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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung auf jeden Fall<br />
abgegeben werden. Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der<br />
Krankheit notwendig.<br />
Zeiten, die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind<br />
Fehltage, welche vom Gehalt/Lohn abgezogen werden. Ausserdem berechtigt<br />
unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den Arbeitgeber zu einer fristlosen<br />
Entlassung.<br />
Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />
ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ANGESTELLTEN<br />
Je nachdem wie lange ein ArbeitnehmerIn im Unternehmen schon beschäftigt ist,<br />
erhält er/sie vom Arbeitgeber volles Entgelt:<br />
Volles Entgelt halbes Entgelt<br />
1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />
(bei Arbeitsunfall 8 Wochen) 4 Wochen<br />
6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />
16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />
ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />
Ist der jeweilige Zeitraum des vollen Entgelts ausgeschöpft, so erhält der<br />
Arbeitnehmer noch weitere 4 Wochen halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die<br />
andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der Arbeitnehmer muss selbst<br />
einen Antrag auf der Krankenkasse stellen).<br />
Ist man länger als 6 Monate seit dem Antritt nach der letzten Krankheit gesund,<br />
so hat man wieder alle oben genannten Ansprüche voll zur Verfügung.<br />
Beispiel: Maria ist 3 Jahre im Unternehmen, sie hat somit einen Anspruch auf 6 Wochen<br />
volles Entgelt und 4 Wochen halb.<br />
Maria ist von 30.3. – 12.4. (2 Wochen) krank,<br />
sie erhält für 2 Wochen volles Entgelt vom Arbeitgeber<br />
Mit 12.4. beginnt die Halbjahresfrist bis 12.10. zu laufen, d.h. alle Krankenstände<br />
innerhalb der nächsten 6 Monate werden zusammengezählt,<br />
Maria wird erneut von 15.6. – 26.7. (6 Wochen) krank,<br />
sie erhält für weiter 4 Wochen volles Entgelt und 2 Wochen halbes Entgelt<br />
Maria wird nochmals von 26.10 – 1.11. krank,<br />
sie erhält wieder volles Entgelt, da die Halbjahresfrist mit 12.10. aus war!<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
ENTGELTFORTZAHLUNG BEI ARBEITERN<br />
Für Arbeiter gelten dieselben Zeiten nach Dienstjahren<br />
Volles Entgelt halbes Entgelt<br />
1. - 5. Dienstjahr: 6 Wochen 4 Wochen<br />
6. - 15. Dienstjahr: 8 Wochen 4 Wochen<br />
16. - 25. Dienstjahr 10 Wochen 4 Wochen<br />
ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen 4 Wochen<br />
Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern:<br />
Der oben genannte Anspruch steht jedem Arbeiter nur einmal während eines<br />
Arbeitsjahres zur Verfügung. Ein Arbeitsjahr beginnt mit dem Eintrittsdatum. Ein<br />
neuer Anspruch entsteht erst wieder mit Beginn des nächste Arbeitsjahres.<br />
Für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, steht der Anspruch auf<br />
Entgeltfortzahlung für weitere 8 Wochen, ab dem 16. Dienstjahr 10 Wochen,<br />
volles Entgelt für jeden Anlassfall zu, unabhängig von „normalen<br />
Krankheiten.“<br />
Bei Wiedererkrankungen gibt es bei Arbeitern keinen 2. Topf. Wiederholte<br />
Krankheiten innerhalb eines Arbeitsjahres werden zusammengerechnet. Der<br />
Arbeitgeber hat nur solange eine Entgeltfortzahlungspflicht bis der Topf einmal<br />
ausgeschöpft wurde.<br />
LEHRLINGE<br />
Bei erneuter Krankheit, innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt (nach der<br />
1. Krankheit), werden die Zeiten der Krankenstände zusammengerechnet und<br />
der Arbeitgeber muss nur solange zahlen, bis alle Ansprüche ausgeschöpft sind.<br />
Allerdings gibt es bei Wiedererkrankungen noch einen zweiten Anspruchstopf mit<br />
jeweils der Hälfte des Entgelts, während der oben in der Tabelle genannten 2<br />
Zeiträume, also z.B. 8 Wochen halbes Entgelt und 4 Wochen Viertel-Entgelt.<br />
Die Entgeltfortzahlng für den Arbeitgeber, ist auch bei Wiedererkrankungen<br />
beschränkt mit der Ausschöpfung eines kompletten Anpruches, also z.B. im 1. - 5.<br />
Dienstjahr nach maximal 10 Wochen, 6. - 15.Dj 12 Wochen usw.<br />
Auch Lehrlinge erhalten ihre Lehrlingsentschädigung weiter, wenn sie krank<br />
werden.<br />
Bei einer Krankheit:<br />
4 Wochen Volle Lehrlingsentschädigung bei Krankheit<br />
2 Wochen die Differenz zw. Lehrlingsentschädigung und<br />
Krankengeld von der GKK<br />
Nach einem Arbeitsunfall:<br />
8 Wochen volle Lehrlingsentschädigung bei Arbeitsunfällen<br />
4 Wochen die Differenz bei Arbeitsunfällen<br />
Bei einer weiteren Krankheit innerhalb des selben Lehrjahres erhält der Lehrling<br />
für 3 Tage das volle Entgelt und für maximal weitere 6 Wochen die Differenz<br />
zwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld.<br />
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