Paraplegiker 3/2011
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und Hausärzte<br />
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der niedergelassene<br />
Arzt sparsam verordnen und gleichzeitig<br />
dafür sorgen soll, dass die Patienten alle<br />
nötigen Hilfen erhalten. Wie bei anderen Rezepten<br />
gilt auch für Hilfsmittel das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
(§ 12 SGB V): Ausreichend, zweckmäßig<br />
und wirtschaftlich muss die Verordnung<br />
sein. In diesem Spannungsfeld ist es nicht überraschend,<br />
wenn zwischen Arzt und Homecare-<br />
Experten manchmal „dicke Luft“ ist. Schließlich<br />
trägt der Arzt die Verantwortung für die Richtigkeit<br />
der Verordnung und für die entstandenen<br />
Kosten.<br />
Die verordnenden Ärzte müssen nebenbei<br />
überprüfen, ob die Verordnung tatsächlich von<br />
der Kasse übernommen werden muss. Bei berufsbedingten<br />
Unfällen ist beispielsweise die<br />
Berufsgenossenschaft zuständig, für Pflegehilfsmittel<br />
muss die Pflegekasse zahlen. „Stellen<br />
Sie nicht vorschnell ein Rezept aus!“, ermahnt<br />
die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ihre<br />
Ärzte. Sie erinnert die verordnenden Ärzte auch<br />
daran, bei teuren Verordnungen von Hilfsmitteln<br />
vor Ausstellung eines Rezeptes Kontakt mit<br />
der Krankenkasse aufzunehmen, damit die dort<br />
eventuell vorhandenen Pool-Hilfsmittel genutzt<br />
werden können. Um Kosten einzusparen, schließen<br />
die Krankenkassen immer häufiger Liefer-<br />
oder Leasingverträge mit einzelnen Anbietern.<br />
Auch dies muss ein Arzt beim Verordnen berücksichtigen.<br />
Ihm selbst ist eine Zusammenarbeit<br />
mit Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen<br />
oder Apotheken übrigens nicht gestattet (BGH,<br />
Az. I ZR 111/08). Von seinen Verordnungen soll<br />
er nicht persönlich profitieren können. Ihm ist<br />
es deshalb nicht einmal erlaubt, aus seiner Erfahrung<br />
besonders gute Leistungserbringer zu<br />
empfehlen. Dies darf er nur auf Nachfrage des<br />
Patienten tun.<br />
Beispiel Deku-Prophylaxe<br />
Wenn man dem Bundesverband Medizintechnologie<br />
(BVMed) glauben darf, läuft die vorsorgliche<br />
Verordnung von Hilfsmitteln bei uns offenbar<br />
nicht optimal. Eine aktuelle BVMed-Umfrage<br />
spricht für eine Unterversorgung von Risikopa-<br />
tienten mit Antidekubitus-Hilfsmitteln, mit Hilfsmitteln<br />
zur Vermeidung von Druckgeschwüren also.<br />
An der Online-Umfrage des BVMed-Dekubitus-Forums<br />
beteiligten sich rund 750 ambulant und stationär tätige<br />
Pflegekräfte. Sie sahen bei rund einem Drittel ihrer<br />
Patienten ein erhöhtes Dekubitus-Risiko. Ein Spezialbett<br />
oder spezielle Auflagen hatten aber nur knapp 40<br />
Prozent dieser Risikopatienten. Dafür wurden typische<br />
Gründe genannt:<br />
• Antidekubitus-Systeme angefordert, aber noch<br />
nicht eingetroffen (44%)<br />
• prophylaktische Versorgung von den Krankenkassen<br />
abgelehnt (23%)<br />
• Arzt sieht keine Notwendigkeit für die prophylaktische<br />
Verordnung (14%)<br />
• Pflegende geben an, dass der Großteil der Krankenkassen<br />
die Anträge ablehnt (15%)<br />
„Ärzte, Pflegende, Patienten und Angehörige sind gemeinsam<br />
aufgefordert, diese Situation zu verbessern.<br />
Medizinisch und volkswirtschaftlich ist es sinnvoll und<br />
notwendig, ein offenes Druckgeschwür im Vorfeld<br />
durch geeignete Hilfsmittel zu vermeiden, statt es hinterher<br />
aufwändig und kostenintensiv zu therapieren“,<br />
so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.<br />
Text & Foto:<br />
Ruth Auschra<br />
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bericht