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6 - ADÜ Nord

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Recht<br />

Vorsicht vor Rahmenverträgen<br />

Hintergrundinformationen und Aufruf von Natascha Dalügge-Momme, Referentin für das Dolmetschen und Übersetzen<br />

bei Gerichten, Polizei und Behörden<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Alle Jahre wieder versuchen Gerichte, Behörden und<br />

Polizei mit Dolmetschern und Übersetzern oder gar<br />

Agenturen Rahmenverträge abzuschließen, die offensichtlich<br />

dazu dienen sollen, die im ZSEG festgelegten<br />

Sätze zu unterschreiten. Weigert sich die angesprochene<br />

Kollegin/der angesprochene Kollege zu unterschreiben,<br />

wird ihr/ihm angedroht, sie/ihn in Zukunft nicht mehr zu<br />

beschäftigen. Das ist natürlich völlig unakzeptabel und<br />

außerdem nicht statthaft. Mehrere solcher Schreiben liegen<br />

dem Vorstand des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> bereits vor; vorerst<br />

haben wir die betreffenden Behörden nur um eine Stellungnahme<br />

gebeten.<br />

Seit Jahren bemühen sich die Berufsverbände in unser<br />

aller Sinn, die Sätze für Dolmetscher und Übersetzer<br />

denen der anderen Sachverständigen (nach dem Zeugen-<br />

und Sachverständigten -Entschädigungs- Gesetz)<br />

und denen der freien Wirtschaft anzugleichen (siehe<br />

hierzu Urteil des Bundesverfassungsgerichts BverfG AZ 1<br />

BvR 666/00, wonach die Sätze den in der freien Wirtschaft<br />

üblichen anzugleichen sind!).<br />

Was also ist zu tun? Erst einmal die Bitte an alle Kolleginnen<br />

und Kollegen, solcherlei Rahmenverträge<br />

nicht zu unterschreiben und in einem zweiten Schritt<br />

Kopien dieser Schreiben dem Vorstand des Verbandes<br />

zukommen zu lassen. Gemeinsam mit den anderen<br />

Berufsverbänden bemühen wir uns, dieser Vorgehensweise<br />

Einhalt zu gebieten.<br />

Da bundesweit eine immer größer werdende Zahl von<br />

Kollegen sich weigert, solche Rahmenverträge zu schließen,<br />

letztlich sich sogar weigert, mit Behörden zusammen<br />

zu arbeiten, werden sich in Zukunft bestimmte Verfahren<br />

– ohne vereidigte, beeidigte und ermächtigte Dolmetscher<br />

und Übersetzer – nicht mehr durchführen lassen.<br />

Dies sollte als Signal verstanden werden.<br />

Beispiel Hamburg<br />

Besonders inkonsequent erscheint eine solche Haltung<br />

bei Hamburger Behörden. Die Behörde für Inneres hat<br />

mit dem Eignungsfeststellungsverfahren einen Maßstab<br />

für Qualität und Kenntnisse gesetzt. Auf der anderen<br />

Seite werden in der Praxis von Hamburger Behörden, aus<br />

Kostengründen wie es heißt, immer wieder nicht vereidigte,<br />

beeidigte oder ermächtigte Kollegen (manchmal<br />

von Agenturen) eingesetzt. Dies muss nicht immer dazu<br />

führen, dass qualitativ minderwertig gearbeitet wird,<br />

kann aber dazu führen, dass Vernehmungen und ganze<br />

Verfahren erneut aufgerollt werden müssen. Dass dem<br />

Steuerzahler hierbei Kosten entstehen, lässt sich denken.<br />

Eine solche Vorgehensweise macht wiederum auch<br />

angreifbar. Wenn auf der einen Seite Kollegen sich dem<br />

Eignungsfeststellungsverfahren stellen, andererseits aber<br />

der Bequemlichkeit halber Agenturen zu Rate gezogen<br />

werden, die dann erfahrungsgemäß auch unqualifizierte<br />

Dolmetscher oder Übersetzer einsetzen, stellt sich schnell<br />

die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Prüfung.<br />

Seit Jahren gehen die Bemühungen der Berufsverbände<br />

dahin, eine für die ganze Bundesrepublik einheitliche<br />

Regelung zu finden und mit der Novellierung des ZSEG<br />

(dann JVEG) einen akzeptablen Rahmen für die Tätigkeit<br />

der Dolmetscher und Übersetzer für Gerichte und Behörden<br />

zu schaffen.<br />

Grüne Liste<br />

Einstweilen möchten wir die Arbeit der Kollegen für<br />

Gerichte, Polizei und Behörden erleichtern. Wir bitten<br />

alle, die in diesem Bereich tätig sind, zu überprüfen, ob<br />

die Grüne Liste unseres Verbandes in die richtigen Hände<br />

gekommen ist. Wenn nicht, händigen Sie der zuständigen<br />

Stelle ein Exemplar aus und teilen Noëlle Friebel in<br />

der Geschäftsstelle mit, wer die Verantwortlichen in der<br />

Verwaltung sind.<br />

Immer wieder, so haben viele Kollegen festgestellt, ist die<br />

Grüne Liste nicht bekannt oder in dunklen Kanälen verloren<br />

gegangen. Einige der Kollegen sind schon dazu<br />

übergegangen, immer mit einem kleinen Vorrat bei<br />

Gericht zu erscheinen. Dies dient uns allen und somit die<br />

Bitte an alle: Bitte nachfragen und verteilen!<br />

Unterstützung beim Ausfüllen<br />

von Mahnanträgen<br />

Leider wird die Zahlungsmoral in Deutschland immer<br />

schlechter, sodass auch Dolmetscher und Übesetzer häufiger<br />

Mahnbescheide per Gericht erwirken müssen. Allerdings<br />

sind die Antragsformulare für Laien schwer durchschaubar,<br />

müssen aber unbedingt korrekt ausgefüllt<br />

werden, da die Gerichte sie sonst nicht bearbeiten.<br />

Jetzt gibt es unentgeltliche Hilfe zum Ausfüllen der<br />

Anträge im Internet. Unter www.optimahn.de hat die<br />

Phinware AG in Kooperation mit den Justizbehörden ein<br />

System eingerichtet, mit dem sich fehlerfreie Mahnbescheide<br />

erstellen und an das zuständige Gerichte übermitteln<br />

lassen sollen.<br />

4 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · Infoblatt 6/2002

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