03.10.2012 Aufrufe

4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage 1 zum Erläuterungsbericht<br />

4-<strong>STREIFIGER</strong> <strong>AUSBAU</strong> <strong>DER</strong> B <strong>404</strong><br />

<strong>ZUR</strong> A <strong>21</strong> VON KLEIN BARKAU BIS NETTELSEE ,<br />

- STRECKENABSCHNITT 3 A -<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

der entscheidungserheblichen Unterlagen über<br />

die Umweltauswirkungen des Vorhabens (gemäß § 6 UVPG)<br />

zur Planfeststellung<br />

Oktober 2011<br />

Auftraggeber: <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau und Verkehr<br />

Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg<br />

Verfasser: WLW<br />

<strong>Land</strong>schaftsarchitekten und Biologen<br />

Wellnitz Rasch-Wellnitz Gröger BWK/SRL/VDI<br />

Holstenstr. 32 23552 Lübeck<br />

Tel.: 0451/70799331 Fax: 0451/98980977 email: od@wlw-landschaftsarchitekten.de<br />

Lübeck, im Oktober 2011<br />

Bearbeitung: Dipl.-Ing. Peter Wellnitz<br />

Dipl.-Ing. Sebastian Heinrich<br />

Dipl.-Biol. Axel Emmerich


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG I<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 AUSGANGSSITUATION / VORGABEN ............................................................... 1<br />

1.1 Bezeichnung des Vorhabens .....................................................................................................1<br />

1.2 Benennung des Vorhabenträgers ..............................................................................................1<br />

1.3 Lage der Maßnahme ....................................................................................................................1<br />

1.4 Rechtliche Einordnung des Vorhabens ....................................................................................1<br />

1.5 Bedarf, Ziel des Vorhabens ........................................................................................................2<br />

1.5.1 Einbindung in das Straßennetz (raumordnerische Bedeutung) .............................................2<br />

1.6 Hinweise zu den vorgelagerten Verfahren ................................................................................3<br />

1.7 Übersicht über die wichtigsten Vorhabenalternativen und Angabe der wesentlichen<br />

Auswahlgründe .......................................................................................................................................4<br />

1.7.1 Variantenvergleich / UVS .......................................................................................................4<br />

1.7.2 Vertiefende Untersuchungen zur Führung der A <strong>21</strong> im Abschnitt 3a .....................................5<br />

1.7.3 Vertiefende Untersuchungen zu den gemeindlichen Verkehrsverbindungen ........................8<br />

1.7.4 Vertiefende Untersuchungen zur Lage der PWC-Anlage ......................................................8<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS ................................................................. 9<br />

2.1 Zweck der Maßnahme .................................................................................................................9<br />

2.2 Einzugsgebiet der Maßnahme ....................................................................................................9<br />

2.3 Voraussichtliches Verkehrsaufkommen .................................................................................10<br />

2.4 Wirkungen des Vorhabens .......................................................................................................11<br />

2.4.1 Baubedingte Wirkungen .......................................................................................................11<br />

2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen ..................................................................................................11<br />

2.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen ................................................................................................12<br />

2.5 Bedarf an Grund und Boden ....................................................................................................13<br />

2.6 Darstellung der Alternativen zu einzelnen Vorhabenskomponenten sowie Darstellung<br />

von Optimierungsbereichen ................................................................................................................13<br />

2.7 Zeitablauf ....................................................................................................................................14<br />

3 UMWELTBESCHREIBUNG ................................................................................ 14<br />

3.1 Kriterien und Begründung der Eingrenzung des Untersuchungsrahmens.........................14<br />

3.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie deren wesentlichen<br />

Wechselwirkungen (unter Berücksichtigung von Vorbelastung, Empfindlichkeit und<br />

Schutzwürdigkeit) ................................................................................................................................15<br />

3.2.1 Mensch und Erholung...........................................................................................................15<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG II<br />

3.2.2 Tiere und Pflanzen ...............................................................................................................17<br />

3.2.3 Boden ...................................................................................................................................22<br />

3.2.4 Wasser .................................................................................................................................23<br />

3.2.5 Klima / Luft ...........................................................................................................................24<br />

3.2.6 <strong>Land</strong>schaft / <strong>Land</strong>schaftsbild ................................................................................................24<br />

3.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................................26<br />

3.2.8 Wechselwirkungen ...............................................................................................................27<br />

3.2.9 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Trendszenario) ..........................................27<br />

4 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS .............................................................. 28<br />

4.1 Baubedingte Auswirkungen .....................................................................................................28<br />

4.1.1 Flächeninanspruchnahme ....................................................................................................28<br />

4.1.2 Visuelle und akustische Auswirkungen ................................................................................28<br />

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen ................................................................................................28<br />

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................................29<br />

4.4 Entlastungseffekte ....................................................................................................................30<br />

4.5 Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durch alternative Vorhaben .....30<br />

5 VERMEIDUNGS-, MINIMIERUNGS- UND GESTALTUNGSMAßNAHMEN ....... 30<br />

5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen ........................................................31<br />

5.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ...............................................................32<br />

6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ..................................................... 33<br />

6.3 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................................33<br />

6.4 Ersatzmaßnahmen .....................................................................................................................34<br />

7 MAßNAHMENÜBERSICHT ................................................................................ 34<br />

7.1 Programm zur Erfolgskontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .........................36<br />

8 KENNTNISLÜCKEN, HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ............................ 37<br />

9 SCHLUSSBETRACHTUNG ................................................................................ 37<br />

10 LISTE <strong>DER</strong> ERSTELLTEN FACHGUTACHTEN ............................................. 38<br />

TABELLENVERZEICHNIS<br />

Tabelle 1: Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter 28<br />

Tabelle 2: Ausgleich und Ersatz: Maßnahmenübersicht 34<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 1<br />

1 AUSGANGSSITUATION / VORGABEN<br />

1.1 Bezeichnung des Vorhabens<br />

Die geplante Maßnahme beinhaltet den Ausbau der bestehenden Bundesstraße B <strong>404</strong> zur Bundesau-<br />

tobahn A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee (km 8+000 bis km 14+245) mit einer Baulänge von<br />

6.245 m und stellt somit die Verlängerung der vorhandenen BAB A<strong>21</strong> in Richtung Kiel dar.<br />

1.2 Benennung des Vorhabenträgers<br />

Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den <strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau<br />

und Verkehr S-H, endvertreten durch die Niederlassung Rendsburg.<br />

1.3 Lage der Maßnahme<br />

Gegenstand der vorliegenden Planung ist der Straßenbauentwurf für den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong><br />

auf einer Länge von rund 6,25 km im Bereich der Gemeinden Klein Barkau, Kirchbarkau, Barmissen,<br />

Warnau und Nettelsee des Kreises Plön. Er beinhaltet neben der Ausbauplanung der B <strong>404</strong> auch die<br />

Neuordnung des nachgeordneten Straßennetzes.<br />

1.4 Rechtliche Einordnung des Vorhabens<br />

Rechtsgrundlage für die Planung und den Ausbau der B <strong>404</strong> zur BAB A <strong>21</strong> ist das 5.Gesetz zur Ände-<br />

rung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 02.07.2003 (BGBl Teil I, Nr. 54, Seite 2574).<br />

Diesem ist als Anlage der Bedarfsplan für Bundesfernstraßen beigefügt, in dem der vierstreifige Aus-<br />

bau der B <strong>404</strong> mit Aufstufung der ersten Richtungsfahrbahn zur A <strong>21</strong> als vordringlicher Bedarf enthal-<br />

ten ist.<br />

Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. August<br />

2009 (BGBl. I S. 2723), ist für den Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße eine Umweltver-<br />

träglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen: die Prüfung ist entsprechend dem jeweiligen Planungsstand<br />

des Vorhabens vorgesehen (§ 15 UVPG). Die UVP verfolgt den Zweck der Umweltvorsorge nach ein-<br />

heitlichen Grundsätzen, um<br />

1. die Einwirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu<br />

bewerten und<br />

2. das Ergebnis der UVP so früh wie möglich bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zuläs-<br />

sigkeit zu berücksichtigen (§ 1 UVPG).<br />

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt auf der Ebene der Linienfindung beim Straßenbau durch die Er-<br />

stellung einer UVS, deren Methode und Inhalte durch einschlägige Regelwerke, wie die Hinweise zur<br />

Berücksichtigung des Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-<br />

StB 99)), das Merkblatt zur UVS in der Straßenplanung (MUVS) sowie das Handbuch für die Vergabe<br />

und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und <strong>Land</strong>schaftsarchitekten im Straßen-<br />

und Brückenbau (HVA F-StB, 2009) vorgegeben sind.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 2<br />

Im vorliegenden Fall stand die Linienführung durch die Eigenschaften einer Verbreiterung einer vor-<br />

handenen Autobahn bereits fest, so dass kein Linienbestimmungsverfahren durchzuführen war.<br />

Die rechtlichen Grundlagen des an die UVS in der nächsten Planungsebene anschließenden <strong>Land</strong>-<br />

schaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) liegen in den §§ 13-17 Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) und die entsprechenden Vorschriften des <strong>Land</strong>esnaturschutzgesetzes (§§ 8-<br />

11 LNatSchG).<br />

Der vierstreifige Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> verursacht aus Sicht von Naturschutz und <strong>Land</strong>schaftspfle-<br />

ge negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das <strong>Land</strong>schaftsbild. Die von dem Bauvorhaben<br />

ausgehenden Beeinträchtigungen sind nach § 14 BNatSchG als Veränderungen zu verstehen, welche<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und/oder das <strong>Land</strong>schaftsbild erheblich beeinträchtigen<br />

können und damit als Eingriff in Natur und <strong>Land</strong>schaft anzusehen sind. Entsprechend § 15 BNatSchG<br />

hat der Verursacher eines Eingriffs die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und Aus-<br />

gleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen zu leisten.<br />

Der LBP ist gemäß RE 1985 Bestandteil des straßentechnischen Entwurfs. Es sind die landschafts-<br />

pflegerischen Vorgaben nach UVPG, BNatSchG, LNatSchG, HNL-S, RAS-LP 1, RAS-LP-4 und den<br />

vom BMVBS herausgegebenen einschlägigen Regelungen zu berücksichtigen. Weiterhin werden län-<br />

derspezifische Anwendungsverfahren, wie beispielsweise die Regelungen zur Biotoptypenkartierung,<br />

des Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensations-<br />

maßnahmen im Rahmen <strong>Land</strong>schaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (LBV-<br />

SH, 2004) sowie die Mustergliederung für den <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Begleitplan (LSV-SH, 2001)<br />

mit einbezogen.<br />

Bei der Planung sind die Bindungen durch Schutzgebietsausweisungen und Schutzgebietsvorschläge<br />

zu berücksichtigen. Im Verlauf der Ausbaustrecke sind Biotope vorhanden, die nach § <strong>21</strong> LNatSchG<br />

i.V.m. § 30 BNatSchG gesetzlich geschützt sind. In Bezug auf das Europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000 sind in Verbindung mit dem BNatSchG folgende rechtliche Bindungen relevant:<br />

- FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom <strong>21</strong>. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen<br />

Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen inklusive Anhänge (Abl. EG L 206/7 v.<br />

22.07.1992), geändert durch Richtlinie 97/62/EG des Rates vom 27.10.1997 / Abl. EG L 305/42;<br />

- Vogelschutzrichtlinie (VRL): Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelar-<br />

ten inkl. Anhänge vom 02. April 1979<br />

Für die Waldgebiete bestehen des Weiteren Bindungen durch das Bundes- und <strong>Land</strong>eswaldgesetz.<br />

Die Kulturdenkmäler unterliegen dem Denkmalschutzgesetz. Für das Schutzgut Boden gilt das Bun-<br />

des-Bodenschutzgesetz.<br />

1.5 Bedarf, Ziel des Vorhabens<br />

1.5.1 Einbindung in das Straßennetz (raumordnerische Bedeutung)<br />

Die Bundesstraße B <strong>404</strong> führt als eine überregionale Nord-Süd-Verbindung von der <strong>Land</strong>eshauptstadt<br />

Kiel zur A 1 und A 24 sowie künftig zur A 20. Sie leitet den Verkehr der B 432 aus dem Raum Ham-<br />

burg, der B 209 aus dem nordöstlichen Niedersachsen, der B 208 aus Mecklenburg / Brandenburg und<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 3<br />

der B 206 aus dem südlichen Schleswig-Holstein zum <strong>Land</strong>eshafen Kiel und damit zu den Fährlinien<br />

nach Skandinavien. Darüber hinaus gilt sie als regionale Hauptverbindung zwischen den umgebenden<br />

Gemeinden im Kreis Plön und hat Erschließungsfunktion für land- und forstwirtschaftliche Flächen.<br />

Mit dem Ausbau der B <strong>404</strong> zur BAB A<strong>21</strong> wird dem steigenden Verkehrsaufkommen Rechnung getra-<br />

gen. Er ist Teil des Verkehrskonzeptes der Bundesrepublik Deutschland zur Bewältigung der Ver-<br />

kehrssituation im norddeutschen Raum. Der Zusammenschluss Europas mit der Eingliederung der<br />

skandinavischen Länder in die EU und die Osterweiterung der EU führen zu einer Zunahme der Ver-<br />

kehrsströme im <strong>Land</strong> Schleswig-Holstein durch die erweiterten Verkehrsbeziehungen zwischen Skan-<br />

dinavien und den mittel- wie auch den osteuropäischen Ländern.<br />

1.5.2 Verkehrliche Situation<br />

Für das Prognosejahr 2025 wurden für die BAB A <strong>21</strong> im Abschnitt Klein Barkau bis Nettelsee maximal<br />

23.800 Kfz/24h prognostiziert (Verkehrsgutachten IVV 2011, Planfall Pb2a).<br />

Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrsaufkommen wird ein 4-streifiger Ausbau der Bundesstraße<br />

B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> unumgänglich. Die derzeitige Bundesstraße ist für den in Zukunft anfallenden Verkehr<br />

nicht leistungsfähig und weist nicht zuletzt wegen der zahlreichen höhengleichen Knotenpunkte diverse<br />

Unfallhäufungspunkte auf. Eine ausreichende Verkehrssicherheit kann nicht durchgehend gewährleis-<br />

tet werden.<br />

Eine Umverteilung des Verkehrsaufkommens auf gleichwertige Straßen lässt sich nicht erreichen. Die<br />

westlich der B <strong>404</strong> verlaufende A 7 bietet keine ausreichenden Leistungsreserven, umgeleitete Ver-<br />

kehrsaufkommen der B <strong>404</strong> aufzunehmen. Das nachgeordnete Straßennetz mit seinen vorhandenen<br />

Streckenführungen, Querschnitten und einer Vielzahl an Ortsdurchfahrten im näheren Umfeld der<br />

Bundesstraße ist für eine Umverteilung ungeeignet.<br />

Zur deutlichen Entlastung der Ortslage Nettelsee aus Eckverkehren von der A 7 über die L 49 zur L 67<br />

in Richtung Osten trägt eine Verlegung der L 49 mit dem Zusammenschluss der L 67 an einer An-<br />

schlussstelle südlich von Nettelsee bei.<br />

1.6 Hinweise zu den vorgelagerten Verfahren<br />

Die Planung der A <strong>21</strong> ist Gegenstand folgender Untersuchungen und Verfahren gewesen:<br />

- Voruntersuchung zum 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> für den Abschnitt Klein Barkau bis<br />

Stolpe vom August 2001 (Straßenbauamt Rendsburg)<br />

- Umweltverträglichkeitsstudie zur A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> im Abschnitt 3 Klein Barkau<br />

– Wankendorf (BIELFELD + BERG, 2001),<br />

- UVS Stufe II - Vergleich von drei Varianten zur Führung der A<strong>21</strong> (Entwurfsebene) (WLW, 2011),<br />

- UVS Stufe II - Standortvergleich PWC-Anlagen (WLW, 2009),<br />

- Verkehrsuntersuchung für den 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> (A <strong>21</strong>) im Abschnitt Kiel bis zur be-<br />

stehenden A <strong>21</strong> (IVV Aachen, 2001-2011)<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 4<br />

- Straßenbauentwurf und LBP für den Abschnitt 3 Klein Barkau bis Stolpe vom August 2003 (OPB,<br />

WLW)<br />

- Straßenbauentwurf und LBP für den Teilabschnitt 3a Klein Barkau bis Nettelsee vom Oktober<br />

2007 (OPB, WLW)<br />

- Straßenbauentwurf und LBP für den Teilabschnitt 3a Klein Barkau bis Nettelsee vom April 2009<br />

(OPB, WLW)<br />

Die Prüfergebnisse zu den o. a. Vorlagen sind in die straßenbautechnischen Unterlagen – Unterlagen<br />

1 bis 11 und 13 bis 15 - und in den LBP – Unterlage 12 - aufgenommen worden.<br />

1.7 Übersicht über die wichtigsten Vorhabenalternativen und Angabe der wesentlichen Aus-<br />

wahlgründe<br />

1.7.1 Variantenvergleich / UVS<br />

Auf der Grundlage der Raumempfindlichkeitsanalyse wurden in Zusammenarbeit zwischen Straßen-<br />

bauplanung und Umweltplanung entwickelte Trassenvarianten einem Variantenvorvergleich hinsicht-<br />

lich potentieller Beeinträchtigungen der Umwelt und Natur unterzogen. Unter Berücksichtigung der<br />

gemeindeverbindenden Funktion und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs der heuti-<br />

gen B <strong>404</strong> mit einhergehender Wiederherstellung des nachgeordneten Straßennetzes schieden im<br />

Vorfeld des eigentlichen Variantenvergleichs 4 der 7 möglichen Trassenführungen aufgrund ver-<br />

gleichsweise höherer Beeinträchtigungen der Umwelt und Natur sowie ihrer Nachteile in den Bereichen<br />

Wirtschaftlichkeit, Verkehr und Raumordnung aus. Hierzu gehörten die Varianten I und II mit durchge-<br />

hend westlichem bzw. östlichem Ausbau, die Variante III mit einer westlichen Umfahrung von Net-<br />

telsee und die Variante V, welche im Ausbauabschnitt 5 Anschlussstellen vorsah. Im Variantenver-<br />

gleich der UVS wurden die drei verbleibenden Vorhabenalternativen -<br />

- Variante IV: Kombinierter Neu- und Ausbau mit einem Neubau der A <strong>21</strong> zwischen ca. km 9,0 bis<br />

ca. km 13,6 östlich parallel der B <strong>404</strong> und dem Ausbau zwischen ca. 13,6 bis Bauende auf der<br />

Westseite der Bundesstraße. Für die Anbindung der L 49 und der L 67 wird jeweils eine eigene<br />

Anschlussstelle vorgesehen.<br />

- Variante IV A: Durchgängiger Ausbau der B <strong>404</strong>. Der Ausbau erfolgt zunächst auf der Ostseite und<br />

wechselt hinter Warnau auf die Westseite. Zwei Anschlussstellen für die Anbindung der L 49/K 34<br />

und L 67 sind bei dieser Variante vorgesehen.<br />

- Variante VI: Kombinierter Neu- und Ausbau mit einem Neubau der A <strong>21</strong> zwischen ca. km 9,0 bis<br />

ca. km 13,6 östlich parallel der B <strong>404</strong> und dem Ausbau zwischen ca. 13,6 bis Bauende auf der<br />

Westseite der Bundesstraße. Merkmal dieser Variante ist die Teilverlegung der L 67 südlich Net-<br />

telsees zur Schaffung einer Querverbindung von der L 49 zur L 67 und der Errichtung einer ge-<br />

meinsamen Anschlussstelle für beide <strong>Land</strong>esstraßen -<br />

hinsichtlich ihrer Auswirkungen vergleichend gegenübergestellt. Als Ergebnis der Untersuchung der<br />

Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben wird die Variante IV A aus Sicht der UVS als die güns-<br />

tigste Lösung angesehen.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 5<br />

Parallel zur Untersuchung gemäß § 6 UVPG wurden weiterführende Untersuchungen zum Verkehr,<br />

zur Raumordnung und zum Städtebau, zur Wirtschaftlichkeit sowie Baukosten und Grunderwerb ver-<br />

gleichend für die drei untersuchten Trassenvarianten gegenübergestellt.<br />

Unter dem Aspekt der Raumordnung und deren Zielen wird der Variante VI mit nur einer Anschluss-<br />

stelle Vorrang eingeräumt. Im Vergleich wird bei der Variante IV A ein Aus- bzw. Neubau des Sekun-<br />

därstraßennetzes auf der gesamten Länge des Planungsabschnittes erforderlich, bei der Variante IV<br />

hingegen kann er um rd. 50 % reduziert werden, bei der Variante VI um rd. 70 %. Ein weiterer Vorteil<br />

ist bei den Varianten IV und VI gegenüber der Variante IV A darin erkennbar, dass im nördlichen Be-<br />

reich, zwischen Kirchbarkau und Warnau, durch den Verbleib der B <strong>404</strong> die gewachsenen Verkehrs-<br />

beziehungen erhalten bleiben<br />

Hinsichtlich straßenbaulicher und verkehrlicher Aspekte ist die Variante VI aufgrund der Entlastung der<br />

Ortslage Nettelsee von Durchgangsverkehren die Vorzugslösung. Nach der Kostenschätzung zur Vor-<br />

untersuchung (Stand 2001) ist die Variante VI zudem die günstigste der drei Varianten.<br />

Aus den vorgenannten Untersuchungen geht hervor, dass die Variante VI „östlicher Neubau kombiniert<br />

mit westlichem Ausbau und einer Anschlussstelle bei Verlegung der L 49 und L 67“ bei fast allen Be-<br />

langen mit Ausnahme des Umweltbereichs erhebliche Vorteile hat. Als Abwägungsergebnis der Unter-<br />

suchung der Auswirkungen auf die Umwelt in Verbindung mit den Resultaten der verkehrlichen, raum-<br />

ordnerischen und wirtschaftlichen Untersuchungen wird die Variante VI weiterverfolgt.<br />

In den im Jahre 2003 entwickelten Entwurfsunterlagen wurde eine im Bereich von Kirchbarkau und<br />

Klein Barkau um bis zu 200 m abgerückte Trasse geplant, welche erst bei km 6+050 wieder auf die<br />

bestehende B <strong>404</strong> trifft. Diese Trassenplanung wurde jedoch vom Bund aus wirtschaftlichen Gesichts-<br />

punkten abgelehnt und vielmehr ein kompletter Ausbau der B <strong>404</strong> gefordert.<br />

In Abstimmung zwischen dem LBV-SH und dem Bund wurde daher die so genannte Kompromissvari-<br />

ante entwickelt, welche von Nettelsee bis ca. Bau-km 10+700 einen Ausbau der B <strong>404</strong> und von Bau-<br />

Km 10+700 bis zum Brückenbauwerk der L307 einen kompletten Neubau vorsieht. Diese Kompro-<br />

missvariante wurde der weiteren Planung zugrunde gelegt.<br />

1.7.2 Vertiefende Untersuchungen zur Führung der A <strong>21</strong> im Abschnitt 3a<br />

Im Rahmen der Vorplanung erfolgte ergänzend zur UVS eine vertiefte Untersuchung der Möglichkeiten<br />

zur Führung der BAB A<strong>21</strong> im Abschnitt Klein Barkau bis Nettelsee. Dabei wurden im Planungsab-<br />

schnitt 3A auf Entwurfsebene drei Varianten entwickelt und vergleichend gegenübergestellt:<br />

- Variante 1 – durchgehender östlicher Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong>(Ausbauvariante)<br />

- Variante 2 – durchgehender Neubau der A <strong>21</strong> östlich der B <strong>404</strong> (Neubauvariante)<br />

- Variante 3 – Ausbau der B <strong>404</strong> zwischen Kirchbarkau und Stolpe, bei Kirchbarkau westliche<br />

Abrückung der Trasse (Kompromißvariante)<br />

Die Führung des nachgeordneten Verkehrs sowie die Lage der PWC-Anlage wurden mit berücksich-<br />

tigt.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 6<br />

Für die drei Varianten wurde eine planerische Abwägung zwischen den Belangen Raumord-<br />

nung/Städtebau, Umwelt, Gemeindliche Planungen und Entwicklungen, Sicherheit und Leichtigkeit des<br />

Verkehrs, Agrarstruktur, Grundeigentum und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Varianten vorgenommen<br />

und anschließend eine Vorzugsvariante ermittelt.<br />

Abwägungskriterium Raumordnung/Städtebau<br />

Die Ziele der Raumordnung und des Städtebaus werden bei allen drei Varianten eingehalten. Deshalb<br />

wird dieser Abwägungsbelang neutral gewertet.<br />

Abwägungskriterium Gemeindliche Planungen und Entwicklungen<br />

Variante 1 wird aufgrund der erheblichen Mehrkosten für die Erschließung von Gewerbeflächen östlich<br />

der A <strong>21</strong> deutlich schlechter bewertet als die Varianten 2 und 3. Die Variante 2 und 3 ermöglichen eine<br />

ortsnahe Ausweisung von Gewerbeflächen, die von der Wohnbebauung abgesetzt sind und keine<br />

zusätzlichen Erschließungsstraßen erfordern.<br />

Abwägungskriterium Umwelt<br />

Zur Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte ein Vergleich der drei Varianten zur Führung der<br />

A<strong>21</strong> unter Verwendung der Methodik der UVS (WLW, 2011) mit folgendem Ergebnis:<br />

Bei der Variante 1 werden die Schutzgüter mit Abstand am geringsten beeinträchtigt. Dieses Ergebnis<br />

ist insbesondere auf den geringen Flächenverbrauch unter Beibehaltung der bisherigen Straßenverläu-<br />

fe zurückzuführen. Eine Ausnahme bildet das Schutzgut Mensch (Wohn- und Wohnumfeld), da die<br />

Siedlungslage Kirchbarkau aufgrund der Beibehaltung der Straßenführung der B <strong>404</strong> und der Führung<br />

der Gemeindeverbindungsstraße zusätzlich belastet wird.<br />

Die Variante 3 nimmt eine Mittelstellung ein. Sie kombiniert die Vorteile des Ausbaus der B <strong>404</strong> im<br />

südlichen Teilabschnitt (Vermeidung der Überbauung hochwertiger Lebensräume) mit einem Neubau<br />

bei Kirchbarkau (Entlastung der Ortslage Kirchbarkau). Die gegenüber der reinen Ausbauvariante hö-<br />

heren Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft durch Überbauung betreffen überwiegend geringwertige Le-<br />

bensräume und werden als kompensierbar eingestuft.<br />

Die Variante 2 stellt sich bei Betrachtung aller Schutzgüter als die ungünstigste Variante dar. Durch die<br />

Abrückung der A <strong>21</strong> resultiert eine Entlastung der Ortschaft Kirchbarkau, es entstehen jedoch erhebli-<br />

che Beeinträchtigungen durch die Überbauung von teilweise sehr hochwertigen Lebensräumen sowie<br />

durch weiträumig wirksame Beeinträchtigungen von bisher unbelasteten <strong>Land</strong>schaftsräumen.<br />

Abwägungskriterium Agrarstruktur<br />

Die Variante 2 ist aufgrund des größten Bedarfes und der größten Zerschneidung landwirtschaftlicher<br />

Flächen am schlechtesten zu bewerten. Neben der erheblichen Flächeninanspruchnahme wirkt sich<br />

auch der zusätzlich erforderliche Wirtschaftsweg bei Warnau östlich der A <strong>21</strong> nachteilig aus.<br />

Die Variante 3 belegt aufgrund des mittleren Flächenbedarfes auch einen mittleren Rang beim Ver-<br />

gleich der Varianten. Die Zerschneidung von landwirtschaftlichen, zum Teil arrondierten Flächen durch<br />

die Planstraße B treten hinter den wesentlich größeren Zerschneidungen landwirtschaftlicher Flächen<br />

bei Variante 2 zurück.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 7<br />

Variante 1 ist aufgrund der geringsten Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen am besten zu<br />

bewerten. Allerdings werden, wie bei Variante 3, durch die Planstraße B arrondierte landwirtschaftliche<br />

Flächen zerschnitten.<br />

Abwägungskriterium Grundeigentum<br />

Die Variante 2 ist aufgrund der Überbauung eines Altenteilerwohnhauses und der Beeinträchtigung<br />

des Hauptgebäudes eines Hofes bei Bau-km 10+500 durch die Lärmschutzwand am schlechtesten zu<br />

bewerten.<br />

Die Variante 1 ist besser zu bewerten als die Variante 2, da der Hof bei Bau-km 10+500 geringer be-<br />

einträchtigt wird. Obwohl das Altenteilerwohnhaus bei Variante 1 erhalten bleibt, sind die Beeinträchti-<br />

gungen durch die nahegelegene Lärmschutzwand so erheblich, dass Sie in der Summe mit den Ein-<br />

griffen in die bebauten Grundstücke in der Ortslage Kirchbarkau im direkten Vergleich zur Variante 3<br />

nicht zu einer besseren Bewertung führt.<br />

Die Variante 3 wird trotz der Überbauung des Altenteilerwohnhauses bei Bau-km 10+500 aus den vor-<br />

genannten Gründen zu Variante 1 besser bewertet als Variante 1, weil die Eingriffe in die bebauten<br />

Grundstücke in Kirchbarkau vermieden werden.<br />

Abwägungskriterium Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs<br />

Variante 1 nimmt unter dem Aspekt der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufgrund einer<br />

grenzwertigen Trassierung der A <strong>21</strong> und der Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs den letz-<br />

ten Rang ein.<br />

Variante 3 nimmt wegen der freien Trassierung im Neubaubereich und der Entlastung der Ortslage<br />

Kirchbarkau vom nicht autobahntauglichen Verkehr einen mittleren Rang ein.<br />

Variante 2 ist aufgrund der optimierten Trassierung der A <strong>21</strong> und der ungehinderten Führung des nicht<br />

autobahntauglichen Verkehrs als beste Variante zu bewerten.<br />

Abwägungskriterium gewerbliche Wirtschaft<br />

Die Variante 1 ist aufgrund der Existenzvernichtung der Tankstelle bei Bau-km ~9+500 an der alten B<br />

<strong>404</strong> sehr nachteilig zu bewerten. Die Varianten 2 und 3 sind wegen der Erhaltung der Tankstelle an der<br />

alten B <strong>404</strong> vorteilhaft zu bewerten.<br />

Abwägungskriterium Wirtschaftlichkeit<br />

Variante 1 ist aufgrund von deutlich höheren Bau- und Erhaltungskosten durch den Bau von umfang-<br />

reichen Lärmschutzwänden am schlechtesten zu bewerten.<br />

Die Variante 2 ist gegenüber der Variante 3 mit um ca. 1,1 Mio. € höheren Baukosten verbunden.<br />

Jedoch sind die Erhaltungskosten der Variante 2 um rd. 0,5 Mio. € niedriger als bei Variante 3. Insge-<br />

samt erhält die Variante 2 bei diesem Abwägungskriterium eine Mittelstellung.<br />

Variante 3 wird aufgrund der geringsten Baukosten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit am besten<br />

bewertet.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 8<br />

Abwägungsergebnis Gesamtschau:<br />

Zusammenfassend hat der Vorhabenträger festgestellt, dass die Neubau-/Ausbauvariante (Variante 3)<br />

bei 4 von 7 Abwägungskriterien die beste Bewertung und bei 3 weiteren Kriterien eine mittlere Bewer-<br />

tung erhält. Damit stellt sie insgesamt günstigste Variante dar und wird der Planfeststellung zugrunde-<br />

gelegt. Bezüglich der Eingriffe in Natur und <strong>Land</strong>schaft wird von guten Kompensationsmöglichkeiten<br />

ausgegangen. Bei allen drei Varianten ist voraussichtlich die Genehmigungsfähigkeit i.V.m. § 33<br />

BNatSchG und § 44 BNatSchG gegeben.<br />

1.7.3 Vertiefende Untersuchungen zu den gemeindlichen Verkehrsverbindungen<br />

Führung des nachgeordneten Verkehrs im Bereich von Brammerhof<br />

Für die Führung des nicht autobahntauglichen Verkehrs im Bereich von Brammerhof wurden durch<br />

den Vorhabenträger 2 Varianten untersucht:<br />

Variante 1 (Variante Dorfstraße): Führung des Verkehrs auf der bestehenden B<strong>404</strong> von Kirchbar-<br />

kau bis ca. Bau-km 8+700 und von dort auf einer neuen Gemeindestraße parallel zur BAB A<strong>21</strong> bis<br />

in Höhe Brammerhof mit Anschluss an die bestehende Dorfstraße in Höhe des bestehenden Wen-<br />

dehammers in Brammerhof.<br />

Variante 2 (Variante Seestraße): Führung des Verkehrs auf der bestehenden B<strong>404</strong> von Kirchbarkau<br />

bis ca. Bau-km 8+800 und von dort über eine neue Straße über landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

bis zur Seestraße bei Voßberg und anschließendem Ausbau der Seestraße bis zur L307 vorgese-<br />

hen.<br />

Für diese Varianten wurde eine planerische Abwägung zwischen den Belangen der Umwelt, des Ver-<br />

kehres, der Raumordnung, des Städtebaues, der Agrarstruktur sowie der Wirtschaftlichkeit der einzel-<br />

nen Varianten vorgenommen und anschließend eine Vorzugsvariante ermittelt.<br />

Eine negative Bewertung der Variante 2 ergibt sich bei den Kriterien Umwelt und Agrarstruktur auf-<br />

grund des Neubau der Nebenstrecke zwischen der alten B <strong>404</strong> und Seestraße.<br />

Die Variante 1 wird jedoch bei den Abwägungskriterien Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,<br />

Grundeigentum und Wirtschaftlichkeit schlechter bewertet.<br />

In der Gesamtabwägung aller Abwägungskriterien wurde die Variante 2 etwas besser bewertet als<br />

Variante 1. Im Rahmen des planerischen Ermessens wurde die Variante 2 insbesondere aufgrund der<br />

unzureichenden Verkehrsführung der Nebenstrecke der Variante 1 im Bereich Brammerhof und der<br />

potenziellen Verkehrskonflikte im Begegnungsfall mit dem ÖPNV und dem landwirtschaftlichen Ver-<br />

kehr gewählt.<br />

1.7.4 Vertiefende Untersuchungen zur Lage der PWC-Anlage<br />

In dem ca. 20 km langen Abschnitt zwischen Kiel und Wankendorf wird jeweils eine PWC- Anlage für<br />

jede Richtungsfahrbahn erforderlich. Zur Standortfindung wurde in einer gesonderten Unterlage ein<br />

Standortvergleich PWC durchgeführt (WLW, 2009). Zur Standortfindung wurden im Vorfeld durch den<br />

Vorhabenträger vier mögliche Standorte ausgewählt, bei denen definierte Randbedingungen wie ein<br />

ausreichender Abstand zur Wohnbebauung, ein Mindestabstand zur nächsten Anschlussstelle sowie<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 9<br />

die Vermeidung von Eingriffen in geschützte oder landschaftlich wertvolle Bereiche eingehalten wer-<br />

den. Diese Standorte sind:<br />

Standort 1: in Höhe der Ortschaft Ketelsberg bei ca. km 6+800 (Ost)<br />

Standort 2 östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 (West + Ost)<br />

Standort 3: zwischen Nettelsee und Löptin bei ca. km 15+500 (Ost)<br />

Standort 4: zwischen Wildtunnel und AS Wankendorf bei ca. km 19+500 (West) und km 19+400<br />

(Ost)<br />

Auf der Grundlage dieser insgesamt sechs Standortvarianten wurden die durch die Straßenbaumaß-<br />

nahme zu erwartenden Auswirkungen untersucht. Im vorliegenden Planungsabschnitt 3A der A<strong>21</strong> wur-<br />

de der Standort östlich der Ortschaft Kirchbarkau bei ca. km 9+800 für die Richtungsfahrbahn Kiel<br />

(Ostseite) aufgrund des geringsten Flächenverbrauchs als der Standort mit den tendenziell geringsten<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter gem. §2 UVPG bewertet.<br />

2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS<br />

2.1 Zweck der Maßnahme<br />

Ziel der Baumaßnahme ist es, eine leistungsfähige Nord- Süd-Verbindung in Schleswig-Holstein zu<br />

schaffen, die die Integration der <strong>Land</strong>eshauptstadt Kiel und ihres Umlandes in den Wirtschaftsraum –<br />

Ostsee / Baltische Staaten und Skandinavien auch in Zukunft sichert und gleichermaßen die Ver-<br />

kehrsbeziehungen zwischen Schleswig-Holstein - Niedersachsen - Hamburg und Mecklenburg-<br />

Vorpommern sowie mit dem transeuropäischen Straßennetz vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung<br />

verbessert.<br />

2.2 Einzugsgebiet der Maßnahme<br />

Das Einzugsgebiet der Maßnahme liegt im westlichen Bereich des Kreises Plön und erstreckt sich<br />

über die Gemeindegebiete von Klein Barkau, Kirchbarkau, Barmissen, Warnau und Nettelsee.<br />

Im Einzelnen umfasst das Ausbauvorhaben:<br />

1. Ausbau der bestehenden Bundesstraße B <strong>404</strong> zur Bundesautobahn A <strong>21</strong> auf einer Länge von<br />

6.245 m von Klein Barkau bis Nettelsee (km 8+000 bis km 14+245).<br />

2. Anpassung der nachgeordneten Straßen sowie Wirtschaftswegen auf einer Gesamtlänge von<br />

ca. 7,6 km (4,3 km autobahnparallelen Straßen (Planstraßen A, und B), ca. 1,7 km Wirtschafts-<br />

wege, 1,6 km für die K10, die Dorfstraße und die Straße „Am Schloss“).<br />

3. Rückbau der B <strong>404</strong> zwischen Klein Barkau und der K10, sowie Neu- und Ausbau einer Gemein-<br />

destraße auf einer Länge von 0,87 km (Planstraße C).<br />

4. Anordnung von zwei Brückenbauwerken bei Kirchbarkau (Überführung K 10) und bei Warnau<br />

(Überführung der Planstraße A/B).<br />

5. Errichtung einer Park - und WC – Anlage (PWC) an der Richtungsfahrbahn in Richtung Kiel von<br />

Bau-km 9+243 bis Bau-km 10+142.<br />

6. Errichtung eines 18 m breiten Wildtunnels unter der A <strong>21</strong> auf Höhe des Bothkamper Sees.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 10<br />

7. Anordnung von drei Absetz- und Regenrückhaltebecken und eines reinen Absetzbeckens im<br />

Nahbereich der A <strong>21</strong>.<br />

8. Anordnung von Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden beidseitig bei den Ortslagen und der<br />

geplanten PWC-Anlage.<br />

9. Anordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanes im Nahbereich der A <strong>21</strong> und südlich von Warnau.<br />

2.3 Voraussichtliches Verkehrsaufkommen<br />

Für die Ermittlung prognostizierter Belastungen durch die A <strong>21</strong> werden die Verkehrszahlen des IVV<br />

Aachen (November 2011) mit den folgenden DTV-Werten zugrunde gelegt (Planfall Pb2a):<br />

AS Klein Barkau bis AS Nettelsee: 23.800 Kfz/24h<br />

<strong>Land</strong>esstraße L307: 3.500 Kfz/ 24h<br />

<strong>Land</strong>esstraße L49 Nord: 6.900 Kfz/ 24h<br />

Den umgelegten Kfz- Fahrten DTV (Tagesverkehr) liegt ein Spitzenstundenfaktor von 0,1 zugrunde.<br />

Für folgende Streckenabschnitte macht das Verkehrsgutachten keine Aussage, sodass hier die Ver-<br />

kehrszahlen in Abstimmung mit dem LBV SH NL Rendsburg wie folgt festgelegt wurden:<br />

Planstraße A (zw. Warnau u. Nettelsee): 200 Kfz/ 24h<br />

Planstraße B (zw. K10 u. Warnau): 200 Kfz/ 24h<br />

Planstraße C (alte B<strong>404</strong>, nördl. K10): 1.100 Kfz/ 24h<br />

Kreisstraße K10: 200 Kfz/ 24h<br />

Im vorliegenden Planungsbereich wird der ÖPNV ausschließlich durch Buslinien abgewickelt, die<br />

überwiegend die B <strong>404</strong> nutzen und dort ihre Haltepunkte haben. Während die überregionalen Linien<br />

weiterhin die A <strong>21</strong> nutzen können, werden die regionalen Linien über das nachgeordnete Straßennetz<br />

geführt. Diese erhalten dort neue Haltepunkte im Bereich der heutigen Stationen, um eine Anbindung<br />

der nutzenden Gemeinden an den ÖPNV weiterhin zu gewährleisten.<br />

Der nicht motorisierte Verkehr wird über das bestehende, zu ergänzende nachgeordnete Wegenetz<br />

geführt.<br />

Die Entwicklung und Vernetzung reiterfreundlicher Regionen im Planungsbereich wird durch den Aus-<br />

bau der B <strong>404</strong> zur BAB A <strong>21</strong> nicht beeinträchtigt. Bestehende Reitwege und Wirtschaftswege, die als<br />

solche genutzt werden, werden soweit sie unterbrochen werden, erneut an das Wegenetz ange-<br />

schlossen.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 11<br />

2.4 Wirkungen des Vorhabens<br />

2.4.1 Baubedingte Wirkungen<br />

Während der Bauzeit wird es durch die Anlage von Arbeitsstreifen und Materiallagern sowie durch<br />

Baustellenverkehr zu temporären Beeinträchtigungen kommen. Folgende Auswirkungen sind zu er-<br />

warten:<br />

- Veränderungen des Bodens im Bereich von Arbeitsstreifen, Baustraßen und provisorischen<br />

Umleitungen. Die betroffenen Bereiche sind als Flächen vorübergehender Inanspruchnahme<br />

in den Lageplänen kenntlich gemacht (7,05 ha);<br />

- Austausch von Boden in den Sanierungsbereichen (0,25 ha). Eine Absenkung des Grundwas-<br />

serspiegels wird nicht erforderlich.<br />

- Beseitigung von Vegetation und Tierlebensräumen, Veränderung von Standortbedingungen für<br />

Pflanzen im Bereich der Flächen vorübergehender Inanspruchnahme;<br />

- Visuelle Beeinträchtigungen durch die Baustelle;<br />

- Lärmemissionen in Bezug auf den Baustellenbetrieb;<br />

- Zeitlich begrenzter Nutzungsausfall auf landwirtschaftlichen Flächen.<br />

2.4.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Im Zusammenhang mit dem Bau der A <strong>21</strong>, Planungsabschnitt 3B werden insgesamt 15,50 ha Boden<br />

neu versiegelt. Entsiegelungen ergeben sich durch den Rückbau der B<strong>404</strong> sowie an der K10 und ver-<br />

schiedenen Wirtschaftswegen (0,87 ha).<br />

Des Weiteren ergeben sich innerhalb der Eingriffszone folgende Wirkungen durch den Bau der Straße<br />

und der dafür erforderlichen Nebenanlagen wie Böschungen, Brückenbauwerke und Einschnitte:<br />

- Überbauung von natürlich gewachsenen Böden (45,64 ha). Dabei handelt es sich bei einem<br />

Flächenanteil von 1,37 ha um Böden mit besonderer Bedeutung und um 2,71 ha um Böden<br />

mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, welche als Verlust gewertet werden.<br />

- Überbauung von Bereichen mit besonderer Bedeutung in Bezug auf oberflächennahes<br />

Grundwasser sowie mit besonderer Bedeutung für die Grundwasserneubildung (0,38 ha).<br />

- Überbauung von drei Stillgewässern und eines Fließgewässers (Nettelau).<br />

- Verlust von Gehölz- und Vegetationsstrukturen und damit des Lebensraumes von Pflanzen<br />

und Tieren auf einer Fläche von 45,64 ha inklusive der vorhandenen straßenbegleitenden Bio-<br />

toptypen der B <strong>404</strong>.<br />

- Verlust landwirtschaftlich genutzter Flächen (28,35 ha).<br />

- Visuelle Beeinträchtigungen des <strong>Land</strong>schaftsbildes sowie Veränderungen bezüglich der Erho-<br />

lungsfunktion der <strong>Land</strong>schaft durch die Errichtung von Bauwerken und veränderte Wegefüh-<br />

rungen im untergeordneten Netz.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 12<br />

2.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch den Straßenverkehr und die Straßenunterhaltung<br />

verursacht und aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Vergleich zur vorhandenen B <strong>404</strong><br />

verstärkt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Beeinträchtigungen:<br />

Lärmemissionen:<br />

Zu den Lärmimmissionen liegt eine schalltechnische Untersuchung des Instituts für Umweltschutz und<br />

Bauphysik vor.<br />

Für die Feststellung der Zumutbarkeitsschwelle von Lärmemissionen ist gem. § 43 Abs. 1 BImSchG<br />

die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-<br />

Verordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) maßgebend. Die Beurteilungspegel<br />

wurden nach Anlage 1 der Verordnung berechnet, die bezüglich der Einzelheiten der Berechnung auf<br />

die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90" verweist.<br />

Auf Grundlage der durchgeführten Berechnungen zu den zu erwartenden Lärmemissionen wurden die<br />

daraus erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen bemessen. Im Verlauf der Teilstrecke 3B<br />

werden abschnittsweise Lärmschutzwälle, teilweise in Kombination mit Lärmschutzwänden errichtet.<br />

Durch diese aktiven Lärmschutzmaßnahmen werden die Lärmimmissionen entlang der Trasse deutlich<br />

gemindert. An insgesamt 7 Gebäuden werden jedoch zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen er-<br />

forderlich.<br />

Schadstoffemissionen:<br />

Im gesamten Trassenverlauf der A <strong>21</strong> wird es durch das wachsende Verkehrsaufkommen zu erhöhten<br />

Staub- und Schadstoffemissionen kommen, was sich u.a. auf die Beschaffenheit der Luft auswirkt.<br />

In Bezug auf Schadstoffimmissionen sind folgende gas- und partikelförmigen Substanzen maßgeblich<br />

an den durch Verbrennungsprozessen in Kraftfahrzeugmotoren entstehenden Luftverunreinigungen<br />

beteiligt<br />

Kohlenmonoxid (CO),<br />

Benzol (C6H6),<br />

Stickstoffmonoxid (NO),<br />

Stickstoffdioxid (NO2),<br />

Schwefeldioxid (SO2)<br />

Blei (Pb),<br />

Partikel (PM),<br />

Ruß (EC = Elementary Carbon).<br />

Neben den Substanzen aus Verbrennungsprozessen werden infolge Staubaufwirbelung, Straßen- und<br />

Reifenabrieb sowie Brems- und Kupplungsbelagabrieb weitere Partikel emittiert. Ozon ist ebenfalls ein<br />

Schadstoff, der ursächlich im Zusammenhang mit Kfz-Verkehr steht, da es durch eine Umwandlung<br />

aus den von Kraftfahrzeugen produzierten Stickoxiden und reaktiven Kohlenwasserstoffen unter dem<br />

Einfluss von UV-Strahlung entsteht.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 13<br />

Für den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> zwischen Klein Barkau und Nettelsee erfolgte für die A <strong>21</strong> sowie<br />

für die <strong>Land</strong>esstraße L49 und 307 eine Berechnung der Schadstoffausbreitung nach dem Merkblatt<br />

über Luftverunreinigungen an Straßen (MLuS – Stand 2005). Die Gesamtbelastung lag in allen Be-<br />

rechnungsabschnitten weit unterhalb der Beurteilungswerte und ist demnach nach der MLuS nicht als<br />

erheblich einzustufen.<br />

2.5 Bedarf an Grund und Boden<br />

Bedarf an Grund und Boden ergibt sich neben den unter Kap. 2.4.2 „Anlagebedingten Wirkungen“<br />

aufgeführten Bereichen durch die Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen. Entsprechende<br />

Kompensationsflächen liegen ausschließlich im Umfeld der geplanten Trasse, insbesondere an der<br />

bestehenden Biotopverbundachse der Nettelau. Die Lage der Flächen im Einzelnen ist im <strong>Land</strong>-<br />

schaftspflegerischen Begleitplan dargestellt. Insgesamt liegt der Kompensationsflächenumfang tras-<br />

sennaher und trassenferner Maßnahmen bei 56,51 ha.<br />

2.6 Darstellung der Alternativen zu einzelnen Vorhabenskomponenten sowie Darstellung von<br />

Optimierungsbereichen<br />

Im Zuge der Prüfung des Trassenverlaufes der A <strong>21</strong> wurden zusammen mit dem <strong>Land</strong>esbetrieb Stra-<br />

ßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg und dem Ingenieurbüro für die<br />

Straßenplanung folgende Trassenabschnitte diskutiert:<br />

Optimierung der Trassenführung der A <strong>21</strong><br />

Der Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> erfolgt zunächst auf der Ostseite und wechselt hinter Warnau auf die<br />

Westseite. Durch diese Variante erfolgt keine Beeinträchtigung des NSG „Lütjensee und Hochfelder<br />

See südöstlich Gut Bothkamp“, welches als Teil des Gebietes von Gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“ gemeldet wurde.<br />

Die Trassenführung zur UVS überschneidet sich mit dem westlich an die B <strong>404</strong> angrenzenden Rand-<br />

bereich des Nettelseer Moores. Zur Vermeidung eines Eingriffs in den empfindlichen Moorbereich<br />

wurde die Trassierung überarbeitet, so dass in der Planfeststellungsunterlage die Moorflächen unbe-<br />

rührt bleiben.<br />

Die Vorplanung zur UVS sieht vor, dass die jetzige Fahrbahn der B <strong>404</strong> als eine Richtungsfahrbahn<br />

der A <strong>21</strong> dienen wird, um den vorhandenen Straßenaufbau wieder zu verwenden. Vorgabe ist, dass<br />

der Fahrbahnrand B <strong>404</strong> dem Richtungsfahrbahnrand der zukünftigen A <strong>21</strong> entspricht. Mit Ergänzung<br />

des geplanten Standstreifens bedeutet dieses eine Überbauung der Straßenböschungen auch auf der<br />

Nichtausbauseite.<br />

Zum Erhalt einer einseitigen Straßenböschung wurde die Planung so verändert, dass im Bereich des<br />

Ausbaus die Böschungen auf der Nichtausbauseite außerhalb des Anschlussstellenbereichs im Regel-<br />

fall unberührt bleiben. Entgegen der ursprünglichen Vorplanung gilt für die vorliegende Unterlage der<br />

heutige Fahrbahnrand als Außenkante der geplanten Standspur.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 14<br />

Lärmschutzanlage zwischen Bau-km 11+700 und 12+800<br />

Im Bereich der Ortschaft Warnau ist auf der Süd-Westseite der A<strong>21</strong> eine Lärmschutzmaßnahme er-<br />

forderlich. In diesem Bereich läuft direkt neben der A <strong>21</strong> der geschützte Bahndamm. Die Entscheidung<br />

für eine Wall-Wand-Kombination wurde als Kompromiss zwischen den niedrigeren Baukosten gegen-<br />

über einer Lärmschutzwand und den deutlich geringeren landschaftlichen Beeinträchtigungen gegen-<br />

über den möglichen Lärmschutzwällen getroffen (siehe Kap. 1.2.5).<br />

Errichtung von Regenwasserrückhaltebecken<br />

Im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung werden Absetzbecken mit nachgeschalteten Re-<br />

genrückhaltebecken vorgesehen, was zur Vermeidung von Einleitungen schadstoffbelasteten Wassers<br />

in die Vorfluter führt.<br />

Die geplanten Regenwasserrückhaltebecken werden ausschließlich auf naturschutzfachlich geringwer-<br />

tigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet. Die Lage des RRB 03 bei Bau-km 11+150<br />

wurde mit den Anforderungen an die Lage und Dimensionierung der Wildquerung abgestimmt. Die<br />

entwässerungstechnisch günstigere Lage in dem NSG „Lütjensee und Hochfelder See“ wurde verwor-<br />

fen.<br />

2.7 Zeitablauf<br />

Die Durchführung der Baumaßnahme erfolgt in 5 Bauabschnitten. Die Bauabschnitte sind so gelegt,<br />

dass eine Aufrechterhaltung des Verkehrsablaufes über den gesamten Ausführungszeitraum möglich<br />

ist. Zunächst werden alle untergeordneten Straßen hergestellt. Dann wird ein Großteil der östlichen Ri-<br />

Fahrbahn hergestellt, sowie ein Teil der westlichen Fahrbahn und danach die entgegen gesetzten<br />

Fahrbahnen hergestellt. Zuletzt erfolgt die Herstellung der Planstraße C, sowie die Anpassungsarbei-<br />

ten an der L307. Da beim Bau der Planstraße C der untergeordnete Verkehr nach Brammerhof blo-<br />

ckiert ist, wird für diese Zeit der Verkehr durch Kirchbarkau (Dorfstraße, Seestraße) zur L307 geführt.<br />

Die einzige herzustellende Gewässerquerung bei Bau-km 13+710 wurde so gelegt, dass das neue<br />

Querungsbauwerk neben dem bestehenden Bauwerk liegt. Somit kann das neue Bauwerk hergestellt<br />

werden, während der bestehende Grabenverlauf aufrechterhalten bleibt. Nach Fertigstellung des Bau-<br />

werkes wird der Graben umgeschlossen.<br />

Die Gesamtbauzeit wird auf ca. 2 ½ Jahre geschätzt.<br />

3 UMWELTBESCHREIBUNG<br />

3.1 Kriterien und Begründung der Eingrenzung des Untersuchungsrahmens<br />

Der Untersuchungsraum der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) von Klein Barkau bis Stolpe umfasst<br />

insgesamt eine Fläche von 1.990 ha. Die Länge der Strecke der B <strong>404</strong>, welche die Mittelachse des<br />

Untersuchungsraumes bildet, beträgt rund 11,5 km. Die Untersuchungsraumgrenzen verlaufen im<br />

Westen und Osten in einem mittleren Abstand von 500 m zur B <strong>404</strong>. Kleinräumig wurden sie den land-<br />

schaftlichen Gegebenheiten und aktuellen Nutzungsstrukturen angepasst.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 15<br />

Die Untersuchung erfolgte für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und<br />

Luft, <strong>Land</strong>schaft, Kultur und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgü-<br />

tern. Die Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen stützt sich auf die Methode der ökologi-<br />

schen Risikoanalyse und umfasst zunächst eine zielorientierte Raumanalyse mit Ermittlung von<br />

Raumwiderständen und Konfliktbereichen. In einem zweiten Schritt erfolgt ein Vergleich der Varianten<br />

auf Grundlage einer Prognose der umwelterheblichen Wirkungen der Planungsvarianten.<br />

Die Prognose der Umweltauswirkungen erfolgte auf Grundlage der folgenden Fachbeiträge:<br />

- Vegetationskundlich-floristische Bestandserhebung während der Vegetationsperiode im Jahre<br />

1996 durch das Kieler Institut für <strong>Land</strong>schaftsökologie (KIfL, 1997) und Aktualisierung des<br />

Schutzstatus der Biotope anhand der Biotopverordnung 2000,<br />

- Faunistische Erhebungen an ausgewählten Standorten repräsentativer Teilräume im Jahre<br />

1996 durch das Kieler Institut für <strong>Land</strong>schaftsökologie (KIfL, 1997).<br />

Der <strong>Land</strong>schaftspflegerische Begleitplan (LBP) konkretisiert die Ergebnisse der Umweltverträglich-<br />

keitsstudie für den Planungsabschnitt 3a. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgte unter<br />

der Berücksichtigung des Ausbreitungsverhaltens der zu erwartenden Emissionen auf die Schutzgüter<br />

unter der Berücksichtigung der Bedeutung und Empfindlichkeit des betroffenen <strong>Land</strong>schaftsraumes.<br />

Auf dieser Grundlage wurde der Untersuchungsraum zwischen Klein Barkau und Nettelsee mit einem<br />

Korridor von beiderseits 500 m zur Bundesstraße festgelegt. Die Größe des Untersuchungsgebietes<br />

beträgt rund 678,73 ha<br />

Die floristisch-vegetationskundlichen und faunistischen Untersuchungen des biologischen Fachbei-<br />

trags zum LBP umfassen folgende Punkte:<br />

- Überprüfung und Ergänzung der vorliegenden Biotoptypen- und Biotopkartierung zur UVS,<br />

- Erfassung zoologischer Indikatorgruppen an ausgewählten Standorten ausgewählter Teilräumen<br />

(Amphibien, Libellen, Laufkäfer, Heuschrecken, Tagfalter, Vögel, Wild) (WLW, 2005),<br />

- Erfassung von Lebensräumen der streng geschützten Fledermäuse im Untersuchungsgebiet<br />

(BIOPLAN, 2007), Plausibilitätskontrolle Fledermäuse (BIOPLAN, 2011a), Höhlenbaumkartierung<br />

(BIOPLAN, 2011b),<br />

- Aktualisierung der Erfassung zoologischer Indikatorgruppen im Jahre 2008 (WLW, 2008),<br />

- Aktualisierung der Biotoptypen- und Biotopkartierung im Jahre 2008 (WLW, 2008),<br />

3.2 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie deren wesentlichen Wechselwir-<br />

kungen (unter Berücksichtigung von Vorbelastung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit)<br />

3.2.1 Mensch und Erholung<br />

Wohn- und Wohnumfeldfunktion:<br />

Im Untersuchungsgebiet liegen die Ortschaften Klein Barkau, Kirchbarkau und Warnau. Hierbei han-<br />

delt es sich größtenteils um ländlich geprägte Siedlungen. Es kommen überwiegend Wohn- und<br />

Mischgebiete, bereichsweise Dorfgebiete vor. Die Ortslagen liegen zum großen Teil direkt an der<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 16<br />

B <strong>404</strong>. Die unmittelbare Umgebung bis zu einem Umkreis von 500 m dient pauschalisiert der sied-<br />

lungsnahen Erholung in Form von Kurz- und Feierabenderholung und wird als Wohnumfeld definiert.<br />

Aufgrund der Entfernungen der Ortslagen zur geplanten Trasse der A <strong>21</strong> liegen mögliche Beeinträchti-<br />

gungen der Wohn- und Wohnumfeldfunktionen vor. Diese bestehen zum einen aus Flächenverbrauch<br />

und Zerschneidung, zum anderen aus Lärm- und Schadstoffbelastungen.<br />

Vorbelastung<br />

Es liegen hinsichtlich aller Faktoren, welche die Qualität des Wohnraums bestimmen, erhebliche Vor-<br />

belastungen durch die B <strong>404</strong> vor.<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Empfindlichkeit, insbesondere gegenüber Lärmbelastungen und Schadstoffeinträgen, innerhalb<br />

von Siedlungen und siedlungsnahen Freiräumen ist für die Wohngebiete generell als sehr hoch und für<br />

das Wohnumfeld als hoch zu bewerten.<br />

Erholungsfunktion<br />

Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung besitzt das Untersuchungsgebiet keine besonde-<br />

re Erholungseignung. Der Schwerpunktbereich für die Erholungsnutzung liegt im Umfeld des Both-<br />

kamper Sees, welches als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ausgewiesen ist.<br />

Die äußere Erschließung ist durch die B <strong>404</strong> sowie kleinere <strong>Land</strong>es- und Kreisstraßen gewährleistet.<br />

Die Erreichbarkeit des Gebietes mittels öffentlichem Nahverkehr ist möglich. Ein gut ausgebautes<br />

Radwegenetz ist nicht vorhanden. Die tatsächliche Erholungsnutzung des Gebietes ist derzeitig gering.<br />

Sie beschränkt sich auf die Naherholung von Ortsansässigen, überregionale Erholungsnutzung findet<br />

auch aufgrund der fehlenden touristischen Entwicklung nicht statt. Ein ausgeschildertes Wegesystem<br />

fehlt im Untersuchungsgebiet ebenso wie Rundwege für Erholungssuchende. Der Wander- und Reit-<br />

weg entlang des ehemaligen Bahndammes stellt eine wesentliche Verbindung der Räume zwischen<br />

der <strong>Land</strong>eshauptstadt Kiel und Stolpe dar.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen (Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie die Zerschneidung der <strong>Land</strong>schaft) sind be-<br />

reits durch die bestehende B <strong>404</strong> vorhanden. Außerdem führt die Bundesstraße zu einer Störung der<br />

<strong>Land</strong>schaftseigenart und Naturnähe. Durch die bestehende Verkehrsbelastung ist eine Querung der<br />

B <strong>404</strong> für den Erholungssuchenden auf freier Strecke nur noch eingeschränkt möglich, wodurch es zur<br />

Zerschneidung der Erholungsräume kommt<br />

Empfindlichkeit<br />

Je höher die Bedeutung eines Raumes für die landschaftsgebundene Erholung ist, um so empfindli-<br />

cher reagiert dieser auf Beeinträchtigungen durch Flächenverbrauch, Zerschneidung, Lärm und<br />

Schadstoffe sowie visuelle Beeinträchtigungen. Aufgrund der überwiegend mittleren Bedeutung bzw.<br />

im Falle des Bereiches Bothkamper See – Lütjensee aufgrund der vorhandenen Strukturvielfalt besitzt<br />

keine der <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten im Planungsraum eine hohe Empfindlichkeit.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 17<br />

3.2.2 Tiere und Pflanzen<br />

Grundlagen für die Ermittlung der Wert- und Funktionselemente der Schutzgüter Pflanzen und Tiere<br />

bilden folgende Fachgutachten / Kartierungen:<br />

- Biologischer Fachbeitrag UVS zum vierstreifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> im Bereich Klein<br />

Barkau – Wankendorf, Schutzgut Pflanzen und Schutzgut Tiere (KIfL - Kieler Institut für <strong>Land</strong>-<br />

schaftsökologie,1997),<br />

- Überprüfung und Ergänzung der vorliegenden Biotoptypen- und Biotopkartierung zur UVS im<br />

Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung (WLW 2002/2003 und 2008),<br />

- Faunistische Untersuchungen zum Ausbau der B <strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Stolpe (WLW<br />

<strong>Land</strong>schaftsarchitekten/Hellbernd/Lemmel, 2003 und 2008),<br />

- Gutachten zu den Vorkommen von Fledermäusen (BIOPLAN, 2007), Plausibilitätskontrolle Fle-<br />

dermäuse (BIOPLAN, 2011a), Höhlenbaumkartieung (BIOPLAN, 2011b),<br />

- Fachgutachten zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG (KIfL,<br />

2011).<br />

Biotopkomplexe:<br />

Die wichtigsten im Plangebiet liegenden Biotopkomplexe in Verbindung mit faunistischen Habitaten<br />

sind folgende:<br />

1. Biotopkomplex Hochfelder See/Lütjensee: Dieser feuchtegeprägte Biotopkomplex ist als Na-<br />

turschutzgebiet gesichert und verfügt über ausgedehnte naturnahe Niederungsflächen mit ver-<br />

landenden nährstoffreichen Seen, reich strukturierten, ausgedehnten Röhrichtzonen und<br />

Hochstaudenfluren, Niedermoorbereichen mit Bruchwäldern, Feuchtgebüsch, erlenreichen<br />

Hochstaudenfluren, Seggenriedern und Röhrichtbeständen. Dieser Biotopkomplex besitzt auf-<br />

grund der selten gewordenen Biotoptypen eine außerordentlich hohe Bedeutung als faunisti-<br />

scher Lebensraum. Er ist zudem Bestandteil des Gebietes Gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

„Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“.<br />

2. Der parallel zur B <strong>404</strong> verlaufende ehemalige Bahndamm der Kleinbahnstrecke Kiel – Kirch-<br />

barkau – Bad Segeberg unterliegt überwiegend der Sukzession und bildet einen Komplex aus<br />

Ruderalflächen, Feldgehölzen und Kleingewässern. Er besitzt besondere Bedeutung als über-<br />

regional vorhandenes lineares Element des Biotopverbundes.<br />

3. Biotopkomplex Nettelseer Moor: Dieser feuchtegeprägte Biotopkomplex ist ein Birken-<br />

Bruchwald mit ausgeprägter Strauchschicht und z.T. dichtem Himbeer-Unterwuchs auf ent-<br />

wässertem Moor. Dieser Biotopkomplex besitzt aufgrund der selten gewordenen Standortei-<br />

genschaften (Moorfläche) eine hohe Bedeutung als faunistischer Lebensraum.<br />

Pflanzen und deren Lebensräume<br />

Auf Grundlage der Bestandsaufnahmen zum LBP wurden Biotoptypen abgegrenzt und dargestellt. Aus<br />

der vorgenommenen Bewertung ergibt sich folgendes Gesamtbild im Umfeld der Ausbaustrecke:<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 18<br />

- Sehr hochwertige Biotopstrukturen befinden sich im Biotopkomplex Hochfelder See/Lütjensee,<br />

einem sehr heterogenen Gehölzbestand mit Weidengebüschen, naturnahen Niederungsflä-<br />

chen, nährstoffreichen Seen und ausgedehnten Röhrichtzonen.<br />

- Bei den hochwertigen Biotoptypen handelt es sich um Kleingewässer und kleinflächige Nie-<br />

dermoorbereiche mit Seggenriedern und Weidengebüsch,<br />

- Mittelwertige Biotoptypen stellen vorwiegend Gehölze, einige Gewässer, Grünlandbereiche<br />

sowie halbruderale- Gras- und Staudenfluren dar.<br />

- Darüber hinaus sind überwiegend wenig empfindliche, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flä-<br />

chen bzw. Siedlungsflächen anzutreffen.<br />

- Ein gesetzlicher Schutz für Biotoptypen ergibt sich nach § 30 BNatSchG i.V.m. § <strong>21</strong><br />

Vorbelastung<br />

LNatSchG. In dem Untersuchungsgebiet zum LBP sind folgende Biotoptypen gesetzlich ge-<br />

schützt: Erlenbruchwald, Birkenbruchwald, Weidenfeuchtgebüsch, Gehölze in Verbindung mit<br />

dem Nebenbiotoptyp „Steilhang im Binnenland“, Kleingewässer, Tümpel, Niedermoor, Sumpf<br />

und <strong>Land</strong>röhricht.<br />

- bestehende B <strong>404</strong> mit Lärm- und Schadstoffimmissionen, bestehenden Bauwerken, Straßen-<br />

böschungen und Durchlässen und der Zerschneidung von <strong>Land</strong>schafts- und Lebensräumen;<br />

- Überwiegend intensiv genutzte Agrarlandschaft mit relativ geringen Anteilen naturnaher Struk-<br />

turen.<br />

Empfindlichkeit<br />

Gegenüber Versiegelung, Überbauung und Flächeninanspruchnahme sind fast alle Biotope im hohen<br />

Maße empfindlich, da es zur Vernichtung der Vegetation und zum vollständigen Verlust der Lebens-<br />

räume kommt. Von Natur aus nährstoffarme Biotoptypen sind gegenüber Nährstoffeinträgen hoch<br />

empfindlich. Biotope feuchter Standorte und Gewässerbiotope sind sehr hoch empfindlich gegenüber<br />

einer Veränderung der Grundwasserverhältnisse. Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen ist in<br />

die Bewertung der Biotoptypen eingeflossen.<br />

Streng geschützte Arten<br />

Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannt werden, treten innerhalb des Plange-<br />

biets nicht auf. Prioritäre Lebensraumtypen sind nicht vorhanden.<br />

Der Bothkamper See ist als Lebensraumtyp [3150] „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des<br />

Magnopotamion oder des Hydrocharicion“ ausgebildet. Für diesen Lebensraumtyp sind keine Beein-<br />

trächtigungen zu erwarten.<br />

Tiere und deren Lebensräume<br />

Vögel<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 56 Vogelarten nachgewiesen 6 dieser Arten werden in der<br />

aktuellen Roten Liste der in Schleswig-Holstein gefährdeten Brutvögel als gefährdet oder als Art der<br />

Vorwarnliste geführt. 2 der im Planungsabschnitt vorkommenden Arten sind im Anhang der EU-<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 19<br />

Vogelschutzrichtlinie genannt. Zusätzlich wurde das Gebiet entsprechend der Biotopausstattung in 17<br />

avifaunistische Teilräume unterteilt, von denen 1 Teilraum eine sehr hohe Bedeutung und 3 Teilräume<br />

eine hohe Bedeutung für Vögel besitzen. Als Teilraum mit sehr hoher Bedeutung wird das NSG „Lüt-<br />

jensee und Hochfelder See“ bewertet.<br />

Die meisten nachgewiesenen Arten profitieren von der offenen, durch Knicks strukturierten, welligen,<br />

durch Ackerflächen und Grünländer geprägten Kulturlandschaft, in der durch die Dynamik der Bewirt-<br />

schaftung und Knickpflege auf wechselnden Flächen geeignete Lebensraumstrukturen vorhanden<br />

sind. Betroffenheiten der Avifauna liegen durch die Überbauung von Niststätten sowie durch die bau-<br />

und betriebsbedingte Verlärmung der Lebensräume vor.<br />

Amphibien<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden an 13 Gewässern sieben Amphibienarten nachgewiesen, darunter die<br />

gefährdeten Arten Laubfrosch, Moorfrosch und Kammmolch. Die Gewässer im Untersuchungsgebiet<br />

besitzen aufgrund geringer Artenzahl oder fehlender Fortpflanzung überwiegend eine mittlere bzw.<br />

nachrangige Bedeutung. Es liegen keine bedeutsamen Wanderbeziehungen von Amphibien vor.<br />

Fünf Gewässer besitzen eine hohe Bedeutung für Amphibien. Es handelt sich um zwei temporäre Ge-<br />

wässer in Geländesenken im Acker nahe der B<strong>404</strong> bei Warnau. Neben den mittelgroßen Populationen<br />

von Moor- und Grasfrosch gibt es dort kleine Rufgruppen vom Laubfrosch. Ein weiteres bedeutendes<br />

Gewässer mit Vorkommen des Laubfrosches liegt rund 500 m weiter östlich der B <strong>404</strong> bei Warnau.<br />

Ein weiteres Gewässer nördlich von Nettelsee, erlangt als Fortpflanzungsgewässer des Kammmolchs<br />

und drei weiterer Lurcharten ebenfalls eine hohe Bedeutung.<br />

Wild<br />

Die Wilddichte im Untersuchungsgebiet wird als hoch bewertet. Das Rehwild kommt im gesamten<br />

Gebiet in z.T. hoher Dichte vor, das Schwarzwild bevorzugt die feuchten Gebiete am Lütjensee. Dam-<br />

wild ist sowohl als Stand-, als auch als Wechselwild vorhanden.<br />

Ein besonders hohes Wechselaufkommen von Wildtieren liegt an den naturnahen Flächen des Natur-<br />

schutzgebietes Bothkamper See vor, welche bis an die westliche Seite der B<strong>404</strong> heranreichen. Die<br />

Zahl der gemeldeten Kollisionen mit Schwarzwild ist an dieser Stelle um ein vielfaches höher als an<br />

den übrigen Unfallschwerpunkten an der B<strong>404</strong>. Neben dem Schwarzwild wechselt auch das Rehwild<br />

verstärkt an dieser Stelle zwischen den Einstands- und Äsungsflächen beidseitig der Bundesstraße.<br />

Der Wechselschwerpunkt bei Bau-km 10+100 - 11+400 besitzt insgesamt eine lokale Bedeutung.<br />

Der Fischotter kommt im Plangebiet nicht vor. Der Bereich Bothkamper See, Lütjensee und die sich<br />

südlich anschließende Eider ist jedoch den Schwerpunktbereichen der zu entwickelnden Lebensräume<br />

und mitsamt der Nettelau den Verbundstrukturen des Fischotterschutzes zuzurechnen. Die Eider stellt<br />

eine wichtige Verbundachse zwischen Östlichen Hügelland und Westküste dar.<br />

Fledermäuse<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden 9 Fledermausarten nachgewiesen. Alle Fledermäuse sind streng<br />

geschützt. Quartiere liegen in den Ortslagen Warnau und Kirchbarkau. Weitere potenzielle Quartier-<br />

räume befinden sich im Nettelseer Moor, diversen Höhlenbäumen und allen Gebäuden.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 20<br />

Von sehr hoher Bedeutung als Jagdgebiet für Fledermäuse ist der Redder südlich von Kirchbarkau,<br />

die Ortslage Kirchbarkau und das NSG Lütjensee und Hochfelder See. Von hoher Bedeutung ist der<br />

östliche Waldrand des Nettelseer Moores, die Ortslage Warnau, Redder und Knicks bei Kirchbarkau<br />

sowie Gehölze am Alten Bahndamm.<br />

Libellen<br />

Im Plangebiet gab es nur in 17 der untersuchten 32 Gewässer Libellennachweise, darunter drei Arten<br />

der Roten Listen Schleswig-Holsteins (Süliche Binsenjungfer, Glänzende Smaragdlibelle, Schwarze<br />

Heidelibelle). Drei Gewässer erlangen durch den vorgefundenen Artenreichtum eine hohe Bedeutung<br />

für Libellen. Hierzu zählen der Feuerlöschteich von Klein Barkau, die Fischteiche bei Brammerhof und<br />

ein Gewässer östlich von Warnau.<br />

Tagfalter<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden 15 Tagfalterarten vorgefunden, darunter der gefährdete Aurorafalter.<br />

Die übrigen festgestellten Arten waren in den von ihnen bevorzugten Biotoptypen allgemein verbreitet.<br />

Keine der untersuchten Probeflächen wiesen umfangreiche Tagfalterpopulationen und gefährdete<br />

Arten auf.<br />

Heuschrecken<br />

Im Planungsraum wurden die gefährdeten Arten und Sumpfgrashüpfer Sumpfschrecke nachgewiesen.<br />

Die sieben übrigen festgestellten Arten waren in den von ihnen bevorzugten Biotoptypen allgemein<br />

verbreitet.<br />

Die beiden untersuchten Probeflächen (Feuchtgrünlandbrache bei Warnau und Seggen- und Binsen-<br />

ried nördlich des Nettelseer Moores erlangen für die Tiergruppe der Heuschrecken eine hohe Bedeu-<br />

tung. Der Biotopkomplex des NSG Lütjensee-Hochfelder See besitzt aufgrund des hohen Natürlich-<br />

keitsgrades und dem vorkommen seltener, feuchtegeprägter Biotoptypen ein sehr hohes Lebens-<br />

raumpotenzial für Heuschrecken.<br />

Laufkäfer<br />

Die in Untersuchungsgebiet vorgefundenen Laufkäfer-Arten sind an nasse bis feuchte, naturnahe Bio-<br />

tope gebunden, so dass das im Untersuchungsgebiet hauptsächlich die Feuchtstandorte mit teilweise<br />

noch naturnahe Ausprägung zu den schutzbedürftigen Laufkäferlebensräumen zählen. Insgesamt<br />

konnten 48 Laufkäferarten nachgewiesen werden, darunter neun Arten der Roten Liste Schleswig-<br />

Holsteins.<br />

Eine der Probeflächen, eine nasse Senke bei Warnau, ist aufgrund des Vorkommens von 9 Arten der<br />

Roten Liste als unersetzbar eingestuft werden. Die Probefläche dokumentiert die große Bedeutung<br />

naturnaher Uferstrukturen für stenöke Laufkäfer.<br />

Die zweite Probefläche (Feuchtgrünland, Ried nördlich Nettelsee) ist weniger dicht besiedelt. Aufgrund<br />

der Vorkommen von zwei landesweit gefährdeten Arten besitzt auch sie eine hohe Bedeutung.<br />

Besonders und streng geschützte Arten<br />

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist zu prüfen, ob Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

RL, Vorkommen von europäischen Vogelarten bzw. von Arten, die in einer Rechtsverordnung nach<br />

§ 54 (1) Nr. 2 BNatSchG (sogenannte Verantwortungsarten) durch das Vorhaben aufgeführt sind, von<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG <strong>21</strong><br />

den Verbotstatbeständen des § 44 (1) Nr. 1 bis 4 BNatSchG betroffen sein könnten. Sofern das Eintre-<br />

ten von Zugriffsverboten gemäß § 44 (1) BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten<br />

Arten unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 44 (5) BNatSchG nicht auszuschließen ist, erfolgt<br />

eine Prüfung, ob die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Zugriffsver-<br />

boten gemäß § 45 (7) BNatSchG gegeben sind.<br />

Grundlage für die Prüfung auf die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG ist das Fachgutachten<br />

zur Prüfung der Artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG des Kieler Instituts für <strong>Land</strong>-<br />

schaftsökologie (KIfL, 2011).<br />

Im Untersuchungsgebiet sind die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie Fischotter, Wasserfleder-<br />

maus, Teichfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Zwergfle-<br />

dermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, Laubfrosch, Kammmolch und<br />

Moorfrosch zu beachten. Gefährdete Brutvögel sowie Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie<br />

sind Kiebitz, Feldlerche, Rohrweihe, Rotrückenwürger und Wachholderdrossel. Als ungefährdete Brut-<br />

vogelarten mit besonderen Lebensraumansprüchen sind Mehl- und Rauchschwalbe, Höhlen- und Ni-<br />

schenbrüter, sowie die Brutvögel der Gehölze und Gebüsche, Bodenbrütende Arten der Acker- und<br />

Grünlandbereiche, Brutvögel der Siedlungsflächen einschließlich Gebäuden, Brutvögel der Gewässer<br />

und Brutvögel der Ruderalfluren und angrenzender Gehölze zu beachten.<br />

Betroffenheiten der Lebensräume dieser Arten durch das Vorhaben lassen sich nicht ausschließen.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen bestehen im Bearbeitungsgebiet vor allem durch:<br />

- Zerschneidung der <strong>Land</strong>schaft durch die B <strong>404</strong>;<br />

- Auswirkungen durch Licht, Lärm und Schadstoffe auf die Lebensräume entlang der B <strong>404</strong>;<br />

- Kollisionsrisiko mit dem Verkehr,<br />

- Gewässerquerungen unter der B <strong>404</strong> aufgrund enger Rohrdurchlässe nicht möglich;<br />

- Intensive landwirtschaftliche Nutzung der Flächen:<br />

- Isolation der naturnahen Lebensräume:<br />

Empfindlichkeit<br />

- direkte Gefährdung durch den Straßenverkehr;<br />

- hohe Empfindlichkeit der als Lebensraum genutzten Gewässer gegenüber Versiegelung und Über-<br />

bauung, Schadstoffeinträgen und Grundwasserabsenkung;<br />

- hohe Empfindlichkeit gegenüber Zerschneidung und Nährstoffeinträgen;<br />

- hohe Empfindlichkeit von Fledermäusen gegenüber Veränderung der als Flugroute und Jagdhabitat<br />

genutzten Strukturen<br />

Faunistische Funktionsbeziehungen:<br />

Im Untersuchungsgebiet sind die Leitlinien für Fledermäuse von hoher Bedeutung. In der Regel fliegen<br />

die Fledermäuse während der Jagd bzw. beim Aufsuchen des Jagdgebiets dicht an Vegetationsstruk-<br />

turen entlang. Sie können auch durch relativ enge Durchlässe unter Straßen hindurch fliegen. Für Fle-<br />

dermäuse wurden mehrere Funktionsbeziehungen angenommen, die derzeit die B <strong>404</strong> queren und<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 22<br />

dementsprechend von Veränderungen der Habitatstrukturen im Zuge des Ausbaus zur A <strong>21</strong> betroffen<br />

sein können. Flugstraßen von hoher Bedeutung sind der Redder zwischen dem Nettelseer Moor und<br />

Nettelsee, eine Flugstraße zwischen Warnau und östlich der B <strong>404</strong> gelegenen Jagdgebiete, ein Flug-<br />

korridor am südlichen Ortsrand von Kirchbarkau über die B <strong>404</strong>, eine Flugstraße von Kirchbarkau nach<br />

Osten über die B <strong>404</strong> hinweg, eine Flugstraße bei Warnau entlang der nach Osten verlaufenden<br />

Knicks sowie Flugstraße im Redder nördlich von Warnau. Eine sehr hohe Bedeutung erlangt eine<br />

Flugstraße im Redder südlich von Kirchbarkau.<br />

Den Wanderbeziehungen der Amphibien zwischen ihren Laichgewässern und den <strong>Land</strong>lebensräumen<br />

kommt im Untersuchungsgebiet aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (Zerschneidung durch die<br />

vorhandene Trasse, nur ungefährdete Arten nachgewiesen) keine übergeordnete Bedeutung zu.<br />

An der B <strong>404</strong> im Abschnitt zwischen Warnau und Kirchbarkau wurden im Bereich des NSG „Lütjensee<br />

und Hochfelder See“ intensive Wechselaktivitäten an festgestellt. Ursache hierfür ist u.a. der auf west-<br />

licher Seite gelegene Bereich des NSG mit für alle Schalenwildarten hochattraktiven Lebensraumstruk-<br />

turen. Neben Rehwild kommt hier auch Damwild und Schwarzwild in höherer Dichte vor. Für Wild-<br />

schweine bildet das Gebiet einen Schwerpunktlebensraum.<br />

Das Nettelseer Moor mit angrenzenden Graben- und Bachabschnitten gehört zum Einzugsbereich des<br />

Gewässersystems des Postsees und des Lanker Sees. Beide Stillgewässer sind als Teil der großräu-<br />

migen Wander- und Ausbreitungskorridore des Fischotters zu betrachten.<br />

Als Schwerpunktgebiet von überregionaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Bereich der<br />

B <strong>404</strong> ist die <strong>Land</strong>schaft um das NSG „Lütjensee und Hochfelder See“ ausgewiesen. Als Verbundach-<br />

se ist die nördlich von Nettelsee liegenden Nettelau mit dem Nettelseer Moor gekennzeichnet.<br />

3.2.3 Boden<br />

Im Untersuchungsraum sind größere Flächen mit einheitlichem Bodentyp eher selten. Häufig liegt ein<br />

kleinflächiger Wechsel von unterschiedlichen Bodeneinheiten vor. Es herrschen Braunerden und Pa-<br />

rabraunerden vor, auf wasserstauendem Substrat treten Pseudogleye und Niedermoorböden auf.<br />

Kleinflächig treten Podsole und Kolluvien auf.<br />

Böden von besonderer Bedeutung liegen im Plangebiet in Form von Niedermoorböden vor. Böden von<br />

allgemeiner Bedeutung sind Parabraunerden, Pseudogleye, Braunerden, Podsole und Kolluvien und<br />

künstliche Böden im Bereich der vorhandenen Straßenböschungen.<br />

Böden von höherer natürlicher Ertragsfähigkeit sind bei Klein Barkau, Kirchbarkau und südlich von<br />

Fiefhusen vorhanden. Diese Flächen besitzen ebenfalls eine besondere Bedeutung.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen des Bodens bestehen durch anthropogene Überformungen und vorhandene Nutzun-<br />

gen. Dazu gehören neben intensiven <strong>Land</strong>nutzungen und der Versiegelung von Flächen verkehrspezi-<br />

fische Immissionen.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 23<br />

Empfindlichkeit<br />

Alle nicht vorbelasteten Böden sind generell gegenüber Bodenversiegelung, Überformung und Boden-<br />

abtrag empfindlich. Solche Maßnahmen führen zum Verlust der vorhandenen Bodenfunktionen. Hoch<br />

empfindlich sind Niedermoorböden mit hohen Anteil an organischem Material gegenüber mechani-<br />

scher Belastung und Entwässerung.<br />

3.2.4 Wasser<br />

Grundwasser<br />

Das Grundwasser steht in den überwiegenden Bereichen mit jahreszeitlich bedingten Schwankungen<br />

> 2 m unter Geländeoberkante an. Nur vereinzelte Räume weisen geringere Grundwasserflurabstände<br />

auf. In weiten Teilen des NSG „Lütjensee und Hochfelder See“, des Nettelseer Moores sowie in ein-<br />

zelnen Geländekuhlen reichen die Grundwasserstände bis nahe an die Oberfläche. Wasserschutzge-<br />

biete sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen bestehen im Bereich der durch Straßen, Gebäude u.ä. versiegelten Flächen, einher-<br />

gehend mit verminderter Grundwasserneubildungsrate. Weitere bestehende Beeinträchtigungen erge-<br />

ben sich durch Schadstoffemissionen aus Verkehr und Bewirtschaftung.<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Bereiche mit oberflächennahem Grundwasser sind als empfindlich einzustufen. Die hohe Empfind-<br />

lichkeit ergibt sich durch die geringe Puffer- und Speicherfähigkeit der Hauptbodenarten in diesen Be-<br />

reichen, wodurch das Grundwasser durch Verunreinigungen gefährdet ist. Je höher das Grundwasser<br />

unter der Geländeoberfläche ansteht, um so empfindlicher reagiert es zudem gegenüber Absenkun-<br />

gen.<br />

Oberflächengewässer<br />

Wichtigstes Fließgewässer im Untersuchungsgebiet ist die Nettelau. Sie entspringt nordöstlich der<br />

B <strong>404</strong>, quert diese nördlich der Ortschaft Nettelsee und fließt als schmaler Entwässerungsgraben zum<br />

Nettelsee. Von hier ab ändert sich ihre Fließrichtung nach Nordosten, so dass das Gewässer südlich<br />

der Ortschaft Nettelsee die Bundesstraße erneut in Richtung Postsee quert.<br />

Neben den Fließgewässern ist eine Vielzahl an Stillgewässern unterschiedlicher Größe in dem Unter-<br />

suchungsgebiet vorhanden. Der überwiegende Teil der Gewässer ist durch Nährstoffeinträge, Ablage-<br />

rungen und Nutzung belastet, so dass den meisten Stillgewässern eine geringe bis mittlere Bedeutung<br />

zukommt. Die größten Seen im Untersuchungsgebiet sind der Bothkamper See und der Lütjensee. Die<br />

beiden Seen sind von großer Bedeutung für Natur und <strong>Land</strong>schaft, da sich an ihren Randbereichen<br />

wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere wie etwa Röhrichtgürtel, Weidenfeuchtgebüsche und<br />

Bruchwaldsäume befinden.<br />

Vorbelastung<br />

Die Gräben und Bäche sind durch ihren Ausbauzustand vorbelastet. Weitere Vorbelastungen der<br />

Fließ- und Stillgewässer bestehen durch Entwässerung, Nährstoffeinträge und fehlende Ufervegetation<br />

und -gehölze.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 24<br />

Empfindlichkeit<br />

Gegenüber Verunreinigungen und Schadstoffeinträgen ist die Empfindlichkeit von Oberflächengewäs-<br />

sern sehr hoch. Insbesondere Tümpel und flache Gewässer sind gegenüber Grundwasserabsenkun-<br />

gen besonders empfindlich. Gegenüber Überbauung ist jedes Oberflächengewässer sehr empfindlich,<br />

da die Zerstörung von Oberflächengewässern zu einem vollständigem Funktionsverlust führt.<br />

3.2.5 Klima / Luft<br />

Im Untersuchungsgebiet herrscht ein Freilandklima vor, das zwischen Tag und Nacht starke Tempera-<br />

turschwankungen aufweist. Hecken und Knicks wirken bremsend in Bezug auf Wind und führen zur<br />

Ablenkung der Strömungsbahnen vom Boden.<br />

Ein Gebiet mit Waldklima befindet sich im Nettelseer Moor. Im Vergleich zum Umland ist es hier<br />

nachts wärmer und tagsüber kälter. Die Luftbewegungen werden durch die Vegetationsstruktur im<br />

Bestandsinnern herabgesetzt. Die Transpiration bedingt eine ausgeglichene Luftfeuchte.<br />

Größere Wasserflächen haben durch ihre tagsüber produzierende Verdunstungskälte verbunden mit<br />

einer verzögerten Aufheizung und durch ihre nachts verzögerte Abkühlung eine lokal temperaturaus-<br />

gleichende Funktion. Hierzu gehören der Bothkamper See und der Lütjensee..<br />

Innerhalb der Ortslagen führen Versiegelungen und Baukörper sowie Wärme- und Stoffemissionen zur<br />

Veränderung der Klimaparameter. Diese zeichnen sich durch eine geringere Luftfeuchte, erhöhte Tag-<br />

und Nachttemperaturen, herabgesetzte Windgeschwindigkeiten, eine erhöhte Staubbildung und Luft-<br />

verschmutzung aus.<br />

Vorbelastung<br />

Wesentliche Vorbelastungen bestehen bereits durch den Verkehr und das Bauwerk der B <strong>404</strong>. Weite-<br />

re Vorbelastungen bestehen durch die landwirtschaftliche Nutzung, da die periodische Entfernung der<br />

Vegetationsdecke zu Veränderungen der Abstrahlung, der Windgeschwindigkeiten und der relativen<br />

Luftfeuchte führen. In den Ortschaften liegen Vorbelastungen durch Veränderungen des Lokalklimas<br />

und durch erhöhte Staubbildung und Luftverschmutzung vor.<br />

Empfindlichkeit<br />

Das Klima ist generell empfindlich gegenüber Wirkungen von Straßen. Gegenüber Zerschneidung sind<br />

klimatische Ausgleichsräume aufgrund räumlicher Veränderungen der Kaltluftsammelgebiete und da-<br />

mit veränderter Lokalklimate hoch empfindlich.<br />

3.2.6 <strong>Land</strong>schaft / <strong>Land</strong>schaftsbild<br />

Im Plangebiet lassen sich großräumig sechs unterschiedliche <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten (LBE) vonei-<br />

nander unterscheiden:<br />

LBE 1: Strukturarme Agrarlandschaft nördlich Kirchbarkau<br />

Im nördlichen Bereich des Plangebiets zwischen Klein Barkau und Kirchbarkau liegt ein zusammen-<br />

hängendes Gebiet, in dem die intensive Ackernutzung den Raum prägt. Verhältnismäßig wenig<br />

Knickstrukturen gliedern die Flächen, das Relief ist mäßig bis gering bewegt. Der <strong>Land</strong>schaftsbereich<br />

wird durch die B <strong>404</strong> zerschnitten.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 25<br />

Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />

rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine geringe Bedeutung zugewiesen, was zu der Einstufung ge-<br />

ring für die Bedeutung des <strong>Land</strong>schaftsbildes dieses Typs führt. Die visuelle Empfindlichkeit der Ge-<br />

biete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die B <strong>404</strong> als<br />

mittel eingestuft.<br />

LBE 2: <strong>Land</strong>schaft um den Bothkamper See<br />

Der Bothkamper See einschließlich seiner Randbereiche wird als eigenständige Raumeinheit abge-<br />

grenzt. Diese liegt am äußeren westlichen Rand des Untersuchungsgebietes.<br />

Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />

rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine hohe Bedeutung zugewiesen. Die visuelle Empfindlichkeit<br />

der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird als mittel eingestuft.<br />

LBE 3: Naturnahes Niederungsgebiet „Lütjensee und Hochfelder See“<br />

Das Naturschutzgebiet „Lütjensee und Hochfelder See“ ist ein reich strukturiertes, naturnahes Niede-<br />

rungsgebiet mit verlandenden nährstoffreichen Seen, ausgedehnten Röhrichtzonen und Hochstauden-<br />

fluren, Niedermoorbereichen mit Bruchwäldern, Feuchtgebüsch, erlenreichen Hochstaudenfluren so-<br />

wie landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Entwicklung dieser Flächen unterliegt größtenteils einer<br />

natürlichen Eigendynamik.<br />

Dem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Kriterien<br />

Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine hohe Bedeutung zugewiesen.<br />

Visuelle Belastungen und Verschallungen wirken in diesen hoch strukturiertem <strong>Land</strong>schaftsraum nur in<br />

geringem Maße. Die visuelle Empfindlichkeit der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird als mittel<br />

eingestuft.<br />

LBE 4: Strukturreiche Agrarlandschaft auf bewegtem Relief<br />

Der überwiegende Teil des Plangebiets ist durch mit Knicks und Kleingewässer mäßig bis gut struktu-<br />

rierten, intensiv landwirtschaftlich genutzte Bereiche geprägt und wird zu einer <strong>Land</strong>schaftsbildeinheit<br />

zusammengefasst. Das Relief ist z.T. stark bewegt.<br />

Dieser <strong>Land</strong>schaftsbildtyp hat unter Berücksichtigung von Eigenart, Naturnähe und Vielfalt des <strong>Land</strong>-<br />

schaftsraums eine hohe Bedeutung. Die visuelle Empfindlichkeit der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbild-<br />

typs wird aufgrund der Strukturvielfalt sowie des bewegten Reliefs als gering eingestuft..<br />

LBE 5: Strukturarme Agrarlandschaft bei Nettelsee<br />

Um Nettelsee liegt ein zusammenhängendes Gebiet, in dem die intensive Ackernutzung den Raum<br />

prägt. Knickstrukturen und Gewässer gliedern die Flächen, das Relief ist gering bewegt. .<br />

Diesem <strong>Land</strong>schaftsbildtyp wird im Hinblick auf seine charakteristischen Merkmale bezüglich der Krite-<br />

rien Eigenart, Naturnähe und Vielfalt eine mittlere Bedeutung zugewiesen. Die visuelle Empfindlichkeit<br />

der Gebiete dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps wird unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die B <strong>404</strong><br />

ebenfalls als mittel eingestuft.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 26<br />

LBE 6: Dörfliche Siedlungsstrukturen<br />

Die Siedlungen Klein Barkau, Kirchbarkau und Warnau werden als eigenständige Raumeinheit abge-<br />

grenzt.<br />

Die Ortschaften sind im hohen Maße dörflich geprägt. Eine Vielzahl an alten Backsteinbauten und<br />

historischen Hofanlagen prägen die Ortsbilder. Insbesondere in Warnau und Klein Barkau sind die<br />

gewachsenen Dorfstrukturen um einen Platz (Anger) noch heute zu erkennen (Angerdörfer, Rundlin-<br />

ge). Die Straßenzüge werden insbesondere in den Dorfkernen durch einen alten Baumbestand be-<br />

grünt (Warnau, Kirchbarkau). Insgesamt passen sich die Ortschaften gut in die <strong>Land</strong>schaft ein.<br />

Die dörflichen Siedlungsstrukturen zeichnen sich auch hinsichtlich der Bewertung durch ihre vorhan-<br />

denen alten / typischen Strukturen aus, die eine hohe Eigenart vermitteln. In Bezug auf die Faktoren<br />

Naturnähe und landschaftliche Vielfalt sind Siedlungsbereiche per se von geringer Bedeutung.<br />

Zusammenfassend wird die Bedeutung der Siedlungen für das <strong>Land</strong>schaftsbild als mittel eingestuft.<br />

Die visuelle Empfindlichkeit dieses <strong>Land</strong>schaftsbildtyps ist gering. Es wird i.d.R. davon ausgegangen,<br />

dass visuelle Störungen innerhalb von Siedlungsbereichen auf Grund der gegebenen ablenkenden und<br />

/ oder sichtverschattenden Strukturen generell nur punktuell vorliegen. Wie in Wäldern so ist man auch<br />

in Siedlungsbereichen im Allgemeinen durch eine Vielzahl hoher Elemente (Gebäude, Baumbestände<br />

etc.) daran gehindert, entfernter liegende störende Eingriffe visuell zu erfassen.<br />

Vorbelastung<br />

In allen <strong>Land</strong>schaftsbildeinheiten bestehen Vorbelastungen durch die landwirtschaftliche Nutzung so-<br />

wie durch die B <strong>404</strong>.<br />

3.2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bearbeitungsgebiet befinden sich innerhalb der Ortschaften eine Reihe von Bauten, die nach<br />

§ 1 (2) und § 5 des DSchG Schleswig-Holstein geschützt sind. Daneben befinden sich eine Reihe von<br />

Gebäuden, welche von der Unteren Denkmalpflegebehörde Kreis Plön als erhaltenswerte Gebäude<br />

gekennzeichnet wurden.<br />

Dem archäologischen <strong>Land</strong>esamt Schleswig-Holstein sind darüber hinaus entlang der Trasse eine<br />

Anzahl von Fundstellen bekannt. Diese liegen in der Gemeinde Barmissen südlich von Fiefhusen und<br />

in der Gemeinde Kirchbarkau ostwärts der Ortschaft und der Bundesstraße bei Bau-km ~9+700 bis<br />

~10+000.<br />

Nach § 1 (4) BNatSchG sind historische Kulturlandschaften und Kulturlandschaftsteile von besonders<br />

charakteristischer Bedeutung zu erhalten. Hierzu gehören die Trasse der ehemaligen Bahnlinien Kiel -<br />

Kirchbarkau - Bad Segeberg und Kirchbarkau – <strong>Preetz</strong>, der als Hohlweg ausgebildete Verbindungsweg<br />

zwischen Warnau und Kirchbarkau, die Hofanlage mit Torhaus und klassischem Wohnhaus in<br />

Warnau), der Anger des einstigen Rundlings Warnau, das Hügelgrab bei Warnau, die Knicklandschaft<br />

nördlich von Nettelsee und eine Streuobstwiese bei Warnau.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 27<br />

Vorbelastung<br />

Vorbelastungen bestehen durch Emissionen der B <strong>404</strong> sowie durch Überbauung und Zerschneidung<br />

der historischen Kulturlandschaften.<br />

Empfindlichkeit<br />

Die Denkmäler und historischen Kulturlandschaften/Kulturlandschaftsteile sind hoch empfindlich ge-<br />

genüber Überbauung und Zerschneidung.<br />

3.2.8 Wechselwirkungen<br />

Zwischen allen vorab genannten Schutzgütern sowie den Raum beanspruchenden Nutzungen beste-<br />

hen Wechselwirkungen, die zusammengenommen die Gesamtheit von Natur und <strong>Land</strong>schaft ein-<br />

schließlich aller menschlichen Aktivitäten ergeben.<br />

Relativ starke Wechselwirkungen bestehen zwischen den Faktoren Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflan-<br />

zen und Tieren. An die herrschenden Boden- und Wasserbedingungen haben sich im Zusammenspiel<br />

mit dem atlantischen Klima typische Pflanzen- und Tiergesellschaften angepasst. Bei Veränderung<br />

einzelner Faktoren wird das Ökosystem insgesamt verändert. Wechselwirkungen bestehen auch zwi-<br />

schen den Faktorengruppen Mensch/Erholung sowie den Raum beanspruchenden Nutzungen.<br />

Mögliche Wechselwirkungen werden jeweils bei der Ermittlung der Beeinträchtigungen der einzelnen<br />

Schutzgüter berücksichtigt.<br />

3.2.9 Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben (Trendszenario)<br />

Der Siedlungsraum wird durch den Verkehr auf der B <strong>404</strong> belastet. Hieraus resultiert eine deutliche<br />

Vorbelastung (Schallimmissionen, Schadstoffimmission) der Räume beidseitig der Bundesstraße. Von<br />

einem Fortbestand dieser Belastungen ohne das geplante Vorhaben ist auszugehen, wobei die Intensi-<br />

tät der Belastungen von der künftigen Verkehrsentwicklung abhängt und sich weiter verstärken wird.<br />

Entsprechend der Lage des Untersuchungsraumes aus der Sicht der Regionalplanung im Gestaltungs-<br />

raum der ländlichen Räume sind flächenhafte Siedlungsausdehnungen nicht zu erwarten. Hier ist so-<br />

mit nur von einer am örtlichen Bedarf ausgerichteten Siedlungsentwicklung auszugehen. Infolge der<br />

relativ trassennahen Lage der Siedlungsbereiche bestehen verkehrsbedingte Belastungen, welche<br />

sich entsprechend der prognostizierten Verkehrszunahmen absehbar verstärken werden.<br />

Dem Gebiet um den Bothkamper See wird aufgrund der hohen landschaftlichen Attraktivität des Sees<br />

eine besondere Eignung für die landschaftsgebundene Erholung beigemessen. Aufgrund des weitge-<br />

henden Fehlens von Erholungs- und Freizeitinfrastruktureinrichtungen ist die tatsächliche Bedeutung<br />

des Raums für den Tourismus aktuell eher gering einzuschätzen. Nutzungen beschränken sich im<br />

Wesentlichen auf die Naherholung der Bewohner im Untersuchungsgebiet. Eine erhebliche Steigerung<br />

der Bedeutung des Untersuchungsraumes für Freizeit und Erholung ist auch in Zukunft nicht zu erwar-<br />

ten.<br />

Die entlang der Bundesstraße B <strong>404</strong> bestehenden aus Schadstoffeinträgen resultierenden Beeinträch-<br />

tigungen der <strong>Land</strong>wirtschaft werden auch weiterhin bestehen bleiben und sich entsprechend der Zu-<br />

nahme des Verkehrs auf der B <strong>404</strong> verstärken.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 28<br />

4 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

Die zu erwartenden vom geplanten Vorhaben Straßenausbau ausgehenden Wirkungen auf die Umwelt<br />

(der Schutzgüter nach UVPG) sind in folgende Wirkfaktorenkomplexe aufteilbar:<br />

- baubedingte Auswirkungen,<br />

- anlagebedingte Auswirkungen und<br />

- betriebsbedingte Auswirkungen.<br />

Im Folgenden werden die Auswirkungen durch das Vorhaben schutzgutbezogen aufgeführt.<br />

4.1 Baubedingte Auswirkungen<br />

4.1.1 Flächeninanspruchnahme<br />

Während der Bauphase werden außerhalb der direkten Eingriffsgrenze Flächen für die Errichtung von<br />

Baustraßen, Baustelleneinrichtungen, provisorische Umleitungen etc. benötigt, die in den Entwurfs-<br />

und LBP-Unterlagen als Bereiche baubedingter Flächeninanspruchnahme dargestellt sind. Insgesamt<br />

werden 6,96 ha nach Fertigstellung der Baumaßnahme rekultiviert. Die Überprägung betrifft die Stand-<br />

orte insbesondere in Bezug auf die biotischen Lebensraumfunktionen sowie die Bodenfunktionen.<br />

Höherwertige Flächen können nicht zeitnah wiederhergestellt werden und gehen damit dauerhaft verlo-<br />

ren. Durch die gegebene baubedingte Inanspruchnahme sind vorwiegend für den Naturhaushalt ge-<br />

ringwertige Acker- und Grünlandflächen sowie Straßenrandbereiche betroffen. Bei den höherwertigen<br />

Strukturen, die nicht zeitnah wieder herstellbar sind, handelt es sich um einzelne Knickabschnitte, Ein-<br />

zelbäume, Waldflächen und einzelne Gehölzsäume. Solche Strukturen werden als Verlust erfasst.<br />

Um weitere Beeinträchtigungen wertvoller Biotopstrukturen während der Bauphase auszuschließen,<br />

sind im LBP zusätzlich Flächen dargestellt, die von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen sind.<br />

4.1.2 Visuelle und akustische Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen durch Baulärm und Zubringerverkehr sind sowohl in Bezug auf das<br />

Schutzgut Mensch (Wohn- und Erholungsfunktion) als auch für die Vogelwelt zu erwarten. Bedeutende<br />

Erholungsgebiete sind im trassennahen Umfeld nicht betroffen.<br />

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen<br />

Durch das Ausbauvorhaben sind erhebliche Beeinträchtigungen aller im UVPG genannter Schutzgüter<br />

zu erwarten. Folgende Auswirkungen verbleiben trotz der in Kap. 5 beschriebenen Schutz-, Vermei-<br />

dungs- und Minimierungsmaßnahmen:<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 29<br />

Tabelle 1: Anlagebedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Nutzung / Neubelastung der Naturpotentiale Größe<br />

Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Verlust eines landwirtschaftlichen Hofes<br />

Überbauung und Zerschneidung eines historischen Kulturlandschaftsteils (ehem. Bahndamm<br />

Kirchbarkau - <strong>Preetz</strong> und Kiel-Kirchbarkau-Bad Segeberg)<br />

Arten- und Biotoppotential (Tiere und Pflanzen)<br />

Überbauung von Acker- und Grünland, sowie Gartenflächen<br />

Überbauung von Feldgehölzen, z.T fließgewässerbegleitend oder im Steilhang<br />

Überbauung von Gebüschen<br />

Überbauung/Verlust von Birkenbruchwald und Weidenfeuchtgebüschen<br />

Überbauung von Knickstrukturen<br />

Überbauung von Kleingewässern und Tümpel<br />

Überbauung von Gräben und Bachabschnitten<br />

Überbauung von Ruderalfluren<br />

Überbauung von Straßenverkehrsbegleitgrün (Rasen und Gehölze)<br />

Totalverlust von landschaftsbestimmenden Einzelbäumen<br />

Beeinträchtigung von Lebensräumen gefährdeter Vogelarten: Kuckuck, Rebhuhn (RL -V),<br />

Feldlerche, Kiebitz (RL-3)<br />

Beeinträchtigung von Teilräumen hoher Bedeutung für die Avifauna<br />

Teilweise Überbauung von Lebensräumen mit hoher bis sehr hoher Bedeutung für Laufkäfer<br />

und Heuschrecken<br />

Überbauung eines Gewässers mit Vorkommen einer gefährdeten Libellenart<br />

Überbauung von <strong>Land</strong>lebensräumen von Amphibien<br />

Bodenpotential<br />

Verlust bzw. langfristige Beeinträchtigung aller Bodenfunktionen durch Neuversiegelung<br />

Verlust von Boden durch Bodenaustausch<br />

Verlust von Böden mit einer hohen natürlichen Ertragsfähigkeit<br />

Störung des Bodengefüges und der Bodenstruktur; Veränderungen der Geländemorphologie<br />

durch Erdarbeiten und Überbauung<br />

Wasserpotential<br />

Überbauung und Versiegelung von Flächen mit Bedeutung für die Grundwasserneubildung<br />

Überbauung von Stillgewässern<br />

Überbauung von Fließgewässern (Nettelau) und Gräben<br />

Klima/ Luft<br />

Keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>Land</strong>schaftsbild<br />

Verlust der bestehenden Strukturen und Neugestaltung des <strong>Land</strong>schaftsbildes<br />

Beeinträchtigung von Blickbeziehungen und Überformung der <strong>Land</strong>schaft<br />

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten<br />

1 St.<br />

70 m<br />

28,72 ha<br />

0,09 ha<br />

0,83 ha<br />

0,47 ha<br />

2.361 m<br />

3 St.<br />

0,15 ha<br />

0,95 ha<br />

7,17 ha<br />

41 St<br />

8 Brutreviere.<br />

3 St.<br />

2 St.<br />

1 St.<br />

2 St.<br />

15,50 ha<br />

0,25 ha<br />

2,71 ha<br />

45,64 ha<br />

0,38 ha<br />

3 St.<br />

300 m<br />

-<br />

45,64 ha<br />

112,28 ha<br />

Bei den durch den Straßenverkehr und die Straßenunterhaltung bedingten Auswirkungen handelt es<br />

sich im Wesentlichen um Lärmemissionen und Schadstoffeinträge. Biotop- und Lebensraumbeein-<br />

trächtigungen im Zusammenhang mit Auswirkungen im Umfeld der geplanten Trasse ergeben sich auf<br />

einer Fläche von insgesamt 81,49 ha.


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 30<br />

Von den Auswirkungen sind Biotoptypen unterschiedlicher naturschutzfachlicher Wertstufen betroffen,<br />

die sich auf die Eingriffserheblichkeit auswirken. Die entsprechenden Unterschiede sowie die Wieder-<br />

herstellbarkeit der betroffenen Biotoptypen werden im Zusammenhang mit der rechnerischen Aufstel-<br />

lung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.<br />

4.4 Entlastungseffekte<br />

Mit dem hier vorgesehenen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> sind deutlich geringere Beeinträchtigungen von<br />

Natur um Umwelt verbunden als bei einem Neubau. Aufgrund der vorgesehenen Lärmschutzanlagen<br />

erfolgt in Teilbereichen eine deutliche Entlastung von Lärmeinflüssen auf die Siedlungsbereiche.<br />

Bezüglich des Biotopverbunds wirkt sich die Anlage eines Wildtunnels am Bothkamper See und eines<br />

kleintiergerecht gestalteten Durchlassbauwerkes am Nettelseer Moor gegenüber dem jetzigen Zustand<br />

als wesentliche Verbesserung aus. Durch die durchgehende Einzäunung mit Wildsperrzäunen wird<br />

das Kollisionsrisiko mit Wildtieren deutlich vermindert.<br />

Weitere Entlastungseffekte entstehen durch Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen an der B <strong>404</strong> im<br />

Bereich der Trassenabrückung.<br />

4.5 Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen durch alternative Vorhaben<br />

Im Hinblick auf das prognostizierte Verkehrsaufkommen ist ein Ausbau der Bundesstraße B <strong>404</strong> zur<br />

A <strong>21</strong> unumgänglich. Eine Umverteilung des Verkehrsaufkommens auf gleichwertige Straßen lässt sich<br />

nicht erreichen.<br />

Die beschriebene Variante VI wurde durch den Vorhabenträger in den Belangen des Verkehrs, des<br />

Städtebaus und der Raumordnung sowie der Wirtschaftlichkeit und Technologie als günstigste Varian-<br />

te bewertet.<br />

Die autobahnparallelen Planstraßen A und B stellen die wirtschaftlichste Lösung zur Anordnung des<br />

gemeindlichen Wegeverkehrs dar. Alternative Lösungen hätten zu großen Umweglängen geführt.<br />

5 VERMEIDUNGS-, MINIMIERUNGS- UND GESTALTUNGSMAßNAHMEN<br />

Entsprechend dem Vermeidungs- und Minimierungsgebot (§ 13 BNatSchG) werden unter Berücksich-<br />

tigung und Durchführung der folgend dargelegten Aspekte bzw. Maßnahmen ökologische Risiken und<br />

Beeinträchtigungen möglichst gering gehalten und zudem zur Neugestaltung des Straßenumfelds bzw.<br />

zur Eingliederung in die <strong>Land</strong>schaft beigetragen.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 31<br />

5.1 Vermeidungs-, Minimierungs- und Schutzmaßnahmen<br />

Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen im straßentechnischen Entwurf:<br />

- Optimierung der Trassenführung im Bereich schutzwürdiger Biotope, Biotopkomplexe und Lebens-<br />

räume (NSG Lütjensee, Nettelseer Moor)<br />

- Erhaltung vorhandener Böschungsgehölze der B <strong>404</strong> und des ehemaligen Bahndamms;<br />

- Einhaltung bestehender Regelungen zum Schutz des Grundwassers (Bestimmungen gem. RiSt-<br />

Wag);<br />

- Maßnahmen zur Erhaltung der Durchlässigkeit der <strong>Land</strong>schaft durch Anlage eines Querungsbau-<br />

werkes am NSG Lütjensee;<br />

- Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Stärkung der Biotopverbundachse Nettelau durch entsprechende<br />

Dimensionierung und Gestaltung eines Durchlassbauwerkes;<br />

- Einrichtung und naturnahe Ausgestaltung von drei Regenrückhaltebecken und einem Absetzbe-<br />

cken im Zusammenhang mit der Entwässerungsplanung;<br />

- Entsiegelung und Rückbau bestehender Verkehrsflächen sowie Wiederherstellung von unterbro-<br />

chenen Wegeverbindungen;<br />

- Planung umfangreicher Immissionsschutzmaßnahmen zur Entlastung der Schutzgüter Mensch und<br />

<strong>Land</strong>schaft (Verwallungen und Schutzwände);<br />

- Minimierung des Eingriffs in ein sehr hochwertiges Feuchtbiotop<br />

- Abstimmungen zur Entwicklung minimaler Flächengrößen für die baubedingten Inanspruchnahmen;<br />

- Durchgehende Einzäunung der A <strong>21</strong> und der <strong>Land</strong>esstraßen zum Schutz vor Kollisionen mit Wild-<br />

tieren.<br />

Die dargestellten Maßnahmen im straßentechnischen Entwurf erfolgten durch Festlegungen bereits in<br />

der Planungs- bzw. Entwurfsphase. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben wer-<br />

den damit bereits frühzeitig wirksam vermindert bzw. vermieden.<br />

Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen der landschaftspflegerischen Planung:<br />

- Kennzeichnung naturschutzfachlicher Ausschlussflächen. Die entsprechend höherwertigen Berei-<br />

che sind im Zuge der Bauausführung von jeglicher Inanspruchnahme auszunehmen.<br />

- Beachtung maßgeblicher bodenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere § 6 BBodSchG i.V. mit<br />

§ 12 BBodSchG sowie DIN 19731 und DIN 18915. Vorgaben zum Schutz des Oberbodens und<br />

empfindlicher Bereiche.<br />

- Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen mit vollständiger Entfernung des Unterbaus<br />

und ordnungsgemäßer Entsorgung des Materials sowie anschließender Bodenlockerung.<br />

- Stärkung der Biotopverbundachsen und Schwerpunktbereiche im Biotopverbundsystem Nettelau-<br />

Niederung und dem Bereich Bothkamper See - Lütjensee durch entsprechende Anordnung und<br />

Ausgestaltung von Maßnahmenflächen<br />

- Rekultivierung vorübergehend in Anspruch genommener Flächen;<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 32<br />

- Schutz von zu erhaltenden Vegetationsbeständen im direkten Umfeld der Eingriffsgrenze durch<br />

Errichtung von Schutzzäunen gemäß RAS LP 4 und DIN 18920 für die Dauer der Bauzeit;<br />

- Erhalt von gefährdeten Einzelbäumen durch gezielte Schutzmaßnahmen,<br />

- Schaffung von Nahrungsräumen für Fledermäuse im Bereich der Quartierräume.<br />

Die dargestellten Maßnahmen in der landschaftspflegerischen Planung werden überwiegend während<br />

der Baudurchführung umgesetzt. Auswirkungen auf Natur und <strong>Land</strong>schaft durch das Vorhaben werden<br />

damit wirksam und direkt vermindert bzw. vermieden.<br />

Artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Schutz und Minimierungsmaßnahmen i.V.m. § 44 BNatSchG:<br />

- Vermeidung der Tötung von Individuen in ihren Lebensstätten durch gezielte Untersuchung und<br />

Beschränkung des Zeitraumes der Baufeldräumung für Fledermäuse, Amphibien und Vögel;<br />

- Errichtung von straßenparallelen Leit- und Sperrstrukturen sowie entlang von Verkehrsbrücken im<br />

Bereich von bedeutenden Fledermausflugrouten und Jagdgebieten;<br />

- Beschränkung der nächtlichen Bautätigkeit für Fledermäuse im Bereich von bedeutenden Fleder-<br />

mausflugrouten und Jagdgebieten;<br />

- Anlage eines Querungsbauwerkes für den Fischotter an der Nettelau.<br />

Maßnahmen zur durchgängigen Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion (CEF-Maßnahmen) für<br />

Anhang IV – Arten der FFH-Richtlinie / europäische Vogelarten<br />

- Endoskopie von potentiellen Fledermaus-Quartierbäumen vor Baubeginn und Aufstellen von geeig-<br />

neten Ersatzquartieren im Umfeld der verloren gehenden Quartierbäume<br />

- Entwicklung einer ausreichend großen Extensivgrünlandfläche auf einem Ackerstandort vor Baube-<br />

ginn im näheren Umfeld der Trasse als CEF-Maßnahme für ein Feldlerchen-Brutrevier<br />

5.2 Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen<br />

Gestaltungsmaßnahmen innerhalb der Eingriffsgrenze des Straßenbauvorhabens dienen generell der<br />

Einbindung der Trasse in die umgebende <strong>Land</strong>schaft und werden als Minimierung der Eingriffe in das<br />

<strong>Land</strong>schaftsbild verstanden.<br />

Zu den Gestaltungsmaßnahmen gehören die Begrünung der Böschungsflächen und Straßenrandbe-<br />

reiche mit flächigen Gehölzen, Einzelbäumen und halbruderalen Gras- und Staudenfluren und die Be-<br />

pflanzung von Schutzwällen und -wänden. Im Bereich ehemaliger nicht mehr genutzter und entsiegel-<br />

ter Verkehrsflächen zählen auch die hier vorgesehenen Sukzessionsflächen, die sich langfristig zu<br />

Gehölzbeständen entwickeln, dazu. Die Gestaltungsmaßnahmen stellen die teilweise überbauten<br />

<strong>Land</strong>schaftsstrukturen wieder her und dienen der Einbindung der Trasse in die <strong>Land</strong>schaft.<br />

Die geplanten Gestaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen werden im Zuge der Baudurchfüh-<br />

rung ungesetzt. Da es sich um Pflanzmaßnahmen handelt, entfalten sie ihre volle Wirksamkeit mittel-<br />

fristig in einem Zeitraum von 3-5 Jahren. Der Erfolg der Pflanzmaßnahmen wird durch eine 3-jährige<br />

Fertigstellungs- und Entwicklungspflege gesichert.<br />

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 33<br />

- Pflanzung von straßenbegleitenden Gehölzen (geschlossene Gehölzpflanzung im Wechsel mit<br />

gruppenweise angeordneten Einzelgehölzen) mit unterschiedlicher Artenzusammensetzung je nach<br />

Standortbedingungen<br />

- Flächige Bepflanzung auf Schutzwällen,<br />

- Begrünung der Schutzwände mit Klimmern und Rankern,<br />

- Entwicklung kräuterreicher <strong>Land</strong>schaftsrasen auf Banketten, Böschungen und in Mulden,<br />

- Entwicklung flächiger Gehölzbestände,<br />

- Entwicklung von Saumstrukturen/ Hochstaudenfluren,<br />

- Zulassen natürlicher Sukzession,<br />

- Entwicklung von Ufervegetation/ Uferstaudenfluren an Gräben und Regenrückhaltebecken,<br />

- Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren,<br />

- Einzelbaumpflanzungen/ Anlage von Baumreihen.<br />

6 AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN<br />

Entsprechend § 15 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit möglich die unvermeidbaren Beeinträch-<br />

tigungen so ausgeglichen, dass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchti-<br />

gungen des Naturhaushaltes und des <strong>Land</strong>schaftsbildes zurückbleiben.<br />

6.3 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Ausgleichsmaßnahmen stellen die betroffenen Wert- und Funktionselemente durch Maßnahmen des<br />

Naturschutzes und der <strong>Land</strong>schaftspflege weitgehend gleichartig, in einem planungsrelevanten Zeit-<br />

raum (bis ca. 25 Jahre) sowie im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem betroffenen<br />

Funktionsraum wieder her.<br />

Zur Deckung der Kompensationserfordernis aufgrund des Eingriffs in Natur und <strong>Land</strong>schaft werden<br />

bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Berücksichtigung ihrer naturschutzfachlichen Aufwert-<br />

barkeit und der Lage in Bezug auf das landesweite Biotopverbundsystem und dem Eingriff, sowie ent-<br />

sprechend den gemäß „Orientierungsrahmen Straßenbau“ ermittelten und erforderlichen Zielbiotopty-<br />

pen, in naturnahe Lebensräume umgewandelt.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen liegen trassenparallel im Bereich der direkt betroffenen Lebensräume<br />

sowie im Bereich der Biotopverbundachse Nettelau-Niederung und erfüllen damit u.a. wichtige Funkti-<br />

onen im Zusammenhang mit der Stärkung und Entwicklung des Biotopverbundsystems in Schleswig-<br />

Holstein bzw. dem direkten Ausgleich innerhalb der betroffenen Lebensräume.<br />

Im Bereich der Ausgleichsflächenkomplexe werden folgend aufgeführte Einzelmaßnahmen durchge-<br />

führt:<br />

- Neuanlage von Knicks,<br />

- Entwicklung von Saumstrukturen über gelenkte Sukzession,<br />

- Entwicklung von fließgewässerbegleitenden Gehölzsäumen,<br />

- Entwicklung von Staudenfluren als fließgewässerbegleitende Vegetation,<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 34<br />

- Anlage von Sukzessionsflächen,<br />

- Entwicklung von Feldgehölzen,<br />

- Pflanzung von Einzelgehölzen, Baumreihen und Baumgruppen,,<br />

- Entwicklung einer großflächigen, halboffenen <strong>Land</strong>schaft mit extensiver Grünlandnutzung<br />

- Entwicklung der Nettelau als Biotopverbundachse.<br />

Im Zuge der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung werden bei der Gestaltung von Ausgleichsflächenkom-<br />

plexen gezielt mögliche Beeinträchtigungen der europäischen Vogelarten und von Arten des Anhangs<br />

IV der FFH-Richtlinie berücksichtigt.<br />

Entsiegelungsmaßnahmen außerhalb des Baufeldes erfolgen in Höhe von 0,87 ha. 39,20 ha der Kom-<br />

pensationsflächen werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />

werden 16,59 ha. Dies sind Einstandsflächen für Wild im Bereich des Querungsbauwerks bei Warnau,<br />

Flächen im Bereich von Regenwasserrückhaltebecken, Rückbauflächen und Saumstrukturen sowie<br />

nicht mehr zu bewirtschaftende Rand- und Restflächen.<br />

Eine Übersicht über die geplanten Ausgleichmaßnahmen inklusive der Flächengrößen kann der fol-<br />

genden Tabelle entnommen werden.<br />

6.4 Ersatzmaßnahmen<br />

Da die durch den Bau der A <strong>21</strong> entstehenden Beeinträchtigungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft im Zu-<br />

sammenhang mit den geplanten, oben dargestellten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden,<br />

liegen für das Bauvorhaben keine reinen Ersatzmaßnahmen vor.<br />

7 MAßNAHMENÜBERSICHT<br />

Eine Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und<br />

<strong>Land</strong>schaft erfolgt folgend in tabellarischer Form:<br />

Tabelle 2: Ausgleich und Ersatz: Maßnahmenübersicht<br />

Maßnahme<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />

Fläche<br />

Entsiegelung und Rekultivierung von Straßenflächen;<br />

A1.1 – A4.1,<br />

A6.1 – A8.1<br />

Entsiegelung und Rekultivierung von nicht mehr erforderlichen<br />

Straßenflächen<br />

Ausgleich und Ersatz für faunistische Lebensräume<br />

A2.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />

Grünlandnutzung, flächige Gehölzpflanzungen und<br />

Schaffung von Saumstrukturen<br />

A2.3 Entwicklung von Nahrungsräumen für Fledermäuse<br />

durch flächige Gehölzpflanzungen und offene Sukzessionsflächen<br />

22.766 m² Extensive<br />

Grünlandnutzung,<br />

<strong>21</strong>5 m² Saumstrukt.,<br />

5.792 m² Feldgehölz<br />

12.374 m² Hochstaudenfluren,<br />

4.442 m² Feldgehölz<br />

Zeitpunkt der<br />

Durchführung<br />

0,87 ha Entsiegelung und<br />

Rekultivierung Im<br />

Zuge der Baudurchführung<br />

Nach Ende der<br />

Straßenbauarbeiten,Gehölzpflanzungen<br />

in<br />

der ersten Periode<br />

der Vegetationsruhe<br />

nach Abschluss<br />

der Straßenbauarbeiten<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 35<br />

Maßnahme<br />

Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />

Fläche<br />

Fortsetzung Ausgleichsmaßnahmen<br />

A2.4 Schaffung von Saumstrukturen an der Planstraße C<br />

zur Pflanzung einer Baumreihe.<br />

A3.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />

Grünlandnutzung, Anlage eines Kleingewässers und<br />

einzelne und flächige Gehölzpflanzungen, Entwicklung<br />

von Nahrungsräumen für Fledermäuse<br />

A6.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über extensive<br />

Grünlandnutzung,, Anlage von zwei Kleingewässern<br />

und einzelne und flächige Gehölzpflanzungen, Entwicklung<br />

von Nahrungsräumen für Laufkäfer, Heuschrecken<br />

und Libellen.<br />

Entwicklung von trassenahen Ausgleichsräumen<br />

A4.2, A4.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über Zulassen<br />

ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Wald sowie flächige Gehölzpflanzung.<br />

A5.1, A5.3 Naturnahe Entwicklung der Fläche über das Zulassen<br />

ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Gras- und Staudenflur<br />

A4.5<br />

Zulassen einer natürlichen Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Wald auf den ehemaligen Straßenflächen<br />

der B <strong>404</strong>.<br />

A7.2 Naturnahe Entwicklung durch Pflege von Gras- und<br />

Staudenfluren sowie Anpflanzung eines Feldgehölzes<br />

4.085 m²<br />

Saumstrukturen<br />

12.592 m² extensive<br />

Grünlandnutzung,<br />

4.617 m² Feldgehölz,<br />

809 m² Kleingewässer,<br />

6 St. Heister<br />

37.000 m² extensive<br />

Grünlandnutzung, 2.088<br />

Kleingewässer, 120 m²<br />

Ufergehölze, 5.064 m²<br />

Gehölze, 9 St. Hochstämme<br />

A4.2: 2.426 m² Gehölze,<br />

2.906 m² Sukzession<br />

A4.3: 3.056 m² Gehölze,<br />

3.150 m² Sukzession<br />

A5.1: 3.287 m²<br />

Saumstrukturen<br />

A5.3: 1.120 m²<br />

Sukzession<br />

4.533 m² Sukzession<br />

Maßnahmen zur Einbindung der Regenwasserrückhaltenbecken in die <strong>Land</strong>schaft<br />

A 4.4 Naturnahe Entwicklung der Fläche am RRB über Zulassen<br />

einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Gras- und Staudenflur feuchter Standorte.<br />

A.6.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB durch<br />

Zulassen einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Gras- und Staudenflur sowie Anpflanzung<br />

von Kopfweiden<br />

A5.2 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB über<br />

Zulassen ungestörter Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Wald sowie flächige Gehölzpflanzung.<br />

A.8.4 Naturnahe Entwicklung der Fläche an dem RRB durch<br />

Zulassen einer ungestörten Entwicklung mit dem Entwicklungsziel<br />

Gras- und Staudenflur bzw. Wald, sowie<br />

Anpflanzung eines Knicks an der Grenze<br />

4.533 m²<br />

Hochstaudenfluren,<br />

1.455 m² Gehölze<br />

6.161 m²<br />

Hochstaudenfluren,<br />

3.546 m² Graben,<br />

9 St. Kopfweiden<br />

4.527 m²<br />

Hochstaudenfluren,<br />

10 St. Hochstämme,<br />

7 Heister<br />

3.951 m² Sukzession,<br />

1.548 m² Saumstrukt.,<br />

2.526 m² Gehölze<br />

1.459 m²<br />

Saumstrukturen,<br />

1.812 m² Sukzession,<br />

116 m Knickanlage<br />

Zeitpunkt der<br />

Durchführung<br />

nach Abschluss<br />

der Straßenbauarbeiten <br />

Vegetationsperiode<br />

vor Beginn<br />

der Bauarbeiten <br />

Gehölzpflanzungen<br />

in der<br />

ersten Periode<br />

der Vegetationsruhe<br />

nach<br />

Abschluss der<br />

Straßenbauarbeiten <br />

Gehölzpflanzungen<br />

in der<br />

ersten Periode<br />

der Vegetationsruhe<br />

nach<br />

Abschluss der<br />

Straßenbauarbeiten<br />

Nach Ende der<br />

Straßenbauarbeiten, <br />

Gehölzpflanzungen<br />

in der<br />

ersten Periode<br />

der Vegetationsruhe<br />

nach<br />

Abschluss der<br />

Straßenbauarbeiten<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 36<br />

Maßnahme<br />

Maßnahme / Kurzbeschreibung Größe /<br />

Fläche<br />

Fortsetzung Ausgleichsmaßnahmen<br />

Entwicklung der Nettelau als Biotopverbundachse<br />

A.8.2, A8.3 Entwicklung einer extensiven Grünlandnutzung, Renaturierung<br />

der Nettelau, Gehölzpflanzung, Zulassen<br />

nat. Sukzession, Pflege zu Gras- und Staudenfluren,<br />

Knickneuanlage<br />

A8.2: 5,33 ha<br />

Weidefläche,<br />

4.819 m² Feldgehölze,<br />

355 m² Sukzession,<br />

104 m Knickanlage,<br />

5.916 m² Hochstaudenfluren,<br />

2.142 m² Grabenrenaturierung,<br />

203 m²<br />

Ufergehölze, 22 St.<br />

Heister<br />

A8.3: 1,85 ha Weidefläche,<br />

595 m² Feldgehölze,<br />

526 m² Sukzession,<br />

2.814 m² Hochstaudenfluren,<br />

2.369 m² Grabenrenaturierung,<br />

267 m²<br />

Ufergehölze,<br />

29 St. Heister<br />

Entwicklung von Einstandsflächen für Wildtiere an dem geplanten Querungsbauwerk<br />

A5.4 bis A5.7 Entwicklung von Einstandsflächen für Wildtiere an dem<br />

geplanten Querungsbauwerk über flächige Anpflanzung<br />

von standortgerechten Gehölzen, Entwicklung von Hochstaudenfluren<br />

sowie natürliche Sukzession<br />

Entwicklung einer gegliederten, reich strukturierten <strong>Land</strong>schaft<br />

A7.3 Entwicklung einer reich gegliederten, halboffenen <strong>Land</strong>schaft<br />

mit bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten<br />

Flächen durch extensive Grünlandnutzung, Anlage von<br />

zwei Kleingewässern, Knickneuanlage, Anlage von Feldgehölzen,<br />

Schaffung von Saumstrukturen, sowie Pflanzung<br />

von Kopfweiden<br />

CEF-Maßnahme: Feldlerche<br />

Ausgleich für Bodenversiegelung<br />

A5.4: 3.558 m² Sukzession,<br />

11.386 m²<br />

Gehölze, 10.187 m²<br />

Hochstaudenfluren<br />

A5.5: 11.<strong>21</strong>6 m²<br />

Sukzession,<br />

18.939 m² Gehölze,<br />

11.5<strong>21</strong> m² Hochstaudenfluren<br />

A5.6: 4.093 m² Sukzession,<br />

16.670 m²<br />

Gehölze, 4.156 m²<br />

Hochstaudenfluren<br />

A5.7: 991 m² Sukzession,<br />

2.054 m²<br />

Gehölze, 1.041 m²<br />

Hochstaudenfluren<br />

18,08 ha Weidefläche,<br />

7.870 m² Feldgehölze,<br />

1.296 m<br />

Knickanlage, 0,98 ha<br />

Hochstaudenfluren,<br />

4.560 m² Kleingewässer,<br />

22 St. Hochstämme<br />

7.1 Programm zur Erfolgskontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Zeitpunkt der<br />

Durchführung<br />

Nach Ende der<br />

Straßenbauarbeiten, <br />

Gehölzpflanzungen<br />

in der<br />

ersten Periode<br />

der Vegetationsruhe<br />

nach<br />

Abschluss der<br />

Straßenbauarbeiten<br />

Nach Ende der<br />

Straßenbauarbeiten,Gehölzpflanzungen<br />

in<br />

der ersten<br />

Periode der<br />

Vegetationsruhe<br />

nach Abschluss<br />

der<br />

Straßenbauarbeiten <br />

Vegetationsperiode<br />

vor Beginn<br />

der Bauarbeiten<br />

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehenen Flächen<br />

durch die Straßenbauverwaltung erworben werden und in deren Besitz verbleiben. Die Entwicklung der<br />

Flächen wird in regelmäßigem Turnus (ca. alle 5 Jahre) auf ihre jeweilige zielentsprechende Wirksam-<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 37<br />

keit überprüft, die Pflegekonzepte werden ggf. an die Überprüfungsergebnisse angepasst. Eine Ökolo-<br />

gische Baubegleitung wird vorgeschlagen.<br />

Die technischen Leiteinrichtungen (Maßnahmen S5.4, S8.5, Ar3.1, Ar4.1, Ar5.1, Ar8.1, Ar4.3, Ar5.3,<br />

Ar7.3) werden 1-2x jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert.<br />

Die Wirksamkeit der Leitpflanzungen und der Ersatzquartiere für Fledermäuse, der Durchlassbauwer-<br />

ke sowie der Einstandsflächen für Wildtiere am Querungsbauwerk werden im 1, 2, 5 und 10 Jahr nach<br />

der Baudurchführung durch einen Fachgutachter im Rahmen eines Monitorings kontrolliert. Auf Grund-<br />

lage der fachgutacherlichen Bewertung können eventuell weitere Maßnahmen im Raum erforderlich<br />

werden.<br />

Die detaillierte Ausgestaltung und Dokumentation der Pflege der Maßnahmenflächen wird im Zusam-<br />

menhang mit der <strong>Land</strong>schaftspflegerischen Ausführungsplanung erarbeitet.<br />

8 KENNTNISLÜCKEN, HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN<br />

Wissenslücken bzw. Unsicherheiten liegen hinsichtlich des geplanten Wilddurchlasses und der An-<br />

pflanzungen zum Schutz von Fledermäusen vor. Die Bauwerke wurden nach den aktuellen fachgut-<br />

achterlichen Erläuterungen und Richtlinien geplant, die Effizienz hängt jedoch im Einzelfall von einer<br />

Vielzahl von Faktoren in der sich dynamisch entwickelnden <strong>Land</strong>schaft ab. Bezüglich der Wirksamkeit<br />

von Anpflanzungen zum Schutz von Fledermäusen liegen bisher nur wenige Erkenntnisse vor. Um die<br />

Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, wird daher eine 10 jährige Effizienzkontrolle durch einen<br />

Fachgutachter vorgesehen.<br />

9 SCHLUSSBETRACHTUNG<br />

Durch den Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> wird es bezüglich aller <strong>Land</strong>schaftspotentiale zu unvermeidba-<br />

ren neuen Beeinträchtigungen kommen. Die Beeinträchtigungen ergeben sich durch umfangreiche<br />

anlagebedingte Überbauungen, Zunahme betriebsbedingter Wirkungen sowie während der Bauzeit<br />

auch durch baubedingte Beeinträchtigungen. Betroffen von den Eingriffen sind insbesondere das Bio-<br />

top- und Artenschutz- sowie das Bodenpotential und das <strong>Land</strong>schaftsbild mit nicht unerheblichen Be-<br />

einträchtigungen von Natur und <strong>Land</strong>schaft. So kommt es zu unvermeidbaren Überbauungen von ge-<br />

setzlich geschützten Biotopbereichen sowie insgesamt zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit von<br />

Natur und <strong>Land</strong>schaft einschließlich der Siedlungsrandbereiche. Den unvermeidbaren Beeinträchti-<br />

gungen stehen umfangreiche Gestaltungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur<br />

Verfügung. Insgesamt können die Beeinträchtigungen der einzelnen Schutzgüter durch die geplanten<br />

Maßnahmen kompensiert werden.<br />

Aufgestellt:<br />

<strong>Land</strong>esbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Rendsburg<br />

Rendsburg, den 06.10.2011<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 38<br />

10 LISTE <strong>DER</strong> ERSTELLTEN FACHGUTACHTEN<br />

BIELFELD + BERG (2001): Umweltverträglichkeitsstudie zur A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong>;<br />

Abschnitt 3 Klein Barkau – Wankendorf<br />

BIELFELD + BERG (2002): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B <strong>404</strong>, Planungsabschnitte 1 und 3; Ab-<br />

schnittsübergreifender Variantenvergleich km 7+500 bis km 10+700<br />

BIOPLAN (2007): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B <strong>404</strong>, Planungsabschnitt 3A, Fachgutachten Fle-<br />

dermäuse<br />

BIOPLAN (2011a): A <strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee, Pla-<br />

nungsabschnitt 3A, Plausibilitätskontrolle der Fledermausdaten. Unveröffentl. Gutachten im Auf-<br />

trag des <strong>Land</strong>esbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rends-<br />

burg.<br />

BIOPLAN (2011b): A <strong>21</strong> – A<strong>21</strong> – vierstreifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur A<strong>21</strong> von Klein Barkau bis Net-<br />

telsee, Planungsabschnitt 3A, Höhlenbaumkartierung. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des<br />

<strong>Land</strong>esbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg.<br />

INSTITUT FÜR WILDBIOLOGIE GÖTTINGEN UND DRESDEN E.V. (2006): Stellungnahme zum Bau<br />

eines Wilddurchlasses an der A <strong>21</strong> bei Warnau, km 11+325, Planungsabschnitt 3, Göttingen<br />

2006<br />

IVV INGENIEURGRUPPE FÜR VERKEHRSWESEN UND VERFAHRENSENTWICKLUNG (2011):<br />

Verkehrsuntersuchung für den 4-streifigen Ausbau der B <strong>404</strong> (A <strong>21</strong>) im Abschnitt Kiel bis zur<br />

bestehenden A <strong>21</strong><br />

KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1997): Biologischer Fachbeitrag UVS zum<br />

vierstreifigen Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> im Bereich Klein Barkau – Wankendorf, Schutzgut<br />

Pflanzen und Schutzgut Tiere. – Unveröffentl. Gutachten i.A. Straßenneubauamt Mitte<br />

KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2011): FFH-Vorprüfung gemäß Art. 6,<br />

Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 Abs. 1 BNatSchG im Bereich des Gebiets von Gemein-<br />

schaftlicher Bedeutung DE 1725-391 „Gebiet der Oberen Eider inkl. Seen“<br />

KIfL - KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2011): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur<br />

A <strong>21</strong> Teilstrecke 3 A, Klein Barkau – Nettelsee, Fachgutachten zur Prüfung der Artenschutz-<br />

rechtlichen Belange nach § 44 BNatSchG<br />

OBERMEYER PLANEN + BERATEN, INSTITUT FÜR UMWELTSCHUTZ UND BAUPHYSIK (2007):<br />

Schalltechnische Untersuchung - 4-streifiger Ausbau der B<strong>404</strong> zur BAB A<strong>21</strong>. Abschnitt 3A<br />

WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2005): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />

kau bis Stolpe – Faunistische Untersuchungen<br />

WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2008): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />

kau bis Nettelsee – Aktualisierung der faunistischen Untersuchungen 2008<br />

WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2008): 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Bar-<br />

kau bis Nettelsee – Aktualisierung der floristischen Untersuchungen 2008<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten


A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 39<br />

WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2009): UVS Stufe II - Standortvergleich PWC-Anlagen<br />

WLW LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2011): UVS Stufe II - Vergleich von drei Varianten zur Führung<br />

der A<strong>21</strong> (Entwurfsebene)<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!