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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

A R B E I T S R E C H T VON A - Z<br />

Im Arbeitsleben gibt es eine Fülle an rechtlichen Regelungen. Gesetze und<br />

Kollektivvertrag regeln welche Bestimmungen gelten. Die wichtigsten<br />

Informationen finden Sie hier kurz dargestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden<br />

Sie sich bitte direkt an Ihren <strong>Betriebsrat</strong> – er kann Ihnen weiterhelfen!<br />

A L L G E M E I N E S<br />

Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitgeber immer Ihre<br />

aktuellen Daten hat und über Änderungen immer informiert ist. Schicken Sie<br />

deshalb alle Änderungen sei es Meldezettel für die Heimadresse, Telefonummern,<br />

Familienstand, Kinder usw. immer an die Personalabteilung, damit dies in Ihrem<br />

Personalakt aktualsiert werden kann. Hat der Arbeitgeber Ihre richtige Adresse<br />

nicht, erhalten Sie keine Zusendungen, haben Sie den Alleinerzieher beantragt<br />

und heiraten wieder, dann muss dies korrigiert werden sonst haben Sie eine<br />

Nachzahlung am Finanzamt usw. Für alle Leistugnen des <strong>Betriebsrat</strong>es bitte die<br />

Urkunden und Zeugnisse in Kopie auch an den <strong>Betriebsrat</strong> schicken!<br />

A R B E I T S Z E I T<br />

Allgemeine Normalarbeitszeit<br />

Die Normalarbeitszeit von Vollzeitkräften ist im<br />

Kollektivvertrag geregelt:<br />

Wöchentlich:<br />

38,5 Stunden im Handel (H)<br />

40 Stunden im Gastgewerbe (GG) und bei Fleischern<br />

(F).<br />

Inklusive Überstunden darf die Arbeitszeit in einer<br />

Woche maximal 50 Stunden betragen.<br />

täglich:<br />

8 Stunden bis max.10 Stunden<br />

Im Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die wöchentliche<br />

Normalarbeitszeit auf bis zu 44 (GG: 48) Stunden erhöht werden, wenn innerhalb<br />

dieser Zeit, die durchschnittliche Arbeitszeit 38,5 im Handel, bei Fleisch und<br />

Gastgewerbe 40 Stunden, beträgt!<br />

Beispiel: 6 Wochen lang 44 Std. in den nächsten 6 Wochen 33 Std., 1 Woche mit 38,5 Std<br />

Im Durchschnitt (6x44) + (6x33) + 38,5 : 13 Wochen = 38,5 Stunden.<br />

Es muss aber für die gesamten 13 Wochen vorab einen Arbeitsplan geben,<br />

damit eine derartige Durchrechnung erlaubt ist!<br />

32<br />

Kapitel<br />

5<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Feiertage<br />

Als Feiertage gelten die katholischen Feiertage, sowie für evangelische<br />

Kirchenangehörige der Karfreitag. Für Angehörige der israelitischen<br />

Glaubensgemeinschaft der Versöhnungstag, auf Verlangen spätestens eine<br />

Woche vorher, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.<br />

An einem Feiertag hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf<br />

ununterbrochene Ruhezeit, d.h. man muss nicht arbeiten.<br />

Jeder Arbeitnehmer behält trotzdem seinen Anspruch auf Entgelt, obwohl die<br />

Arbeit infolge des Feiertages ausgefallen ist. D.h. jeder Arbeitnehmer bekommt<br />

jene Stunden eingetragen, die er durchschnittlich an diesem Tag gearbeitet hätte,<br />

wenn kein Feiertag gewesen wäre.<br />

Wird an einem Feiertag gearbeitet, hat der Arbeitnehmer zusätzlich zu dem<br />

Entgelt (Stunden) für den Feiertag auch den Anspruch auf das Entgelt für die von<br />

ihm tatsächlich geleisteten Stunden<br />

= Feiertag + geleistete Stunden<br />

Die geleisteten Stunden an einem Feiertag sind jedoch nicht automatisch 100%<br />

Überstunden. Feiertage müssen nie eingearbeitet werden, auch nicht bei Teilzeit-<br />

oder geringfügigen ArbeitnehmerInnen!<br />

Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist evangelisch und für 30 Stunden angemeldet. Grundsätzlich<br />

hätte Sie am Karfreitag frei. Man kann jedoch mit ihr den Arbeitseinsatz<br />

vereinbaren. Arbeitet Sie an diesem Tag 6 Stunden, bekommt Sie für den Feiertag<br />

(Feiertagsentgelt) 5,1 Stunden und zusätzlich die 6 Stunden die geleistet wurden,<br />

bezahlt/eingetragen.<br />

Hat ein/e ArbeitnehmerIn fixe Arbeitszeiten, so ist es einfacher die Stunden zu<br />

ermitteln, die er/sie am Feiertag gearbeitet hätte, genau diese Stunden sind<br />

einzutragen, z.B. Pendler, Samstagskräfte.<br />

Hat ein/e ArbeitnehmerIn jedoch flexible Arbeitszeiten, so wird der<br />

Fehlzeitenschlüssel herangezogen, also ein Durchschnitt der üblichen Stunden:<br />

Auszug aus dem Fehlzeitenschlüssel:<br />

Arbeitszeit Ausfallstunden Mo - Fr Ausfallstunden Sa<br />

19,25 3,25 3<br />

20 3,4 3<br />

25 4,3 3,5<br />

30 5,1 4,5<br />

35 5,9 5,5<br />

38,5 6,6 5,5<br />

40 6,8 6<br />

44 7,5 6,5<br />

46 7,8 7<br />

50 8,5 7,5<br />

33

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