Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte
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ternehmens handeln, zu Straftaten<br />
zum Nutzen des Unternehmens neigen,<br />
die sie als Einzelperson nicht<br />
begehen würden. Das Organisationsrisiko<br />
der kriminogenen Verbandsattitüde<br />
ist durch organisatorische<br />
Gegenmaßnahmen abzuwenden. Vor<br />
allem wird der Konflikt von Unternehmensmitarbeitern<br />
beschrieben, entweder<br />
zum Nutzen der Gesellschaft<br />
Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />
Rechtspflichten zu vernachlässigen<br />
und Verstöße in Kauf zu nehmen<br />
oder rechtstreu zu bleiben. Die Darstellung<br />
dient dem Nachweis, dass<br />
gröbste Unkenntnis keine taugliche<br />
Entlastungsstrategie darstellt. Abgeschlossen<br />
werden diese Beiträge<br />
mit der Organisationspflicht des Informationsmanagements<br />
im Unternehmen,<br />
für das der BGH in seiner<br />
Wahlthema 11/<strong>2012</strong>:<br />
31<br />
Grundsatzentscheidung (BGHSt 132,<br />
130) vorschreibt, rechtlich relevante<br />
Informationen im Unternehmen zu<br />
speichern, abzufragen und weiterzuleiten.<br />
Diese Organisationspflicht<br />
wird mit den Funktionen des Managementsystems<br />
„Recht im Betrieb“<br />
erfüllt.<br />
Spitzenausgleich bei der Ökosteuer –<br />
Ab 2013 Steuererleichterungen nur mit<br />
Energiemanagementsystem oder EMAS<br />
Am 1. Januar 2013 treten Änderungen<br />
im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz<br />
in Kraft, durch die der sog.<br />
Spitzenausgleich bei der Ökosteuer<br />
für das produzierende Gewerbe über<br />
das Jahr <strong>2012</strong> hinaus verlängert<br />
wird. Für Unternehmen des produzierenden<br />
Gewerbes gilt danach weiterhin<br />
ein reduzierter Energie- und<br />
Stromsteuersatz. Neu ist, dass Steuerentlastungen<br />
nur noch gewährt<br />
werden, wenn die Unternehmen ihre<br />
Energieeffizienz verbessern. Die begünstigten<br />
Unternehmen müssen<br />
hierzu nachweisen, dass sie entweder<br />
ein Energiemanagementsystem<br />
nach der DIN ISO 16001 oder 50001<br />
eingeführt haben oder eine nach der<br />
EU-Umwelt-Audit-Verordnung (EG)<br />
Nr. 1221/2009 (EMAS) registrierte<br />
Organisation sind. Die Privilegierung<br />
auch für EMAS-Standorte ist nach<br />
längeren Diskussionen in das Gesetz<br />
aufgenommen worden. Dahinter<br />
steht der Gedanke, dass Unternehmen,<br />
die ein Umweltmanagementsystem<br />
nach EMAS betreiben und<br />
ihre Umweltleistung erhöhen wollen,<br />
auch ihre Energieeffizienz verbessern.<br />
In unserem Wahlthema möchten<br />
wir die Tragweite dieser Gesetzesänderungen<br />
erläutern. Wir stellen<br />
zunächst die Grundzüge der im Jahr<br />
1999 von der damaligen rot-grünen<br />
Bundesregierung eingeführten Ökosteuer<br />
dar. Anschließend geben wir<br />
einen Überblick über die verschiedenen<br />
Ermäßigungen von der Steuer<br />
für die Industrie. Dabei erläutern<br />
wir auch die Vergünstigungen für<br />
Unternehmen bei der EEG-Umlage.<br />
Diese ist eine zusätzliche Subventionierung<br />
von besonders energieintensiven<br />
Unternehmen und muss vom<br />
Spitzenausgleich bei der Ökosteuer<br />
unterschieden werden.<br />
Für die Umweltbeauftragten besteht<br />
jetzt Handlungsbedarf. Jahrelang in<br />
Anspruch genommene Vergünstigungen<br />
werden nur noch gewährt,<br />
wenn ein Energiemanagementsystem<br />
oder eine EMAS-Registrierung<br />
vorliegen. Sollte dies nicht der Fall<br />
sein, muss im Jahr 2013 zumindest<br />
damit begonnen werden, ein solches<br />
Energiemanagement einzuführen.<br />
Wenn die Einführung dann bis zum<br />
Jahr 2015 abgeschlossen ist, kann<br />
weiterhin eine Ermäßigung in Anspruch<br />
genommen werden. Eine Zertifizierung<br />
nach der DIN ISO 14001<br />
reicht hingegen für den Spitzenausgleich<br />
nicht aus.<br />
Die Umweltbeauftragten sollten ihrer<br />
Geschäftsführung jetzt darlegen,<br />
welche Vergünstigungen ihrem<br />
Unternehmen in den letzten Jahren<br />
bei der Ökosteuer zugute gekommen<br />
sind. Wenn sie noch keine EMAS-<br />
Registrierung besitzen oder kein Energiemanagementsystem<br />
eingeführt<br />
haben, sollten sie die Kosten für die<br />
Einführung und Unterhaltung eines<br />
dieser Managementsysteme ermitteln<br />
und sie den möglichen Kostenvorteilen<br />
durch den Spitzenausgleich<br />
gegenüberstellen. Wenn kein zertifiziertes<br />
Energie- oder Umweltmanagement<br />
eingeführt wird, drohen<br />
dem Unternehmen erhebliche finanzielle<br />
Nachteile.<br />
Wahlthema