Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte
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136. Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten - Geodatenzugangsgesetz - GeoZG<br />
137. Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V<br />
Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />
138. Durchführung der Strahlenschutzverordnung - Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven<br />
Stoffen<br />
Pflichtenmanagement für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat<br />
139. Gesetz über den Wertpapierhandel - Wertpapierhandelsgesetz - WpHG<br />
§ 31f Abs. 4 Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat der BaFin unverzüglich mitzuteilen, wenn<br />
bei einem an seinem multilateralen Handelssystem gehandelten Finanzinstrument ein signifikanter<br />
Kursverfall eintritt.<br />
§ 34d Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf einen Mitarbeiter nur dann mit der Anlageberatung<br />
betrauen, wenn dieser sachkundig ist und über die für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit<br />
verfügt.<br />
§ 36 Abs. 1 Das Finanzdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, einen Prüfer spätestens zum Ablauf des<br />
Geschäftsjahres zu bestellen, auf das sich die Prüfung erstreckt.<br />
§ 36 Abs. 4 Der BaFin ist der Beginn der Prüfung von Meldepflichten und Verhaltensregeln durch einen externen<br />
Prüfer rechtzeitig mitzuteilen.<br />
140. Kreditwesengesetz - KWG -<br />
§ 29 Der Abschlussprüfer muss bei der Jahresabschluss-/Zwischenabschlussprüfung die ökonomischen Verhältnisse<br />
des Instituts prüfen.<br />
141. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG -<br />
142. Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht - BAFinBefugV -<br />
143. Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz<br />
- FinDAG-Kostenverordnung -<br />
144. Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG -<br />
145. Börsengesetz - BörsG -<br />
146. Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds - Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG -<br />
Außer Kraft getreten: Pflichten Gesehen?<br />
147. ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen<br />
148. ASR 8/1 Fußböden<br />
149. ASR 25/1 Sitzgelegenheiten<br />
150. ASR 34/1-5Umkleideräume<br />
151. ASR 35/1-4 Waschräume<br />
152. ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen<br />
153. ASR 37/1 Toilettenräume<br />
154. ASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen<br />
155. ASR 48/1, 2Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen<br />
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Bund