05.10.2012 Aufrufe

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Veröffentlichung: ja<br />

<strong>Besprechung</strong> <strong>des</strong> <strong>GKV</strong>-Spitzenverban<strong>des</strong>, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen<br />

<strong>des</strong> gemeinsamen Meldeverfahrens am 20./21.06.2012<br />

5. Änderung der Anlage 9.4 <strong>des</strong> gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Melde-<br />

verfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“;<br />

hier: Anpassung der Fehlerprüfung im Zusammenhang mit der Durchführung <strong>des</strong> Status-<br />

feststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV<br />

________________________________________________________________________<br />

Die Einzugsstelle hat nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei der Deutschen Rentenversiche-<br />

rung Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, wenn der Arbeitgeber bei der<br />

Einzugsstelle <strong>die</strong> Beschäftigung eines Ehegatten/Lebens<strong>partner</strong>s, Abkömmlings oder<br />

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anmeldet. Bei der Anmeldung sind <strong>die</strong>se Personen<br />

durch <strong>die</strong> Arbeitgeber mit den Statuskennzeichen „1“ oder „2“ gesondert zu kennzeichnen<br />

(§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe d und e SGB IV). Andere meldende Stellen dürfen<br />

<strong>die</strong>se Kennzeichen im Meldeverfahren nicht nutzen. Bisher wird <strong>die</strong>ser Sachverhalt im Kern-<br />

prüfprogramm durch <strong>die</strong> Fehlerprüfung DSME403 (Bei Meldungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für<br />

Wehrverwaltung [VFMM im VOSZ = „BWTRV“], <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für den Zivil<strong>die</strong>nst [VFMM<br />

im VOSZ = „BZTRV“] oder der privaten Pflegekassen [VFMM im VOSZ = „PVTRV“] ist nur<br />

<strong>die</strong> Grundstellung [Leerzeichen] zulässig.) nicht vollständig abgedeckt.<br />

Um <strong>die</strong> Abgabe einer Meldung mit einem Statuskennzeichen durch andere meldende Stellen<br />

auszuschließen, wird <strong>die</strong> Fehlerprüfung DSME403 durch folgende auf den Personengrup-<br />

penschlüssel bezogene Fehlerprüfung ersetzt:<br />

Fehlernummer DSME402:<br />

Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST = „N“) mit den Personengruppen un-<br />

gleich 1xx ist nur <strong>die</strong> Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.<br />

Fehlerkurztext: KENNZSTA ungleich Grundstellung; PERSGR ungleich 1xx<br />

Fehlerlangtext: Bei Meldungen mit den Personengruppen ungleich 1xx ist im KENNZ-<br />

STATUS nur <strong>die</strong> Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.<br />

- 15 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!