Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner
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Veröffentlichung: ja<br />
<strong>Besprechung</strong> <strong>des</strong> <strong>GKV</strong>-Spitzenverban<strong>des</strong>, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der<br />
Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen<br />
<strong>des</strong> gemeinsamen Meldeverfahrens am 20./21.06.2012<br />
5. Änderung der Anlage 9.4 <strong>des</strong> gemeinsamen Rundschreibens „Gemeinsames Melde-<br />
verfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung“;<br />
hier: Anpassung der Fehlerprüfung im Zusammenhang mit der Durchführung <strong>des</strong> Status-<br />
feststellungsverfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV<br />
________________________________________________________________________<br />
Die Einzugsstelle hat nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV bei der Deutschen Rentenversiche-<br />
rung Bund ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen, wenn der Arbeitgeber bei der<br />
Einzugsstelle <strong>die</strong> Beschäftigung eines Ehegatten/Lebens<strong>partner</strong>s, Abkömmlings oder<br />
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers anmeldet. Bei der Anmeldung sind <strong>die</strong>se Personen<br />
durch <strong>die</strong> Arbeitgeber mit den Statuskennzeichen „1“ oder „2“ gesondert zu kennzeichnen<br />
(§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe d und e SGB IV). Andere meldende Stellen dürfen<br />
<strong>die</strong>se Kennzeichen im Meldeverfahren nicht nutzen. Bisher wird <strong>die</strong>ser Sachverhalt im Kern-<br />
prüfprogramm durch <strong>die</strong> Fehlerprüfung DSME403 (Bei Meldungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für<br />
Wehrverwaltung [VFMM im VOSZ = „BWTRV“], <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes für den Zivil<strong>die</strong>nst [VFMM<br />
im VOSZ = „BZTRV“] oder der privaten Pflegekassen [VFMM im VOSZ = „PVTRV“] ist nur<br />
<strong>die</strong> Grundstellung [Leerzeichen] zulässig.) nicht vollständig abgedeckt.<br />
Um <strong>die</strong> Abgabe einer Meldung mit einem Statuskennzeichen durch andere meldende Stellen<br />
auszuschließen, wird <strong>die</strong> Fehlerprüfung DSME403 durch folgende auf den Personengrup-<br />
penschlüssel bezogene Fehlerprüfung ersetzt:<br />
Fehlernummer DSME402:<br />
Bei Meldungen ungleich Stornierungen (KENNZST = „N“) mit den Personengruppen un-<br />
gleich 1xx ist nur <strong>die</strong> Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.<br />
Fehlerkurztext: KENNZSTA ungleich Grundstellung; PERSGR ungleich 1xx<br />
Fehlerlangtext: Bei Meldungen mit den Personengruppen ungleich 1xx ist im KENNZ-<br />
STATUS nur <strong>die</strong> Grundstellung (Leerzeichen) zulässig.<br />
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