ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Pendlerpauschale<br />
Die Pendlerpauschale muss mit dem Formular L34 beantragt werden oder bei der<br />
Arbeitnehmerveranlagung angegeben werden.<br />
Die Pendlerpauschale beträgt bei einer einfachen Wegstrecke<br />
ab 20 km jährlich 546 € monatlich 45,50 €<br />
ab 40 km jährlich 1.080 € monatlich 90,00 €<br />
ab 60 km jährlich 1.614 € monatlich 134,50 €<br />
Ist aufgrund der Erklärung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers die Benützung eines<br />
öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder hinsichtlich der überwiegenden Strecke nicht<br />
zumutbar, dann steht die große Pendlerpauschale zu:<br />
ab 2 km jährlich 297 € monatlich 24,75 €<br />
ab 20 km jährlich 1.179 € monatlich 98,25 € wie auf diesem<br />
Lohnzettel<br />
ab 40 km jährlich 2.052 € monatlich 171 €<br />
ab 60 km jährlich 2.931 € monatlich 244,25 €<br />
Nicht zumutbar ist eine Wegstrecke, wenn es kein öffentliches Verkehrsmittel gibt oder die<br />
Wegstrecke verhältnismäßig lang ist.<br />
Zumutbare Wegstrecken:<br />
unter 20 km 1 1/2 Stunden<br />
ab 20 km 2 Stunden<br />
ab 40 km 2 1/2 Stunden<br />
Jeder Wohnungwechsel kann auch eine Änderung der Pendlerpauschale bedeuten, die im<br />
Personalbüro zu melden ist!<br />
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