Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte
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Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> |<br />
18. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/677/EU der Kommission vom 30. Oktober <strong>2012</strong> zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten,<br />
vorläufige Zulassungen in Bezug auf die neuen Wirkstoffe Ametoctradin (ursprünglicher Antrag unter Entwicklungscode<br />
BAS 650 F) und Dinatriumphosphonat zu verlängern<br />
19. Beschluss <strong>2012</strong>/720/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe<br />
des EU-Umweltzeichens für Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich<br />
20. Beschluss <strong>2012</strong>/721/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe<br />
des EU-Umweltzeichens für Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich<br />
21. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/722/EU der Kommission vom 23. November <strong>2012</strong> über die Anerkennung des Systems<br />
„Roundtable on Sustainable Palm Oil RED“ zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der Richtlinien<br />
98/70/EG und 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
22. Verordnung (EU) Nr. 1025/<strong>2012</strong> des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober <strong>2012</strong> zur europäischen<br />
Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/<br />
EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses<br />
Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
23. Verordnung (EU) Nr. 1077/<strong>2012</strong> der Kommission vom 16. November <strong>2012</strong> über eine gemeinsame Sicherheitsmethode<br />
für die Überwachung durch die nationalen Sicherheitsbehörden nach Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung<br />
oder Sicherheitsgenehmigung<br />
24. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/707/EU der Kommission vom 14. November <strong>2012</strong> zur Festlegung eines gemeinsamen<br />
Formats für die Vorlage der Informationen gemäß der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des<br />
Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere<br />
25. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/83/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Festlegung einer Liste von Drittländern<br />
mit einem Rechtsrahmen für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln und den entsprechenden Kontroll- und<br />
Durchsetzungsmaßnahmen zur Sicherstellung eines dem der EU gleichwertigen Gesundheitsschutzniveaus gemäß<br />
der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
26. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/725/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />
von Rinder-Lactoferrin als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates (Morinaga)<br />
27. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/726/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />
von Dihydrocapsiat als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates<br />
28. Durchführungsbeschluss <strong>2012</strong>/727/EU der Kommission vom 22. November <strong>2012</strong> zur Genehmigung des Inverkehrbringens<br />
von Rinder-Lactoferrin als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates (FrieslandCampina)<br />
29. Richtlinie <strong>2012</strong>/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober <strong>2012</strong> zur Koordinierung der<br />
Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 des Vertrages<br />
über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung<br />
der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen<br />
gleichwertig zu gestalten (Neufassung)<br />
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30. Verordnung (EU) Nr. 1011/<strong>2012</strong> der Europäischen Zentralbank vom 17. Oktober <strong>2012</strong> über die Statistiken über<br />
Wertpapierbestände - EZB/<strong>2012</strong>/24 -<br />
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31. Leitlinie EZB/<strong>2012</strong>/21 der Europäischen Zentralbank vom 26. September <strong>2012</strong> über das Rahmenwerk für das<br />
Datenqualitätsmanagement der zentralisierten Wertpapierdatenbank<br />
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Änderungen: Pflichten Gesehen?<br />
32. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. <strong>Dezember</strong> 2006 über nährwert-<br />
und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel<br />
1<br />
Anhang Bei nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln müssen die bestimmte Vorgaben beachtet<br />
werden.<br />
33. Verordnung - EU - Nr. 185/2010 der Kommission vom 4. März 2010 zur Festlegung von detaillierten Maßnahmen für<br />
die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit<br />
5<br />
Anhang 6.8.1 Die Verpflichtungserklärung ist im Namen des Luftfahrtunternehmens durch seinen Bevollmächtigten<br />
oder die für die Sicherheit verantwortliche Person zu unterzeichnen.<br />
Anhang 6.8.2 Der EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit legt den Validierungsbericht der zuständigen<br />
Behörde vor und übermittelt dem validierten Luftfahrtunternehmen eine Kopie.<br />
Anhang 6.8.3 Das ACC3 hat sicherzustellen, dass in Bezug auf Transfer und Transit von Fracht oder Post die<br />
Kontrolle vorgenommen wurden und die Sendungen anschließend bis zum Verladen vor unbefugten<br />
Eingriffen geschützt wurden.<br />
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EU