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Lokale Agenda 21 - Kinder-Umwelt-Gesundheit

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Lärmbekämpfung<br />

Neuland musste die Arbeitsgruppe „Ruhige Gebiete“ betreten, denn der Schutz von Ruhe<br />

zählt ebenfalls zu den wichtigen Neuerungen der europäischen Vorgaben. Da es für die<br />

Charakterisierung und Auswahl „Ruhiger Gebiete“ noch keine Vorbilder gibt, musste die<br />

Arbeitsgruppe zunächst Grundlagenarbeit leisten.<br />

Gute-Praxis-Begründung<br />

Konzeption und integrativer Gehalt: Mit ihrer Lärmminderungsplanung verfolgt die Stadt<br />

Norderstedt einen bewussten und systematischen Ansatz zur Verknüpfung von <strong>Umwelt</strong> und<br />

<strong>Gesundheit</strong>; aus der Lärmminderungsplanung geht ein klarer Zusammenhang zum gesundheitsbezogenen<br />

<strong>Umwelt</strong>schutz hervor.<br />

Kooperation zwischen Akteuren: Die Lärmbekämpfung in Norderstedt ist ein strukturiertes<br />

und kooperatives Vorgehen mit Unterstützung externer Partner. Es erfolgt eine aktive Einbindung<br />

der Politik (Brüning 2005): Einladung zur Mitwirkung – „Politik als Teil der interessierten<br />

Öffentlichkeit“; Information im Ausschuss für Stadtentwicklung, <strong>Umwelt</strong> und Verkehr<br />

(persönlich durch Gutachter, kontinuierlich schriftlich durch Ergebnisprotokolle); Arbeitsgespräch<br />

mit Mitgliedern der Stadtvertretung; Diskussion und Beschlussfassung durch die demokratisch<br />

legitimierten Gremien. Zwecks Suche nach gleichgerichteten Interessen und<br />

Unterstützung durch wichtige Akteure werden Workshops mit der Wohnungswirtschaft<br />

durchgeführt.<br />

Innovativer Gehalt: Norderstedt hat als erste Kommune in Deutschland die EG-Richtlinie<br />

über Umgebungslärm umgesetzt. Darüber hinaus hat die Stadt eine innovative Methode zur<br />

Ermittlung von Prioritäten in der Lärmminderungsplanung sinnvoll eingesetzt:<br />

die Ausweisung von Flächen, die einer Mehrfachbelastung aus unterschiedlichen Lärmquellen<br />

unterliegen, erlaubt eine mathematisch zulässige Aggregation verschiedener<br />

Lärmparameter und bietet die Möglichkeit, die Gesamtbelastung zu reduzieren, selbst<br />

wenn einzelne Handlungsfelder – wie der Fluglärm – nicht von der Stadt angegangen<br />

werden können;<br />

für die Identifizierung von Problemschwerpunkten werden „Betroffenheiten pro 100 m<br />

Straßenlänge“ und die LärmKennZiffer-Methode (LKZ) eingesetzt, wobei die LKZ die<br />

Höhe der Richtwertüberschreitung in dB(A) multipliziert mit der Anzahl betroffener<br />

Menschen darstellt, jeweils bezogen auf Straßenabschnitte von 100 m Länge: Je größer<br />

die LKZ, desto größer der Handlungsbedarf.<br />

Sinnvolle und ideenreiche Mittelverwendung: Die in der EG-Umgebungslärmrichtlinie geforderte<br />

Darstellung der Kosten-Wirksamkeit vorgeschlagener Maßnahmen kann mit der von<br />

der Stadt Norderstedt eingesetzten Methode zur Ermittlung von Prioritäten gut erreicht werden.<br />

Darüber hinaus identifiziert ein neu entwickeltes Modell zur Kosten-Nutzen-Analyse<br />

die Auswirkungen auf städtische Steuereinnahmen und bietet damit eine gute Argumentationsbasis<br />

zur Refinanzierung von Lärmschutz.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten/Bürgerschaftliches Engagement: Die Lärmminderungsplanung in<br />

Norderstedt bietet in Form von vier thematischen Arbeitsgruppen vielfältige und effektive<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.<br />

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