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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

L E I S T U N G E N AUS DER<br />

S O Z I A L V E R S I C H E R UNG<br />

Arbeitslosengeld<br />

Das Arbeitslosengeld erhält man während der Zeit der Arbeitssuche.<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Arbeitslosengeld bekommt, wer innerhalb des letzten Jahres mindestens 28<br />

Wochen arbeitslosenversichert war und arbeitswillig und arbeitsfähig ist.<br />

Beim erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld über dem 25. Lebensjahr muss<br />

man in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen arbeitslosenversichert<br />

gewesen sein. Unter 26 Jahren muss man die Hälfte der Voraussetzungen<br />

erfüllen, also im letzten Jahr, 26 Wochen arbeitlosenversicherte Beschäftigung.<br />

Hat man schon einmal Arbeitslosengeld erhalten, so müssen in den letzten 12<br />

Monaten wieder 28 Wochen mindestens an arbeitslosenversicherter<br />

Beschäftigung vorglegt werden können.<br />

ANTRAG<br />

Das Arbeitslosengeld muss unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eintritt der<br />

Arbeitslosigkeit beim zuständigen AMS geltend gemacht werden. Man erhält<br />

Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Ende des Dienstverhältnisses, ausser bei<br />

der Sperrfrist und Wieterverischerung (siehe nächste Seite).<br />

Das Arbeitslosengeld muss beim zuständigen AMS mittels persönlicher<br />

Vorsprache beantragt werden. Das Arbeitslosengeld wird ohne Abzüge monatlich<br />

im Nachhinein ausbezahlt!<br />

HÖHE<br />

Die Höhe ist abhängig vom vorangegangenen Nettoeinkommen plus<br />

Familienzuschlägen (je nach Größe der Familie) und allfälligen<br />

Ergänzungsbeträgen (Ausgleichszulagenrichtsatz). Das Arbeitslosengeld besteht<br />

aus einem Grundbetrag von 55% des Nettobetrages des letzten Kalenderjahres.<br />

Es kann maximal aber 60% ohne Familienzuschlag und 80% mit<br />

Familienzuschlägen vom bisherigen Nettoeinkommen betragen.<br />

Zum Arbeitslosengeld kann man bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2009: 357,74 !)<br />

dazuverdienen.<br />

66<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

DAUER<br />

Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für die Dauer von 20 Wochen bezahlt,<br />

für 30 Wochen, wenn in den letzten 5 Jahren mind. 156 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag.<br />

39 Wochen, wenn in den letzten 10 Jahren 312 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 40. Lebensjahr vollendet ist<br />

52 Wochen, wenn in den letzten 15 Jahren 468 Wochen eine<br />

arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorlag und das 50. Lebensjahr vollendet ist<br />

RUHEN DES ARBEITSLOSENGELDES<br />

Das Arbeitslosengeld ruht<br />

• für die Zeit in der nicht konsumierter Resturlaub ausbezahlt wird<br />

• bei einer Kündigungsentschädigung aufgrund falscher Kündigung<br />

• wenn man im Ausland ist<br />

• wenn der Arbeitgeber noch in der Entgeltfortzahlungspflicht bei einer<br />

Krankheit (die schon vor Ausspruch der Kündigung bestanden hat) ist<br />

• wenn Kranken- oder Wochengeld ausbezahlt wird,<br />

• Kinderbetreuungsgeld kann gleichzeitg mit Arbeitslosengeld bezogen<br />

werden, wenn man nachweislich arbeitsfähig ist und eine Betreuung für<br />

das Kind hat!<br />

Während dieser Zeiten ruht das Arbeitslosengeld, das heißt aber nicht, dass die<br />

Anspruchsdauer dadurch vermindert wird.<br />

ACHTUNG SPERRFRIST 4 WOCHEN<br />

Wird das Dienstverhältnis aus eigenem Verschulden oder freiwillig ohne trifftigen<br />

Grund aufgelöst, erhält man 4 Wochen nach dem Ende des Dienstverhältnisses<br />

kein Arbeitslosengeld, also bei<br />

• Berechtigter Entlassung<br />

• Unberechtigten vorzeitigen Austritt<br />

• Dienstnehmer Kündigung<br />

• Auflösung innerhalb des Probemonats<br />

Nicht aber bei der einvernehmlichen Lösung!!!<br />

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