
Barkau – Wankendorf, Schutzgut Pflanzen und Schutzgut Tiere (KIfL - Kieler Institut für <strong>Land</strong>-<br />
schaftsökologie,1997),<br />
- Überprüfung und Ergänzung der vorliegenden Biotoptypen- und Biotopkartierung zur UVS im<br />
Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung (WLW 2002/2003 und 2008),<br />
- Faunistische Untersuchungen zum Ausbau der B <strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Stolpe (WLW<br />
<strong>Land</strong>schaftsarchitekten/Hellbernd/Lemmel, 2003 und 2008),<br />
- Gutachten zu den Vorkommen von Fledermäusen (BIOPLAN, 2007), Plausibilitätskontrolle Fle-<br />
dermäuse (BIOPLAN, 2011a), Höhlenbaumkartieung (BIOPLAN, 2011b),<br />
- Fachgutachten zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG (KIfL,<br />
2011).<br />
Biotopkomplexe:<br />
Die wichtigsten im Plangebiet liegenden Biotopkomplexe in Verbindung mit faunistischen Habitaten<br />
sind folgende:<br />
1. Biotopkomplex Hochfelder See/Lütjensee: Dieser feuchtegeprägte Biotopkomplex ist als Na-<br />
turschutzgebiet gesichert und verfügt über ausgedehnte naturnahe Niederungsflächen mit ver-<br />
landenden nährstoffreichen Seen, reich strukturierten, ausgedehnten Röhrichtzonen und<br />
Hochstaudenfluren, Niedermoorbereichen mit Bruchwäldern, Feuchtgebüsch, erlenreichen<br />
Hochstaudenfluren, Seggenriedern und Röhrichtbeständen. Dieser Biotopkomplex besitzt auf-<br />
grund der selten gewordenen Biotoptypen eine außerordentlich hohe Bedeutung als faunisti-<br />
scher Lebensraum. Er ist zudem Bestandteil des Gebietes Gemeinschaftlicher Bedeutung<br />
„Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“.<br />
2. Der parallel zur B <strong>404</strong> verlaufende ehemalige Bahndamm der Kleinbahnstrecke Kiel – Kirch-<br />
barkau – Bad Segeberg unterliegt überwiegend der Sukzession und bildet einen Komplex aus<br />
Ruderalflächen, Feldgehölzen und Kleingewässern. Er besitzt besondere Bedeutung als über-<br />
regional vorhandenes lineares Element des Biotopverbundes.<br />
3. Biotopkomplex Nettelseer Moor: Dieser feuchtegeprägte Biotopkomplex ist ein Birken-<br />
Bruchwald mit ausgeprägter Strauchschicht und z.T. dichtem Himbeer-Unterwuchs auf ent-<br />
wässertem Moor. Dieser Biotopkomplex besitzt aufgrund der selten gewordenen Standortei-<br />
genschaften (Moorfläche) eine hohe Bedeutung als faunistischer Lebensraum.<br />
Pflanzen und deren Lebensräume<br />
Auf Grundlage der Bestandsaufnahmen zum LBP wurden Biotoptypen abgegrenzt und dargestellt. Aus<br />
der vorgenommenen Bewertung ergibt sich folgendes Gesamtbild im Umfeld der Ausbaustrecke:<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 18<br />
- Sehr hochwertige Biotopstrukturen befinden sich im Biotopkomplex Hochfelder See/Lütjensee,<br />
einem sehr heterogenen Gehölzbestand mit Weidengebüschen, naturnahen Niederungsflä-<br />
chen, nährstoffreichen Seen und ausgedehnten Röhrichtzonen.<br />
- Bei den hochwertigen Biotoptypen handelt es sich um Kleingewässer und kleinflächige Nie-<br />
dermoorbereiche mit Seggenriedern und Weidengebüsch,<br />
- Mittelwertige Biotoptypen stellen vorwiegend Gehölze, einige Gewässer, Grünlandbereiche<br />
sowie halbruderale- Gras- und Staudenfluren dar.<br />
- Darüber hinaus sind überwiegend wenig empfindliche, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flä-<br />
chen bzw. Siedlungsflächen anzutreffen.<br />
- Ein gesetzlicher Schutz für Biotoptypen ergibt sich nach § 30 BNatSchG i.V.m. § <strong>21</strong><br />
Vorbelastung<br />
LNatSchG. In dem Untersuchungsgebiet zum LBP sind folgende Biotoptypen gesetzlich ge-<br />
schützt: Erlenbruchwald, Birkenbruchwald, Weidenfeuchtgebüsch, Gehölze in Verbindung mit<br />
dem Nebenbiotoptyp „Steilhang im Binnenland“, Kleingewässer, Tümpel, Niedermoor, Sumpf<br />
und <strong>Land</strong>röhricht.<br />
- bestehende B <strong>404</strong> mit Lärm- und Schadstoffimmissionen, bestehenden Bauwerken, Straßen-<br />
böschungen und Durchlässen und der Zerschneidung von <strong>Land</strong>schafts- und Lebensräumen;<br />
- Überwiegend intensiv genutzte Agrarlandschaft mit relativ geringen Anteilen naturnaher Struk-<br />
turen.<br />
Empfindlichkeit<br />
Gegenüber Versiegelung, Überbauung und Flächeninanspruchnahme sind fast alle Biotope im hohen<br />
Maße empfindlich, da es zur Vernichtung der Vegetation und zum vollständigen Verlust der Lebens-<br />
räume kommt. Von Natur aus nährstoffarme Biotoptypen sind gegenüber Nährstoffeinträgen hoch<br />
empfindlich. Biotope feuchter Standorte und Gewässerbiotope sind sehr hoch empfindlich gegenüber<br />
einer Veränderung der Grundwasserverhältnisse. Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen ist in<br />
die Bewertung der Biotoptypen eingeflossen.<br />
Streng geschützte Arten<br />
Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannt werden, treten innerhalb des Plange-<br />
biets nicht auf. Prioritäre Lebensraumtypen sind nicht vorhanden.<br />
Der Bothkamper See ist als Lebensraumtyp [3150] „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />
Magnopotamion oder des Hydrocharicion“ ausgebildet. Für diesen Lebensraumtyp sind keine Beein-<br />
trächtigungen zu erwarten.<br />
Tiere und deren Lebensräume<br />
Vögel<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 56 Vogelarten nachgewiesen 6 dieser Arten werden in der<br />
aktuellen Roten Liste der in Schleswig-Holstein gefährdeten Brutvögel als gefährdet oder als Art der<br />
Vorwarnliste geführt. 2 der im Planungsabschnitt vorkommenden Arten sind im Anhang der EU-<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 19<br />
Vogelschutzrichtlinie genannt. Zusätzlich wurde das Gebiet entsprechend der Biotopausstattung in 17<br />
avifaunistische Teilräume unterteilt, von denen 1 Teilraum eine sehr hohe Bedeutung und 3 Teilräume<br />
eine hohe Bedeutung für Vögel besitzen. Als Teilraum mit sehr hoher Bedeutung wird das NSG „Lüt-<br />
jensee und Hochfelder See“ bewertet.<br />
Die meisten nachgewiesenen Arten profitieren von der offenen, durch Knicks strukturierten, welligen,<br />
durch Ackerflächen und Grünländer geprägten Kulturlandschaft, in der durch die Dynamik der Bewirt-<br />
schaftung und Knickpflege auf wechselnden Flächen geeignete Lebensraumstrukturen vorhanden<br />
sind. Betroffenheiten der Avifauna liegen durch die Überbauung von Niststätten sowie durch die bau-<br />
und betriebsbedingte Verlärmung der Lebensräume vor.<br />
Amphibien<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden an 13 Gewässern sieben Amphibienarten nachgewiesen, darunter die<br />
gefährdeten Arten Laubfrosch, Moorfrosch und Kammmolch. Die Gewässer im Untersuchungsgebiet<br />
besitzen aufgrund geringer Artenzahl oder fehlender Fortpflanzung überwiegend eine mittlere bzw.<br />
nachrangige Bedeutung. Es liegen keine bedeutsamen Wanderbeziehungen von Amphibien vor.<br />
Fünf Gewässer besitzen eine hohe Bedeutung für Amphibien. Es handelt sich um zwei temporäre Ge-<br />
wässer in Geländesenken im Acker nahe der B<strong>404</strong> bei Warnau. Neben den mittelgroßen Populationen<br />
von Moor- und Grasfrosch gibt es dort kleine Rufgruppen vom Laubfrosch. Ein weiteres bedeutendes<br />
Gewässer mit Vorkommen des Laubfrosches liegt rund 500 m weiter östlich der B <strong>404</strong> bei Warnau.<br />
Ein weiteres Gewässer nördlich von Nettelsee, erlangt als Fortpflanzungsgewässer des Kammmolchs<br />
und drei weiterer Lurcharten ebenfalls eine hohe Bedeutung.<br />
Wild<br />
Die Wilddichte im Untersuchungsgebiet wird als hoch bewertet. Das Rehwild kommt im gesamten<br />
Gebiet in z.T. hoher Dichte vor, das Schwarzwild bevorzugt die feuchten Gebiete am Lütjensee. Dam-<br />
wild ist sowohl als Stand-, als auch als Wechselwild vorhanden.<br />
Ein besonders hohes Wechselaufkommen von Wildtieren liegt an den naturnahen Flächen des Natur-<br />
schutzgebietes Bothkamper See vor, welche bis an die westliche Seite der B<strong>404</strong> heranreichen. Die<br />
Zahl der gemeldeten Kollisionen mit Schwarzwild ist an dieser Stelle um ein vielfaches höher als an<br />
den übrigen Unfallschwerpunkten an der B<strong>404</strong>. Neben dem Schwarzwild wechselt auch das Rehwild<br />
verstärkt an dieser Stelle zwischen den Einstands- und Äsungsflächen beidseitig der Bundesstraße.<br />
Der Wechselschwerpunkt bei Bau-km 10+100 - 11+400 besitzt insgesamt eine lokale Bedeutung.<br />
Der Fischotter kommt im Plangebiet nicht vor. Der Bereich Bothkamper See, Lütjensee und die sich<br />
südlich anschließende Eider ist jedoch den Schwerpunktbereichen der zu entwickelnden Lebensräume<br />
und mitsamt der Nettelau den Verbundstrukturen des Fischotterschutzes zuzurechnen. Die Eider stellt<br />
eine wichtige Verbundachse zwischen Östlichen Hügelland und Westküste dar.<br />
Fledermäuse<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden 9 Fledermausarten nachgewiesen. Alle Fledermäuse sind streng<br />
geschützt. Quartiere liegen in den Ortslagen Warnau und Kirchbarkau. Weitere potenzielle Quartier-<br />
räume befinden sich im Nettelseer Moor, diversen Höhlenbäumen und allen Gebäuden.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 20<br />
Von sehr hoher Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse ist der Redder südlich von Kirchbarkau,<br />
die Ortslage Kirchbarkau und das NSG Lütjensee und Hochfelder See. Von hoher Bedeutung ist der<br />
östliche Waldrand des Nettelseer Moores, die Ortslage Warnau, Redder und Knicks bei Kirchbarkau<br />
sowie Gehölze am Alten Bahndamm.<br />
Libellen<br />
Im Plangebiet gab es nur in 17 der untersuchten 32 Gewässer Libellennachweise, darunter drei Arten<br />
der Roten Listen Schleswig-Holsteins (Süliche Binsenjungfer, Glänzende Smaragdlibelle, Schwarze<br />
Heidelibelle). Drei Gewässer erlangen durch den vorgefundenen Artenreichtum eine hohe Bedeutung<br />
für Libellen. Hierzu zählen der Feuerlöschteich von Klein Barkau, die Fischteiche bei Brammerhof und<br />
ein Gewässer östlich von Warnau.<br />
Tagfalter<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden 15 Tagfalterarten vorgefunden, darunter der gefährdete Aurorafalter.<br />
Die übrigen festgestellten Arten waren in den von ihnen bevorzugten Biotoptypen allgemein verbreitet.<br />
Keine der untersuchten Probeflächen wiesen umfangreiche Tagfalterpopulationen und gefährdete<br />
Arten auf.<br />
Heuschrecken<br />
Im Planungsraum wurden die gefährdeten Arten und Sumpfgrashüpfer Sumpfschrecke nachgewiesen.<br />
Die sieben übrigen festgestellten Arten waren in den von ihnen bevorzugten Biotoptypen allgemein<br />
verbreitet.<br />
Die beiden untersuchten Probeflächen (Feuchtgrünlandbrache bei Warnau und Seggen- und Binsen-<br />
ried nördlich des Nettelseer Moores erlangen für die Tiergruppe der Heuschrecken eine hohe Bedeu-<br />
tung. Der Biotopkomplex des NSG Lütjensee-Hochfelder See besitzt aufgrund des hohen Natürlich-<br />
keitsgrades und dem vorkommen seltener, feuchtegeprägter Biotoptypen ein sehr hohes Lebens-<br />
raumpotenzial für Heuschrecken.<br />
Laufkäfer<br />
Die in Untersuchungsgebiet vorgefundenen Laufkäfer-Arten sind an nasse bis feuchte, naturnahe Bio-<br />
tope gebunden, so dass das im Untersuchungsgebiet hauptsächlich die Feuchtstandorte mit teilweise<br />
noch naturnahe Ausprägung zu den schutzbedürftigen Laufkäferlebensräumen zählen. Insgesamt<br />
konnten 48 Laufkäferarten nachgewiesen werden, darunter neun Arten der Roten Liste Schleswig-<br />
Holsteins.<br />
Eine der Probeflächen, eine nasse Senke bei Warnau, ist aufgrund des Vorkommens von 9 Arten der<br />
Roten Liste als unersetzbar eingestuft werden. Die Probefläche dokumentiert die große Bedeutung<br />
naturnaher Uferstrukturen für stenöke Laufkäfer.<br />
Die zweite Probefläche (Feuchtgrünland, Ried nördlich Nettelsee) ist weniger dicht besiedelt. Aufgrund<br />
der Vorkommen von zwei landesweit gefährdeten Arten besitzt auch sie eine hohe Bedeutung.<br />
Besonders und streng geschützte Arten<br />
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist zu prüfen, ob Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
RL, Vorkommen von europäischen Vogelarten bzw. von Arten, die in einer Rechtsverordnung nach<br />
§ 54 (1) Nr. 2 BNatSchG (sogenannte Verantwortungsarten) durch das Vorhaben aufgeführt sind, von<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG <strong>21</strong><br />
den Verbotstatbeständen des § 44 (1) Nr. 1 bis 4 BNatSchG betroffen sein könnten. Sofern das Eintre-<br />
ten von Zugriffsverboten gemäß § 44 (1) BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten<br />
Arten unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 44 (5) BNatSchG nicht auszuschließen ist, erfolgt<br />
eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsver-<br />
boten gemäß § 45 (7) BNatSchG gegeben sind.<br />
Grundlage für die Prüfung auf die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG ist das Fachgutachten<br />
zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG des Kieler Instituts für <strong>Land</strong>-<br />
schaftsökologie (KIfL, 2011).<br />
Im Untersuchungsgebiet sind die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Fischotter, Wasserfleder-<br />
maus, Teichfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfle-<br />
dermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Laubfrosch, Kammmolch und<br />
Moorfrosch zu beachten. Gefährdete Brutvögel sowie Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie<br />
sind Kiebitz, Feldlerche, Rohrweihe, Rotrückenwürger und Wachholderdrossel. Als ungefährdete Brut-<br />
vogelarten mit besonderen Lebensraumansprüchen sind Mehl- und Rauchschwalbe, Höhlen- und Ni-<br />
schenbrüter, sowie die Brutvögel der Gehölze und Gebüsche, Bodenbrütende Arten der Acker- und<br />
Grünlandbereiche, Brutvögel der Siedlungsflächen einschließlich Gebäuden, Brutvögel der Gewässer<br />
und Brutvögel der Ruderalfluren und angrenzender Gehölze zu beachten.<br />
Betroffenheiten der Lebensräume dieser Arten durch das Vorhaben lassen sich nicht ausschließen.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen bestehen im Bearbeitungsgebiet vor allem durch:<br />
- Zerschneidung der <strong>Land</strong>schaft durch die B <strong>404</strong>;<br />
- Auswirkungen durch Licht, Lärm und Schadstoffe auf die Lebensräume entlang der B <strong>404</strong>;<br />
- Kollisionsrisiko mit dem Verkehr,<br />
- Gewässerquerungen unter der B <strong>404</strong> aufgrund enger Rohrdurchlässe nicht möglich;<br />
- Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen:<br />
- Isolation der naturnahen Lebensräume:<br />
Empfindlichkeit<br />
- direkte Gefährdung durch den Straßenverkehr;<br />
- hohe Empfindlichkeit der als Lebensraum genutzten Gewässer gegenüber Versiegelung und Über-<br />
bauung, Schadstoffeinträgen und Grundwasserabsenkung;<br />
- hohe Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung und Nährstoffeinträgen;<br />
- hohe Empfindlichkeit von Fledermäusen gegenüber Veränderung der als Flugroute und Jagdhabitat<br />
genutzten Strukturen<br />
Faunistische Funktionsbeziehungen:<br />
Im Untersuchungsgebiet sind die Leitlinien für Fledermäuse von hoher Bedeutung. In der Regel fliegen<br />
die Fledermäuse während der Jagd bzw. beim Aufsuchen des Jagdgebiets dicht an Vegetationsstruk-<br />
turen entlang. Sie können auch durch relativ enge Durchlässe unter Straßen hindurch fliegen. Für Fle-<br />
dermäuse wurden mehrere Funktionsbeziehungen angenommen, die derzeit die B <strong>404</strong> queren und<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 22<br />
dementsprechend von Veränderungen der Habitatstrukturen im Zuge des Ausbaus zur A <strong>21</strong> betroffen<br />
sein können. Flugstraßen von hoher Bedeutung sind der Redder zwischen dem Nettelseer Moor und<br />
Nettelsee, eine Flugstraße zwischen Warnau und östlich der B <strong>404</strong> gelegenen Jagdgebiete, ein Flug-<br />
korridor am südlichen Ortsrand von Kirchbarkau über die B <strong>404</strong>, eine Flugstraße von Kirchbarkau nach<br />
Osten über die B <strong>404</strong> hinweg, eine Flugstraße bei Warnau entlang der nach Osten verlaufenden<br />
Knicks sowie Flugstraße im Redder nördlich von Warnau. Eine sehr hohe Bedeutung erlangt eine<br />
Flugstraße im Redder südlich von Kirchbarkau.<br />
Den Wanderbeziehungen der Amphibien zwischen ihren Laichgewässern und den <strong>Land</strong>lebensräumen<br />
kommt im Untersuchungsgebiet aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (Zerschneidung durch die<br />
vorhandene Trasse, nur ungefährdete Arten nachgewiesen) keine übergeordnete Bedeutung zu.<br />
An der B <strong>404</strong> im Abschnitt zwischen Warnau und Kirchbarkau wurden im Bereich des NSG „Lütjensee<br />
und Hochfelder See“ intensive Wechselaktivitäten an festgestellt. Ursache hierfür ist u.a. der auf west-<br />
licher Seite gelegene Bereich des NSG mit für alle Schalenwildarten hochattraktiven Lebensraumstruk-<br />
turen. Neben Rehwild kommt hier auch Damwild und Schwarzwild in höherer Dichte vor. Für Wild-<br />
schweine bildet das Gebiet einen Schwerpunktlebensraum.<br />
Das Nettelseer Moor mit angrenzenden Graben- und Bachabschnitten gehört zum Einzugsbereich des<br />
Gewässersystems des Postsees und des Lanker Sees. Beide Stillgewässer sind als Teil der großräu-<br />
migen Wander- und Ausbreitungskorridore des Fischotters zu betrachten.<br />
Als Schwerpunktgebiet von überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Bereich der<br />
B <strong>404</strong> ist die <strong>Land</strong>schaft um das NSG „Lütjensee und Hochfelder See“ ausgewiesen. Als Verbundach-<br />
se ist die nördlich von Nettelsee liegenden Nettelau mit dem Nettelseer Moor gekennzeichnet.<br />
3.2.3 Boden<br />
Im Untersuchungsraum sind größere Flächen mit einheitlichem Bodentyp eher selten. Häufig liegt ein<br />
kleinflächiger Wechsel von unterschiedlichen Bodeneinheiten vor. Es herrschen Braunerden und Pa-<br />
rabraunerden vor, auf wasserstauendem Substrat treten Pseudogleye und Niedermoorböden auf.<br />
Kleinflächig treten Podsole und Kolluvien auf.<br />
Böden von besonderer Bedeutung liegen im Plangebiet in Form von Niedermoorböden vor. Böden von<br />
allgemeiner Bedeutung sind Parabraunerden, Pseudogleye, Braunerden, Podsole und Kolluvien und<br />
künstliche Böden im Bereich der vorhandenen Straßenböschungen.<br />
Böden von höherer natürlicher Ertragsfähigkeit sind bei Klein Barkau, Kirchbarkau und südlich von<br />
Fiefhusen vorhanden. Diese Flächen besitzen ebenfalls eine besondere Bedeutung.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen des Bodens bestehen durch anthropogene Überformungen und vorhandene Nutzun-<br />
gen. Dazu gehören neben intensiven <strong>Land</strong>nutzungen und der Versiegelung von Flächen verkehrspezi-<br />
fische Immissionen.<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 23<br />
Empfindlichkeit<br />
Alle nicht vorbelasteten Böden sind generell gegenüber Bodenversiegelung, Überformung und Boden-<br />
abtrag empfindlich. Solche Maßnahmen führen zum Verlust der vorhandenen Bodenfunktionen. Hoch<br />
empfindlich sind Niedermoorböden mit hohen Anteil an organischem Material gegenüber mechani-<br />
scher Belastung und Entwässerung.<br />
3.2.4 Wasser<br />
Grundwasser<br />
Das Grundwasser steht in den überwiegenden Bereichen mit jahreszeitlich bedingten Schwankungen<br />
> 2 m unter Geländeoberkante an. Nur vereinzelte Räume weisen geringere Grundwasserflurabstände<br />
auf. In weiten Teilen des NSG „Lütjensee und Hochfelder See“, des Nettelseer Moores sowie in ein-<br />
zelnen Geländekuhlen reichen die Grundwasserstände bis nahe an die Oberfläche. Wasserschutzge-<br />
biete sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen bestehen im Bereich der durch Straßen, Gebäude u.ä. versiegelten Flächen, einher-<br />
gehend mit verminderter Grundwasserneubildungsrate. Weitere bestehende Beeinträchtigungen erge-<br />
ben sich durch Schadstoffemissionen aus Verkehr und Bewirtschaftung.<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Bereiche mit oberflächennahem Grundwasser sind als empfindlich einzustufen. Die hohe Empfind-<br />
lichkeit ergibt sich durch die geringe Puffer- und Speicherfähigkeit der Hauptbodenarten in diesen Be-<br />
reichen, wodurch das Grundwasser durch Verunreinigungen gefährdet ist. Je höher das Grundwasser<br />
unter der Geländeoberfläche ansteht, um so empfindlicher reagiert es zudem gegenüber Absenkun-<br />
gen.<br />
Oberflächengewässer<br />
Wichtigstes Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist die Nettelau. Sie entspringt nordöstlich der<br />
B <strong>404</strong>, quert diese nördlich der Ortschaft Nettelsee und fließt als schmaler Entwässerungsgraben zum<br />
Nettelsee. Von hier ab ändert sich ihre Fließrichtung nach Nordosten, so dass das Gewässer südlich<br />
der Ortschaft Nettelsee die Bundesstraße erneut in Richtung Postsee quert.<br />
Neben den Fließgewässern ist eine Vielzahl an Stillgewässern unterschiedlicher Größe in dem Unter-<br />
suchungsgebiet vorhanden. Der überwiegende Teil der Gewässer ist durch Nährstoffeinträge, Ablage-<br />
rungen und Nutzung belastet, so dass den meisten Stillgewässern eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />
zukommt. Die größten Seen im Untersuchungsgebiet sind der Bothkamper See und der Lütjensee. Die<br />
beiden Seen sind von großer Bedeutung für Natur und <strong>Land</strong>schaft, da sich an ihren Randbereichen<br />
wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere wie etwa Röhrichtgürtel, Weidenfeuchtgebüsche und<br />
Bruchwaldsäume befinden.<br />
Vorbelastung<br />
Die Gräben und Bäche sind durch ihren Ausbauzustand vorbelastet. Weitere Vorbelastungen der<br />
Fließ- und Stillgewässer bestehen durch Entwässerung, Nährstoffeinträge und fehlende Ufervegetation<br />
und -gehölze.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 24<br />
Empfindlichkeit<br />
Gegenüber Verunreinigungen und Schadstoffeinträgen ist die Empfindlichkeit von Oberflächengewäs-<br />
sern sehr hoch. Insbesondere Tümpel und flache Gewässer sind gegenüber Grundwasserabsenkun-<br />
gen besonders empfindlich. Gegenüber Überbauung ist jedes Oberflächengewässer sehr empfindlich,<br />
da die Zerstörung von Oberflächengewässern zu einem vollständigem Funktionsverlust führt.<br />
3.2.5 Klima / Luft<br />
Im Untersuchungsgebiet herrscht ein Freilandklima vor, das zwischen Tag und Nacht starke Tempera-<br />
turschwankungen aufweist. Hecken und Knicks wirken bremsend in Bezug auf Wind und führen zur<br />
Ablenkung der Strömungsbahnen vom Boden.<br />
Ein Gebiet mit Waldklima befindet sich im Nettelseer Moor. Im Vergleich zum Umland ist es hier<br />
nachts wärmer und tagsüber kälter. Die Luftbewegungen werden durch die Vegetationsstruktur im<br />
Bestandsinnern herabgesetzt. Die Transpiration bedingt eine ausgeglichene Luftfeuchte.<br />
Größere Wasserflächen haben durch ihre tagsüber produzierende Verdunstungskälte verbunden mit<br />
einer verzögerten Aufheizung und durch ihre nachts verzögerte Abkühlung eine lokal temperaturaus-<br />
gleichende Funktion. Hierzu gehören der Bothkamper See und der Lütjensee..<br />
Innerhalb der Ortslagen führen Versiegelungen und Baukörper sowie Wärme- und Stoffemissionen zur<br />
Veränderung der Klimaparameter. Diese zeichnen sich durch eine geringere Luftfeuchte, erhöhte Tag-<br />
und Nachttemperaturen, herabgesetzte Windgeschwindigkeiten, eine erhöhte Staubbildung und Luft-<br />
verschmutzung aus.<br />
Vorbelastung<br />
Wesentliche Vorbelastungen bestehen bereits durch den Verkehr und das Bauwerk der B <strong>404</strong>. Weite-<br />
re Vorbelastungen bestehen durch die landwirtschaftliche Nutzung, da die periodische Entfernung der<br />
Vegetationsdecke zu Veränderungen der Abstrahlung, der Windgeschwindigkeiten und der relativen<br />
Luftfeuchte führen. In den Ortschaften liegen Vorbelastungen durch Veränderungen des Lokalklimas<br />
und durch erhöhte Staubbildung und Luftverschmutzung vor.<br />
Empfindlichkeit<br />
Das Klima ist generell empfindlich gegenüber Wirkungen von Straßen. Gegenüber Zerschneidung sind<br />
klimatische Ausgleichsräume aufgrund räumlicher Veränderungen der Kaltluftsammelgebiete und da-<br />
mit veränderter Lokalklimate hoch empfindlich.<br />
3.2.6 <strong>Land</strong>schaft / <strong>Land</strong>schaftsbild<br />
Im Plangebiet lassen sich großräumig sechs unterschiedliche <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten (LBE) vonei-<br />
nander unterscheiden:<br />
LBE 1: Strukturarme Agrarlandschaft nördlich Kirchbarkau<br />
Im nördlichen Bereich des Plangebiets zwischen Klein Barkau und Kirchbarkau liegt ein zusammen-<br />
hängendes Gebiet, in dem die intensive Ackernutzung den Raum prägt. Verhältnismäßig wenig<br />
Knickstrukturen gliedern die Flächen, das Relief ist mäßig bis gering bewegt. Der <strong>Land</strong>schaftsbereich<br />
wird durch die B <strong>404</strong> zerschnitten.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 25<br />
Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />
rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine geringe Bedeutung zugewiesen, was zu der Einstufung ge-<br />
ring für die Bedeutung des <strong>Land</strong>schaftsbildes dieses Typs führt. Die visuelle Empfindlichkeit der Ge-<br />
biete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die B <strong>404</strong> als<br />
mittel eingestuft.<br />
LBE 2: <strong>Land</strong>schaft um den Bothkamper See<br />
Der Bothkamper See einschließlich seiner Randbereiche wird als eigenständige Raumeinheit abge-<br />
grenzt. Diese liegt am äußeren westlichen Rand des Untersuchungsgebietes.<br />
Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />
rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine hohe Bedeutung zugewiesen. Die visuelle Empfindlichkeit<br />
der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird als mittel eingestuft.<br />
LBE 3: Naturnahes Niederungsgebiet „Lütjensee und Hochfelder See“<br />
Das Naturschutzgebiet „Lütjensee und Hochfelder See“ ist ein reich strukturiertes, naturnahes Niede-<br />
rungsgebiet mit verlandenden nährstoffreichen Seen, ausgedehnten Röhrichtzonen und Hochstauden-<br />
fluren, Niedermoorbereichen mit Bruchwäldern, Feuchtgebüsch, erlenreichen Hochstaudenfluren so-<br />
wie landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Entwicklung dieser Flächen unterliegt größtenteils einer<br />
natürlichen Eigendynamik.<br />
Dem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Kriterien<br />
Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine hohe Bedeutung zugewiesen.<br />
Visuelle Belastungen und Verschallungen wirken in diesen hoch strukturiertem <strong>Land</strong>schaftsraum nur in<br />
geringem Maße. Die visuelle Empfindlichkeit der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird als mittel<br />
eingestuft.<br />
LBE 4: Strukturreiche Agrarlandschaft auf bewegtem Relief<br />
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist durch mit Knicks und Kleingewässer mäßig bis gut struktu-<br />
rierten, intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche geprägt und wird zu einer <strong>Land</strong>schaftsbildeinheit<br />
zusammengefasst. Das Relief ist z.T. stark bewegt.<br />
Dieser <strong>Land</strong>schaftsbildtyp hat unter Berücksichtigung von Eigenart, Naturnähe und Vielfalt des <strong>Land</strong>-<br />
schaftsraums eine hohe Bedeutung. Die visuelle Empfindlichkeit der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbild-<br />
typs wird aufgrund der Strukturvielfalt sowie des bewegten Reliefs als gering eingestuft..<br />
LBE 5: Strukturarme Agrarlandschaft bei Nettelsee<br />
Um Nettelsee liegt ein zusammenhängendes Gebiet, in dem die intensive Ackernutzung den Raum<br />
prägt. Knickstrukturen und Gewässer gliedern die Flächen, das Relief ist gering bewegt. .<br />
Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />
rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine mittlere Bedeutung zugewiesen. Die visuelle Empfindlichkeit<br />
der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die B <strong>404</strong><br />
ebenfalls als mittel eingestuft.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 26<br />
LBE 6: Dörfliche Siedlungsstrukturen<br />
Die Siedlungen Klein Barkau, Kirchbarkau und Warnau werden als eigenständige Raumeinheit abge-<br />
grenzt.<br />
Die Ortschaften sind im hohen Maße dörflich geprägt. Eine Vielzahl an alten Backsteinbauten und<br />
historischen Hofanlagen prägen die Ortsbilder. Insbesondere in Warnau und Klein Barkau sind die<br />
gewachsenen Dorfstrukturen um einen Platz (Anger) noch heute zu erkennen (Angerdörfer, Rundlin-<br />
ge). Die Straßenzüge werden insbesondere in den Dorfkernen durch einen alten Baumbestand be-<br />
grünt (Warnau, Kirchbarkau). Insgesamt passen sich die Ortschaften gut in die <strong>Land</strong>schaft ein.<br />
Die dörflichen Siedlungsstrukturen zeichnen sich auch hinsichtlich der Bewertung durch ihre vorhan-<br />
denen alten / typischen Strukturen aus, die eine hohe Eigenart vermitteln. In Bezug auf die Faktoren<br />
Naturnähe und landschaftliche Vielfalt sind Siedlungsbereiche per se von geringer Bedeutung.<br />
Zusammenfassend wird die Bedeutung der Siedlungen für das <strong>Land</strong>schaftsbild als mittel eingestuft.<br />
Die visuelle Empfindlichkeit dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps ist gering. Es wird i.d.R. davon ausgegangen,<br />
dass visuelle Störungen innerhalb von Siedlungsbereichen auf Grund der gegebenen ablenkenden und<br />
/ oder sichtverschattenden Strukturen generell nur punktuell vorliegen. Wie in Wäldern so ist man auch<br />
in Siedlungsbereichen im Allgemeinen durch eine Vielzahl hoher Elemente (Gebäude, Baumbestände<br />
etc.) daran gehindert, entfernter liegende störende Eingriffe visuell zu erfassen.<br />
Vorbelastung<br />
In allen <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten bestehen Vorbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung so-<br />
wie durch die B <strong>404</strong>.<br />
3.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Bearbeitungsgebiet befinden sich innerhalb der Ortschaften eine Reihe von Bauten, die nach<br />
§ 1 (2) und § 5 des DSchG Schleswig-Holstein geschützt sind. Daneben befinden sich eine Reihe von<br />
Gebäuden, welche von der Unteren Denkmalpflegebehörde Kreis Plön als erhaltenswerte Gebäude<br />
gekennzeichnet wurden.<br />
Dem archäologischen <strong>Land</strong>esamt Schleswig-Holstein sind darüber hinaus entlang der Trasse eine<br />
Anzahl von Fundstellen bekannt. Diese liegen in der Gemeinde Barmissen südlich von Fiefhusen und<br />
in der Gemeinde Kirchbarkau ostwärts der Ortschaft und der Bundesstraße bei Bau-km ~9+700 bis<br />
~10+000.<br />
Nach § 1 (4) BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile von besonders<br />
charakteristischer Bedeutung zu erhalten. Hierzu gehören die Trasse der ehemaligen Bahnlinien Kiel -<br />
Kirchbarkau - Bad Segeberg und Kirchbarkau – <strong>Preetz</strong>, der als Hohlweg ausgebildete Verbindungsweg<br />
zwischen Warnau und Kirchbarkau, die Hofanlage mit Torhaus und klassischem Wohnhaus in<br />
Warnau), der Anger des einstigen Rundlings Warnau, das Hügelgrab bei Warnau, die Knicklandschaft<br />
nördlich von Nettelsee und eine Streuobstwiese bei Warnau.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 27<br />
Vorbelastung<br />
Vorbelastungen bestehen durch Emissionen der B <strong>404</strong> sowie durch Überbauung und Zerschneidung<br />
der historischen Kulturlandschaften.<br />
Empfindlichkeit<br />
Die Denkmäler und historischen Kulturlandschaften/Kulturlandschaftsteile sind hoch empfindlich ge-<br />
genüber Überbauung und Zerschneidung.<br />
3.2.8 Wechselwirkungen<br />
Zwischen allen vorab genannten Schutzgütern sowie den Raum beanspruchenden Nutzungen beste-<br />
hen Wechselwirkungen, die zusammengenommen die Gesamtheit von Natur und <strong>Land</strong>schaft ein-<br />
schließlich aller menschlichen Aktivitäten ergeben.<br />
Relativ starke Wechselwirkungen bestehen zwischen den Faktoren Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflan-<br />
zen und Tieren. An die herrschenden Boden- und Wasserbedingungen haben sich im Zusammenspiel<br />
mit dem atlantischen Klima typische Pflanzen- und Tiergesellschaften angepasst. Bei Veränderung<br />
einzelner Faktoren wird das Ökosystem insgesamt verändert. Wechselwirkungen bestehen auch zwi-<br />
schen den Faktorengruppen Mensch/Erholung sowie den Raum beanspruchenden Nutzungen.<br />
Mögliche Wechselwirkungen werden jeweils bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen der einzelnen<br />
Schutzgüter berücksichtigt.<br />
3.2.9 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Trendszenario)<br />
Der Siedlungsraum wird durch den Verkehr auf der B <strong>404</strong> belastet. Hieraus resultiert eine deutliche<br />
Vorbelastung (Schallimmissionen, Schadstoffimmission) der Räume beidseitig der Bundesstraße. Von<br />
einem Fortbestand dieser Belastungen ohne das geplante Vorhaben ist auszugehen, wobei die Intensi-<br />
tät der Belastungen von der künftigen Verkehrsentwicklung abhängt und sich weiter verstärken wird.<br />
Entsprechend der Lage des Untersuchungsraumes aus der Sicht der Regionalplanung im Gestaltungs-<br />
raum der ländlichen Räume sind flächenhafte Siedlungsausdehnungen nicht zu erwarten. Hier ist so-<br />
mit nur von einer am örtlichen Bedarf ausgerichteten Siedlungsentwicklung auszugehen. Infolge der<br />
relativ trassennahen Lage der Siedlungsbereiche bestehen verkehrsbedingte Belastungen, welche<br />
sich entsprechend der prognostizierten Verkehrszunahmen absehbar verstärken werden.<br />
Dem Gebiet um den Bothkamper See wird aufgrund der hohen landschaftlichen Attraktivität des Sees<br />
eine besondere Eignung für die landschaftsgebundene Erholung beigemessen. Aufgrund des weitge-<br />
henden Fehlens von Erholungs- und Freizeitinfrastruktureinrichtungen ist die tatsächliche Bedeutung<br />
des Raums für den Tourismus aktuell eher gering einzuschätzen. Nutzungen beschränken sich im<br />
Wesentlichen auf die Naherholung der Bewohner im Untersuchungsgebiet. Eine erhebliche Steigerung<br />
der Bedeutung des Untersuchungsraumes für Freizeit und Erholung ist auch in Zukunft nicht zu erwar-<br />
ten.<br />
Die entlang der Bundesstraße B <strong>404</strong> bestehenden aus Schadstoffeinträgen resultierenden Beeinträch-<br />
tigungen der <strong>Land</strong>wirtschaft werden auch weiterhin bestehen bleiben und sich entsprechend der Zu-<br />
nahme des Verkehrs auf der B <strong>404</strong> verstärken.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 28<br />
4 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />
Die zu erwartenden vom geplanten Vorhaben Straßenausbau ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt<br />
(der Schutzgüter nach UVPG) sind in folgende Wirkfaktorenkomplexe aufteilbar:<br />
- baubedingte Auswirkungen,<br />
- anlagebedingte Auswirkungen und<br />
- betriebsbedingte Auswirkungen.<br />
Im Folgenden werden die Auswirkungen durch das Vorhaben schutzgutbezogen aufgeführt.<br />
4.1 Baubedingte Auswirkungen<br />
4.1.1 Flächeninanspruchnahme<br />
Während der Bauphase werden außerhalb der direkten Eingriffsgrenze Flächen für die Errichtung von<br />
Baustraßen, Baustelleneinrichtungen, provisorische Umleitungen etc. benötigt, die in den Entwurfs-<br />
und LBP-Unterlagen als Bereiche baubedingter Flächeninanspruchnahme dargestellt sind. Insgesamt<br />
werden 6,96 ha nach Fertigstellung der Baumaßnahme rekultiviert. Die Überprägung betrifft die Stand-<br />
orte insbesondere in Bezug auf die biotischen Lebensraumfunktionen sowie die Bodenfunktionen.<br />
Höherwertige Flächen können nicht zeitnah wiederhergestellt werden und gehen damit dauerhaft verlo-<br />
ren. Durch die gegebene baubedingte Inanspruchnahme sind vorwiegend für den Naturhaushalt ge-<br />
ringwertige Acker- und Grünlandflächen sowie Straßenrandbereiche betroffen. Bei den höherwertigen<br />
Strukturen, die nicht zeitnah wieder herstellbar sind, handelt es sich um einzelne Knickabschnitte, Ein-<br />
zelbäume, Waldflächen und einzelne Gehölzsäume. Solche Strukturen werden als Verlust erfasst.<br />
Um weitere Beeinträchtigungen wertvoller Biotopstrukturen während der Bauphase auszuschließen,<br />
sind im LBP zusätzlich Flächen dargestellt, die von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen sind.<br />
4.1.2 Visuelle und akustische Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen durch Baulärm und Zubringerverkehr sind sowohl in Bezug auf das<br />
Schutzgut Mensch (Wohn- und Erholungsfunktion) als auch für die Vogelwelt zu erwarten. Bedeutende<br />
Erholungsgebiete sind im trassennahen Umfeld nicht betroffen.<br />
4.2 Anlagebedingte Auswirkungen<br />
Durch das Ausbauvorhaben sind erhebliche Beeinträchtigungen aller im UVPG genannter Schutzgüter<br />
zu erwarten. Folgende Auswirkungen verbleiben trotz der in Kap. 5 beschriebenen Schutz-, Vermei-<br />
dungs- und Minimierungsmaßnahmen:<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 29<br />
Tabelle 1: Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Nutzung / Neubelastung der Naturpotentiale Größe<br />
Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Verlust eines landwirtschaftlichen Hofes<br />
Überbauung und Zerschneidung eines historischen Kulturlandschaftsteils (ehem. Bahndamm<br />
Kirchbarkau - <strong>Preetz</strong> und Kiel-Kirchbarkau-Bad Segeberg)<br />
Arten- und Biotoppotential (Tiere und Pflanzen)<br />
Überbauung von Acker- und Grünland, sowie Gartenflächen<br />
Überbauung von Feldgehölzen, z.T fließgewässerbegleitend oder im Steilhang<br />
Überbauung von Gebüschen<br />
Überbauung/Verlust von Birkenbruchwald und Weidenfeuchtgebüschen<br />
Überbauung von Knickstrukturen<br />
Überbauung von Kleingewässern und Tümpel<br />
Überbauung von Gräben und Bachabschnitten<br />
Überbauung von Ruderalfluren<br />
Überbauung von Straßenverkehrsbegleitgrün (Rasen und Gehölze)<br />
Totalverlust von landschaftsbestimmenden Einzelbäumen<br />
Beeinträchtigung von Lebensräumen gefährdeter Vogelarten: Kuckuck, Rebhuhn (RL -V),<br />
Feldlerche, Kiebitz (RL-3)<br />
Beeinträchtigung von Teilräumen hoher Bedeutung für die Avifauna<br />
Teilweise Überbauung von Lebensräumen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Laufkäfer<br />
und Heuschrecken<br />
Überbauung eines Gewässers mit Vorkommen einer gefährdeten Libellenart<br />
Überbauung von <strong>Land</strong>lebensräumen von Amphibien<br />
Bodenpotential<br />
Verlust bzw. langfristige Beeinträchtigung aller Bodenfunktionen durch Neuversiegelung<br />
Verlust von Boden durch Bodenaustausch<br />
Verlust von Böden mit einer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit<br />
Störung des Bodengefüges und der Bodenstruktur; Veränderungen der Geländemorphologie<br />
durch Erdarbeiten und Überbauung<br />
Wasserpotential<br />
Überbauung und Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung<br />
Überbauung von Stillgewässern<br />
Überbauung von Fließgewässern (Nettelau) und Gräben<br />
Klima/ Luft<br />
Keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
<strong>Land</strong>schaftsbild<br />
Verlust der bestehenden Strukturen und Neugestaltung des <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />
Beeinträchtigung von Blickbeziehungen und Überformung der <strong>Land</strong>schaft<br />
4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten<br />
1 St.<br />
70 m<br />
28,72 ha<br />
0,09 ha<br />
0,83 ha<br />
0,47 ha<br />
2.361 m<br />
3 St.<br />
0,15 ha<br />
0,95 ha<br />
7,17 ha<br />
41 St<br />
8 Brutreviere.<br />
3 St.<br />
2 St.<br />
1 St.<br />
2 St.<br />
15,50 ha<br />
0,25 ha<br />
2,71 ha<br />
45,64 ha<br />
0,38 ha<br />
3 St.<br />
300 m<br />
-<br />
45,64 ha<br />
112,28 ha<br />
Bei den durch den Straßenverkehr und die Straßenunterhaltung bedingten Auswirkungen handelt es<br />
sich im Wesentlichen um Lärmemissionen und Schadstoffeinträge. Biotop- und Lebensraumbeein-<br />
trächtigungen im Zusammenhang mit Auswirkungen im Umfeld der geplanten Trasse ergeben sich auf<br />
einer Fläche von insgesamt 81,49 ha.
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 30<br />
Von den Auswirkungen sind Biotoptypen unterschiedlicher naturschutzfachlicher Wertstufen betroffen,<br />
die sich auf die Eingriffserheblichkeit auswirken. Die entsprechenden Unterschiede sowie die Wieder-<br />
herstellbarkeit der betroffenen Biotoptypen werden im Zusammenhang mit der rechnerischen Aufstel-<br />
lung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.<br />
4.4 Entlastungseffekte<br />
Mit dem hier vorgesehenen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> sind deutlich geringere Beeinträchtigungen von<br />
Natur um Umwelt verbunden als bei einem Neubau. Aufgrund der vorgesehenen Lärmschutzanlagen<br />
erfolgt in Teilbereichen eine deutliche Entlastung von Lärmeinflüssen auf die Siedlungsbereiche.<br />
Bezüglich des Biotopverbunds wirkt sich die Anlage eines Wildtunnels am Bothkamper See und eines<br />
kleintiergerecht gestalteten Durchlassbauwerkes am Nettelseer Moor gegenüber dem jetzigen Zustand<br />
als wesentliche Verbesserung aus. Durch die durchgehende Einzäunung mit Wildsperrzäunen wird<br />
das Kollisionsrisiko mit Wildtieren deutlich vermindert.<br />
Weitere Entlastungseffekte entstehen durch Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen an der B <strong>404</strong> im<br />
Bereich der Trassenabrückung.<br />
4.5 Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durch alternative Vorhaben<br />
Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist ein Ausbau der Bundesstraße B <strong>404</strong> zur<br />
A <strong>21</strong> unumgänglich. Eine Umverteilung des Verkehrsaufkommens auf gleichwertige Straßen lässt sich<br />
nicht erreichen.<br />
Die beschriebene Variante VI wurde durch den Vorhabenträger in den Belangen des Verkehrs, des<br />
Städtebaus und der Raumordnung sowie der Wirtschaftlichkeit und Technologie als günstigste Varian-<br />
te bewertet.<br />
Die autobahnparallelen Planstraßen A und B stellen die wirtschaftlichste Lösung zur Anordnung des<br />
gemeindlichen Wegeverkehrs dar. Alternative Lösungen hätten zu großen Umweglängen geführt.<br />
5 VERMEIDUNGS-, MINIMIERUNGS- UND GESTALTUNGSMAßNAHMEN<br />
Entsprechend dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot (§ 13 BNatSchG) werden unter Berücksich-<br />
tigung und Durchführung der folgend dargelegten Aspekte bzw. Maßnahmen ökologische Risiken und<br />
Beeinträchtigungen möglichst gering gehalten und zudem zur Neugestaltung des Straßenumfelds bzw.<br />
zur Eingliederung in die <strong>Land</strong>schaft beigetragen.<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 31<br />
5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen<br />
Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen im straßentechnischen Entwurf:<br />
- Optimierung der Trassenführung im Bereich schutzwürdiger Biotope, Biotopkomplexe und Lebens-<br />
räume (NSG Lütjensee, Nettelseer Moor)<br />
- Erhaltung vorhandener Böschungsgehölze der B <strong>404</strong> und des ehemaligen Bahndamms;<br />
- Einhaltung bestehender Regelungen zum Schutz des Grundwassers (Bestimmungen gem. RiSt-<br />
Wag);<br />
- Maßnahmen zur Erhaltung der Durchlässigkeit der <strong>Land</strong>schaft durch Anlage eines Querungsbau-<br />
werkes am NSG Lütjensee;<br />
- Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Stärkung der Biotopverbundachse Nettelau durch entsprechende<br />
Dimensionierung und Gestaltung eines Durchlassbauwerkes;<br />
- Einrichtung und naturnahe Ausgestaltung von drei Regenrückhaltebecken und einem Absetzbe-<br />
cken im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung;<br />
- Entsiegelung und Rückbau bestehender Verkehrsflächen sowie Wiederherstellung von unterbro-<br />
chenen Wegeverbindungen;<br />
- Planung umfangreicher Immissionsschutzmaßnahmen zur Entlastung der Schutzgüter Mensch und<br />
<strong>Land</strong>schaft (Verwallungen und Schutzwände);<br />
- Minimierung des Eingriffs in ein sehr hochwertiges Feuchtbiotop<br />
- Abstimmungen zur Entwicklung minimaler Flächengrößen für die baubedingten Inanspruchnahmen;<br />
- Durchgehende Einzäunung der A <strong>21</strong> und der <strong>Land</strong>esstraßen zum Schutz vor Kollisionen mit Wild-<br />
tieren.<br />
Die dargestellten Maßnahmen im straßentechnischen Entwurf erfolgten durch Festlegungen bereits in<br />
der Planungs- bzw. Entwurfsphase. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben wer-<br />
den damit bereits frühzeitig wirksam vermindert bzw. vermieden.<br />
Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen der landschaftspflegerischen Planung:<br />
- Kennzeichnung naturschutzfachlicher Ausschlussflächen. Die entsprechend höherwertigen Berei-<br />
che sind im Zuge der Bauausführung von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen.<br />
- Beachtung maßgeblicher bodenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere § 6 BBodSchG i.V. mit<br />
§ 12 BBodSchG sowie DIN 19731 und DIN 18915. Vorgaben zum Schutz des Oberbodens und<br />
empfindlicher Bereiche.<br />
- Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen mit vollständiger Entfernung des Unterbaus<br />
und ordnungsgemäßer Entsorgung des Materials sowie anschließender Bodenlockerung.<br />
- Stärkung der Biotopverbundachsen und Schwerpunktbereiche im Biotopverbundsystem Nettelau-<br />
Niederung und dem Bereich Bothkamper See - Lütjensee durch entsprechende Anordnung und<br />
Ausgestaltung von Maßnahmenflächen<br />
- Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen;<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 32<br />
- Schutz von zu erhaltenden Vegetationsbeständen im direkten Umfeld der Eingriffsgrenze durch<br />
Errichtung von Schutzzäunen gemäß RAS LP 4 und DIN 18920 für die Dauer der Bauzeit;<br />
- Erhalt von gefährdeten Einzelbäumen durch gezielte Schutzmaßnahmen,<br />
- Schaffung von Nahrungsräumen für Fledermäuse im Bereich der Quartierräume.<br />
Die dargestellten Maßnahmen in der landschaftspflegerischen Planung werden überwiegend während<br />
der Baudurchführung umgesetzt. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben werden<br />
damit wirksam und direkt vermindert bzw. vermieden.<br />
Artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen i.V.m. § 44 BNatSchG:<br />
- Vermeidung der Tötung von Individuen in ihren Lebensstätten durch gezielte Untersuchung und<br />
Beschränkung des Zeitraumes der Baufeldräumung für Fledermäuse, Amphibien und Vögel;<br />
- Errichtung von straßenparallelen Leit- und Sperrstrukturen sowie entlang von Verkehrsbrücken im<br />
Bereich von bedeutenden Fledermausflugrouten und Jagdgebieten;<br />
- Beschränkung der nächtlichen Bautätigkeit für Fledermäuse im Bereich von bedeutenden Fleder-<br />
mausflugrouten und Jagdgebieten;<br />
- Anlage eines Querungsbauwerkes für den Fischotter an der Nettelau.<br />
Maßnahmen zur durchgängigen Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) für<br />
Anhang IV – Arten der FFH-Richtlinie / europäische Vogelarten<br />
- Endoskopie von potentiellen Fledermaus-Quartierbäumen vor Baubeginn und Aufstellen von geeig-<br />
neten Ersatzquartieren im Umfeld der verloren gehenden Quartierbäume<br />
- Entwicklung einer ausreichend großen Extensivgrünlandfläche auf einem Ackerstandort vor Baube-<br />
ginn im näheren Umfeld der Trasse als CEF-Maßnahme für ein Feldlerchen-Brutrevier<br />
5.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen<br />
Gestaltungsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsgrenze des Straßenbauvorhabens dienen generell der<br />
Einbindung der Trasse in die umgebende <strong>Land</strong>schaft und werden als Minimierung der Eingriffe in das<br />
<strong>Land</strong>schaftsbild verstanden.<br />
Zu den Gestaltungsmaßnahmen gehören die Begrünung der Böschungsflächen und Straßenrandbe-<br />
reiche mit flächigen Gehölzen, Einzelbäumen und halbruderalen Gras- und Staudenfluren und die Be-<br />
pflanzung von Schutzwällen und -wänden. Im Bereich ehemaliger nicht mehr genutzter und entsiegel-<br />
ter Verkehrsflächen zählen auch die hier vorgesehenen Sukzessionsflächen, die sich langfristig zu<br />
Gehölzbeständen entwickeln, dazu. Die Gestaltungsmaßnahmen stellen die teilweise überbauten<br />
<strong>Land</strong>schaftsstrukturen wieder her und dienen der Einbindung der Trasse in die <strong>Land</strong>schaft.<br />
Die geplanten Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden im Zuge der Baudurchfüh-<br />
rung ungesetzt. Da es sich um Pflanzmaßnahmen handelt, entfalten sie ihre volle Wirksamkeit mittel-<br />
fristig in einem Zeitraum von 3-5 Jahren. Der Erfolg der Pflanzmaßnahmen wird durch eine 3-jährige<br />
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gesichert.<br />
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 33<br />
- Pflanzung von straßenbegleitenden Gehölzen (geschlossene Gehölzpflanzung im Wechsel mit<br />
gruppenweise angeordneten Einzelgehölzen) mit unterschiedlicher Artenzusammensetzung je nach<br />
Standortbedingungen<br />
- Flächige Bepflanzung auf Schutzwällen,<br />
- Begrünung der Schutzwände mit Klimmern und Rankern,<br />
- Entwicklung kräuterreicher <strong>Land</strong>schaftsrasen auf Banketten, Böschungen und in Mulden,<br />
- Entwicklung flächiger Gehölzbestände,<br />
- Entwicklung von Saumstrukturen/ Hochstaudenfluren,<br />
- Zulassen natürlicher Sukzession,<br />
- Entwicklung von Ufervegetation/ Uferstaudenfluren an Gräben und Regenrückhaltebecken,<br />
- Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren,<br />
- Einzelbaumpflanzungen/ Anlage von Baumreihen.<br />
6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />
Entsprechend § 15 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit möglich die unvermeidbaren Beeinträch-<br />
tigungen so ausgeglichen, dass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchti-<br />
gungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zurückbleiben.<br />
6.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />
Ausgleichsmaßnahmen stellen die betroffenen Wert- und Funktionselemente durch Maßnahmen des<br />
Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege weitgehend gleichartig, in einem planungsrelevanten Zeit-<br />
raum (bis ca. 25 Jahre) sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem betroffenen<br />
Funktionsraum wieder her.<br />
Zur Deckung der Kompensationserfordernis aufgrund des Eingriffs in Natur und <strong>Land</strong>schaft werden<br />
bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Aufwert-<br />
barkeit und der Lage in Bezug auf das landesweite Biotopverbundsystem und dem Eingriff, sowie ent-<br />
sprechend den gemäß „Orientierungsrahmen Straßenbau“ ermittelten und erforderlichen Zielbiotopty-<br />
pen, in naturnahe Lebensräume umgewandelt.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen liegen trassenparallel im Bereich der direkt betroffenen Lebensräume<br />
sowie im Bereich der Biotopverbundachse Nettelau-Niederung und erfüllen damit u.a. wichtige Funkti-<br />
onen im Zusammenhang mit der Stärkung und Entwicklung des Biotopverbundsystems in Schleswig-<br />
Holstein bzw. dem direkten Ausgleich innerhalb der betroffenen Lebensräume.<br />
Im Bereich der Ausgleichsflächenkomplexe werden folgend aufgeführte Einzelmaßnahmen durchge-<br />
führt:<br />
- Neuanlage von Knicks,<br />
- Entwicklung von Saumstrukturen über gelenkte Sukzession,<br />
- Entwicklung von fließgewässerbegleitenden Gehölzsäumen,<br />
- Entwicklung von Staudenfluren als fließgewässerbegleitende Vegetation,<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 34<br />
- Anlage von Sukzessionsflächen,<br />
- Entwicklung von Feldgehölzen,<br />
- Pflanzung von Einzelgehölzen, Baumreihen und Baumgruppen,,<br />
- Entwicklung einer großflächigen, halboffenen <strong>Land</strong>schaft mit extensiver Grünlandnutzung<br />
- Entwicklung der Nettelau als Biotopverbundachse.<br />
Im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden bei der Gestaltung von Ausgleichsflächenkom-<br />
plexen gezielt mögliche Beeinträchtigungen der europäischen Vogelarten und von Arten des Anhangs<br />
IV der FFH-Richtlinie berücksichtigt.<br />
Entsiegelungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes erfolgen in Höhe von 0,87 ha. 39,20 ha der Kom-<br />
pensationsflächen werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />
werden 16,59 ha. Dies sind Einstandsflächen für Wild im Bereich des Querungsbauwerks bei Warnau,<br />
Flächen im Bereich von Regenwasserrückhaltebecken, Rückbauflächen und Saumstrukturen sowie<br />
nicht mehr zu bewirtschaftende Rand- und Restflächen.<br />
Eine Übersicht über die geplanten Ausgleichmaßnahmen inklusive der Flächengrößen kann der fol-<br />
genden Tabelle entnommen werden.<br />
6.4 Ersatzmaßnahmen<br />
Da die durch den Bau der A <strong>21</strong> entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft im Zu-<br />
sammenhang mit den geplanten, oben dargestellten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden,<br />
liegen für das Bauvorhaben keine reinen Ersatzmaßnahmen vor.<br />
7 MAßNAHMENÜBERSICHT<br />
Eine Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und<br />
<strong>Land</strong>schaft erfolgt folgend in tabellarischer Form:<br />
Tabelle 2: Ausgleich und Ersatz: Maßnahmenübersicht<br />
Maßnahme<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />
Fläche<br />
Entsiegelung und Rekultivierung von Straßenflächen;<br />
A1.1 – A4.1,<br />
A6.1 – A8.1<br />
Entsiegelung und Rekultivierung von nicht mehr erforderlichen<br />
Straßenflächen<br />
Ausgleich und Ersatz für faunistische Lebensräume<br />
A2.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />
Grünlandnutzung, flächige Gehölzpflanzungen und<br />
Schaffung von Saumstrukturen<br />
A2.3 Entwicklung von Nahrungsräumen für Fledermäuse<br />
durch flächige Gehölzpflanzungen und offene Sukzessionsflächen<br />
22.766 m² Extensive<br />
Grünlandnutzung,<br />
<strong>21</strong>5 m² Saumstrukt.,<br />
5.792 m² Feldgehölz<br />
12.374 m² Hochstaudenfluren,<br />
4.442 m² Feldgehölz<br />
Zeitpunkt der<br />
Durchführung<br />
0,87 ha Entsiegelung und<br />
Rekultivierung Im<br />
Zuge der Baudurchführung<br />
Nach Ende der<br />
Straßenbauarbeiten,Gehölzpflanzungen<br />
in<br />
der ersten Periode<br />
der Vegetationsruhe<br />
nach Abschluss<br />
der Straßenbauarbeiten<br />
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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 35<br />
Maßnahme<br />
Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />
Fläche<br />
Fortsetzung Ausgleichsmaßnahmen<br />
A2.4 Schaffung von Saumstrukturen an der Planstraße C<br />
zur Pflanzung einer Baumreihe.<br />
A3.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />
Grünlandnutzung, Anlage eines Kleingewässers und<br />
einzelne und flächige Gehölzpflanzungen, Entwicklung<br />
von Nahrungsräumen für Fledermäuse<br />
A6.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />
Grünlandnutzung,, Anlage von zwei Kleingewässern<br />
und einzelne und flächige Gehölzpflanzungen, Entwicklung<br />
von Nahrungsräumen für Laufkäfer, Heuschrecken<br />
und Libellen.<br />
Entwicklung von trassenahen Ausgleichsräumen<br />
A4.2, A4.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über Zulassen<br />
ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Wald sowie flächige Gehölzpflanzung.<br />
A5.1, A5.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über das Zulassen<br />
ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Gras- und Staudenflur<br />
A4.5<br />
Zulassen einer natürlichen Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Wald auf den ehemaligen Straßenflächen<br />
der B <strong>404</strong>.<br />
A7.2 Naturnahe Entwicklung durch Pflege von Gras- und<br />
Staudenfluren sowie Anpflanzung eines Feldgehölzes<br />
4.085 m²<br />
Saumstrukturen<br />
12.592 m² extensive<br />
Grünlandnutzung,<br />
4.617 m² Feldgehölz,<br />
809 m² Kleingewässer,<br />
6 St. Heister<br />
37.000 m² extensive<br />
Grünlandnutzung, 2.088<br />
Kleingewässer, 120 m²<br />
Ufergehölze, 5.064 m²<br />
Gehölze, 9 St. Hochstämme<br />
A4.2: 2.426 m² Gehölze,<br />
2.906 m² Sukzession<br />
A4.3: 3.056 m² Gehölze,<br />
3.150 m² Sukzession<br />
A5.1: 3.287 m²<br />
Saumstrukturen<br />
A5.3: 1.120 m²<br />
Sukzession<br />
4.533 m² Sukzession<br />
Maßnahmen zur Einbindung der Regenwasserrückhaltenbecken in die <strong>Land</strong>schaft<br />
A 4.4 Naturnahe Entwicklung der Fläche am RRB über Zulassen<br />
einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Gras- und Staudenflur feuchter Standorte.<br />
A.6.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB durch<br />
Zulassen einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Gras- und Staudenflur sowie Anpflanzung<br />
von Kopfweiden<br />
A5.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB über<br />
Zulassen ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Wald sowie flächige Gehölzpflanzung.<br />
A.8.4 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB durch<br />
Zulassen einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />
Gras- und Staudenflur bzw. Wald, sowie<br />
Anpflanzung eines Knicks an der Grenze<br />
4.533 m²<br />
Hochstaudenfluren,<br />
1.455 m² Gehölze<br />
6.161 m²<br />
Hochstaudenfluren,<br />
3.546 m² Graben,<br />
9 St. Kopfweiden<br />
4.527 m²<br />
Hochstaudenfluren,<br />
10 St. Hochstämme,<br />
7 Heister<br />
3.951 m² Sukzession,<br />
1.548 m² Saumstrukt.,<br />
2.526 m² Gehölze<br />
1.459 m²<br />
Saumstrukturen,<br />
1.812 m² Sukzession,<br />
116 m Knickanlage<br />
Zeitpunkt der<br />
Durchführung<br />
nach Abschluss<br />
der Straßenbauarbeiten <br />
Vegetationsperiode<br />
vor Beginn<br />
der Bauarbeiten <br />
Gehölzpflanzungen<br />
in der<br />
ersten Periode<br />
der Vegetationsruhe<br />
nach<br />
Abschluss der<br />
Straßenbauarbeiten <br />
Gehölzpflanzungen<br />
in der<br />
ersten Periode<br />
der Vegetationsruhe<br />
nach<br />
Abschluss der<br />
Straßenbauarbeiten<br />
Nach Ende der<br />
Straßenbauarbeiten, <br />
Gehölzpflanzungen<br />
in der<br />
ersten Periode<br />
der Vegetationsruhe<br />
nach<br />
Abschluss der<br />
Straßenbauarbeiten<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 36<br />
Maßnahme<br />
Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />
Fläche<br />
Fortsetzung Ausgleichsmaßnahmen<br />
Entwicklung der Nettelau als Biotopverbundachse<br />
A.8.2, A8.3 Entwicklung einer extensiven Grünlandnutzung, Renaturierung<br />
der Nettelau, Gehölzpflanzung, Zulassen<br />
nat. Sukzession, Pflege zu Gras- und Staudenfluren,<br />
Knickneuanlage<br />
A8.2: 5,33 ha<br />
Weidefläche,<br />
4.819 m² Feldgehölze,<br />
355 m² Sukzession,<br />
104 m Knickanlage,<br />
5.916 m² Hochstaudenfluren,<br />
2.142 m² Grabenrenaturierung,<br />
203 m²<br />
Ufergehölze, 22 St.<br />
Heister<br />
A8.3: 1,85 ha Weidefläche,<br />
595 m² Feldgehölze,<br />
526 m² Sukzession,<br />
2.814 m² Hochstaudenfluren,<br />
2.369 m² Grabenrenaturierung,<br />
267 m²<br />
Ufergehölze,<br />
29 St. Heister<br />
Entwicklung von Einstandsflächen für Wildtiere an dem geplanten Querungsbauwerk<br />
A5.4 bis A5.7 Entwicklung von Einstandsflächen für Wildtiere an dem<br />
geplanten Querungsbauwerk über flächige Anpflanzung<br />
von standortgerechten Gehölzen, Entwicklung von Hochstaudenfluren<br />
sowie natürliche Sukzession<br />
Entwicklung einer gegliederten, reich strukturierten <strong>Land</strong>schaft<br />
A7.3 Entwicklung einer reich gegliederten, halboffenen <strong>Land</strong>schaft<br />
mit bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten<br />
Flächen durch extensive Grünlandnutzung, Anlage von<br />
zwei Kleingewässern, Knickneuanlage, Anlage von Feldgehölzen,<br />
Schaffung von Saumstrukturen, sowie Pflanzung<br />
von Kopfweiden<br />
CEF-Maßnahme: Feldlerche<br />
Ausgleich für Bodenversiegelung<br />
A5.4: 3.558 m² Sukzession,<br />
11.386 m²<br />
Gehölze, 10.187 m²<br />
Hochstaudenfluren<br />
A5.5: 11.<strong>21</strong>6 m²<br />
Sukzession,<br />
18.939 m² Gehölze,<br />
11.5<strong>21</strong> m² Hochstaudenfluren<br />
A5.6: 4.093 m² Sukzession,<br />
16.670 m²<br />
Gehölze, 4.156 m²<br />
Hochstaudenfluren<br />
A5.7: 991 m² Sukzession,<br />
2.054 m²<br />
Gehölze, 1.041 m²<br />
Hochstaudenfluren<br />
18,08 ha Weidefläche,<br />
7.870 m² Feldgehölze,<br />
1.296 m<br />
Knickanlage, 0,98 ha<br />
Hochstaudenfluren,<br />
4.560 m² Kleingewässer,<br />
22 St. Hochstämme<br />
7.1 Programm zur Erfolgskontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
Zeitpunkt der<br />
Durchführung<br />
Nach Ende der<br />
Straßenbauarbeiten, <br />
Gehölzpflanzungen<br />
in der<br />
ersten Periode<br />
der Vegetationsruhe<br />
nach<br />
Abschluss der<br />
Straßenbauarbeiten<br />
Nach Ende der<br />
Straßenbauarbeiten,Gehölzpflanzungen<br />
in<br />
der ersten<br />
Periode der<br />
Vegetationsruhe<br />
nach Abschluss<br />
der<br />
Straßenbauarbeiten <br />
Vegetationsperiode<br />
vor Beginn<br />
der Bauarbeiten<br />
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehenen Flächen<br />
durch die Straßenbauverwaltung erworben werden und in deren Besitz verbleiben. Die Entwicklung der<br />
Flächen wird in regelmäßigem Turnus (ca. alle 5 Jahre) auf ihre jeweilige zielentsprechende Wirksam-<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 37<br />
keit überprüft, die Pflegekonzepte werden ggf. an die Überprüfungsergebnisse angepasst. Eine Ökolo-<br />
gische Baubegleitung wird vorgeschlagen.<br />
Die technischen Leiteinrichtungen (Maßnahmen S5.4, S8.5, Ar3.1, Ar4.1, Ar5.1, Ar8.1, Ar4.3, Ar5.3,<br />
Ar7.3) werden 1-2x jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert.<br />
Die Wirksamkeit der Leitpflanzungen und der Ersatzquartiere für Fledermäuse, der Durchlassbauwer-<br />
ke sowie der Einstandsflächen für Wildtiere am Querungsbauwerk werden im 1, 2, 5 und 10 Jahr nach<br />
der Baudurchführung durch einen Fachgutachter im Rahmen eines Monitorings kontrolliert. Auf Grund-<br />
lage der fachgutacherlichen Bewertung können eventuell weitere Maßnahmen im Raum erforderlich<br />
werden.<br />
Die detaillierte Ausgestaltung und Dokumentation der Pflege der Maßnahmenflächen wird im Zusam-<br />
menhang mit der <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Ausführungsplanung erarbeitet.<br />
8 KENNTNISLÜCKEN, HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />
Wissenslücken bzw. Unsicherheiten liegen hinsichtlich des geplanten Wilddurchlasses und der An-<br />
pflanzungen zum Schutz von Fledermäusen vor. Die Bauwerke wurden nach den aktuellen fachgut-<br />
achterlichen Erläuterungen und Richtlinien geplant, die Effizienz hängt jedoch im Einzelfall von einer<br />
Vielzahl von Faktoren in der sich dynamisch entwickelnden <strong>Land</strong>schaft ab. Bezüglich der Wirksamkeit<br />
von Anpflanzungen zum Schutz von Fledermäusen liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor. Um die<br />
Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, wird daher eine 10 jährige Effizienzkontrolle durch einen<br />
Fachgutachter vorgesehen.<br />
9 SCHLUSSBETRACHTUNG<br />
Durch den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> wird es bezüglich aller <strong>Land</strong>schaftspotentiale zu unvermeidba-<br />
ren neuen Beeinträchtigungen kommen. Die Beeinträchtigungen ergeben sich durch umfangreiche<br />
anlagebedingte Überbauungen, Zunahme betriebsbedingter Wirkungen sowie während der Bauzeit<br />
auch durch baubedingte Beeinträchtigungen. Betroffen von den Eingriffen sind insbesondere das Bio-<br />
top- und Artenschutz- sowie das Bodenpotential und das <strong>Land</strong>schaftsbild mit nicht unerheblichen Be-<br />
einträchtigungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft. So kommt es zu unvermeidbaren Überbauungen von ge-<br />
setzlich geschützten Biotopbereichen sowie insgesamt zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit von<br />
Natur und <strong>Land</strong>schaft einschließlich der Siedlungsrandbereiche. Den unvermeidbaren Beeinträchti-<br />
gungen stehen umfangreiche Gestaltungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur<br />
Verfügung. Insgesamt können die Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter durch die geplanten<br />
Maßnahmen kompensiert werden.<br />
Aufgestellt:<br />
<strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Rendsburg<br />
Rendsburg, den 06.10.2011<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 38<br />
10 LISTE <strong>DER</strong> ERSTELLTEN FACHGUTACHTEN<br />
BIELFELD + BERG (2001): Umweltverträglichkeitsstudie zur A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong>;<br />
Abschnitt 3 Klein Barkau – Wankendorf<br />
BIELFELD + BERG (2002): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B <strong>404</strong>, Planungsabschnitte 1 und 3; Ab-<br />
schnittsübergreifender Variantenvergleich km 7+500 bis km 10+700<br />
BIOPLAN (2007): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B <strong>404</strong>, Planungsabschnitt 3A, Fachgutachten Fle-<br />
dermäuse<br />
BIOPLAN (2011a): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee, Pla-<br />
nungsabschnitt 3A, Plausibilitätskontrolle der Fledermausdaten. Unveröffentl. Gutachten im Auf-<br />
trag des <strong>Land</strong>esbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rends-<br />
burg.<br />
BIOPLAN (2011b): A <strong>21</strong> – A<strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Net-<br />
telsee, Planungsabschnitt 3A, Höhlenbaumkartierung. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des<br />
<strong>Land</strong>esbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg.<br />
INSTITUT FÜR WILDBIOLOGIE GÖTTINGEN UND DRESDEN E.V. (2006): Stellungnahme zum Bau<br />
eines Wilddurchlasses an der A <strong>21</strong> bei Warnau, km 11+325, Planungsabschnitt 3, Göttingen<br />
2006<br />
IVV INGENIEURGRUPPE FÜR VERKEHRSWESEN UND VERFAHRENSENTWICKLUNG (2011):<br />
Verkehrsuntersuchung für den 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> (A <strong>21</strong>) im Abschnitt Kiel bis zur<br />
bestehenden A <strong>21</strong><br />
KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1997): Biologischer Fachbeitrag UVS zum<br />
vierstreifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> im Bereich Klein Barkau – Wankendorf, Schutzgut<br />
Pflanzen und Schutzgut Tiere. – Unveröffentl. Gutachten i.A. Straßenneubauamt Mitte<br />
KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2011): FFH-Vorprüfung gemäß Art. 6,<br />
Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 Abs. 1 BNatSchG im Bereich des Gebiets von Gemein-<br />
schaftlicher Bedeutung DE 1725-391 „Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“<br />
KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2011): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur<br />
A <strong>21</strong> Teilstrecke 3 A, Klein Barkau – Nettelsee, Fachgutachten zur Prüfung der Artenschutz-<br />
rechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG<br />
OBERMEYER PLANEN + BERATEN, INSTITUT FÜR UMWELTSCHUTZ UND BAUPHYSIK (2007):<br />
Schalltechnische Untersuchung - 4-streifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur BAB A<strong>21</strong>. Abschnitt 3A<br />
WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2005): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />
kau bis Stolpe – Faunistische Untersuchungen<br />
WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2008): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />
kau bis Nettelsee – Aktualisierung der faunistischen Untersuchungen 2008<br />
WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2008): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />
kau bis Nettelsee – Aktualisierung der floristischen Untersuchungen 2008<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten
A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 39<br />
WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2009): UVS Stufe II - Standortvergleich PWC-Anlagen<br />
WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2011): UVS Stufe II - Vergleich von drei Varianten zur Führung<br />
der A<strong>21</strong> (Entwurfsebene)<br />
\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten