Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte
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schlägig sind. Einschlägig sind Rechtspflichten<br />
dann, wenn sie durch einen Betriebssachverhalt<br />
am Standort ausgelöst<br />
werden und dieser Sachverhalt von der<br />
Rechtspflicht geregelt wird. Der Katalog<br />
der Betriebspflichten am Standort wird wie<br />
ein digitaler Filter eingesetzt. Angezeigt<br />
Betriebspflichten erfüllen<br />
Betriebspflichten müssen erfüllt und eingehalten<br />
werden. Zur Erfüllung sind die<br />
Betriebspflichten an Mitarbeiter des Unternehmens<br />
mit Linienfunktion delegiert.<br />
Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> | 3<br />
Jeder Mitarbeiter des Unternehmens muss<br />
die Betriebspflichten für seinen Verantwortungsbereich<br />
kennen. Sie müssen ihm<br />
so konkret formuliert vorliegen, dass er sie<br />
Die Erfüllung der Betriebspflichten kontrollieren<br />
Die Erfüllung der Betriebspflichten muss<br />
kontrolliert werden. Aus Erfahrung kann ein<br />
Unternehmen sich nicht auf das Pflichtbewusstsein<br />
seiner Mitarbeiter alleine verlassen.<br />
Nach § 6 Abs. 4 Umwelthaftungsgesetz<br />
wird die Kontrolle von Betriebspflichten<br />
durch die gesetzliche Vermutung ihrer<br />
Einhaltung privilegiert. Zu den Hauptaufgaben<br />
der Betriebsbeauftragten gehört<br />
es, die Einhaltung der Betriebspflichten<br />
zu überwachen. Mit den Kontrollen können<br />
Vorstände und Geschäftsführer nach § 52 a<br />
BImSchG sicherstellen, dass die Betriebspflichten<br />
eingehalten werden.<br />
Die Dokumentation in Protokollen als Beweise auf Vorrat<br />
Sämtliche Vorgänge vom Ermitteln der<br />
Pflichten, über ihre Aktualisierung, ihre<br />
Delegation, ihre Erfüllung bis zur Kontrolle<br />
werden im Dialogsystem dokumentiert.<br />
Über alles gibt es Protokolle. Damit ist das<br />
Risiko der Beweisnot für Vorstände und Geschäftsführer<br />
als auch für Betriebsbeauf-<br />
werden zur Aktualisierung nur die Informationen<br />
zu den einschlägigen Pflichten.<br />
Eingespart wird das ständige Aussortieren<br />
neuer Informationen aus Umweltrecht und<br />
Arbeitsschutzrecht, das den Standort nicht<br />
betrifft. Gleichwohl wird im Dialogsystem<br />
jede Publikation erfasst und kommentiert.<br />
tragte ausgeschlossen.<br />
Mit den Protokollen ist jederzeit nachzuweisen,<br />
welcher Mitarbeiter, welche Pflicht, an<br />
welcher Anlage zu erfüllen hatte und wann<br />
und durch wen die Erfüllung kontrolliert<br />
wurde. Das Organprotokoll gibt Vorständen<br />
und Geschäftsführern die Möglichkeit, sich<br />
Arbeitsteilung, Standardisierung, neueste Datenbanktechnik<br />
Dieses Ziel erreichen wir mit drei Mitteln.<br />
- Erstens erledigen wir mit Hilfe der Arbeitsteilung<br />
zwischen unserem Büro<br />
und den Beauftragten alles, was zur<br />
Pflege eines Managementsystems<br />
außerhalb des Betriebs bewältigt<br />
werden kann, insbesondere die Pflege<br />
der umfangreichen Datenbank<br />
mit allen Rechtsquellen, der ständigen<br />
Aktualisierung, die von den<br />
Stabsabteilungen eines einzelnen<br />
Unternehmens nicht in diesem Umfang<br />
geleistet werden kann. Monatlich<br />
werten wir 130 Fachzeitschriften<br />
aus. Die entstehenden Kosten verteilen<br />
sich auf alle Nutzer des Systems<br />
und lassen sich dadurch verhältnismäßig<br />
niedrig kalkulieren.<br />
- Zweitens setzen wir die Standardisierungsmöglichkeiten<br />
ein. Industriesachverhalte<br />
wiederholen sich.<br />
Für typische Industriesachverhalte<br />
Am Betriebsstandort gezeigt werden allerdings<br />
nur die einschlägigen neuen Informationen.<br />
Dies wird durch den digitalen Filter<br />
des Dialogsystems automatisch erledigt.<br />
Die Beauftragten müssen deshalb nicht alles<br />
lesen und übersehen trotzdem nichts.<br />
ohne weitere Mithilfe der Beauftragten erfüllen<br />
kann.<br />
Das Dialogsystem enthält Funktionen zur<br />
Kontrolle der Betriebspflichten und zur<br />
Nachkontrolle nicht erfüllter Betriebspflichten<br />
mit der Möglichkeit der Mängelanzeigen<br />
und der Eingabe von Verbesserungsvorschlägen.<br />
vom laufenden Einsatz des Dialogsystems<br />
zu überzeugen, die Änderungen abzufragen<br />
und die Kontrolle im Organprotokoll zu dokumentieren<br />
und als Beweis für die Erfüllung<br />
der Organisationspflicht zu sichern.<br />
lassen sich standardisierte Pflichten<br />
als Muster vorformulieren und<br />
speichern, sodass oft nur eine Anpassung<br />
an die betriebsspezifischen<br />
Besonderheiten eines Unternehmens<br />
erforderlich ist.<br />
- Drittens wird schließlich die Datenbank<br />
eingesetzt. Ohne EDV könnte<br />
die Vielzahl der Pflichten nicht so<br />
verwaltet werden, dass Verstöße vermieden<br />
werden.<br />
Integriertes Managementsystem: Umweltschutz, Arbeitsschutz und Energiemanagement<br />
Das Dialogsystem erfüllt im übrigen alle<br />
Anforderungen der DIN ISO 14001 in der<br />
Neufassung von 2005 an ein Umweltmanagementsystem.<br />
Vergleicht man die Anforderungen<br />
nach der DIN ISO 14001 in der<br />
Neufassung mit den Forderungen, die nach<br />
der deutschen Rechtsordnung zu erfüllen<br />
sind, ergibt sich, dass die Forderungen der<br />
DIN ISO 14001 den Vorgaben der deutschen<br />
Rechtsordnung voll entsprechen. Daher<br />
liegt die Empfehlung nahe, die Zertifizierung<br />
nach DIN ISO 14001 durchzuführen,<br />
um die Rechtskonformität des Unternehmens<br />
durch das Zertifikat für alle erkennbar<br />
zu dokumentieren und zu publizieren.<br />
Darüber hinaus erfüllt das Dialogsystem<br />
die Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem<br />
nach dem BS OHSAS<br />
18001. Schließlich deckt das System die für<br />
ein Energiemanagementsystem nach der<br />
DIN EN 50001 relevanten Rechtsvorschriften<br />
ab und kann deshalb im Rahmen eines<br />
Energiemanagementsystems eingesetzt<br />
werden.