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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
R E I S E K O S T E N<br />
Kilometergeld<br />
Für jeden gefahrenen Kilometer erhält die/der ArbeitnehmerIn das Kilometergeld,<br />
wenn er mit seinem Privat KFZ für die Firma unterwegs ist, z.B. Aushelfen in einer<br />
anderen Filiale, Seminare usw.<br />
Das Kilometergeld wurde ab<br />
1.7.2008 erhöht auf<br />
Bis 10.000 km 0,42 Euro<br />
10.001 – 20.000 km 0,34 Euro<br />
darüber hinaus 0,25 Euro<br />
pro gefahrenen Kilometer.<br />
Das amtliche Kilometergeld ist eine<br />
Pauschalabfindung für alle Kosten,<br />
die durch die Verwendung eines<br />
privaten Kraftfahrzeuges für<br />
Fahrten im Zuge einer Dienstreise<br />
anfallen.<br />
Mit dem Kilometergeld sind abgedeckt:<br />
• Abschreibung/Wertverlust<br />
• Benzin und Öl<br />
• Wartung und Reparaturen<br />
• Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät)<br />
• Alle Versicherungen, Steuern und Gebühren<br />
• Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs<br />
• Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)<br />
• Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren<br />
Mit dem Kilometergeld ist nicht die Anreisezeit z.B. zu einem Seminar<br />
abgedeckt. Die An- und Heimreise inklusive der Stunden des Seminars (ohne<br />
Pausen) sind als Arbeitszeit im PEP zu erfassen.<br />
Eine Limitierung der Reisekosten ist im Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte<br />
der Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht bezahlen, kann er auch eine andere<br />
Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss den Aufwand, der<br />
durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
Taggeld<br />
Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der<br />
Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen der/des ArbeitnehmerIn<br />
abdecken.<br />
Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden in der Höhe<br />
von 26,40 !, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes<br />
berechnet werden kann.<br />
Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so<br />
gebührt ab dem 13. Tag nur noch ein Taggeld von 14,40 !.<br />
Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des<br />
Taggeldes um jeweils 13,20 !.<br />
Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />
Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der<br />
gebotenen Sorgfalt seitens des Arbeitnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber<br />
nach § 1014 ABGB z.B. Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs<br />
vereinbart, und keine andere Möglichkeit zur Verfügung gestellt wurde.<br />
Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet<br />
der Arbeitgeber jedoch nicht.<br />
Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />
S C H W A N G E R S C H A F T<br />
Zum Thema „Die schwangere Arbeitnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige<br />
Fristen und Termine“, fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der<br />
Telefonnummer 02236/600 4791 oder per Mail service@rewe-br.at an.<br />
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