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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Als Ergebnis erhält man jene Stunden, die einen 25% Zuschlag erhalten und in die<br />

Spalte MSt25 eingetragen werden müssen.<br />

Werden diese Mehrstunden innerhalb von 3 Monaten nicht in Zeitausgleich abgebaut,<br />

so erhält der/die MitarbeiterIn tatsächlich den 25% Zuschlag, der ausbezahlt werden<br />

kann oder in Zeitausgleich (15 Minuten) konsumiert werden kann.<br />

25% Zuschlag bei Fleischern und Gastronomie<br />

Da es weder „Freistunden“ noch anderweitige Zuschläge gibt, ist die Handhabung hier<br />

relativ einfach! Ein Beispiel verdeutlicht das: Macht eine Ladnerin, die für 15 Stunden<br />

angestellt ist, 20 Stunden, bekommt sie für die Mehrstunden einen 25%-Zuschlag.<br />

Achtung: der Zuschlag entfällt, wenn sie diese fünf Stunden nicht innerhalb von drei<br />

Monaten in Zeitausgleich abbaut, also etwa in einer darauf folgenden Woche statt 15 nur<br />

zehn Stunden arbeitet.<br />

MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE INNERHALB DER ERWEITERTEN ÖFFNUNGSZEITEN<br />

(NUR FÜR DEN HANDEL)<br />

In den verlängerten Öffnungzeiten erhalten alle DienstnehmerInnen egal ob Vollzeit oder<br />

Teilzeitkraft einen Zuschlag. Auch geringfügig Beschäftigte erhalten Zuschläge, ausser sie<br />

arbeiten nur am Samstag!<br />

Die Öffnungszeitenzuschläge sind nur für Mehrstunden bis zur 40. Stunde, danach<br />

kommen Überstundenzuschläge zum Tragen.<br />

Mo – Fr ab 18.30 – 20 Uhr 70% Zuschlag<br />

Nach 20.00 Uhr 100% Zuschlag<br />

Sa ab 13.00 Uhr 50% Zuschlag<br />

BLOCKFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />

Die Blockfreizeit ist eine Freizeit in Verbindung mit einem Wochenende oder<br />

Feiertag mit der die Zuschläge der erweiterten Öffnungzeiten - NUR 50% und 70% - in<br />

Freizeit abgebaut werden können.<br />

Dabei werden die erworbenen Zuschläge in 30% reduziert, als Ausgleich hat der/die<br />

DienstnehmerIn zusätzliche Freizeit.<br />

1. Blockfreizeit muss zw. AG und AN vereinbart werden.<br />

2. Blockfreizeit in Verbindung mit dem Wochenende ist nur möglich am Freitag oder<br />

Montag<br />

3. Der Samstag muss in Verbindung mit der Schwarz-Weiß Regelung frei ist.<br />

4. Am Freitag oder Montag müssen Blockfreizeitstunden im Ausmaß eines<br />

Wochensechstels eingegeben werden (siehe Fehlzeitenschlüssel)<br />

5. und zur tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit bei den IST-Stunden auch<br />

dazugezählt werden.<br />

Blockfreizeit in Verbindung mit einem Feiertag muss ebenfalls 3 freie Tage beinhalten – 1. den<br />

Feiertag – 2. einen freien Tag und 3. einen Blockfreizeittag, für den das Wochensechstel erfasst<br />

wird.<br />

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