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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

2. MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE INNERHALB DER ERWEITERTEN ÖFFNUNGSZEITEN<br />

(NUR FÜR DEN HANDEL)<br />

Während der verlängerten Öffnungzeiten erhalten alle ArbeitnehmerInnen im<br />

Handel egal ob in Vollzeit oder Teilzeit einen Zuschlag. Auch geringfügig<br />

Beschäftigte erhalten Zuschläge, ausser sie arbeiten nur am Samstag!<br />

Die Öffnungszeitenzuschläge sind nur für Mehrstunden bis zur 40. Stunde, danach<br />

gibt es Überstundenzuschläge.<br />

Mo – Fr ab 18.30 – 20 Uhr 70% Zuschlag<br />

Nach 20.00 Uhr 100% Zuschlag<br />

Sa ab 13.00 Uhr 50% Zuschlag<br />

3. BLOCKFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />

Die Blockfreizeit ist eine Freizeit in Verbindung mit einem Wochenende oder<br />

Feiertag mit der die Zuschläge der erweiterten Öffnungzeiten - NUR 50% und<br />

70% - in Freizeit abgebaut werden können.<br />

Dabei werden die erworbenen Zuschläge auf 30% reduziert, als Ausgleich hat<br />

der/die ArbeitnehmerIn zusätzliche Freizeit.<br />

1. Blockfreizeit muss zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.<br />

2. Blockfreizeit in Verbindung mit dem Wochenende ist nur möglich am Freitag<br />

oder Montag.<br />

3. Der Samstag muss in Verbindung mit der Schwarz-Weiß Regelung frei<br />

sein. (Kein Urlaubstag und kein Krankenstandstag)<br />

4. Am Freitag oder Montag müssen Blockfreizeitstunden im Ausmaß eines<br />

Wochensechstels eingegeben werden (siehe Fehlzeitenschlüssel).<br />

5. und zur tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit bei den IST-Stunden<br />

auch dazugezählt werden.<br />

6. Die Wochenarbeitszeit darf die SOLL-Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht<br />

überschreiten!!<br />

Blockfreizeit in Verbindung mit einem Feiertag muss ebenfalls 3 freie Tage<br />

beinhalten – 1. den Feiertag – 2. einen freien Tag und 3. einen Blockfreizeittag, für<br />

den das Wochensechstel erfasst wird.<br />

4. GANZTAGESFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />

Die Ganztagesfreizeit funktioniert ähnlich wie die Blockfreizeit. Für Freizeit unter<br />

der Woche werden die Zuschläge auf 50% reduziert. Für den Tag an dem<br />

Ganztagesfreizeit vereinbart wird, muss ein Wochensechstel zur Arbeitszeit<br />

dazugerechnet werden, d.h. man hat frei, aber trotzdem werden für diesen Tag<br />

Stunden in Höhe des Wochensechstels eingetragen. Die Wochenarbeitszeit darf<br />

die SOLL-Zeit nicht überschreiten.<br />

36<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

Samstag - Schwarz-Weiß – Regelung (nur für den Handel)<br />

Obwohl im Handel der Samstag einer der verkaufsstärksten Tage ist, gibt es eine<br />

Regelung für freie Samstage. Diese Regelung muss eingehalten werden, als<br />

Ausgleich können Arbeitnehmer beschäftigt werden, die ausschließlich am<br />

Samstag arbeiten.<br />

1. Wird ein Arbeitnehmer an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt, so hat<br />

er am nächsten Samstag frei. Es ist auch möglich an 2 Samstagen beschäftigt<br />

zu werden und dann dafür 2 Samstage frei zu haben.<br />

2. Wird jemand immer nur am Samstag vormittag bis 13.00 Uhr beschäftigt, so<br />

muss zumindest jeder 6. Samstag frei sein.<br />

Im Gastgewerbe und bei den Fleischern gibt es keine Regelungen für freie<br />

Samstage.<br />

Ruhezeiten<br />

PAUSEN<br />

Dauert der Arbeitstag länger als 6 Stunden muss dem/der ArbeitnehmerIn<br />

mindestens 30 Minuten Pause gegeben werden. Pausen sind zu vereinbaren und<br />

nicht einseitig vom Arbeitgeber festzulegen! Pausen, die nicht konsumiert werden<br />

konnten, dürfen in den Arbeitszeitaufzeichnungen nicht eingetragen werden. Sind<br />

Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, so haben Sie das Recht die<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen bis zur Korrektur nicht zu unterzeichnen!<br />

TÄGLICHE RUHEZEIT<br />

Nach der Tagesarbeitszeit hat der/die ArbeitnehmerIn Anspruch auf mind.<br />

11 Stunden Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz. Die Wegzeit nach Hause<br />

und zum Arbeitsplatz sind in den 11 Stunden enthalten.<br />

Jugendliche haben eine Ruhezeit von 12 Stunden; unter 15 Jahren 14 Stunden.<br />

Im Gastgewerbe beträgt die Ruhezeit bei Männern nur 10 Stunden;<br />

Im Handel kann in Sonderfällen (z.B. Weihnachten) die tägliche Ruhezeit auf<br />

8 Stunden reduziert werden, wenn in den nächsten 10 Tagen ein entsprechender<br />

Ausgleich erfolgt!<br />

WÖCHENTLICHE RUHEZEIT<br />

Jeder Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf die sogenannte WOCHENENDRUHE<br />

im Ausmaß von 36 Stunden, in die ein ganzer Sonntag fallen muss.<br />

Ist eine Arbeitsleistung am Sonntag vereinbart, so bekommt man die sogenannte<br />

WOCHENRUHE im Ausmass von 36 Stunden, in die ein ganzer Kalendertag unter<br />

der Woche fallen muss.<br />

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