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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

P E N S I O N<br />

Allgemeines<br />

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Pension, wenn<br />

1. ein bestimmtes Alter erreicht wird<br />

bzw Arbeitsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit gegeben ist<br />

2. eine Mindestversicherungszeit erfüllt ist<br />

3. weiterer Anspruchsvoraussetzungen je nach Pensionsart erfüllt sind.<br />

Eine Pension muss beantragt werden. Stichtag für eine Pension ist immer ein Monatserster. Die<br />

Pensionen werden monatlich im Nachhinein angewiesen. Zu den Pensionen für April und<br />

September gebührt jeweils eine Sonderzahlung.<br />

Pensionsalter<br />

Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr -<br />

wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate pro<br />

Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - angepasst. Das bedeutet, dass Frauen mit einem<br />

Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter als 60 für die Alterspension<br />

haben.<br />

Es gibt verschiedene Übergangsvorschriften. Krankheitsbedingte Pensionen können<br />

unabhängig vom Alter und unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beantragt werden können.<br />

Pensionsarten<br />

ALTERSPENSION<br />

Anspruch auf Alterspension ist gegeben<br />

1. Wenn das Regelpensionsalter erfüllt ist Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres,<br />

Männer nach Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise an 65 angepasst.<br />

2. Wenn ein Mindestausmaß an Versicherungsmonaten erworben wurde<br />

– mindestens 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung<br />

oder<br />

– mindestens 300 Versicherungsmonate oder<br />

– mindestens 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate.<br />

VORZEITIGE ALTERSPENSION BEI LANGER VERSICHERUNGSDAUER<br />

Anspruch auf vorzeitige Alterspension ist gegeben,<br />

1. wenn ein bestimmtes Pensionsalter erreicht wurde siehe Tabelle<br />

2. Das Mindestausmaß an Versicherungsmonaten von<br />

– 240 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung oder<br />

– 240 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 360 Kalendermonate<br />

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