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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

• Die Zuverdienstgrenze von 16.200 € (ab 2008) jährlich nicht<br />

überschritten wird; bezieht man nicht das ganze Jahr KBG so wird<br />

aliquotiert, monatlich darf ca. 1265 € (ab 2008) monatlich zum KBG<br />

verdient werden<br />

• der Lebensmittelpunkt in Österreich ist<br />

HÖHE UND DAUER<br />

Kinderbetreuungsgeld kann man ab der Geburt des Kindes beziehen, der KBG-Anspruch ruht,<br />

während man Wochenhilfe bezieht.<br />

Ab 1.1.2008 gibt es 3 Varianten für die Dauer und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes:<br />

Variante 1<br />

bis zum 30. Lebensmonat 436 € monatlich, täglich 14,35 €; bezieht auch der andere<br />

Elternteil KBG dann bis zum 36. Lebensmonat<br />

Variante 2<br />

bis zum 20. Lebensmonat 624 € monatlich, täglich 20,80 €, bezieht auch der andere<br />

Elternteil KBG für weitere 4 Monate bis zum 24. Lebensmonat<br />

Variante 3<br />

bis zum 15. Lebensmonat 800 € monatlich, täglich 26,60 €, wenn der andere Elternteil<br />

auch KBG bezieht maximal bis zum 18. Lebensmonat<br />

Achtung der Bezug von KBG hat nichts mit einer Karenz beim Arbeitgeber zu tun!! Für näherer<br />

Infos fordern Sie bitte unseren Babyfolder an!<br />

VERZICHT<br />

Man kann auf das Kinderbetreuungsgeld auch in einzelnen Monaten im Vorhinein verzichten,<br />

wenn man schon vorab weiß, dass die Zuverdientsgrenze sonst überschritten wird! Diese Monate<br />

werden dann nicht miteinberechnet.<br />

ANTRAG<br />

Das Kinderbertreuungsgeld muss bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden<br />

(Wochengeldbezieherinnen bekommen das Formular automatisch zugeschickt).<br />

Krankengeld<br />

VORAUSSETZUNGEN<br />

Anspruch auf Krankengeld haben alle Pflichtversicherten und Selbstversicherte.<br />

Erst muss der Arbeitgeber das Gehalt normal weiterbezahlen. Nach einer bestimmten Zeit ist der<br />

Arbeitgeber nur noch verpflichtet, die Hälfte des Einkommens zu bezahlen. Die andere Hälfte<br />

wird von der Krankenkasse übernommen. Dann bekommt der Dienstnehmer noch von der<br />

Krankenkasse das Krankengeld (siehe Kapitel 3 Entgeltfortzahlung bei Krankheit).<br />

HÖHE<br />

Die Höhe des Krankengeldes hängt vom Einkommen im letzten Kalendermonat vor dem Ende<br />

des vollen Entgeltanspruches ab. Das volle Krankengeld beträgt ca. 60 Prozent des<br />

Einkommens.<br />

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