Betriebsrat - linea7.com
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Geht ein/e ArbeitnehmerIn in PENSION und war er/sie mindestens 10 Jahre im<br />
Betrieb beschäftigt, dann bekommt er/sie auch bei einer Dienstnehmer-Kündigung<br />
die volle Abfertigung. Achtung! Dauert das Dienstverhätlnis kürzer als 10 Jahre<br />
bekommt man auch beim Pensionsantritt nicht automatisch die Abfertigung, das<br />
Dienstverhältnis muss mit einer einvernehmlichen Lösung oder einer Dienstgeber-<br />
Kündigung enden.<br />
Beim TOD DES ARBEITNEHMERS bekommen die unterhaltsberechtigten Erben die<br />
Hälfte der gebührenden Abfertigung. Nach 1 monatiger Betriebszugehörigkeit wird<br />
das Gehalt des Sterbemonats und des darauffolgenden ausbezahlt, nach 5 Jahren<br />
gibt es das Gehalt für den Sterbemonat und zwei weitere Monate. Besteht<br />
daneben jedoch ein Abfertigungsanspruch wird nur der günstigere von beiden<br />
Ansprüchen ausbezahlt.<br />
BERECHNUNG<br />
Die Abfertigung wird vom letzten durchschnittlichen Monatsentgelt berechnet. Das<br />
Monatsentgelt enthält nicht nur das Monatsgehalt, sondern auch andere Entgelte,<br />
die man durchschnittlich erhält. Ein Monatsentgelt setzt sich daher zusammen<br />
aus:<br />
• Letztes Monatsgehalt (Vorsicht bei Stundenherabsetzungen!!)<br />
• 1/12 Weihnachtsremuneration<br />
• 1/12 Urlaubsbeihilfe<br />
• Monatsanteil von Prämien, Zulagen, Remunerationen, Provisionen und<br />
geleisteten Mehr- u. Überstunden samt Zuschläge der letzten 12 Monate<br />
• Sachbezug<br />
Die Abfertigung wird besonders günstig ausbezahlt. Man zahlt für eine Abfertigung<br />
keine Sozialversicherung und nur 6% Lohnsteuer, dadurch hat man nur sehr<br />
geringe Abzüge von der Bruttosumme.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Abfertigung neu<br />
Für Dienstverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt das<br />
System der Abfertigung neu.<br />
Die Abfertigung neu hat den großen Vorteil, dass egal wieviele Arbeitgeber man<br />
hat, die Abfertigung angespart wird. Der erste Monat in einem Dienstverhältnis ist<br />
beitragsfrei, danach muss der Arbeitgeber monatlich 1,53% vom laufenden<br />
Entgelt und den Sonderzahlungen in die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen.<br />
Auch während des Präsenz/Zivildienstes, Wochenhilfe und in der Karenz, sowie<br />
während des Bezuges von Krankengeld werden Beiträge einbezahlt (allerdings<br />
nicht vom Arbeitgeber sondern z.B. vom FLAF).<br />
Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber, sondern<br />
gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse. Großer Vorteil der Abfertigung neu ist,<br />
dass der angesparte Betrag nicht mehr verloren geht. Allerdings ist eine<br />
Auszahlung erst nach 3 Einzahlungsjahren und nur bei bestimmten<br />
Beendigungsarten des Dienstverhältnisses möglich:<br />
Höhe der Abfertigung neu:<br />
Die Höhe ergibt sich aus der Summe der eingezahlten Beiträge unter<br />
Berücksichtigung der Veranlagungsergebnisse und nach Abzug der<br />
Verwaltungskosten.<br />
Man hat keinen Auszahlungsanspruch bei<br />
• einer Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn<br />
• einer Begründeten Entlassung<br />
• einem Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />
• Wenn kürzer als 3 Jahre (seit der letzten Auszahlung) einbezahlt wurde<br />
Der angesammelte Betrag geht allerdings nicht verloren, sondern bleibt liegen<br />
und kann bei der nächsten Beendigung mit ausbezahlt werden. Spätestens beim<br />
Pensionsantritt werden alle Beiträge, die noch vorhanden sind, ausbezahlt.<br />
Ein Auszahlungsanspruch besteht bei:<br />
• einer Kündigung durch den Arbeitgeber<br />
• einer einvernehmlichen Lösung<br />
• einer Unbegründeten Entlassung<br />
• einem Berechtigten vorzeitigen Austritt<br />
Man muss binnen 6 Monaten nach Beendigung bei der MV-Kasse schriftlich<br />
mitteilen, ob man die Abfertigung ausbezahlt oder weiter veranlagen möchte.<br />
Wie hoch die Summe der eingezahlten Beträge ist, erfahren Sie durch die<br />
Mitarbeitervorsorgekasse, die jährlich ein Informationsblatt an die Heimadresse<br />
schickt.<br />
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