Opferschutz
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Vortrag Mag a Petra Smutny „<strong>Opferschutz</strong> – Justiz im Spannungsfeld der Interessen“<br />
Gewalt Betroffenen und der Justiz vertreten sind. NGOs leisten auf diesem Feld ganz<br />
wesentliche Dienste und verfügen über große Erfahrung, auf die zu verzichten wir uns<br />
eigentlich nicht leisten sollten. Die umfassende Beschäftigung mit den Ursachen und den<br />
Auswirkungen von Gewalt sind somit nicht Abkehr von den übrigen gesetzlich festgelegten<br />
Aufgaben der Justiz, sondern deren Ergänzung und der Arbeitseinsatz hiefür eigentlich<br />
unverzichtbar, um dem Rechtsschutzauftrag der Justiz und ihren Präventionsaufgaben zu<br />
entsprechen.<br />
Wenn die Bekenntnisse zu weiterem <strong>Opferschutz</strong> durch die Justiz nicht bloße<br />
Lippenbekenntnisse bleiben sollen, dann muss für eine ausreichende personelle Vorsorge<br />
und sachgerechte Ausstattung zur zufriedenstellenden Umsetzung unverzüglich Sorge<br />
getragen werden. Effizienter <strong>Opferschutz</strong> ist eben – selbst bei bestmöglicher Organisation –<br />
extrem zeitaufwändig und derzeit – sowohl was die faktische Durchführung als auch die<br />
Fortbildung betrifft – (noch) absolut unbewertet.<br />
Ausblick<br />
Wie schon auf Grund dieser beispielsweise herausgegriffenen Spannungsfelder zu erkennen<br />
ist, habe ich meinen Titel „Justiz im Spannungsfeld der Interessen“ nicht ohne Grund<br />
gewählt.<br />
Im physikalischen Sinn versteht man unter Spannung die Kraft, die im Innern eines durch<br />
äußere Kräfte belasteten (elastischen) Körpers je Flächeneinheit auftritt. Zulässige<br />
Spannung ist die Spannung, bis zu der ein Körper belastet werden darf, ohne eine bleibende<br />
Formänderung zu erfahren. Auf Biegen und Brechen ist hier nicht gefragt, kontinuierliche<br />
Bewegung hingegen sehr.<br />
Die elektrische Spannung ist eine Voraussetzung dafür, dass unser Strom fließen kann. Die<br />
Spannung selbst wird dabei als "Maß für das Bestreben der Elektronen, sich von einem Pol<br />
zum anderen ausgleichen zu wollen" bezeichnet. Die Funktion eines Interessenausgleichs ist<br />
der Justiz zuzubilligen, ja ausdrücklich zuzuerkennen. Dann wird nicht nur die Justiz selbst,<br />
sondern auch durch sie in Sachen <strong>Opferschutz</strong> noch dauerhaft viel bewegt werden.<br />
<strong>Opferschutz</strong> ist das Topthema von Sicherheitsbehörden und sozialen Institutionen. Vor allem<br />
in der Justiz geht man immer mehr in Richtung schonende Vernehmung und<br />
Prozessbegleitung. Ein Problem besteht darin, dass <strong>Opferschutz</strong> in der Öffentlichkeit nur<br />
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