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4-STREIFIGER AUSBAU DER B 404 ZUR A 21 ... - Amt Preetz Land

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A <strong>21</strong> – 4-streifiger Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong> von Klein Barkau bis Nettelsee<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung gemäß § 6 UVPG 5<br />

Parallel zur Untersuchung gemäß § 6 UVPG wurden weiterführende Untersuchungen zum Verkehr,<br />

zur Raumordnung und zum Städtebau, zur Wirtschaftlichkeit sowie Baukosten und Grunderwerb ver-<br />

gleichend für die drei untersuchten Trassenvarianten gegenübergestellt.<br />

Unter dem Aspekt der Raumordnung und deren Zielen wird der Variante VI mit nur einer Anschluss-<br />

stelle Vorrang eingeräumt. Im Vergleich wird bei der Variante IV A ein Aus- bzw. Neubau des Sekun-<br />

därstraßennetzes auf der gesamten Länge des Planungsabschnittes erforderlich, bei der Variante IV<br />

hingegen kann er um rd. 50 % reduziert werden, bei der Variante VI um rd. 70 %. Ein weiterer Vorteil<br />

ist bei den Varianten IV und VI gegenüber der Variante IV A darin erkennbar, dass im nördlichen Be-<br />

reich, zwischen Kirchbarkau und Warnau, durch den Verbleib der B <strong>404</strong> die gewachsenen Verkehrs-<br />

beziehungen erhalten bleiben<br />

Hinsichtlich straßenbaulicher und verkehrlicher Aspekte ist die Variante VI aufgrund der Entlastung der<br />

Ortslage Nettelsee von Durchgangsverkehren die Vorzugslösung. Nach der Kostenschätzung zur Vor-<br />

untersuchung (Stand 2001) ist die Variante VI zudem die günstigste der drei Varianten.<br />

Aus den vorgenannten Untersuchungen geht hervor, dass die Variante VI „östlicher Neubau kombiniert<br />

mit westlichem Ausbau und einer Anschlussstelle bei Verlegung der L 49 und L 67“ bei fast allen Be-<br />

langen mit Ausnahme des Umweltbereichs erhebliche Vorteile hat. Als Abwägungsergebnis der Unter-<br />

suchung der Auswirkungen auf die Umwelt in Verbindung mit den Resultaten der verkehrlichen, raum-<br />

ordnerischen und wirtschaftlichen Untersuchungen wird die Variante VI weiterverfolgt.<br />

In den im Jahre 2003 entwickelten Entwurfsunterlagen wurde eine im Bereich von Kirchbarkau und<br />

Klein Barkau um bis zu 200 m abgerückte Trasse geplant, welche erst bei km 6+050 wieder auf die<br />

bestehende B <strong>404</strong> trifft. Diese Trassenplanung wurde jedoch vom Bund aus wirtschaftlichen Gesichts-<br />

punkten abgelehnt und vielmehr ein kompletter Ausbau der B <strong>404</strong> gefordert.<br />

In Abstimmung zwischen dem LBV-SH und dem Bund wurde daher die so genannte Kompromissvari-<br />

ante entwickelt, welche von Nettelsee bis ca. Bau-km 10+700 einen Ausbau der B <strong>404</strong> und von Bau-<br />

Km 10+700 bis zum Brückenbauwerk der L307 einen kompletten Neubau vorsieht. Diese Kompro-<br />

missvariante wurde der weiteren Planung zugrunde gelegt.<br />

1.7.2 Vertiefende Untersuchungen zur Führung der A <strong>21</strong> im Abschnitt 3a<br />

Im Rahmen der Vorplanung erfolgte ergänzend zur UVS eine vertiefte Untersuchung der Möglichkeiten<br />

zur Führung der BAB A<strong>21</strong> im Abschnitt Klein Barkau bis Nettelsee. Dabei wurden im Planungsab-<br />

schnitt 3A auf Entwurfsebene drei Varianten entwickelt und vergleichend gegenübergestellt:<br />

- Variante 1 – durchgehender östlicher Ausbau der B <strong>404</strong> zur A <strong>21</strong>(Ausbauvariante)<br />

- Variante 2 – durchgehender Neubau der A <strong>21</strong> östlich der B <strong>404</strong> (Neubauvariante)<br />

- Variante 3 – Ausbau der B <strong>404</strong> zwischen Kirchbarkau und Stolpe, bei Kirchbarkau westliche<br />

Abrückung der Trasse (Kompromißvariante)<br />

Die Führung des nachgeordneten Verkehrs sowie die Lage der PWC-Anlage wurden mit berücksich-<br />

tigt.<br />

\\Od-1\projekte\A<strong>21</strong>-3A Nord\Planfeststellung\texte\A<strong>21</strong> 3a AVZ_PF_II.doc WLW <strong>Land</strong>schaftsarchitekten

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