05.10.2012 Aufrufe

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

Niederschrift über die Besprechung des GKV ... - ip inside partner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

den alten Bun<strong>des</strong>ländern und eine weitere Beschäftigung in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern aus-<br />

geübt wird und eine Aufteilung der Arbeitsentgelte nach den Grundsätzen <strong>des</strong> § 22 Absatz 2<br />

SGB IV zu erfolgen hat. Der Arbeitgeber aus den neuen Bun<strong>des</strong>ländern erhält mit dem<br />

Kennzeichen „W“ <strong>die</strong> Information, bei der Aufteilung der Arbeitsentgelte <strong>die</strong> Beitragsbemes-<br />

sungsgrenze Rentenversicherung (West) anzuwenden.<br />

Im Übrigen gelten <strong>die</strong> vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung der beitragspflichtigen Ein-<br />

nahmen nach § 22 Abs. 2 SGB IV bei Arbeitnehmern mit mehreren versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungen für <strong>die</strong> Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz<br />

sowie der Insolvenzgeldumlage entsprechend. Maßgeblich für <strong>die</strong> Aufteilung der Arbeitsent-<br />

gelte ist dabei das Gesamtentgelt Arbeitslosenversicherung.<br />

Insgesamt wurden folgende Dokumente angepasst:<br />

Gemeinsame Grundsätze für <strong>die</strong> Datenerfassung und Daten<strong>über</strong>mittlung zur Sozial-<br />

versicherung § 28b Abs. 2 SGB IV<br />

Gemeinsame Grundsätze - Textteil<br />

Anlage 4 - Datensatz Meldung<br />

In den Gemeinsamen Grundsätzen werden <strong>über</strong><strong>die</strong>s im Textteil unter den Ziffern 1 und 2.4<br />

<strong>die</strong> mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversi-<br />

cherung einhergehenden Veränderungen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ab<br />

dem 01.01.2013 berücksichtigt (nur noch ein Bun<strong>des</strong>träger „Sozialversicherung für Land-<br />

wirtschaft, Forsten und Gartenbau“, der in Angelegenheiten der Krankenversicherung unter<br />

dem Namen landwirtschaftliche Krankenkasse fungiert). Die erweiterten Gemeinsamen<br />

Grundsätze nach § 28b Abs. 2 SGB IV sind als Anlagen beigefügt.<br />

Der <strong>GKV</strong>-Spitzenverband wird das Genehmigungsverfahren nach § 28b Abs. 2 SGB IV ein-<br />

leiten und <strong>die</strong> Spitzenorganisationen der Sozialversicherung <strong>über</strong> das Ergebnis <strong>des</strong> Geneh-<br />

migungsverfahrens informieren.<br />

Gemeinsames Rundschreiben „Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-,<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung“<br />

Gemeinsames Rundschreiben - Textteil<br />

Anlage 9.4 - Fehlerprüfungen<br />

- 7 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!