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Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte

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ternehmens handeln, zu Straftaten<br />

zum Nutzen des Unternehmens neigen,<br />

die sie als Einzelperson nicht<br />

begehen würden. Das Organisationsrisiko<br />

der kriminogenen Verbandsattitüde<br />

ist durch organisatorische<br />

Gegenmaßnahmen abzuwenden. Vor<br />

allem wird der Konflikt von Unternehmensmitarbeitern<br />

beschrieben, entweder<br />

zum Nutzen der Gesellschaft<br />

Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />

Rechtspflichten zu vernachlässigen<br />

und Verstöße in Kauf zu nehmen<br />

oder rechtstreu zu bleiben. Die Darstellung<br />

dient dem Nachweis, dass<br />

gröbste Unkenntnis keine taugliche<br />

Entlastungsstrategie darstellt. Abgeschlossen<br />

werden diese Beiträge<br />

mit der Organisationspflicht des Informationsmanagements<br />

im Unternehmen,<br />

für das der BGH in seiner<br />

Wahlthema 11/<strong>2012</strong>:<br />

31<br />

Grundsatzentscheidung (BGHSt 132,<br />

130) vorschreibt, rechtlich relevante<br />

Informationen im Unternehmen zu<br />

speichern, abzufragen und weiterzuleiten.<br />

Diese Organisationspflicht<br />

wird mit den Funktionen des Managementsystems<br />

„Recht im Betrieb“<br />

erfüllt.<br />

Spitzenausgleich bei der Ökosteuer –<br />

Ab 2013 Steuererleichterungen nur mit<br />

Energiemanagementsystem oder EMAS<br />

Am 1. Januar 2013 treten Änderungen<br />

im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz<br />

in Kraft, durch die der sog.<br />

Spitzenausgleich bei der Ökosteuer<br />

für das produzierende Gewerbe über<br />

das Jahr <strong>2012</strong> hinaus verlängert<br />

wird. Für Unternehmen des produzierenden<br />

Gewerbes gilt danach weiterhin<br />

ein reduzierter Energie- und<br />

Stromsteuersatz. Neu ist, dass Steuerentlastungen<br />

nur noch gewährt<br />

werden, wenn die Unternehmen ihre<br />

Energieeffizienz verbessern. Die begünstigten<br />

Unternehmen müssen<br />

hierzu nachweisen, dass sie entweder<br />

ein Energiemanagementsystem<br />

nach der DIN ISO 16001 oder 50001<br />

eingeführt haben oder eine nach der<br />

EU-Umwelt-Audit-Verordnung (EG)<br />

Nr. 1221/2009 (EMAS) registrierte<br />

Organisation sind. Die Privilegierung<br />

auch für EMAS-Standorte ist nach<br />

längeren Diskussionen in das Gesetz<br />

aufgenommen worden. Dahinter<br />

steht der Gedanke, dass Unternehmen,<br />

die ein Umweltmanagementsystem<br />

nach EMAS betreiben und<br />

ihre Umweltleistung erhöhen wollen,<br />

auch ihre Energieeffizienz verbessern.<br />

In unserem Wahlthema möchten<br />

wir die Tragweite dieser Gesetzesänderungen<br />

erläutern. Wir stellen<br />

zunächst die Grundzüge der im Jahr<br />

1999 von der damaligen rot-grünen<br />

Bundesregierung eingeführten Ökosteuer<br />

dar. Anschließend geben wir<br />

einen Überblick über die verschiedenen<br />

Ermäßigungen von der Steuer<br />

für die Industrie. Dabei erläutern<br />

wir auch die Vergünstigungen für<br />

Unternehmen bei der EEG-Umlage.<br />

Diese ist eine zusätzliche Subventionierung<br />

von besonders energieintensiven<br />

Unternehmen und muss vom<br />

Spitzenausgleich bei der Ökosteuer<br />

unterschieden werden.<br />

Für die Umweltbeauftragten besteht<br />

jetzt Handlungsbedarf. Jahrelang in<br />

Anspruch genommene Vergünstigungen<br />

werden nur noch gewährt,<br />

wenn ein Energiemanagementsystem<br />

oder eine EMAS-Registrierung<br />

vorliegen. Sollte dies nicht der Fall<br />

sein, muss im Jahr 2013 zumindest<br />

damit begonnen werden, ein solches<br />

Energiemanagement einzuführen.<br />

Wenn die Einführung dann bis zum<br />

Jahr 2015 abgeschlossen ist, kann<br />

weiterhin eine Ermäßigung in Anspruch<br />

genommen werden. Eine Zertifizierung<br />

nach der DIN ISO 14001<br />

reicht hingegen für den Spitzenausgleich<br />

nicht aus.<br />

Die Umweltbeauftragten sollten ihrer<br />

Geschäftsführung jetzt darlegen,<br />

welche Vergünstigungen ihrem<br />

Unternehmen in den letzten Jahren<br />

bei der Ökosteuer zugute gekommen<br />

sind. Wenn sie noch keine EMAS-<br />

Registrierung besitzen oder kein Energiemanagementsystem<br />

eingeführt<br />

haben, sollten sie die Kosten für die<br />

Einführung und Unterhaltung eines<br />

dieser Managementsysteme ermitteln<br />

und sie den möglichen Kostenvorteilen<br />

durch den Spitzenausgleich<br />

gegenüberstellen. Wenn kein zertifiziertes<br />

Energie- oder Umweltmanagement<br />

eingeführt wird, drohen<br />

dem Unternehmen erhebliche finanzielle<br />

Nachteile.<br />

Wahlthema

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