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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

S C H W A N G E R S C H A F T<br />

Zum Thema „Die schwangere Dienstnehmerin Rechte und Pflichten, wichtige Fristen und<br />

Termine“ fordern Sie bitte unseren Babyfolder unter der Telefonnummer 02236/600 4400 oder<br />

per Mail service@rewe-br.at an.<br />

V E R F A L L S F R I S T E N<br />

Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, so verfallen sie nach einer relativ kurzen Zeit.<br />

Ansprüche sollte man schriftlich geltend machen, das erhöht die Beweiskraft. Wird ein<br />

Anspruch innerhalb der Verfallsfrist schriftlich geltend gemacht, verjährt er nach 3 Jahren, wenn<br />

er innerhalb dieser Zeit nicht gerichtlich geltend gemacht wird.<br />

Werden regelmäßig Mehr- und Überstunden geleistet und diese nicht in den<br />

Arbeitszeitaufzeichnungen erfasst, oder Pausen, die nicht konsumiert werden konnten eingetragen,<br />

so kann man diese Stunden nach Ablauf der Verfallsfristen nicht mehr einfordern!<br />

6 Monate für alle Ansprüche wie Mehr-und Überstunden, Zuschläge,<br />

Kündigungsentschädigung<br />

usw.<br />

Im Gastgewerbe und bei den Fleischern betragen die Verfallsfristen<br />

nur 4 Monate!!<br />

Bei Arbeitern beträgt die Verfallsfrist nur 3 Monate<br />

1 Jahr für Ansprüche aufgrund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung<br />

3 Monate für Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigungen<br />

Mit der Unterschrift auf der Arbeitszeitaufzeichnung bestätigen Sie die Richtigkeit der<br />

dort eingetragenen Arbeitszeit, bei Unstimmigkeiten muss daher die Unterschrift<br />

verweigert werden! Niemand kann Sie zur Unterschrift zwingen.<br />

Aussagen, wie „wenn man nicht unterschreibt, bekommt man kein Gehalt“ oder „es<br />

dürfen nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und 50 Stunden pro Woche eingetragen werden“<br />

usw. sind falsch!<br />

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