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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung auf jeden Fall<br />

abgegeben werden. Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der<br />

Krankheit notwendig.<br />

Zeiten, die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind<br />

Fehltage, welche vom Gehalt/Lohn abgezogen werden. Ausserdem berechtigt<br />

unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den Arbeitgeber zu einer fristlosen<br />

Entlassung.<br />

Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />

ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ANGESTELLTEN<br />

Je nachdem wie lange ein ArbeitnehmerIn im Unternehmen schon beschäftigt ist,<br />

erhält er/sie vom Arbeitgeber volles Entgelt:<br />

Volles Entgelt halbes Entgelt<br />

1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />

(bei Arbeitsunfall 8 Wochen) 4 Wochen<br />

6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />

16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />

ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />

Ist der jeweilige Zeitraum des vollen Entgelts ausgeschöpft, so erhält der<br />

Arbeitnehmer noch weitere 4 Wochen halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die<br />

andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der Arbeitnehmer muss selbst<br />

einen Antrag auf der Krankenkasse stellen).<br />

Ist man länger als 6 Monate seit dem Antritt nach der letzten Krankheit gesund,<br />

so hat man wieder alle oben genannten Ansprüche voll zur Verfügung.<br />

Beispiel: Maria ist 3 Jahre im Unternehmen, sie hat somit einen Anspruch auf 6 Wochen<br />

volles Entgelt und 4 Wochen halb.<br />

Maria ist von 30.3. – 12.4. (2 Wochen) krank,<br />

sie erhält für 2 Wochen volles Entgelt vom Arbeitgeber<br />

Mit 12.4. beginnt die Halbjahresfrist bis 12.10. zu laufen, d.h. alle Krankenstände<br />

innerhalb der nächsten 6 Monate werden zusammengezählt,<br />

Maria wird erneut von 15.6. – 26.7. (6 Wochen) krank,<br />

sie erhält für weiter 4 Wochen volles Entgelt und 2 Wochen halbes Entgelt<br />

Maria wird nochmals von 26.10 – 1.11. krank,<br />

sie erhält wieder volles Entgelt, da die Halbjahresfrist mit 12.10. aus war!<br />

54<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITERN<br />

Für Arbeiter gelten dieselben Zeiten nach Dienstjahren<br />

Volles Entgelt halbes Entgelt<br />

1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />

6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />

16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />

ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />

Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern:<br />

Der oben genannte Anspruch steht jedem Arbeiter nur einmal während eines<br />

Arbeitsjahres zur Verfügung. Ein Arbeitsjahr beginnt mit dem Eintrittsdatum. Ein<br />

neuer Anspruch entsteht erst wieder mit Beginn des nächste Arbeitsjahres.<br />

Für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, steht der Anspruch auf<br />

Entgeltfortzahlung für weitere 8 Wochen, ab dem 16. Dienstjahr 10 Wochen,<br />

volles Entgelt für jeden Anlassfall zu, unabhängig von „normalen<br />

Krankheiten.“<br />

Bei Wiedererkrankungen gibt es bei Arbeitern keinen 2. Topf. Wiederholte<br />

Krankheiten innerhalb eines Arbeitsjahres werden zusammengerechnet. Der<br />

Arbeitgeber hat nur solange eine Entgeltfortzahlungspflicht bis der Topf einmal<br />

ausgeschöpft wurde.<br />

LEHRLINGE<br />

Bei erneuter Krankheit, innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt (nach der<br />

1. Krankheit), werden die Zeiten der Krankenstände zusammengerechnet und<br />

der Arbeitgeber muss nur solange zahlen, bis alle Ansprüche ausgeschöpft sind.<br />

Allerdings gibt es bei Wiedererkrankungen noch einen zweiten Anspruchstopf mit<br />

jeweils der Hälfte des Entgelts, während der oben in der Tabelle genannten 2<br />

Zeiträume, also z.B. 8 Wochen halbes Entgelt und 4 Wochen Viertel-Entgelt.<br />

Die Entgeltfortzahlng für den Arbeitgeber, ist auch bei Wiedererkrankungen<br />

beschränkt mit der Ausschöpfung eines kompletten Anpruches, also z.B. im 1. - 5.<br />

Dienstjahr nach maximal 10 Wochen, 6. - 15.Dj 12 Wochen usw.<br />

Auch Lehrlinge erhalten ihre Lehrlingsentschädigung weiter, wenn sie krank<br />

werden.<br />

Bei einer Krankheit:<br />

4 Wochen Volle Lehrlingsentschädigung bei Krankheit<br />

2 Wochen die Differenz zw. Lehrlingsentschädigung und<br />

Krankengeld von der GKK<br />

Nach einem Arbeitsunfall:<br />

8 Wochen volle Lehrlingsentschädigung bei Arbeitsunfällen<br />

4 Wochen die Differenz bei Arbeitsunfällen<br />

Bei einer weiteren Krankheit innerhalb des selben Lehrjahres erhält der Lehrling<br />

für 3 Tage das volle Entgelt und für maximal weitere 6 Wochen die Differenz<br />

zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld.<br />

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