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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Prämien<br />

Prämien sind teilweise Sonderzahlungen und so wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu<br />

behandeln. D.h. sie wird im Rahmen des Jahressechstels nur mit 6% Lohnsteuer belastet.<br />

Jeder Dienstnehmer hat in einem Kalenderjahr nur einen bestimmten Rahmen, nämlich das<br />

Jahressechstel, in dem begünstigt mit 6% versteuert werden kann. Ist dieses Jahressechstel<br />

ausgeschöpft werden die restlichen Sonderzahlungen mit dem normalen Steuersatz (23% -50%)<br />

versteuert.<br />

Das Jahressechstel beträgt in der Regel 2 Monatsgehälter. Es kann daher passieren, dass durch eine<br />

Prämienauszahlung das Jahressechstel unterm Jahr schon ausgeschöpft wird und so das<br />

Weihnachtsgeld voll versteuert wird, sodass netto beim Weihnachtsgeld weniger herauskommt,<br />

dafür wird die Prämie besser versteuert und es kommt netto mehr als bei einem laufenden Bezug<br />

heraus.<br />

Beispiel: Eine Dienstnehmerin verdient monatlich 2.000 €, das Jahressechstel beträgt ca. 4.000 €. Bekommt die<br />

Dienstnehmerin eine Prämie von 2.000€ im März, wird diese mit 6% Lohnsteuer besteuert, auch das Urlaubsgeld<br />

von 2.000 im Juni wird mit 6% versteuert. Danach ist das Jahressechstel jedoch ausgeschöpft, sodass das<br />

Weihnachtsgeld von 2.000 € mit 23% Lohnsteuer versteuert wird.<br />

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