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Compliance-Test Dezember 2012 - RACK rechtsanwaelte

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schlägig sind. Einschlägig sind Rechtspflichten<br />

dann, wenn sie durch einen Betriebssachverhalt<br />

am Standort ausgelöst<br />

werden und dieser Sachverhalt von der<br />

Rechtspflicht geregelt wird. Der Katalog<br />

der Betriebspflichten am Standort wird wie<br />

ein digitaler Filter eingesetzt. Angezeigt<br />

Betriebspflichten erfüllen<br />

Betriebspflichten müssen erfüllt und eingehalten<br />

werden. Zur Erfüllung sind die<br />

Betriebspflichten an Mitarbeiter des Unternehmens<br />

mit Linienfunktion delegiert.<br />

Rechtsänderungen im <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> | 3<br />

Jeder Mitarbeiter des Unternehmens muss<br />

die Betriebspflichten für seinen Verantwortungsbereich<br />

kennen. Sie müssen ihm<br />

so konkret formuliert vorliegen, dass er sie<br />

Die Erfüllung der Betriebspflichten kontrollieren<br />

Die Erfüllung der Betriebspflichten muss<br />

kontrolliert werden. Aus Erfahrung kann ein<br />

Unternehmen sich nicht auf das Pflichtbewusstsein<br />

seiner Mitarbeiter alleine verlassen.<br />

Nach § 6 Abs. 4 Umwelthaftungsgesetz<br />

wird die Kontrolle von Betriebspflichten<br />

durch die gesetzliche Vermutung ihrer<br />

Einhaltung privilegiert. Zu den Hauptaufgaben<br />

der Betriebsbeauftragten gehört<br />

es, die Einhaltung der Betriebspflichten<br />

zu überwachen. Mit den Kontrollen können<br />

Vorstände und Geschäftsführer nach § 52 a<br />

BImSchG sicherstellen, dass die Betriebspflichten<br />

eingehalten werden.<br />

Die Dokumentation in Protokollen als Beweise auf Vorrat<br />

Sämtliche Vorgänge vom Ermitteln der<br />

Pflichten, über ihre Aktualisierung, ihre<br />

Delegation, ihre Erfüllung bis zur Kontrolle<br />

werden im Dialogsystem dokumentiert.<br />

Über alles gibt es Protokolle. Damit ist das<br />

Risiko der Beweisnot für Vorstände und Geschäftsführer<br />

als auch für Betriebsbeauf-<br />

werden zur Aktualisierung nur die Informationen<br />

zu den einschlägigen Pflichten.<br />

Eingespart wird das ständige Aussortieren<br />

neuer Informationen aus Umweltrecht und<br />

Arbeitsschutzrecht, das den Standort nicht<br />

betrifft. Gleichwohl wird im Dialogsystem<br />

jede Publikation erfasst und kommentiert.<br />

tragte ausgeschlossen.<br />

Mit den Protokollen ist jederzeit nachzuweisen,<br />

welcher Mitarbeiter, welche Pflicht, an<br />

welcher Anlage zu erfüllen hatte und wann<br />

und durch wen die Erfüllung kontrolliert<br />

wurde. Das Organprotokoll gibt Vorständen<br />

und Geschäftsführern die Möglichkeit, sich<br />

Arbeitsteilung, Standardisierung, neueste Datenbanktechnik<br />

Dieses Ziel erreichen wir mit drei Mitteln.<br />

- Erstens erledigen wir mit Hilfe der Arbeitsteilung<br />

zwischen unserem Büro<br />

und den Beauftragten alles, was zur<br />

Pflege eines Managementsystems<br />

außerhalb des Betriebs bewältigt<br />

werden kann, insbesondere die Pflege<br />

der umfangreichen Datenbank<br />

mit allen Rechtsquellen, der ständigen<br />

Aktualisierung, die von den<br />

Stabsabteilungen eines einzelnen<br />

Unternehmens nicht in diesem Umfang<br />

geleistet werden kann. Monatlich<br />

werten wir 130 Fachzeitschriften<br />

aus. Die entstehenden Kosten verteilen<br />

sich auf alle Nutzer des Systems<br />

und lassen sich dadurch verhältnismäßig<br />

niedrig kalkulieren.<br />

- Zweitens setzen wir die Standardisierungsmöglichkeiten<br />

ein. Industriesachverhalte<br />

wiederholen sich.<br />

Für typische Industriesachverhalte<br />

Am Betriebsstandort gezeigt werden allerdings<br />

nur die einschlägigen neuen Informationen.<br />

Dies wird durch den digitalen Filter<br />

des Dialogsystems automatisch erledigt.<br />

Die Beauftragten müssen deshalb nicht alles<br />

lesen und übersehen trotzdem nichts.<br />

ohne weitere Mithilfe der Beauftragten erfüllen<br />

kann.<br />

Das Dialogsystem enthält Funktionen zur<br />

Kontrolle der Betriebspflichten und zur<br />

Nachkontrolle nicht erfüllter Betriebspflichten<br />

mit der Möglichkeit der Mängelanzeigen<br />

und der Eingabe von Verbesserungsvorschlägen.<br />

vom laufenden Einsatz des Dialogsystems<br />

zu überzeugen, die Änderungen abzufragen<br />

und die Kontrolle im Organprotokoll zu dokumentieren<br />

und als Beweis für die Erfüllung<br />

der Organisationspflicht zu sichern.<br />

lassen sich standardisierte Pflichten<br />

als Muster vorformulieren und<br />

speichern, sodass oft nur eine Anpassung<br />

an die betriebsspezifischen<br />

Besonderheiten eines Unternehmens<br />

erforderlich ist.<br />

- Drittens wird schließlich die Datenbank<br />

eingesetzt. Ohne EDV könnte<br />

die Vielzahl der Pflichten nicht so<br />

verwaltet werden, dass Verstöße vermieden<br />

werden.<br />

Integriertes Managementsystem: Umweltschutz, Arbeitsschutz und Energiemanagement<br />

Das Dialogsystem erfüllt im übrigen alle<br />

Anforderungen der DIN ISO 14001 in der<br />

Neufassung von 2005 an ein Umweltmanagementsystem.<br />

Vergleicht man die Anforderungen<br />

nach der DIN ISO 14001 in der<br />

Neufassung mit den Forderungen, die nach<br />

der deutschen Rechtsordnung zu erfüllen<br />

sind, ergibt sich, dass die Forderungen der<br />

DIN ISO 14001 den Vorgaben der deutschen<br />

Rechtsordnung voll entsprechen. Daher<br />

liegt die Empfehlung nahe, die Zertifizierung<br />

nach DIN ISO 14001 durchzuführen,<br />

um die Rechtskonformität des Unternehmens<br />

durch das Zertifikat für alle erkennbar<br />

zu dokumentieren und zu publizieren.<br />

Darüber hinaus erfüllt das Dialogsystem<br />

die Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem<br />

nach dem BS OHSAS<br />

18001. Schließlich deckt das System die für<br />

ein Energiemanagementsystem nach der<br />

DIN EN 50001 relevanten Rechtsvorschriften<br />

ab und kann deshalb im Rahmen eines<br />

Energiemanagementsystems eingesetzt<br />

werden.

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