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Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

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Veröffentlichung: ja<br />

<strong>Besprechung</strong> <strong>des</strong> <strong>GKV</strong>-Spitzenverban<strong>des</strong>, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der<br />

Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen<br />

<strong>des</strong> gemeinsamen Meldeverfahrens am 20./21.06.2012<br />

13. Rückmeldungen von Versicherungsnummern im Sofortmeldeverfahren<br />

________________________________________________________________________<br />

Die Rückmeldung der Versicherungsnummer an <strong>die</strong> Arbeitgeber im Sofortmeldeverfahren<br />

erfolgt seit 01.12.2010 mit dem Verfahrensmerkmal RVSNR im Datensatz Meldung (DSME)<br />

<strong>über</strong> ein separates Verfahren. Die Versicherungsnummer wird dabei wie bisher in das Feld<br />

VSNR im DSME eingetragen.<br />

Die Rückmeldung der Versicherungsnummer an <strong>die</strong> Datenannahmestellen der Krankenkas-<br />

sen wird mit dem Datenbaustein Vergabe Rückmeldung (DBVR) vorgenommen. Für <strong>die</strong><br />

Vereinheitlichung der Rückmeldeverfahren und der damit verbundenen Änderung bei Rück-<br />

meldungen im Sofortmeldeverfahren ist eine Anpassung der Arbeitgebersoftware erforder-<br />

lich. Ab 01.12.2012 wird <strong>die</strong> Rückmeldung der Versicherungsnummer im Sofortmeldeverfah-<br />

ren mit dem DBVR (Feld VSNRZH) erfolgen. Ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt wird <strong>die</strong> Versicherungs-<br />

nummer nicht mehr in das Feld VSNR im DSME eingetragen.<br />

Die ursprünglich für den 01.12.2010 geplante Umstellung konnte aufgrund fehlender Res-<br />

sourcen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht zum ursprünglich vereinbarten<br />

Termin erfolgen (TOP 2 und 6 der <strong>Besprechung</strong> der Spitzenorganisationen der Sozialversi-<br />

cherung zu Fragen <strong>des</strong> gemeinsamen Meldeverfahrens am 01.09.2010).<br />

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