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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
L E I S T U N G E N AUS DER<br />
S O Z I A L V E R S I C H E R UNG<br />
Arbeitslosengeld<br />
Das Arbeitslosengeld erhält man während der Zeit der Arbeitssuche.<br />
VORAUSSETZUNGEN<br />
Arbeitslosengeld bekommt, wer innerhalb des letzten Jahres mindestens 28<br />
Wochen arbeitslosenversichert war und arbeitswillig und arbeitsfähig ist.<br />
Beim erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld über dem 25. Lebensjahr muss<br />
man in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslosenversichert<br />
gewesen sein. Unter 26 Jahren muss man die Hälfte der Voraussetzungen<br />
erfüllen, also im letzten Jahr, 26 Wochen arbeitlosenversicherte Beschäftigung.<br />
Hat man schon einmal Arbeitslosengeld erhalten, so müssen in den letzten 12<br />
Monaten wieder 28 Wochen mindestens an arbeitslosenversicherter<br />
Beschäftigung vorglegt werden können.<br />
ANTRAG<br />
Das Arbeitslosengeld muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt der<br />
Arbeitslosigkeit beim zuständigen AMS geltend gemacht werden. Man erhält<br />
Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses, ausser bei<br />
der Sperrfrist und Wieterverischerung (siehe nächste Seite).<br />
Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher<br />
Vorsprache beantragt werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich<br />
im Nachhinein ausbezahlt!<br />
HÖHE<br />
Die Höhe ist abhängig vom vorangegangenen Nettoeinkommen plus<br />
Familienzuschlägen (je nach Größe der Familie) und allfälligen<br />
Ergänzungsbeträgen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Das Arbeitslosengeld besteht<br />
aus einem Grundbetrag von 55% des Nettobetrages des letzten Kalenderjahres.<br />
Es kann maximal aber 60% ohne Familienzuschlag und 80% mit<br />
Familienzuschlägen vom bisherigen Nettoeinkommen betragen.<br />
Zum Arbeitslosengeld kann man bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2009: 357,74 !)<br />
dazuverdienen.<br />
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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />
DAUER<br />
Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen bezahlt,<br />
für 30 Wochen, wenn in den letzten 5 Jahren mind. 156 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag.<br />
39 Wochen, wenn in den letzten 10 Jahren 312 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 40. Lebensjahr vollendet ist<br />
52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren 468 Wochen eine<br />
arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 50. Lebensjahr vollendet ist<br />
RUHEN DES ARBEITSLOSENGELDES<br />
Das Arbeitslosengeld ruht<br />
• für die Zeit in der nicht konsumierter Resturlaub ausbezahlt wird<br />
• bei einer Kündigungsentschädigung aufgrund falscher Kündigung<br />
• wenn man im Ausland ist<br />
• wenn der Arbeitgeber noch in der Entgeltfortzahlungspflicht bei einer<br />
Krankheit (die schon vor Ausspruch der Kündigung bestanden hat) ist<br />
• wenn Kranken- oder Wochengeld ausbezahlt wird,<br />
• Kinderbetreuungsgeld kann gleichzeitg mit Arbeitslosengeld bezogen<br />
werden, wenn man nachweislich arbeitsfähig ist und eine Betreuung für<br />
das Kind hat!<br />
Während dieser Zeiten ruht das Arbeitslosengeld, das heißt aber nicht, dass die<br />
Anspruchsdauer dadurch vermindert wird.<br />
ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />
Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen<br />
Grund aufgelöst, erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses<br />
kein Arbeitslosengeld, also bei<br />
• Berechtigter Entlassung<br />
• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />
• Dienstnehmer Kündigung<br />
• Auflösung innerhalb des Probemonats<br />
Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />
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