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Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte

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136. Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten - Geodatenzugangsgesetz - GeoZG<br />

137. Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V<br />

Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />

138. Durchführung der Strahlenschutzverordnung - Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven<br />

Stoffen<br />

Pflichtenmanagement für Vorstand, Geschäftsführer und Aufsichtsrat<br />

139. Gesetz über den Wertpapierhandel - Wertpapierhandelsgesetz - WpHG<br />

§ 31f Abs. 4 Der Betreiber eines multilateralen Handelssystems hat der BaFin unverzüglich mitzuteilen, wenn<br />

bei einem an seinem multilateralen Handelssystem gehandelten Finanzinstrument ein signifikanter<br />

Kursverfall eintritt.<br />

§ 34d Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf einen Mitarbeiter nur dann mit der Anlageberatung<br />

betrauen, wenn dieser sachkundig ist und über die für die Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit<br />

verfügt.<br />

§ 36 Abs. 1 Das Finanzdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, einen Prüfer spätestens zum Ablauf des<br />

Geschäftsjahres zu bestellen, auf das sich die Prüfung erstreckt.<br />

§ 36 Abs. 4 Der BaFin ist der Beginn der Prüfung von Meldepflichten und Verhaltensregeln durch einen externen<br />

Prüfer rechtzeitig mitzuteilen.<br />

140. Kreditwesengesetz - KWG -<br />

§ 29 Der Abschlussprüfer muss bei der Jahresabschluss-/Zwischenabschlussprüfung die ökonomischen Verhältnisse<br />

des Instituts prüfen.<br />

141. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG -<br />

142. Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht - BAFinBefugV -<br />

143. Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz<br />

- FinDAG-Kostenverordnung -<br />

144. Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAG -<br />

145. Börsengesetz - BörsG -<br />

146. Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds - Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG -<br />

Außer Kraft getreten: Pflichten Gesehen?<br />

147. ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen<br />

148. ASR 8/1 Fußböden<br />

149. ASR 25/1 Sitzgelegenheiten<br />

150. ASR 34/1-5Umkleideräume<br />

151. ASR 35/1-4 Waschräume<br />

152. ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen<br />

153. ASR 37/1 Toilettenräume<br />

154. ASR 47/1-3,5 Waschräume für Baustellen<br />

155. ASR 48/1, 2Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen<br />

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8<br />

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7<br />

5<br />

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Bund

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