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Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte

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Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />

18. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/677/EU der Kommission vom 30. Oktober <strong>2012</strong> zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten,<br />

vorläufige Zulassungen in Bezug auf die neuen Wirkstoffe Ametoctradin (ursprünglicher Antrag unter Entwicklungscode<br />

BAS 650 F) und Dinatriumphosphonat zu verlängern<br />

19. Beschluss <strong>2012</strong>/720/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe<br />

des EU-Umweltzeichens für Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich<br />

20. Beschluss <strong>2012</strong>/721/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe<br />

des EU-Umweltzeichens für Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich<br />

21. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/722/EU der Kommission vom 23. November <strong>2012</strong> über die Anerkennung des Systems<br />

„Roundtable on Sustainable Palm Oil RED“ zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien<br />

98/70/EG und 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

22. Verordnung (EU) Nr. 1025/<strong>2012</strong> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober <strong>2012</strong> zur europäischen<br />

Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/<br />

EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses<br />

Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

23. Verordnung (EU) Nr. 1077/<strong>2012</strong> der Kommission vom 16. November <strong>2012</strong> über eine gemeinsame Sicherheitsmethode<br />

für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung<br />

oder Sicherheitsgenehmigung<br />

24. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/707/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung eines gemeinsamen<br />

Formats für die Vorlage der Informationen gemäß der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des<br />

Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere<br />

25. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/83/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Festlegung einer Liste von Drittländern<br />

mit einem Rechtsrahmen für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln und den entsprechenden Kontroll- und<br />

Durchsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung eines dem der EU gleichwertigen Gesundheitsschutzniveaus gemäß<br />

der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

26. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/725/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />

von Rinder-Lactoferrin als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates (Morinaga)<br />

27. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/726/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />

von Dihydrocapsiat als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates<br />

28. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/727/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />

von Rinder-Lactoferrin als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates (FrieslandCampina)<br />

29. Richtlinie <strong>2012</strong>/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober <strong>2012</strong> zur Koordinierung der<br />

Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages<br />

über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung<br />

der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen<br />

gleichwertig zu gestalten (Neufassung)<br />

--<br />

30. Verordnung (EU) Nr. 1011/<strong>2012</strong> der Europäischen Zentralbank vom 17. Oktober <strong>2012</strong> über die Statistiken über<br />

Wertpapierbestände - EZB/<strong>2012</strong>/24 -<br />

--<br />

31. Leitlinie EZB/<strong>2012</strong>/21 der Europäischen Zentralbank vom 26. September <strong>2012</strong> über das Rahmenwerk für das<br />

Datenqualitätsmanagement der zentralisierten Wertpapierdatenbank<br />

--<br />

Änderungen: Pflichten Gesehen?<br />

32. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. <strong>Dezember</strong> 2006 über nährwert-<br />

und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel<br />

1<br />

Anhang Bei nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln müssen die bestimmte Vorgaben beachtet<br />

werden.<br />

33. Verordnung - EU - Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für<br />

die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit<br />

5<br />

Anhang 6.8.1 Die Verpflichtungserklärung ist im Namen des Luftfahrtunternehmens durch seinen Bevollmächtigten<br />

oder die für die Sicherheit verantwortliche Person zu unterzeichnen.<br />

Anhang 6.8.2 Der EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit legt den Validierungsbericht der zuständigen<br />

Behörde vor und übermittelt dem validierten Luftfahrtunternehmen eine Kopie.<br />

Anhang 6.8.3 Das ACC3 hat sicherzustellen, dass in Bezug auf Transfer und Transit von Fracht oder Post die<br />

Kontrolle vorgenommen wurden und die Sendungen anschließend bis zum Verladen vor unbefugten<br />

Eingriffen geschützt wurden.<br />

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7<br />

EU

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