Lokale Agenda 21 - Kinder-Umwelt-Gesundheit
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In der Ruhe liegt die Kraft:<br />
Erfassung von Daten über den Umgebungslärm und Ausarbeitung von Berichten aufgrund<br />
entsprechender Berichtspflichten als Grundlage für die Ausgestaltung der weiteren<br />
Gemeinschaftspolitik.<br />
Die Umsetzung und Durchführung der EU-Vorgaben ist zur Zeit allerdings noch nicht abschließend<br />
geregelt.<br />
Neben dem Umgebungslärm bleibt der Lärm aus anderen Quellen bedeutsam, insbesondere<br />
durch elektro-akustische Verstärkung von Musik (Diskothek oder als „persönliche“ Musik via<br />
Kopfhörer).<br />
Relevanz für das Themenfeld „<strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong>“<br />
Eine hohe andauernde Lärmbelastung führt im Extremfall zu Gehörschäden. Immer mehr<br />
<strong>Kinder</strong> und Jugendliche leiden unter Gehörbeeinträchtigungen und -schäden, die zu einem<br />
wesentlichen Teil auf „Freizeitlärm“ wie laute Musik, lautes Spielzeug oder Feuerwerkskörper<br />
zurückzuführen sind. Ein hoher Anteil junger Erwachsener ist bereits irreversibel hörgeschädigt.<br />
Aber auch Alltagslärm ohne extreme Lautstärke kann zu gesundheitlichen und psychischen<br />
Beeinträchtigungen wie z.B. Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung<br />
der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit sowie zur Beeinträchtigung von<br />
Erholung und Entspannung führen. Lärm ruft unspezifische Stressreaktionen hervor, wobei<br />
im Tagesrhythmus (Tag/Nacht) unterschiedliche Reaktionen entstehen.<br />
Längerfristige Lärmbelastungen führen zu kardio-vaskulären Veränderungen. Die vorliegenden<br />
Befunde weisen darauf hin, dass sich Risiken für Krankheiten des Herz-Kreislauf-, Magen-Darm-<br />
und Immunsystems erhöhen. Epidemiologische Studien zum Zusammenhang<br />
zwischen Verkehrslärm und Herzinfarkt zeigen eine konsistente Tendenz zu Risikoerhöhungen<br />
bei Lärmbelastung.<br />
Wesentliche kommunale Strategien<br />
Hinsichtlich der Minderung von Umgebungslärm sind die Gemeinden verpflichtet, Lärmminderungspläne<br />
für Gebiete aufzustellen, in denen schädliche <strong>Umwelt</strong>einwirkungen durch<br />
Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind. Die Aufstellung dieser Lärmminderungspläne<br />
beinhaltet folgende Schritte:<br />
1. Diagnostik / Situationsanalyse:<br />
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Aufstellung von Schallemissionskatastern (bestehende Schallquellen und ihre<br />
Quellstärke);<br />
Aufstellung von Schallimmissionskatastern (räumliche Verteilung von Schallpegeln /<br />
Lärmbelastungen);<br />
Aufstellung von Immissionsempfindlichkeitskatastern: zur Beurteilung von Lärmbelastungen<br />
bedarf es – abhängig von der Schallquellenart und der baulichen Nutzung<br />
– der Festlegung von Akzeptanzgrenzen, die so genannten Empfindlichkeiten<br />
zeigen, welche Lärmbelastungen an welchen Stellen zulässig sind;