ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
Als Ergebnis erhält man jene Stunden, die einen 25% Zuschlag erhalten und in die<br />
Spalte MSt25 eingetragen werden müssen.<br />
Werden diese Mehrstunden innerhalb von 3 Monaten nicht in Zeitausgleich abgebaut,<br />
so erhält der/die MitarbeiterIn tatsächlich den 25% Zuschlag, der ausbezahlt werden<br />
kann oder in Zeitausgleich (15 Minuten) konsumiert werden kann.<br />
25% Zuschlag bei Fleischern und Gastronomie<br />
Da es weder „Freistunden“ noch anderweitige Zuschläge gibt, ist die Handhabung hier<br />
relativ einfach! Ein Beispiel verdeutlicht das: Macht eine Ladnerin, die für 15 Stunden<br />
angestellt ist, 20 Stunden, bekommt sie für die Mehrstunden einen 25%-Zuschlag.<br />
Achtung: der Zuschlag entfällt, wenn sie diese fünf Stunden nicht innerhalb von drei<br />
Monaten in Zeitausgleich abbaut, also etwa in einer darauf folgenden Woche statt 15 nur<br />
zehn Stunden arbeitet.<br />
MEHRSTUNDENZUSCHLÄGE INNERHALB DER ERWEITERTEN ÖFFNUNGSZEITEN<br />
(NUR FÜR DEN HANDEL)<br />
In den verlängerten Öffnungzeiten erhalten alle DienstnehmerInnen egal ob Vollzeit oder<br />
Teilzeitkraft einen Zuschlag. Auch geringfügig Beschäftigte erhalten Zuschläge, ausser sie<br />
arbeiten nur am Samstag!<br />
Die Öffnungszeitenzuschläge sind nur für Mehrstunden bis zur 40. Stunde, danach<br />
kommen Überstundenzuschläge zum Tragen.<br />
Mo – Fr ab 18.30 – 20 Uhr 70% Zuschlag<br />
Nach 20.00 Uhr 100% Zuschlag<br />
Sa ab 13.00 Uhr 50% Zuschlag<br />
BLOCKFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />
Die Blockfreizeit ist eine Freizeit in Verbindung mit einem Wochenende oder<br />
Feiertag mit der die Zuschläge der erweiterten Öffnungzeiten - NUR 50% und 70% - in<br />
Freizeit abgebaut werden können.<br />
Dabei werden die erworbenen Zuschläge in 30% reduziert, als Ausgleich hat der/die<br />
DienstnehmerIn zusätzliche Freizeit.<br />
1. Blockfreizeit muss zw. AG und AN vereinbart werden.<br />
2. Blockfreizeit in Verbindung mit dem Wochenende ist nur möglich am Freitag oder<br />
Montag<br />
3. Der Samstag muss in Verbindung mit der Schwarz-Weiß Regelung frei ist.<br />
4. Am Freitag oder Montag müssen Blockfreizeitstunden im Ausmaß eines<br />
Wochensechstels eingegeben werden (siehe Fehlzeitenschlüssel)<br />
5. und zur tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit bei den IST-Stunden auch<br />
dazugezählt werden.<br />
Blockfreizeit in Verbindung mit einem Feiertag muss ebenfalls 3 freie Tage beinhalten – 1. den<br />
Feiertag – 2. einen freien Tag und 3. einen Blockfreizeittag, für den das Wochensechstel erfasst<br />
wird.<br />
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