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Industriemechanikerin/Industriemechaniker - Berufsbildung

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teien können den Verzicht auf die weitere-<br />

Anwendung vereinbaren, wenn noch keine<br />

Zwischenprüfung abgelegt worden ist.<br />

(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis<br />

zum 31. Juli 2007 begonnen wurden, sind die<br />

Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.<br />

Berlin, den 9. Juli 2004<br />

Der Bundesminister<br />

für Wirtschaft und Arbeit<br />

In Vertretung<br />

Georg Wilhelm Adamowitsch<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Anlage A-II<br />

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in<br />

Kraft und mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 am<br />

31. Juli 2007 außer Kraft.<br />

Quelle: www.learn-line.nrw.de/angebote/bs/ Stand: 23.07.2004 Seite 161 von 161

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