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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
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Teilentgelt 50% - halbe Entgeltfortzahlung<br />
Teilentgelt fällt an, wenn jemand solange krank ist, dass der Arbeitgeber aus der<br />
vollen Entgeltfortzahlung herausfällt und nur mehr die halben Bezüge zu bezahlen<br />
hat (siehe Kapitel Entgeltfortzahlung).<br />
Ist die/der Arbeitnehmerin solange krank, dass der Arbeitgeber nur noch den/das<br />
halbe/n Lohn/Gehalt zahlen muss, so wird dies wie folgt am Lohnzettel<br />
angegeben:<br />
Der/das volle Lohn/Gehalt für das ganze Monat wird unter der LA 100<br />
LOHN/GEHALT ausgewiesen<br />
Der Anpruch auf Teilentgelt, also jene Tage für die nur halbes Entgelt bezahlt<br />
werden muss, wird mit der LA 440 TEILENTGELT ARB 50% (bei Arbeitern),<br />
LA 420 TEILENTGELT ANG 50% (bei Angestellten), ausgewiesen.<br />
In der Spalte STD/TAG steht die Anzahl jener Tage für die halbes Entgelt bezahlt<br />
wird.<br />
Unter der LA 470 ABZUG ENTGELT wird der/das zuviel bezahlte (1.) Lohn/Gehalt<br />
abgezogen, sodass als Resultat für dieses Monat für 13 Tage voller/volles<br />
Lohn/Gehalt und für 17 Tage halbes Entgelt bezahlt wurde.<br />
Zugegeben etwas kompliziert! Es kann noch zusätzlich passieren, dass für zwei<br />
Monate gleichzeitig Teilentgelt auf einem Lohnzettel ausgewiesen wird, da vom<br />
Vormonat korrigiert wird.<br />
Bei Unklarheiten können Sie gerne bei Ihrem <strong>Betriebsrat</strong> nachfragen!<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Weihnachtsremuneration/Urlaubszuschuss<br />
Juni<br />
November<br />
Im Juni wird das Urlaubsgeld (LA 515 URLAUBSZUSCHUSS), im November (LA<br />
505 WEIHNACHTSREMUNERATI) das Weihnachtsgeld bezahlt.<br />
Grundlage ist der/das jeweilige Lohn/Gehalt des Monats Juni/November.<br />
Werden bei Teilzeitkräften regelmäßig Mehrstunden ausbezahlt, so wird auch von<br />
diesen Mehrstunden ein Durchschnitt gebildet und dafür ein Weihnachts- und<br />
Urlaubsgeld ausbezahlt.<br />
Dies wird gesondert in der LA 600/610 SZ DURCHSCHNITTTEIL ausbezahlt.<br />
198 UE/KE/FE Durchschnitt<br />
Bei der Entgeltfortzahlung während eines Krankenstandes, Urlaubes,<br />
Feiertages muss jenes Entgelt bezahlt werden, dass man verdient hätte, wenn<br />
man gearbeitet hätte. Wurden daher regelmäßig Mehr-, Überstunden und<br />
Zuschläge ausbezahlt, muss ein Durchschnitt auch für diese Zeiten bezahlt<br />
werden. Im Oktober wird dies mittels der LA 198 UE/KE/FEDURCHSCHNITT<br />
gesammelt für das laufende Jahr ausbezahlt.<br />
Auf diesem Lohnzettel werden 24 Tage zu einem Satz von 20,64 ! ausbezahlt,<br />
d.h. durchschnittlich wurden im Jahr pro Tag Mehrstunden, Zuschläge usw. im<br />
Wert von 20,64 ! gemacht.<br />
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