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ihre billa betriebsräte - linea7.com

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Ihr Betriebsrat informiert<br />

E N T G E L T F O R T Z A H L U N G<br />

In bestimmten im Gesetz und Kollektivvertrag geregelten Fällen erhält der Dienstnehmer seinen<br />

Gehalt/Lohn weiter, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Die Entgeltfortzahlung ist in allen<br />

Bereichen Handel, Fleisch und Gastgewerbe gleich!<br />

Krankheit<br />

Kann ein Dienstnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen, weil ihm durch einen Arzt die<br />

Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit bescheinigt wurde, erhält er trotzdem sein Gehalt<br />

weiter.<br />

In den ersten Wochen zahlt der Arbeitgeber den Dienstnehmer volle Bezüge. D.h. das/der<br />

durchschnittliche Gehalt/Lohn, dass der Dienstnehmer verdient hätte, wenn er nicht krank<br />

gewesen wäre (Also inklusive aller Zuschläge und Überstunden).<br />

Im Konzern gibt es jeweils im Oktober eine Sonderzahlung (am Lohnzettel mit 198 UE/KE/FE<br />

Durchschnitt), bei der der Durchschnitt der Zuschläge und Überstunden während aller Fehlzeiten<br />

(Urlaub, Krankenstand, Feiertage) gesammelt ausbezahlt wird.<br />

Erst nach einer bestimmten Zeit übernimmt auch die Krankenkasse einen Teil und schließlich<br />

zahlt nur noch die Krankenkasse das Krankengeld (siehe Kapitel Sozialversicherung).<br />

Jeder Dienstnehmer ist dazu verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich die Dienstverhinderung<br />

aufgrund einer Krankheit zu melden. Dabei muss der Dienstnehmer nur die Arbeitsunfähigkeit<br />

bekannt geben, er muss nicht sagen, welche Krankheit er hat!<br />

Auf Verlangen des Arbeitgeber muss eine Krankenstandsbestätigung vorgelegt werden.<br />

Spätestens beim Wiederantritt muss die Krankenstandsbestätigung jedenfalls abgegeben werden.<br />

Eine Krankenstandsbestätigung ist vom ersten Tag der Krankheit notwendig.<br />

Zeiten die nicht durch eine Krankenstandsbestätigung entschuldigt sind, sind Fehltage, die vom<br />

Gehalt abgezogen werden. Ausserdem berechtigt unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst den<br />

Arbeitgeber zu einer fristlosen Entlassung.<br />

Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte werden einer Krankheit gleichgestellt.<br />

ANGESTELLTE<br />

Je nach dem wie lange ein Dienstnehmer im Unternehmen schon beschäftigt ist, erhält er vom<br />

Arbeitgeber volles Entgelt:<br />

1.-5. Dienstjahr: 6 Wochen (bei Arbeitsunfall 8 Wochen)<br />

6.-15. Dienstjahr: 8 Wochen<br />

16. –25. Dienstjahr 10 Wochen<br />

ab dem 26. Dienstjahr 12 Wochen<br />

Ist der jeweilige Zeitraum ausgeschöpft, so erhält der Dienstnehmer noch weitere 4 Wochen<br />

halbes Entgelt vom Arbeitgeber. Die andere Hälfte wird von der Krankenkasse bezahlt (Der<br />

Dienstnehmer muss selbst einen Antrag auf der Krankenkasse stellen)<br />

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