17.07.2013 Aufrufe

Betriebsrat - linea7.com

Betriebsrat - linea7.com

Betriebsrat - linea7.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

R E I S E K O S T E N<br />

Kilometergeld<br />

Für jeden gefahrenen Kilometer erhält die/der ArbeitnehmerIn das Kilometergeld,<br />

wenn er mit seinem Privat KFZ für die Firma unterwegs ist, z.B. Aushelfen in einer<br />

anderen Filiale, Seminare usw.<br />

Das Kilometergeld wurde ab<br />

1.7.2008 erhöht auf<br />

Bis 10.000 km 0,42 Euro<br />

10.001 – 20.000 km 0,34 Euro<br />

darüber hinaus 0,25 Euro<br />

pro gefahrenen Kilometer.<br />

Das amtliche Kilometergeld ist eine<br />

Pauschalabfindung für alle Kosten,<br />

die durch die Verwendung eines<br />

privaten Kraftfahrzeuges für<br />

Fahrten im Zuge einer Dienstreise<br />

anfallen.<br />

Mit dem Kilometergeld sind abgedeckt:<br />

• Abschreibung/Wertverlust<br />

• Benzin und Öl<br />

• Wartung und Reparaturen<br />

• Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten, Navigationsgerät)<br />

• Alle Versicherungen, Steuern und Gebühren<br />

• Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs<br />

• Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)<br />

• Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren<br />

Mit dem Kilometergeld ist nicht die Anreisezeit z.B. zu einem Seminar<br />

abgedeckt. Die An- und Heimreise inklusive der Stunden des Seminars (ohne<br />

Pausen) sind als Arbeitszeit im PEP zu erfassen.<br />

Eine Limitierung der Reisekosten ist im Kollektivvertrag nicht vorgesehen! Möchte<br />

der Arbeitgeber das volle Kilometergeld nicht bezahlen, kann er auch eine andere<br />

Fahrgelegenheit zur Verfügung stellen. Der Arbeitnehmer muss den Aufwand, der<br />

durch eine Dienstreise entsteht, nicht selber tragen!<br />

60<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Taggeld<br />

Das Taggeld soll die Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der<br />

Dienstreise verbundenen persönlichen Aufwendungen der/des ArbeitnehmerIn<br />

abdecken.<br />

Taggeld kann für Dienstreisen ab 3 Stunden geltend gemacht werden in der Höhe<br />

von 26,40 !, wobei für jede angefangene Stunde 1/12 des Taggeldes<br />

berechnet werden kann.<br />

Wenn in einem Monat Dienstreisen an mehr als 12 Kalendertagen anfallen, so<br />

gebührt ab dem 13. Tag nur noch ein Taggeld von 14,40 !.<br />

Ein vom Arbeitgeber bezahltes Essen (außer Frühstück) führt zur Kürzung des<br />

Taggeldes um jeweils 13,20 !.<br />

Schäden im Zuge einer Dienstreise<br />

Für Schäden, die im Zuge einer Dienstreise am PKW unter Beachtung der<br />

gebotenen Sorgfalt seitens des Arbeitnehmers entstehen, haftet der Arbeitgeber<br />

nach § 1014 ABGB z.B. Parkschäden, sofern die Benutzung des eigenen PKWs<br />

vereinbart, und keine andere Möglichkeit zur Verfügung gestellt wurde.<br />

Für vom Arbeitnehmer grob fahrlässig verursachte Schäden oder Unfälle haftet<br />

der Arbeitgeber jedoch nicht.<br />

Bei mitfahrenden Kollegen ist eine Insassenversicherung vorteilhaft!<br />

S C H W A N G E R S C H A F T<br />

Zum Thema „Die schwangere Arbeitnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige<br />

Fristen und Termine“, fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der<br />

Telefonnummer 02236/600 4791 oder per Mail service@rewe-br.at an.<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!