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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist evangelisch und für 30 Stunden angemeldet. Grundsätzlich hätte Sie an diesem<br />

Tag frei. Man kann jedoch mit ihr den Arbeitseinsatz vereinbaren. Arbeitet Sie an diesem Tag 6<br />

Stunden, bekommt Sie für den Feiertag (Feiertagsentgelt) 5,1 Stunden und zusätzlich die 6 Stunden,<br />

die geleistet wurden bezahlt/eingetragen.<br />

Hat ein Dienstnehmer fixe Arbeitszeiten, so ist es einfach die Stunden zu ermitteln, die er am<br />

Feiertag gearbeitet hätte, genau diese Stunden sind einzutragen.<br />

Hat ein Dienstnehmer jedoch flexible Arbeitszeiten so wird der Fehlzeitenschlüssel herangezogen:<br />

Auszug aus dem Fehlzeitenschlüssel:<br />

Mehrstunden<br />

Arbeitszeit Ausfallstunden Mo - Fr Ausfallstunden Sa<br />

19,25 3,25 3<br />

20 3,4 3<br />

25 4,3 3,5<br />

30 5,1 4,5<br />

35 5,9 5,5<br />

38,5 6,6 5,5<br />

40 6,8 6<br />

44 7,5 6,5<br />

46 7,8 7<br />

50 8,5 7,5<br />

Mehrstunden sind all jene Stunden bis zur 40. Stunde. Erst darüber hinaus handelt es sich um<br />

Überstunden. Auch Teilzeitkräfte machen erst über 40 Stunden Überstunden.<br />

Eine Mehrstunde berechnet sich mit einem Teiler von 167 Stunden bei einer Vollzeitkraft von 38,5<br />

Stunden im Handel Vollzeit.<br />

Im Gastgewerbe und Fleisch ist der Teiler 173 Stunden (pro Monat)<br />

Beispiel: Eine Kassierin verdient für 38,5 Stunden im 18. Berufsjahr 1834 € brutto.<br />

1834€ : 167 ergibt einen Stundenlohn von 10,98 € brutto.<br />

MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE 25%<br />

Seit 1.1.2008 gibt es auch sogenannte Mehrstundenzuschläge für alle Teilzeitkräfte,<br />

wenn sie mehr als das vereinbarte Soll arbeiten – also Mehrstunden leisten.<br />

Die Zuschläge wirken sich aufgrund der verschiedenen Kollektivverträge nicht überall<br />

gleich aus: Teilzeitkräfte aus dem Handel einerseits und Fleisch bzw. Gastgewerbe<br />

andererseits profitieren sehr unterschiedlich von den 25% Zuschlägen.<br />

Teilzeitarbeit<br />

Arbeitet jemand durchschnittlich weniger, als die kollektivvertragliche Normalarbeitzeit<br />

beträgt, dann spricht man von „Teilzeitarbeit“: Im Handel liegt die Normalarbeitszeit<br />

bei 38,5 Stunden, bei den Fleischern und in der Gastronomie bei 40 Stunden.<br />

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