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Paraplegiker 3/2011

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und Hausärzte<br />

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der niedergelassene<br />

Arzt sparsam verordnen und gleichzeitig<br />

dafür sorgen soll, dass die Patienten alle<br />

nötigen Hilfen erhalten. Wie bei anderen Rezepten<br />

gilt auch für Hilfsmittel das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

(§ 12 SGB V): Ausreichend, zweckmäßig<br />

und wirtschaftlich muss die Verordnung<br />

sein. In diesem Spannungsfeld ist es nicht überraschend,<br />

wenn zwischen Arzt und Homecare-<br />

Experten manchmal „dicke Luft“ ist. Schließlich<br />

trägt der Arzt die Verantwortung für die Richtigkeit<br />

der Verordnung und für die entstandenen<br />

Kosten.<br />

Die verordnenden Ärzte müssen nebenbei<br />

überprüfen, ob die Verordnung tatsächlich von<br />

der Kasse übernommen werden muss. Bei berufsbedingten<br />

Unfällen ist beispielsweise die<br />

Berufsgenossenschaft zuständig, für Pflegehilfsmittel<br />

muss die Pflegekasse zahlen. „Stellen<br />

Sie nicht vorschnell ein Rezept aus!“, ermahnt<br />

die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ihre<br />

Ärzte. Sie erinnert die verordnenden Ärzte auch<br />

daran, bei teuren Verordnungen von Hilfsmitteln<br />

vor Ausstellung eines Rezeptes Kontakt mit<br />

der Krankenkasse aufzunehmen, damit die dort<br />

eventuell vorhandenen Pool-Hilfsmittel genutzt<br />

werden können. Um Kosten einzusparen, schließen<br />

die Krankenkassen immer häufiger Liefer-<br />

oder Leasingverträge mit einzelnen Anbietern.<br />

Auch dies muss ein Arzt beim Verordnen berücksichtigen.<br />

Ihm selbst ist eine Zusammenarbeit<br />

mit Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen<br />

oder Apotheken übrigens nicht gestattet (BGH,<br />

Az. I ZR 111/08). Von seinen Verordnungen soll<br />

er nicht persönlich profitieren können. Ihm ist<br />

es deshalb nicht einmal erlaubt, aus seiner Erfahrung<br />

besonders gute Leistungserbringer zu<br />

empfehlen. Dies darf er nur auf Nachfrage des<br />

Patienten tun.<br />

Beispiel Deku-Prophylaxe<br />

Wenn man dem Bundesverband Medizintechnologie<br />

(BVMed) glauben darf, läuft die vorsorgliche<br />

Verordnung von Hilfsmitteln bei uns offenbar<br />

nicht optimal. Eine aktuelle BVMed-Umfrage<br />

spricht für eine Unterversorgung von Risikopa-<br />

tienten mit Antidekubitus-Hilfsmitteln, mit Hilfsmitteln<br />

zur Vermeidung von Druckgeschwüren also.<br />

An der Online-Umfrage des BVMed-Dekubitus-Forums<br />

beteiligten sich rund 750 ambulant und stationär tätige<br />

Pflegekräfte. Sie sahen bei rund einem Drittel ihrer<br />

Patienten ein erhöhtes Dekubitus-Risiko. Ein Spezialbett<br />

oder spezielle Auflagen hatten aber nur knapp 40<br />

Prozent dieser Risikopatienten. Dafür wurden typische<br />

Gründe genannt:<br />

• Antidekubitus-Systeme angefordert, aber noch<br />

nicht eingetroffen (44%)<br />

• prophylaktische Versorgung von den Krankenkassen<br />

abgelehnt (23%)<br />

• Arzt sieht keine Notwendigkeit für die prophylaktische<br />

Verordnung (14%)<br />

• Pflegende geben an, dass der Großteil der Krankenkassen<br />

die Anträge ablehnt (15%)<br />

„Ärzte, Pflegende, Patienten und Angehörige sind gemeinsam<br />

aufgefordert, diese Situation zu verbessern.<br />

Medizinisch und volkswirtschaftlich ist es sinnvoll und<br />

notwendig, ein offenes Druckgeschwür im Vorfeld<br />

durch geeignete Hilfsmittel zu vermeiden, statt es hinterher<br />

aufwändig und kostenintensiv zu therapieren“,<br />

so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.<br />

Text & Foto:<br />

Ruth Auschra<br />

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