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Betriebsrat - linea7.com

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Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

V E R F A L L S F R I S T E N<br />

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, so verfallen sie nach einer relativ<br />

kurzen Zeit. Ansprüche sollte man schriftlich geltend machen, dass erhöht die<br />

Beweiskraft. Wird ein Anspruch innerhalb der Verfallsfrist schriftlich geltend<br />

gemacht, verjährt dieser erst nach 3 Jahren, dass heißt, man hat 3 Jahre Zeit<br />

diesen Anspruch gerichtlich geltend zu machen.<br />

Werden regelmäßig Mehr- und Überstunden geleistet und diese nicht in den<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen erfasst, oder Pausen, die nicht konsumiert werden<br />

konnten, eingetragen so kann man diese Stunden nach Ablauf der Verfallsfristen<br />

nicht mehr einfordern! Unterschreibt man die falschen Arbeitszeitaufzeichnungen,<br />

können nicht aufgezeichnete Stunden maximal 2 Monate zurück eingefordert<br />

werden.<br />

6 Monate für alle Ansprüche wie Mehr-und Überstunden, Zuschläge, wenn man<br />

die Unterschrift auf den Arbeitszeitaufzeichnungen verweigert; gesetzlichen<br />

Ansprüche wie Kündigungsentschädigung usw.<br />

Nur 4 Monate Verfallsfrist im Gastgewerbe und bei den Fleischern<br />

Bei Arbeitern beträgt die Verfallsfrist nur 3 Monate<br />

1 Jahr für Ansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung.<br />

3 Monate für Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen<br />

Mit der Unterschrift auf der Arbeitszeitaufzeichnung bestätigen Sie die<br />

Richtigkeit der dort eingetragenen Arbeitszeit. Bei Unstimmigkeiten muss<br />

daher die Unterschrift verweigert werden! Niemand kann Sie zur Unterschrift<br />

zwingen.<br />

Aussagen, wie „wenn man nicht unterschreibt, bekommt man kein/en<br />

Gehalt/Lohn“ oder „es dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und 50<br />

Stunden pro Woche eingetragen werden“ usw. sind falsch!<br />

Sie haben das Recht die UNTERSCHRIFT bei Unstimmigkeiten zu<br />

verweigern!<br />

62<br />

Ihr <strong>Betriebsrat</strong> informiert<br />

V E R S E T Z U N G<br />

Eine Versetzung kann eine Veränderung<br />

• des Arbeitsortes<br />

• des Arbeitsentgeltes<br />

• der Arbeitstätigkeit<br />

• des Arbeitsausmaßes<br />

sein. Grundsätzlich ist eine Versetzung jederzeit möglich. Ist die Versetzung<br />

objektiv zumutbar, also nicht verschlechternd, so muss der Versetzung Folge<br />

geleistet werden.<br />

Handelt es sich um eine verschlechternde Versetzung und dauert diese länger<br />

als 13 Wochen muss der <strong>Betriebsrat</strong> der verschlechternden Versetzung<br />

zustimmen, sonst ist sie nicht rechtsgültig, auch dann nicht, wenn der<br />

Arbeitnehmer bereits durch seine Unterschrift zugestimmt hat.<br />

VERSCHLECHTERNDE VERSETZUNG<br />

Jede Verschlechterung ist im individuellen Fall genau zu prüfen, es gibt keine<br />

allgemein gültigen Richtlinien.<br />

Arbeitsort<br />

Als Richtwert gilt: eine Versetzung in eine andere Filiale ist nicht zumutbar, wenn<br />

ca. über 20 km mehr gefahren werden müssen oder wenn die Anfahrtszeit sich um<br />

mehr als eine halbe Stunde pro Weg verlängert, wenn ein zusätzlicher Aufwand<br />

durch Fahrkarten entsteht, usw.<br />

Handelt es sich um eine gleichwertige Filiale, dann ist es keine Verschlechterung.<br />

Man muss in der neuen Filiale erscheinen, ansonsten ist dies ein unentschuldigtes<br />

Fernbleiben vom Dienst und rechtfertigt eine fristlose Entlassung.<br />

Arbeitsentgelt<br />

Verringerungen des Entgeltes bzw. von Stunden, die 10% übersteigen sind<br />

jedenfalls verschlechternd, aber auch geringere Verluste können im Einzelfall nicht<br />

zumutbar sein, z.B: bei alleinerziehenden Müttern, Unterhaltsverpflichtungen usw.<br />

Wenden Sie sich immer bevor Sie etwas unterschreiben an Ihren <strong>Betriebsrat</strong>!<br />

Arbeitstätigkeit<br />

auch Herabsetzungen von Filialleitung/Abteilungsleitung zur Kassierin sind<br />

verschlechternde Versetzungen und können nicht ohne Zustimmung des<br />

<strong>Betriebsrat</strong>es gemacht werden.<br />

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