ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
ARBEITSRECHT von A - Z<br />
Im Arbeitsleben gibt es eine Fülle an rechtlichen Regelungen. Gesetze und Kollektivvertrag<br />
regeln welche Bestimmungen gelten. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kurz<br />
dargestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Betriebsrat – er<br />
kann Ihnen weiterhelfen oder auch anonym Auskunft geben.<br />
A R B E I T S Z E I T<br />
Allgemeine Normalarbeitszeit<br />
Die Normalarbeitszeit von Vollzeitkräften ist im Kollektivvertrag<br />
geregelt:<br />
Wöchentlich: 38,5 Stunden im Handel (H)<br />
40 Stunden im Gastgewerbe (GG) und Fleischern (F)<br />
inklusive Überstunde darf die Arbeitszeit in einer<br />
Woche maximal 50 Stunden betragen.<br />
täglich: 8 Stunden<br />
maximal 10 Stunden<br />
Im Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die wöchentliche<br />
Normalarbeitszeit auf bis zu 44 (GG:48) Stunden erhöht werden,<br />
wenn innerhalb dieser Zeit die durchschnittliche Arbeitszeit 38,5 im<br />
Handel/bei Fleisch und Gastgewerbe 40 Stunden beträgt!<br />
Beispiel: 1 Woche 44 Std in der nächsten 33 Std. Es muss für die gesamten 13 Wochen vorab einen Arbeitsplan<br />
geben.<br />
Feiertage<br />
Als Feiertage gelten die katholischen Feiertage, sowie für evangelische Kirchenangehörige der<br />
Karfreitag. Für israelitische Glaubensgemeinschaft der Versöhnungstag auf Verlangen spätestens<br />
eine Woche vorher, wenn betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.<br />
An einem Feiertag hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ununterbrochene Ruhezeit.<br />
Jeder Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Entgelt, obwohl die Arbeit infolge des Feiertages<br />
ausgefallen ist. D.h. jeder Arbeitnehmer bekommt das Geld (jene Stunden) eingetragen, die er<br />
durchschnittlich an diesem Tag gearbeitet hätte.<br />
Wird an einem Feiertag gearbeitet, hat der Arbeitnehmer außer dem Entgelt (Stunden) für den<br />
Feiertag zusätzlich den Anspruch auf das Entgelt für die von ihm tatsächlich geleisteten Stunden<br />
= Feiertag + geleistete Stunden.<br />
Die geleisteten Stunden an einem Feiertag sind jedoch nicht automatisch 100% Überstunden.<br />
Feiertage müssen nie eingearbeitet werden, auch nicht bei Teilzeit- oder geringfügigen<br />
DienstnehmerInnen!<br />
25<br />
Kapitel<br />
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