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GESCHÄFTSBERICHT 2011 VEREINIGTE GMÜNDER ...

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Anhang | GB <strong>2011</strong><br />

A. ALLGEMEINE ANGA-<br />

BEN UND KONSOLIDIE-<br />

RUNGSKREIS<br />

Der für das Geschäftsjahr <strong>2011</strong> aufgestellte Konzern-<br />

abschluss erfolgt freiwillig. Die Vorschriften der §§ 290 ff.<br />

HGB wurden angewandt. In den Konzernabschluss ist<br />

neben der Vereinigten Gmünder Wohnungsbaugesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (VGW) im Wege der Vollkonsolidierung<br />

ihre Tochtergesellschaft, die VGW Dienstleistungs<br />

GmbH, einbezogen. Die VGW ist zu 100% an der VGW<br />

Dienstleistungs GmbH beteiligt. Der Sitz beider Gesellschaften<br />

ist Schwäbisch Gmünd.<br />

Bei dem Verein VGW Zusatzrente e.V., Schwäbisch<br />

Gmünd, besteht ein beherrschender Einfluss der VGW,<br />

die bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der<br />

Risiken trägt. Auf die Einbeziehung in den Konzernabschluss<br />

wird gem. § 296 Abs.2 HGB verzichtet, da er<br />

von untergeordneter Bedeutung ist. Die Verpflichtung,<br />

dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage zu vermitteln hat, wird dadurch nicht<br />

beeinträchtigt. Eine Beteiligung besteht nicht.<br />

Da die erstmalige Aufstellung des Konzernabschlusses<br />

erfolgt, werden als Vorjahreszahlen die Zahlen im Zeitpunkt<br />

der Erstkonsolidierung zum 01.01.<strong>2011</strong> angegeben.<br />

Die Angabe von Vorjahreszahlen in der Konzern-Gewinnund<br />

Verlustrechnung entfällt.<br />

Die Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen<br />

wird beachtet.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren<br />

aufgestellt.<br />

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der Muttergesellschaft<br />

und des Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen<br />

Bundesanzeiger.<br />

B. KONSOLIDIERUNGS-<br />

GRUNDSÄTZE<br />

Der Konzernabschluss wurde auf den Bilanzstichtag der<br />

VGW zum 31.12.<strong>2011</strong> aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung<br />

erfolgte nach der Neubewertungsmethode (§ 301 HGB)<br />

durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen<br />

Eigenkapital der Tochtergesellschaft. Die Konzernforderungen<br />

und -verbindlichkeiten sowie die Innenumsätze<br />

und die sich entsprechenden Aufwendungen und Erträge<br />

wurden gegeneinander verrechnet oder als andere<br />

aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.

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