ihre billa betriebsräte - linea7.com
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Ihr Betriebsrat informiert<br />
GANZTAGESFREIZEIT (NUR HANDEL)<br />
Die Ganztagesfreizeit funktioniert ähnlich wie die Blockfreizeit. Für Freizeit unter der<br />
Woche werden die Zuschläge auf 50% reduziert. Für den Tag an dem Ganztagesfreizeit<br />
vereinbart wird muss ein Wochensechstel zur Arbeitzeit dazugerechnet werden.<br />
Samstag - Schwarz-Weiß – Regelung (nur für den Handel)<br />
Obwohl im Handel der Samstag einer der verkaufsstärksten Tage ist, gibt es eine Reglung für freie<br />
Samstage. Diese Regelung muss eingehalten werden, als Ausgleich können Dienstnehmer<br />
beschäftigt werden, die ausschließlich am Samstag arbeiten.<br />
Wird ein Dienstnehmer an einem Samstag nach 13.00 Uhr beschäftigt, so hat er am nächsten<br />
Samstag frei. Es ist auch möglich an 2 Samstagen beschäftigt zu werden und dann dafür 2<br />
Samstage frei zu haben.<br />
Wird jemand immer nur am Samstag vormittag beschäftigt, so muss zumindest jeder 6. Samstag<br />
frei sein.<br />
Im Gastgewerbe und bei den Fleischern gibt es keine Regelungen für freie Samstage.<br />
Ruhezeiten<br />
PAUSEN<br />
Nach 6 Stunden Arbeit muss dem Dienstnehmer mindestens 30 Minuten Pause gegeben<br />
werden. Pausen sind zu vereinbaren und nicht einseitig vom Arbeitgeber festzulegen!<br />
Pausen, die nicht konsumiert werden konnten dürfen in den Arbeitszeitaufzeichnungen<br />
nicht eingetragen werden. Sind Pausen eingetragen, die Sie nicht halten konnten, so haben<br />
Sie das Recht die Arbeitszeitaufzeichnungen bis zur Korrektur nicht zu unterzeichnen!<br />
TÄGLICHE RUHEZEIT<br />
Nach der Tagesarbeitszeit hat der/die DienstnehmerIn Anspruch auf mind. 11 Stunden<br />
Ruhezeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz. Die Wegzeit nach Hause und zum Arbeitsplatz<br />
sind in den 11 Stunden enthalten.<br />
Jugendliche haben eine Ruhezeit von 12 Stunden; unter 15 Jahren 14 Stunden.<br />
Im Gastgewerbe beträgt die Ruhezeit bei Männern nur 10 Stunden;<br />
Im Handel kann in Sonderfällen (z.B. Weihnachten) die tägliche Ruhezeit auf 8 Stunden<br />
reduziert werden, wenn in den nächsten 10 Tagen ein entsprechender Ausgleich erfolgt!<br />
WÖCHENTLICHE RUHEZEIT<br />
Jeder Dienstnehmer hat auch Anspruch auf die sogenannte WOCHENENDruhe im<br />
Ausmaß von 36 Stunden, in die ein Sonntag fallen muss. Ist eine Arbeitsleistung am<br />
Sonntag vereinbart, so bekommt man die sogenannte WOCHENruhe im Ausmass von 36<br />
Stunden, in die ein ganzer Kalendertag fallen muss<br />
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