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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

Um eine Pension (ausser Alterspension) in Anspruch nehmen zu können, muss das<br />

Dienstverhältnis beendet werden.<br />

Das Dienstverhältnis kann mit einer Dienstnehmerkündigung unter Einhaltung der<br />

einmonatigen Frist beendet werden, wenn man länger als 10 Jahre in der Firma beschäftigt<br />

war. Man bekommt dann trotzdem seine Abfertigung. (Siehe Kapitel Beendigung des<br />

Dienstverhältnisses)<br />

Ist man weniger als 10 Jahre beschäftigt, so ist eine einvernehmliche Lösung notwendig, um die<br />

Abfertigung zu erhalten.<br />

Bei einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension sind die 10 Jahre Betriebszugehörigkeit für<br />

die Abfertigung nicht notwendig.<br />

Bei einer Alterspension könnte das Dienstverhältnis auch aufrecht bleiben.<br />

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