Lokale Agenda 21 - Kinder-Umwelt-Gesundheit
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TÜV für <strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong>:<br />
den Menschen, einschließlich der menschlichen <strong>Gesundheit</strong>, an erster Stelle der zu prüfenden<br />
Aspekte genannt und ein im Rahmen der Bauleitplanung im <strong>Umwelt</strong>bericht zu prüfender<br />
<strong>Umwelt</strong>belang sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB genannten umweltbezogenen Auswirkungen<br />
auf den Menschen, seine <strong>Gesundheit</strong> und die Bevölkerung insgesamt. In der Praxis<br />
der <strong>Umwelt</strong>prüfungen sind die gesundheitlichen Aspekte jedoch bislang häufig viel zu<br />
kurz gekommen, nicht zuletzt weil nur wenige <strong>Gesundheit</strong>sressorts regelmäßig in Verfahren<br />
zur <strong>Umwelt</strong>prüfung einbezogen werden und daher seitens der <strong>Gesundheit</strong>sressorts insgesamt<br />
eher unzureichend Einfluss auf die Prüfung gesundheitsrelevanter Aspekte genommen<br />
werden kann (Enderle 2004, S. 72 f.; Trojan/Legewie 2001, S. 231).<br />
Relevanz für das Themenfeld „<strong>Umwelt</strong> und <strong>Gesundheit</strong>“<br />
In <strong>Umwelt</strong>prüfungen geht es um die Veränderungen der <strong>Umwelt</strong>faktoren und die Art und<br />
Weise, wie diese sich auf den Menschen und seine <strong>Gesundheit</strong> auswirken. Dies umfasst<br />
sämtliche Faktoren der <strong>Umwelt</strong>, die sich auf die <strong>Gesundheit</strong> und das Wohlbefinden der im<br />
Wirkungsbereich der Planung oder des Vorhabens wohnenden und arbeitenden Menschen<br />
auswirken können. Hierzu zählen insbesondere<br />
der Schutz vor schädlichen Immissionen,<br />
der Schutz vor Gefahren, die von Bodenverunreinigungen ausgehen,<br />
die durch die Planung oder das Vorhaben erwarteten gesundheitsrelevanten klimatischen<br />
Veränderungen,<br />
Beeinträchtigungen bestehender und geplanter Erholungsmöglichkeiten (Bunzel 2005,<br />
S. 79).<br />
Wesentliche kommunale Strategien<br />
Vor dem Hintergrund der häufig ungenügenden Berücksichtigung des Schutzgutes „Mensch/<br />
menschliche <strong>Gesundheit</strong>“ bei <strong>Umwelt</strong>prüfungen und des rechtlich stark eingeschränkten<br />
Anwendungsbereichs von <strong>Umwelt</strong>prüfungen werden insbesondere folgende Strategien im<br />
Handlungsfeld „Verträglichkeitsprüfungen bei kommunalen Planungen und Vorhaben“ von<br />
verschiedenen Kommunen entwickelt und verfolgt:<br />
Stärkung der Rolle der <strong>Gesundheit</strong>sressorts im Kreis der an Planungs- und Prüfverfahren<br />
beteiligen Ämter, z.B. durch eine Verankerung einer bedarfsbezogenen Beteiligung der<br />
<strong>Gesundheit</strong>sressorts an planerischen und vorhabenbezogenen Verfahrensabläufen und<br />
durch Einbeziehung der <strong>Gesundheit</strong>sressorts in bestehende Kooperations- und Zusammenarbeitsstrukturen;<br />
frühzeitige und regelmäßige Zusammenarbeit von Planungs-, <strong>Umwelt</strong>- und <strong>Gesundheit</strong>sressort:<br />
Eine solche Verstetigung der Kooperation kann nicht nur das Verständnis<br />
für die jeweils einzubringenden Belange und für die unterschiedlichen Fachsprachen<br />
und Fachbegriffe verbessern. Sie ist auch eine mögliche Basis für eine sinnvolle Arbeitsteilung<br />
zwischen den Ressorts bei <strong>Umwelt</strong>prüfungen und liefert darüber hinaus konkrete<br />
Anhaltspunkte dafür, in welcher Form Stellungnahmen der <strong>Umwelt</strong>- und <strong>Gesundheit</strong>sämter<br />
abgefasst sein müssen, damit sie (z.B. in der Bauleitplanung) umsetzbar sind<br />
(Enderle 2004, S. 78);<br />
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