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Deutsche <strong>UNESCO</strong>-kommission e.V: Jahresbericht 2008<br />

Christ<strong>in</strong>e M . Merkel:<br />

Kultur<br />

Seite 53<br />

Schwerpunkt im <strong>UNESCO</strong>-Kultursektor war 2008 die Entwicklung grundlegender Richtl<strong>in</strong>ien<br />

für die beiden jüngsten <strong>UNESCO</strong>-Übere<strong>in</strong>kommen zum Kulturvölkerrecht: die Konvention zum<br />

Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) und die Konvention zur<br />

Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (2003) . Beide Übere<strong>in</strong>kommen f<strong>in</strong>den unverändert<br />

breite Zustimmung . Sie wurden <strong>in</strong> Rekordzeit von über der Hälfte der <strong>UNESCO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

ratifiziert .<br />

Für das Kulturprogramm der <strong>UNESCO</strong><br />

stehen im Biennium 2008-2009 <strong>in</strong>sgesamt<br />

89,68 Millionen US-Dollar zur Verfügung,<br />

davon 51,38 Millionen aus dem<br />

regulären Haushalt und 38,30 Millionen<br />

US-Dollar extrabudgetäre Mittel.<br />

Arbeitsschwerpunkte im Fachbereich<br />

Kultur der Deutschen <strong>UNESCO</strong>-Kommission<br />

waren das Übere<strong>in</strong>kommen zum<br />

Schutz und zur Förderung der Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen (2005), der<br />

UNCTAD Creative Economy Bericht,<br />

das Europäische Jahr für den Interkulturellen<br />

Dialog, das europäische Fort-<br />

bildungsprogramm „Kulturelle Vielfalt<br />

2030“ sowie die europäische Umset-<br />

zung der <strong>UNESCO</strong>-Weltkonferenz über<br />

kulturelle Bildung (2006/2010).<br />

„Magna Charta“<br />

Internationale Kulturpolitik<br />

– das zweite Jahr<br />

2008 war e<strong>in</strong> Jahr entscheidender<br />

Grundlegungen für die Umsetzung des<br />

<strong>UNESCO</strong>-Übere<strong>in</strong>kommens zur Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen. Weltweit<br />

haben bislang 96 Staaten und die Europäische<br />

Geme<strong>in</strong>schaft (Stand: 1. April<br />

2009) diese Magna Charta der Kulturpolitik<br />

ratifiziert, darunter mit Nicaragua der<br />

erste Staat, der sich bei der Abstimmung<br />

2005 der Stimme enthalten hatte. Wichtige<br />

Länder bereiten das Ratifizierungsverfahren<br />

vor, darunter Australien, das<br />

sich 2005 ebenfalls der Stimme enthalten<br />

hatte, sowie Indonesien und Japan.<br />

Der Zwischenstaatliche Ausschuss erarbeitete<br />

Richtl<strong>in</strong>ien zur Umsetzung des<br />

Übere<strong>in</strong>kommens <strong>in</strong> zwei Arbeitssitzungen,<br />

auf der Basis von sechs Gutachten<br />

zur Möglichkeit der Ausgestaltung von<br />

Vorzugsbehandlungen für Künstler, Kulturschaffende,<br />

für kulturelle Güter und<br />

Dienstleistungen zum Erzielen e<strong>in</strong>es<br />

gleichgewichtigeren Kulturaustausches<br />

(Art. 16) sowie e<strong>in</strong>er Beratung zwischen<br />

Vertretern der Zivilgesellschaft und den<br />

Vertragsstaaten. Die zweite Vertragsstaatenkonferenz<br />

wird im Juni 2009 zusammentreten<br />

und über die Richtl<strong>in</strong>ien abschließend<br />

beraten.<br />

Deutsche Kontaktsstelle<br />

für das Übere<strong>in</strong>kommen<br />

zur kulturellen Vielfalt<br />

Als deutsche Kontaktsstelle für das<br />

<strong>UNESCO</strong>-Übere<strong>in</strong>kommen zur Vielfalt<br />

kultureller Ausdrucksformen leistete die<br />

DUK <strong>in</strong> enger Abstimmung mit dem<br />

Auswärtigen Amt und der Ständigen Vertretung<br />

<strong>Deutschland</strong>s bei der <strong>UNESCO</strong><br />

<strong>in</strong>tensive fachliche Beratung für die Sitzungen<br />

des Zwischenstaatlichen Ausschusses<br />

(Paris, 24. bis 27. Juni und 8. bis<br />

12. Dezember) sowie für die von der<br />

<strong>UNESCO</strong> organisierte Sitzung zum Austausch<br />

zwischen Zivilgesellschaft und<br />

Vertragsstaaten (Paris, 23. Juni) mit den<br />

Schwerpunkten nachhaltige Entwicklung<br />

und kulturelle Vielfalt (Art. 13), Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

der Zivilgesellschaft<br />

(Art. 11), <strong>in</strong>ternationale Kooperation und<br />

Entwicklungszusammenarbeit (Art. 12,<br />

14-17), <strong>in</strong>novative Partnerschaften (Art.<br />

15), Struktur des Internationalen Fonds<br />

für Kulturelle Vielfalt (Art. 18) und Vor-<br />

zugsbehandlungen für Entwicklungsländer<br />

(Art. 16). Die von <strong>Deutschland</strong>

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