6 - ADÜ Nord
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Recht<br />
Vorsicht vor Rahmenverträgen<br />
Hintergrundinformationen und Aufruf von Natascha Dalügge-Momme, Referentin für das Dolmetschen und Übersetzen<br />
bei Gerichten, Polizei und Behörden<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Alle Jahre wieder versuchen Gerichte, Behörden und<br />
Polizei mit Dolmetschern und Übersetzern oder gar<br />
Agenturen Rahmenverträge abzuschließen, die offensichtlich<br />
dazu dienen sollen, die im ZSEG festgelegten<br />
Sätze zu unterschreiten. Weigert sich die angesprochene<br />
Kollegin/der angesprochene Kollege zu unterschreiben,<br />
wird ihr/ihm angedroht, sie/ihn in Zukunft nicht mehr zu<br />
beschäftigen. Das ist natürlich völlig unakzeptabel und<br />
außerdem nicht statthaft. Mehrere solcher Schreiben liegen<br />
dem Vorstand des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> bereits vor; vorerst<br />
haben wir die betreffenden Behörden nur um eine Stellungnahme<br />
gebeten.<br />
Seit Jahren bemühen sich die Berufsverbände in unser<br />
aller Sinn, die Sätze für Dolmetscher und Übersetzer<br />
denen der anderen Sachverständigen (nach dem Zeugen-<br />
und Sachverständigten -Entschädigungs- Gesetz)<br />
und denen der freien Wirtschaft anzugleichen (siehe<br />
hierzu Urteil des Bundesverfassungsgerichts BverfG AZ 1<br />
BvR 666/00, wonach die Sätze den in der freien Wirtschaft<br />
üblichen anzugleichen sind!).<br />
Was also ist zu tun? Erst einmal die Bitte an alle Kolleginnen<br />
und Kollegen, solcherlei Rahmenverträge<br />
nicht zu unterschreiben und in einem zweiten Schritt<br />
Kopien dieser Schreiben dem Vorstand des Verbandes<br />
zukommen zu lassen. Gemeinsam mit den anderen<br />
Berufsverbänden bemühen wir uns, dieser Vorgehensweise<br />
Einhalt zu gebieten.<br />
Da bundesweit eine immer größer werdende Zahl von<br />
Kollegen sich weigert, solche Rahmenverträge zu schließen,<br />
letztlich sich sogar weigert, mit Behörden zusammen<br />
zu arbeiten, werden sich in Zukunft bestimmte Verfahren<br />
– ohne vereidigte, beeidigte und ermächtigte Dolmetscher<br />
und Übersetzer – nicht mehr durchführen lassen.<br />
Dies sollte als Signal verstanden werden.<br />
Beispiel Hamburg<br />
Besonders inkonsequent erscheint eine solche Haltung<br />
bei Hamburger Behörden. Die Behörde für Inneres hat<br />
mit dem Eignungsfeststellungsverfahren einen Maßstab<br />
für Qualität und Kenntnisse gesetzt. Auf der anderen<br />
Seite werden in der Praxis von Hamburger Behörden, aus<br />
Kostengründen wie es heißt, immer wieder nicht vereidigte,<br />
beeidigte oder ermächtigte Kollegen (manchmal<br />
von Agenturen) eingesetzt. Dies muss nicht immer dazu<br />
führen, dass qualitativ minderwertig gearbeitet wird,<br />
kann aber dazu führen, dass Vernehmungen und ganze<br />
Verfahren erneut aufgerollt werden müssen. Dass dem<br />
Steuerzahler hierbei Kosten entstehen, lässt sich denken.<br />
Eine solche Vorgehensweise macht wiederum auch<br />
angreifbar. Wenn auf der einen Seite Kollegen sich dem<br />
Eignungsfeststellungsverfahren stellen, andererseits aber<br />
der Bequemlichkeit halber Agenturen zu Rate gezogen<br />
werden, die dann erfahrungsgemäß auch unqualifizierte<br />
Dolmetscher oder Übersetzer einsetzen, stellt sich schnell<br />
die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Prüfung.<br />
Seit Jahren gehen die Bemühungen der Berufsverbände<br />
dahin, eine für die ganze Bundesrepublik einheitliche<br />
Regelung zu finden und mit der Novellierung des ZSEG<br />
(dann JVEG) einen akzeptablen Rahmen für die Tätigkeit<br />
der Dolmetscher und Übersetzer für Gerichte und Behörden<br />
zu schaffen.<br />
Grüne Liste<br />
Einstweilen möchten wir die Arbeit der Kollegen für<br />
Gerichte, Polizei und Behörden erleichtern. Wir bitten<br />
alle, die in diesem Bereich tätig sind, zu überprüfen, ob<br />
die Grüne Liste unseres Verbandes in die richtigen Hände<br />
gekommen ist. Wenn nicht, händigen Sie der zuständigen<br />
Stelle ein Exemplar aus und teilen Noëlle Friebel in<br />
der Geschäftsstelle mit, wer die Verantwortlichen in der<br />
Verwaltung sind.<br />
Immer wieder, so haben viele Kollegen festgestellt, ist die<br />
Grüne Liste nicht bekannt oder in dunklen Kanälen verloren<br />
gegangen. Einige der Kollegen sind schon dazu<br />
übergegangen, immer mit einem kleinen Vorrat bei<br />
Gericht zu erscheinen. Dies dient uns allen und somit die<br />
Bitte an alle: Bitte nachfragen und verteilen!<br />
Unterstützung beim Ausfüllen<br />
von Mahnanträgen<br />
Leider wird die Zahlungsmoral in Deutschland immer<br />
schlechter, sodass auch Dolmetscher und Übesetzer häufiger<br />
Mahnbescheide per Gericht erwirken müssen. Allerdings<br />
sind die Antragsformulare für Laien schwer durchschaubar,<br />
müssen aber unbedingt korrekt ausgefüllt<br />
werden, da die Gerichte sie sonst nicht bearbeiten.<br />
Jetzt gibt es unentgeltliche Hilfe zum Ausfüllen der<br />
Anträge im Internet. Unter www.optimahn.de hat die<br />
Phinware AG in Kooperation mit den Justizbehörden ein<br />
System eingerichtet, mit dem sich fehlerfreie Mahnbescheide<br />
erstellen und an das zuständige Gerichte übermitteln<br />
lassen sollen.<br />
4 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · Infoblatt 6/2002